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Fichas

Handelsrecht

Sabrina Heckler Betriebswirtschaftslehre Bachelor Alemán 79 fichas

Fichas del conjunto (79)

  1. 1HGB und SonderprivatrechtDas HGB ergänzt das Sonderprivatrecht der Kaufleute.
    Bei Lösung von Fällen ist regelmäßig auf das BGB zurückzugreifen.
    Im Konfliktfall gehen oft die Regeln des BGB vor.
  2. 2Bücher des HGB1. Recht des Handelsstands
    2. Handelsgesellschaften und Stille Gesellschaften
    3. Handelsbücher
    4. Handelsgeschäfte
    5. Seehandel
  3. 3Kaufleute im HGB§§ 1 ff. HGB
    HGB ist grundsätzlich nur bei der Beteiligung von Kaufleuten anwendbar. Der Kaufmannsbegriff bestimmt also den Anwendungsbereich im HGB
    Ausnahmen
  4. 4Handelgeschäft§ 343 HGB
    Alle Geschäfte eines Kaufmannes, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören (ohne Kaufmann, kein Handelsgeschäft)
  5. 5Ist-Kaufmann§ 1 HGB
    Betreiber eines (großen) Handelsgewerbes unabhängig von der Eintragung ins Handelsregister + er ist zur Eintragung ins HR gezwungen §29 HGB
  6. 6Kann-Kaufmann§ 2 HGB
    Betreiber eines Gewerbes (kann auch klein sein) + Eintragung ins Handelsregister
  7. 7Land- und Forstwirte§ 3 HGB
    sind keine Kaufleute, es sei den es ist ein großer Landwirt und er hat sich ins Handelsregister eintragen lassen
  8. 8Fiktiv-Kaufmann§ 5 HGB
    geringe praktische Bedeutung
  9. 9Form-Kaufmann§ 6 HGB
    Handelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH, AG) sind Form-Kaufmann
  10. 10Schein-Kaufmann§ 242 BGB
    Kaufmann zum Schein
  11. 11Buchführungspflicht§§ 238 ff. HGB
    Kaufleute haben eine Buchführungspflicht
  12. 12Prokura§§ 48 ff. HGB
    Nur ein Kaufmann kann Prokura erteilen
  13. 13GewerbeBegriff ist im HGB nicht definiert.
    Selbstständige, auf Dauer angelegte, nach außen erkennbare Tätigkeit am Markt, die mit Entgelterzielungsabsicht betrieben wird, erlaubt und keine freiberufliche Tätigkeit ist
  14. 14Freiberuflersind kein Kaufmann
  15. 15Handelsgewerbe§ 1 HGB
    Ein Gewerbe ist ein Handelsgewerbe, es sei denn, dass es einen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert
    Im Zweifel ist es ein Handelsgewerbe
  16. 16Kriterien zur Entscheidung, ob es ein kleines oder ein großes Gewerbe istUmfang des Gewerbes (Umsatz, Anzahl der Geschäft, Anlage und Umlaufvermögen, Mitarbeiter etc.)
    Art des Gewerbes (Schwierigkeit der Geschäftsvorgänge, Inanspruchnahme oder Vergabe von Krediten, kaufmännische Buchführung, etc.)
  17. 17Eintragung ins HandelsregisterIst rein deklaratorisch, jedoch muss ein Ist-Kaufmann sich ind HR eintragen lassen § 29 HGB
  18. 18UnternehmerKeine Figur des Handelsrechts!
    § 14 BGB
    Eine natürliche juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, weiter als der Begriff des Kaufmanns
  19. 19Verbraucherschützende Widerufsrechte§§ 312 BGB
    bestehen bei speziellen Vertriebswegen (Fernabsatzverträge, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) nur beim Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer
  20. 20Verbrauchsgüterkauf§§ 474 ff. BGB
    setzt nicht voraus, dass der Verkäufer Kaufmann ist, er muss Unternehmer sein, also kein ein kleiner Verkäufer die Gewährleistungsrechte seiner Kunden nicht einschränken
  21. 21SteuerrechtAbgrenzung zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten kann eine Rolle spielen
  22. 22Ertragssteuer und GewerbesteuerBei gewerblichen Einkünften unterliegen Kaufleute und Gewerbebetreibende der Gewerbesteuer
    § 15 EStG und § 2 GewStG
  23. 23Gewerbesteuer FreiberuflerFreiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer, da sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit haben § 18 EStG
  24. 24Verwaltung von privaten Vermögen z. B. Mieteinnahmenunterliegen nicht der Gewerbesteuer
  25. 25UmsatzsteuerUmsatzsteuer unterliegen Unternehmer § 1 UStG
    Auf die Unternehmensgröße kommt es hierbei nicht an, auch Freiberufler unterliegen der USt und Kleinunternehmer die Schwellenwerte des § 19 UStG nicht überschreiten
  26. 26Handelsregister§§ 8 - 16 HGB
    Wird elektronisch geführt von jedem Amtsgericht in dessen Bezirk auch ein Landgericht ist
