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Jannis Brok Alemán 45 fichas

Fichas del conjunto (45)

  1. 1Personenbezogene DatenEinzelangaben über
    persönliche oder sachliche Verhältnisse
    einer bestimmten oder bestimmbaren
    natürlichen Person
  2. 2bestimmtist eine Person wenn sich Identität unmittelbar aus dem Datum ergibt
  3. 3bestimmbarwenn sich Identität durch Kombination des Datum mit einer weiteren Information feststellen lässt
    (Bsp. n.h.M. IP-Adresse)
  4. 4Personenbezogen1. Name
    2. Anschrift
    3. Gehalt und Vermögen
    4. Geburtsdatum
    5. Kreditkarten-Nr. oder Bankverbindung
    6. Telefonnummer
    7. E-Mail-Adresse
  5. 5Nicht geschütztGeschäftsadresse sind nicht geschützt
  6. 6besondere Arten personenbezogener Daten1. politische Meinung
    2. rassische und ethnologische Herkunft
    3. Religionszugehörigkeit
    4. Sexualleben
    5. Gesundheit
  7. 7Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung§4 I BDSG
    (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
  8. 8Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Erlaubnis durch Rechtsvorschrift Bsp. §28 BDSG Oberpunkt(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig, wenn...
  9. 9Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Erlaubnis durch Rechtsvorschrift Bsp. §28 BDSG Die 3 Teile1. Erforderlichkeit bei Rechtsgeschäft
    2. Wahrung berechtigter Interessen
    3. Zugänglichkeit
  10. 10Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Erlaubnis durch Rechtsvorschrift Bsp. §28 BDSG 1. Teil1. wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist.
  11. 11Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Erlaubnis durch Rechtsvorschrift Bsp. §28 BDSG 2. Teil2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
  12. 12Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Erlaubnis durch Rechtsvorschrift Bsp. §28 BDSG 3. Teilwenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt
  13. 13EinwilligungDie Einwilligung ist nur wirksam, wenn
    1. freie Entscheidung.
    2. Aufklärung vorgesehener Zweck, Verarbeitung und Nutzung, Folgen der Verweigerung
    3. Formzwang - schriftlich
    4. Sofern mit anderen Erklärungen zusammen - besonderer Hinweis
  14. 14Einwilligung ZusatzSoweit besondere Arten personenbezogener Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, muss sich die Einwilligung darüber hinaus ausdrücklich auf diese Daten beziehen.
  15. 15E-Mail-WerbungIst grundsätzlich nach dem UWG verboten, sofern nicht eine vorherige ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
  16. 16Datenschutz - Praxis AGB - EinwilligunAGB auf Rückseite von Rechnung ist unwirksam, da nicht besonder hervorgehoben, deshalb nicht hinreichen.
    Müsste in Fettschrift abgefasst oder unmittelbar über dem Unterschriftfeld angebracht sein
  17. 17§7 UWGUnzumutbare Belästigung - Einwilligung zur Werbung nicht nur via Post, sondern auch via Mail, Telefon und Fax kann unzumutbare Belästigung sein. §7 erfordert ausdrückliche Einwilligung. Unterschieben nicht gültig und Opt-Out Regelung reicht nicht
  18. 18Domains AllgemeinDomains dienen der Auffindbarkeit von Internet (Adressfunktion)
    CCTLD (Country Code Top Level Domains)
    gTLD (generic Top Level Domains)
  19. 19Vergabe / Verwaltung Domains1. privatrechtliche Gesellschaft ICANN verwaltet die gTLD
    2. ICANN autorisiert örtliche Gesellschaft für ccTLD (DENIC)
    3. Eintragung nach first-come Prinzip
    4. Keine Prüfung - Verletzung Drittrechte
    5. whois-Recherche über DENIC
  20. 20WhoIs-AbfrageDomaindaten: Domain, letzte Aktualisierung
    Domaininhaber: Inhaber, Adresse, PLZ, Ort, Land
    Administrativer Ansprechparter: Name, Adresse, PLZ, Ort, Land
  21. 21Domainrecht Rechtliche Einordnung1. keine eigene rechtliche Regelung - allgemeine Gesetze
    2. Domains haben auch Kennzeichenfunktion, daher Schutz bei Zuordnungsverwirrung z.B. über Markenrecht, Namensrecht
    3. Domainnutzung - geschütztes Eigentum
  22. 22Domainrecht Rechtliche Einordnung Folge1. Domains können als Wortmarke eingetragen werden
    2. Schutz aus Namens- und Markenrecht
    3. Domains können verkauft, gehandelt und gepfändet werden.
