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Fichas

EI: F Flüchtlingskrise

Usuario eliminado El usuario ha eliminado su información de asignaturas Inglés 10 fichas

Fichas del conjunto (10)

  1. 1Migration-Migranten verlassen Heimat aus eigenem
    Antrieb:
    ->Internationale Freizügigkeit (Schengenraum EU)
    ->Arbeitsmigration
    ->Familienmigration
    ->Bildungsmigration
    ->Illegale Migration
  2. 2Flucht-Flüchtlinge sind gezwungen ihre
    Heimat zu verlassen:
    ->durch die Genfer
    Flüchtlingskonvention GFK geschützt
    ->andere Rechte als Migranten z.B. Asylrecht
  3. 3Flüchtling Definition GFK(Art. 1A Abs. 2 GFK)
    Flüchtling ist eine Person, sich die
    „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse,
    R li i Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
    Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des
    Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz
    dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser
    Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will
  4. 4Flucht: Push- und Pull-Faktoren1.Push-Faktoren
    – Krieg
    – Diskriminierung
    – Naturkatastrophen
    – Verfolgung
    2.Pull
    – Sicherheit
    – Freiheit
    meist innerhalb des Heimatlandes (Binnenflucht) oder in die
    Anrainerstaaten
  5. 5Schutzformen Flüchtlingsschutz(§3 AsylG)
    •- Basierend auf GFK
    --Verfolgung durch staatliche und
    nichtstaatliche Akteure
    -Nicht: Bürgerkriege, Armut,
    Naturkatastrophen, Perspektivlosigkeit
    -Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre,
    danach erneutes Verfahren
    -Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang
    -Anspruch auf Familiennachzug
  6. 6Schutzformen Asylberechtigung(§16a GG)
    -politisch verfolgte Menschen
    -drohenden schwerwiegenden
    Menschenrechtsverletzung durch Staat
    -Nicht: Bürgerkriege, Armut,
    Naturkatastrophen, Perspektivlosigkeit
    -Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre,
    danach erneutes Verfahren
    -Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang
    -Anspruch auf Familiennachzug
  7. 7Schutzformen Subsidiärer Schutz (§4 AsylG)(§4 AsylG)
    -Heimatland drohen Todesstrafe, Folter, Lebensgefahr in kriegerischen Konflikten
    -Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr
    (+Verlängerung)
    -Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang
    -Familiennachzug begrenzt:
    ->max.
    1000 Angehörige pro Monat 01 08 2018
  8. 8Schutzformen Nat. Abschiebungsverbot(§60 V+VII
    AufenthG)
    -Keine der 3 Schutzformen greift
    -Abschiebungsverbot bei erheblicher
    Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit
    -Darunter zählen auch
    lebensbedrohliche und schwerwiegende
    Erkrankungen
    -Aufenthaltserlaubnis für mind. 1 Jahr
    (+Verlängerung)
    -Beschäftigung mit Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich
    -Kein Anspruch auf Familiennachzug
  9. 9Dublin-Verfahren (1997)-Feststellung, welcher europäische Staat für die Prüfung eines
    Asylantrags zuständig ist
    -Zusicherung eines Asylverfahrens für jeden Antragsteller
  10. 10Dublin III-Verordnung (2013)-Zuständigkeit des Landes, in dem der Flüchtling zum ersten Mal
    europäischen Boden betreten hat
    ->tragen TAK
    -Problem: Nicht-Registrierung von Flüchtlingen in
    Staaten am Rand der EU
    -Zuständigkeit Deutschlands:
    → Nord- oder Ostsee
    → nicht registrierte Flüchtlinge, die in Deutschland zum ersten Mal einen Asylantrag stellen

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El usuario ha eliminado su información de asignaturas Fichas sobre EI: F Flüchtlingskrise, creado por Usuario eliminado el 17/02/2019.
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  • Creado por isa wagner · 16 feb 2019
  • Copiado por isa wagner · 17 feb 2019
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