  27. 27Handelsregister Einsichtnahme§ 9 HGB
    Jeder hat ein Recht auf Einsichtnahme,
    im Internet möglich
  28. 28Informationen im Handelsregisterdient Publizitäts-/Informationszwecken, sowie dem Verkehrsschutz
    § 15 HGB
    weitere Informationen über Rechtsverkehr, Vertretung der Kaufleute, Haftung
  29. 29Gliederung HandelsregisterAbteilung A (Einzelkaufleute, Personen-Handelsgesellschaften OHG, KG)
    Abteilung B (Insbesondere AG und GmbH)
  30. 30Eintragungspflicht§29 HGB Firma, Ort, inländliche Geschäftsanschrift des Kaufmanns
    § 31 HGB Änderungen der vorgenannten Daten sowie Inhaberwechsel
    § 53 HGB Erteilung und Erlöschen von Prokura
    §§ 106, 107 HGB Gesellschafter der OHG Änderungen bzgl. der Gesellschaft
    § 39 GmbHG Bestellung und Abberufung von GmbH Geschäftsführern sind anzumelden
  31. 31Zwangsgeld§ 14 HGB
    Wenn eine Tatsache trotz Eintragungspflicht nicht eingetragen wird
  32. 32nur eintragungsfähig§§ 2,3 HGB Kann-Kaufmann
    § 25 HGB Ausschluss der Erwerberhaftung für Betriebsschulden des Veräußerers eines Handelsgeschäfts
    § 28 HGB Ausschluss der Gesellschaftshaftung bei Erweiterung des Geschäfts eines Einzelkaufmanns zu Gesellschaft
  33. 33Publizität des Handelsregisters§ 15 HGB
    Negative Publizität
    § 15 HGB
    Positive Publizität
  34. 34Negative PublizitätEine eintragungspflichtige Tatsache kann, solange sie nicht in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht ist, einem gutgläubigen Dritten nicht entgegen gehalten werden. Die Bezeichnung „negative“ Publizität rührt daher, dass hier das Vertrauen auf das Schweigen des Handelsregisters geschützt wird.
  35. 35Positive Publizitätgemäß § 15 Abs. 3 HGB: Wird eine eintragungspflichtige Tatsache unrichtig bekannt gemacht, kann sich ein gutgläubiger Dritter auf diese Tatsache berufen (Vertrauen auf das Reden des Handelsregisters).
  36. 36Prokura§§ 48 ff. HGB
    Spezielle Vollmacht § 166 BGB
    Kann nur von Kaufleuten erteilt werden
    gesetztlich festgelegter vom Kaufmann nicht änderbarer Umfang
  37. 37Stellvertretungsregelungen des Kaufmanns§§ 164 ff. BGB
  38. 38VertretungsmachtKann auf Gesetz beruhen oder durch Erteilung erlangt werden
  39. 39Umfang der Prokura§§ 49 HGB
    Kann im Außenverhältnis nicht eingeschränkt werden
  40. 40Erteilung der ProkuraNur von Kaufleuten erteilbar
    § 48 HGB nur durch ausdrückliche Erklärung
    § 53 HGB ist im HR anzumelden, Eintragung ist rein deklaratorisch
  41. 41Erlöschen der ProkuraMuss im HR eingetragen werden, ist aber rein deklaratorisch und kann einem Dritten nicht entgegengehalten werden
  42. 42Grundstücksgeschäfte§ 49 HGB Befugnis zur Veräußerung und Belastung nur mit besonderer Erteilung
  43. 43GrundlagengeschäfteGrundlagengeschäfte sind dem Kaufmann persönlich vorbehalten
  44. 44Unterschied Prokura/HandlungsvollmachtUmfang der Prokura ist gesetzlich vorgeschrieben
  45. 45Handelsgeschäfteab §§ 343 ff. HGB finden Handelsgeschäfte Anwendung
    Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören § 343 Abs. 1 HGB
  46. 46Zuordnung von Geschäften im ZweifelIm Zweifel geht es zu Lasten des Kaufmanns
    § 344 Abs. 1 HGB die von einem Kaufmann vorgenommen Geschäfte gehören im Zweifel zum Betrieb seines Handelsgewerbes
  47. 47Beweislast (Handelsgeschäfte)Der Kaufmann, der die Vermutung widerlegen möchte, dass es sich um ein Handelsgeschäft handelt trägt die Beweislast.
  48. 48Besonderheiten bei HandelsgeschäftenVertragsschluss durch Schweigen (§ 362 HGB)
    Entgeltlichkeit (§ 354 HGB)
    Zinsen (§§ 352 f. HGB)
    Kein Abtretungsverbot (§ 354a HGB)
    Erleichterter gutgläubiger Erwerb (§ 366 HGB)
    Vertragsstrafe (§ 348 HGB)
    Bürgschaft (§§ 349 f. HGB)
  49. 49Untersuchungs- und Rügeobligenheit§ 377 HGB ergänzt und modifiziert dei Regelungen des BGB zu den Gewährleistungsrechten des Käufers bei Sachmängeln
  50. 50Regelungen des Bürgerlichen Rechts zum Handelskauf§§ 434 ff. BGB dort wird geregelt, wann ein Sachmangel vorliegt (§ 434 BGB), Gewährleistungsrechte (§ 437 BGB)
