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Vollstreckung
Grundlagen der Vollstreckung
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Vollstreckung - Vollstreckung in unbewegliche Sachen - Haus, Grundstück, Eigentumswohnung, eingetragene Schiffe Geld für Haus wird von Bank zur Verfügung gestellt -> Bank möchte Sicherheit an Grundstück Im Grundbuch wird Grundschuld für Bank eingetragen Im Grundbuch steht Eigentümer und Grundschuld Grundstück kann zwangsversteigert werden Großes Haus mit 30 Mietwohnungen, Miete pfänden, Zwangsverwaltung kann beantragt werden immer wenn Grundstück erträge abwirft Sicherungshypothek kann auf Grundstück eingetragen werden Meistens wird Zwangsversteigerung durchgeführt Grundbuch ist beim Grundbuchamt Rechtspfleger vollstreckt, zuständig ist das Gericht wo das Grundstück des Schuldners ist Sicherungshypothek kann nur bei einer Forderung mehr als 750 eingetragen werden Vollstreckung muss beantragt werden Grundstück 300.000 Wert Volksbank abgesichert 150.000, Kreissparkasse abgesichert 50.000, Verfahrenskosten 5.000 Muss mindestens mehr geboten werden als die Sicherung, da die abgesicherten immer zuerst ausbezahlt werden Es muss mindestens 205.000 bezahlt werden Grundstück wird verkauft für 250.000 1. VB 150.000 2. KSK 50.000 3. Gläubiger Rest 45.000 Geringstes Gebot ! Damit man das Grundstück bekommt Muss immer so viel geboten werden wie im Grundbuch steht zzgl. Gerichtskosten Im 1. Versteigerungstermin gibt es ein Mindestgebot und es müssen mindestens die Hälfte des Wertes der im Grundbuch steht bieten !NUR IM 1. TERMIN! Vollstreckung - Vollstreckung in bewegliche Sachen - GV setzt Versteigerung gepfänderter Sachen an (online auch möglich) GV erstellt Pfändungsprotokoll, GV muss Verkehrswert des Gegenstandes schätzen, Protokoll bekommt Gläubiger Man muss mindestens die Hälfte des Verkehrswertes bieten Wenn mehr eingenommen wird als vom Gläbiger gefordert dazu gehören GV,SV,RAkosten (werden als 1. Abgezogen) Rest bekommt Schuldner wieder GV wird von Schuldner nicht reingelassen, muss Durchsuchungsbeschluss bei Gericht beantragen Unpfändbar ist das, was der Schuldner zum normalen Leben braucht z.B. bei Frauen Schuhe 6 Paar, rest kann gepfändet werden, Kühlschrank, Herd, Waschmaschine, Bett, Tv, PC, Tablet, Die die für den Beruf nötig sind darf man nicht pfänden Austauschpfändung kann bei Gericht beantragt werden, Teuer wird gegen billig getauscht zb. Unpfändbarer Porsche gegen billiges Auto Anschlusspfändung GV hat wertvolles bei Schuldner gepfändet, Gläubiger hat ca. 1000 Forderung, wenn noch ein Gläubiger kommt, wird noch ein Kuckuck draufgeklebt und dann der Erlös für beide GV darf von 06:00-21:00 Uhr kommen, wenn Schuldner zu der Zeit nie da ist, darf GV beim Gericht Nachtdurchsuchungsbeschluss beantragen GV soll Vermögensauskunft bei Schuldner abnehmen, wenn nichts pfänbares Vorhanden ist Ratenzahlung kann gewährt werden, wenn Gläubiger es angekreuzt hat beim Vollstreckungsauftrag, muss in einem Jahr abgezahlt werden außer wenn Gläubiger mit längerem Zeitraum einverstanden ist Vollstreckung - Vollstreckung in Forderungen - Gläubiger -> Titel -> Schuldner -> Drittschuldner, Schuldner hat Forderungen gegen einen 3. Schuldner -> Drittschuldner kein Titel Schuldner muss Pfüb beim AG beantragen, dort wo Schuldner seinen Wohnsitz hat (Rechtspfleger) Pfüb wird auch an DS zugestellt, AG schreibt DS an, dass der Lohn nicht mehr an Schuldner sondern an Gläubiger überwiesen wird GV stellt an DS zu Wenn zustellung an DS erfolgt, wird DS aufgefordert, dass er DSerklärung innerhalb von 2 Wochen abgibt, dort musse r bestätigen dass er Forderung und Zahlung anerkennt Wenn DS nicht zahlt muss Gläubiger den DS auf Zahlung verklagen -> DSKlage Pfüb muss vorgeschriebenes Formular verwendet werden -> welche Forderung man pfänden willm welcher Titel, Originaltitel beifügen, Belege über bisherige VS Kosten Bei Arbeitslohn darf nicht aller Lohn gepfändet werden § 850 ZPO (1200 netto mntl) nicht pfändbar Lohnpfändung was wird geprüft ->Familienstand, Unterhaltsberechtigte,...