  23. 23Domainrecht Beispiele Kennzeichenrecht Zeitschrift "Versicherungsrecht" ./. Versicherungsrecht.de (Verbraucherforum)Verwechslung negativ, da unterschiedliche Kreise angesprochen werden
  24. 24Domainrecht Beispiele Kennzeichenrecht Metro - Supermarkt ./. Metrosex.de (bis dato leere Seite)1. Verwechslung negativ, da ohne Waren keine Verwirrung
    2. Unterlassung nur bei konkreter Verletzungshandlung
    3. leere Internetseite noch keine Markenverletzung
    PROBLEM: SEDO-Parking
  25. 25Domainrecht SEDO-ParkingWerbe-Einblendungen bei "geparkten" Seiten
  26. 26Domainrecht Beispiele Namensrecht klaus-kinski.de (Fanpage)1. kein Anspruch der Erben
    2. Namensrecht war mit Tode erloschen
  27. 27Domainrecht Beispiele Namensrecht heidelberg.de; solingen.infoVerletzung Namensrecht; Verkehr erwartet eine offizielle Seite
  28. 28DomainhandelAuch Grabbing:
    1. als wirtschaftliche Betätigung grundsätzlich zugelassen
    2. Böswillige Domainregistrierung ist rechtswidrig
    3. Schutz gg. Verletzungen aus Marken- oder Namensrecht
  29. 29Domainhandel Böswillige Domainregistrierung1. Domain soll Namensträger verkauft oder vorenthalten werden
    2. Blockade ohne eigenes Konzept
  30. 30Domainhandel Böswillige Domainregistrierung kaumanns.de1. Reservierung durch nicht namensgleiche schwedische Firma
  31. 31Domainhandel Böswillige Domainregistrierung tbd.de1. Reservierung durch Domainhändler ohne Konzept
    2. Löschungsklage der Firma TBD
    3. später Inhalt "Abkürzungen/Bürosprache" (to be done)
  32. 32Domainhandel Böswillige Domainregistrierung welle.deKleinstadt Welle gegen Taucherseite
  33. 33Gleichnamige Domains1. Bei nicht berühmten Namen überwiegt die Erstanmeldung
    2. Bei überragend berühmten Namen überwiegt das Interesse des berühmten Namensinhabers (aber absolute Ausnahme)
    + shell.de; + krupp.de
  34. 34Gleichnamige Domains LösungenMöglichkeiten der Abgrenzung
    z.B.
    kaefer.de; winterthur.de
  35. 35Domainrecht Ansprüche1. Unterlassung
    2. Löschung (keine Übertragung)
    3. Auskunft
    4. Schadensersatz
  36. 36Domainrecht Ansprüche - Absicherung1. Dispute Eintrag zur Absicherung bei Inhaber-Wechseln (kann weiter genutzt werden, aber nicht übertragen)
    2. Neu: Redemption Grace: 30 Tage Sicherheit bei Löschung und ungewolltem Verlust
  37. 37Haftung DENICHaftung nur in Ausnahmefällen
    1. keine Prüfpflichten, da nur Verwaltung
    2. nur wenn Verletzung offenkundig
    3. Risiko somit nur bei berühmten Marken, Namen..
  38. 38Haftung DENIC Beispiele Marke "pjur" (Massageöle) ./. puremassageoil.comVerletzungsgefahr? Markenrecht?
    1. massageoil und .com sind rein beschreibend.
    2. kennzeichnend nur pure
    3. Verwechslung negativ, da sich Kennzeichnung aus dem Schriftbild pjur und nicht dessen Klang ergibt
  39. 39Haftung DENIC Beispiele Marke "Creditolo" ./. kredito.de1. Verwechslung positiv
    2. Ähnlichkeit in Klang, Schriftbild und Begriff
  40. 40Haftung DENIC Beispiele Marke "Zahnwelt" ./. zahnwelt-dortmund.de kinder-zahnwelt.de1. Zusatz Dortmund ist beschreibend, daher volle Übereinstimmung des kennzeichnenden Teils, daher Verwechslung positiv
    2. Zusatz "kinder" erweitert die Kennzeichnung. Wenig Übereinstimmung, daher Verwechslung negativ.
  41. 41Haftung DENIC Beispiele regierung-oberfranken.deAnspruch gegen DENIC, da Inhaber in Panama sitzt.
    DENIC muss löschen, da Missbrauch offensichtlich
  42. 42Haftung DENIC Beispiele aserbaidschan.de und berlin.com1. Reservierung durch Privatperson
    2. Löschungsanspruch des Staates bzw. Stadt?
    Ja, da Namensanmaßung (ständige Rechtssprechung)
  43. 43Haftung DENIC Beispiele Marke "ByeBye" für Reise ./. bye-bye.de1. Werbung durch Sedo Parking, aber nicht für Reise
    2. Löschungsanspruch Tui? Recht auf Dispute?
    Verwechslungsgefahr, aber Nutzung in anderen Warenklassen, somit Löschung und Dispute negativ
  44. 44Haftung DENIC Beispiele Namensinhaber Borsig ./.l landgut-borsig.deEigentümer einer Liegenschaft "Borsig" darf diese ohne Zustimmung der namensgebenden Familie nutzen
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Información

Descripción
Fichas sobre Datenschutz, creado por Jannis Brok el 17/02/2018.
Creado por
Jannis Brok
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