  51. 51§ 377 HGB Unverzügliche ÜberprüfungKäufer hat, wenn der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu unterschen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen (Abs. 1) ansonsten gibt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen versteckten Mangel (Abs. 2) dann unverzüglich nach Erkennung. Keine Anwendung bei Mängeln die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat (Abs. 5)
  52. 52Tatbestand (Mängel, Handelsgeschäfte)§ 377 setzt voraus, dass ein Kaufvertrag vorliegt und das es für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist. Beide Parteien müssen Kaufleute sein.
  53. 53Rechtsfolgen (Mängel, Handelsgeschäfte)§ 437 BGB Gewährleistungsansprüche
  54. 54Qualitätsmängel§ 434 Abs. 1 BGB einschließlich Montagemängel § 434 Abs. 2 BGB
  55. 55aliud-LieferungLieferung einer anderen als der geschuldeten Ware § 434 Abs. 2 BGB
  56. 56QuantitätsabweichungLieferung einer zu geringen Menge der geschuldeten Ware § 434 BGB Abs. 3 Alt. 2 BGB
  57. 57Zuviel-Lieferung§ 377 HGB ist nicht anwendbar, rügt der Käufer also nicht, dass ihm mehr geliefert wurde, ist er nicht verpflichtet, auch die zu viel gelieferten Waren abzunehmen und zu bezahlen. Der Verkäufer hat einen Bereicherungsanspruch § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB auf Herausgabe der überschüssigen Ware.
  58. 58ObliegenheitVerpflichtung gegenüber sich selbst
    z. B. die unverzüglich Rüge bei Mängeln
  59. 59StichprobenBei z. B. einer Lieferung von 10.000 Konserven sind sicher zumutbar und geboten. Bei der Lieferung von 10 hochpreisigen Weinflaschen muss der Käufer dagegen keine Stichprobe nehmen.
  60. 60MängelanzeigeDer Verkäufer muss Art und Umfang der Mängel entnehmen können. Die bloße Mitteilung das die Ware mangelhaft sei, genügt daher nicht. Verschiedene Mängel sind einzeln aufzulisten.
  61. 61DaumenregelAls grobe Daumenregel kann man davon ausgehen, dass der Käufer eine Rüge nach § 377 Abs. 1 HGB innerhalb weniger Tage erheben muss. Im Einzelfall kann aber eine Abweichung geboten sein: bei verderblicher Ware muss so schnell wie möglich untersucht und regügt werden. Bei gebotener aufwändiger Untersuchung kann auch eine Rüge nach mehr als einer Woche dagegen noch rechtzeitig sein.
  62. 62Internationaler Handelskauf (IPR)Frage nach dem anwendbaren Recht.
    Meistens entweder das nationale Handelsrecht des Lieferanten oder Empfängerstaates, selten auch das sog. UN-Kaufrecht
  63. 63Freie RechtswahlArt. 3 1 S. 1 Rom I-VO
    Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht. Festlegung der Parteien auf eine bestimmte nationale Rehtsornung wird also anerkannt.
    Art. 4 Rom I-VO
    Das Recht des Staates ist anwendbar, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  64. 64Internationaler Wareneinkauf (UN-Kaufrecht findet nach Art. 1 Abs. 1 CISG Anwenung auf Kaufverträge über Waren zwischen Parteien, die ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten haben, wenn diese Staaten Vertrasstaaten des Übereinkommens sind. Auf die Staatsangehörigkeit der beteiligten kommt es nicht an.
  65. 65IncotermsKlauselwerk, das sich aus Handelsklauseln zusammensetzt, die für den internationen Handelsverkehr von besonderer Bedeutung sind.
  66. 66EXWEX WORKS
    Der Käufer holt die Ware beim Verkäufer ab
  67. 67FCAFREE CARRIER
  68. 68CPTCARRIAGE PAID TO
  69. 69CIPCARRIAGE AND INSURANCE PAID TO
  70. 70DATDELIVERED AT TERMINAL
  71. 71DAPDELIVERED AT PLACE
  72. 72DDPDELIVERED DUTY PAID
  73. 73FASFREE ALONGSIDE SHIP
  74. 74FOBFREE ON BOARD
  75. 75CFRCOST AN FREIGHT
  76. 76CIFCOST INSURANCE AND FREIGHT
  77. 77Vier Gruppen Einteilung IncotermsE (ex)
    F (franco/free)
    C (cost)
    D (deliver)
  78. 78E-KlauselnVerkäuferpflichten sind gering
  79. 79Incoterms besondere BeachtungDer Klausel muss ein Ort beigefügt werden, es ist anzugeben, dass die verwendete Klausel ein Incoterm darstellt und die verwendete Fassung.
    Incoterms regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer (für Tansportvertrag ungeeignet)
    Geregelt werden Lieferort, Tragung der Lieferkosten, Fragen der Gefahrtragung (Gewährleistung wird nicht geregelt)

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Sabrina Heckler
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