Fichas
öffentl. u. privates Baurecht
Fichas del conjunto (30)
- 1Nennen Sie die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des öffentlichen BaurechtsBauGB, BauNVO, Landesbauordnung, PlanZV.....
- 2Nennen Sie die vier allgemeinen verschiedenen Baunutzugsflächen lt. BauNVOBauNVO §1
W=Wohnfläche
M=gemischte Bauflächen
G=gewerbliche Bauflächen
S=Sonderbauflächen - 3BauNVO §1 (2) zehn mögl. Arten von Baugebieten nach der besonderen Art ihrer baulichen NutzungW - WS, WR, WA, WB
M - MD, MI, MK
G - GE, GI
S - SO - 4Erläutern Sie folgende Begriff VollgeschossVollgeschoss: §20BauNVO:landesrechtl. unterschiedl. geregelt
- 5Grundflächenzahl§ 19(1) : Verhältnis zwischen versiegelter Grundstücksfläche und überbaubarer Grundstücksfläche
- 6Geschossfläche§ 20 BauNVO: Verhältnis zwischen der Fläche aller Vollgeschosse und der überbaubaren Grundstücksfläche
- 7Baulinie BaugrenzeBauline: auf dieser Linie muss gebaut werden
Baugrenze: bis an diese Grenze darf gebaut werden - 8Bauweiseoffen: Gebäudelänge höchsten 50 m
geschlossen: Baugruppen ohne Grenzabstand - 9Angaben: Qualifizierter Bebauungsplanzeichner. und beschreibender Teil wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen
§ 30 BauGB: Angaben über Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaub. Grundstücksfläche, örtl. Verkehrsfläche
SCHAFFT BAURECHT, wenn ERSCHLIESSUNG gesichert - 10Unterschied Flächennutzungsplan und BebauungsplanFNP §5 BauGB: vorbereit.Bauleitplan, KEIN verbindl. BAURECHT für PRIVATE stellt beabsichtigte baul. Entwickl. dar, nur allgem. Ang.z.baul. Nutzung
BBP: verbindl.Bauleitplan, VERBINDL. BAURECHT, konkr.Angaben über die mögl. baul.Nutzung - 11welche baurechtl. Auswirkungen hat der Beschluss eines qualif. BBP für das Neubauvorhaben eines Bauwillingen?ein rechtsgültiger BBP schafft Rechtssicherheit. Wenn ein Bauvorhaben die Festsetzungen des BBP einhält u.d.Erschließumg gesichert -> Bauherr hat ANSPRUCH auf BAUGENEHMIGUNG
- 12Welche Angaben beinhaltet ein BauantragBezeichnung und Lage des Bauvorhabens, Nennung des Bauherren, des Architekten + Bauleiters, div. Kennzahlen ZB Rohbaukosten, Gesamtkosten, Wohn- od. Nutzfläche etc
- 13welche Bauvorlagen sind dem Bauantrag mind. beizufügen?amtl. bestätigter Lageplan (Katasterauszug), Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Statik, Berechnung von GFZ, GRZ, BMZ, Wohn-/Nutzfläche, Nachwies von Schallschutz, Naturschutz, Stellplätze, BRandschutz, Grundstücksentwässerung
- 14Nennen Sie mind. 5 Regelungen, die nicht bundeseinheitl., sondern nur in LBO geregeltAbstandsflächen zw. Gebäuden, und zu Nachbargrundstücken, Begriffsdef. Vollgeschoss, techn.Vorschriften Heizungsanlagen, Vorschriften zu verwendete Baustoffe etc
- 15Ihr Bekannter Paul..hat ein unbeb. Grundstück geerbt und möchte darauf ein EFH bauen. Es existiert FNP (Ausweisung "Wohngeb"). BBP existiert nicht. Erhält P.. eine Baugenehmigung?Ohne (qualiv.) BBP besteht KEIN Anspruch auf eine Baugenehmigung. FNP ist nur eine Art Absichtserklär.d.Gemeinde
Allerd.wenn Grundstl im Innenber. besteht Baurecht nach § 34 BauGB - 16Was versteht man unter dem Begriff ERSCHLIESSUNG (allgemein)allgem: Anbind. Grundstk. an d. öffentl. Verkehrsraum (oberirdisch); Herstell. der leitungsgebundenen Hausanschlüsse bis an die Grundstücksgrenze (unterirdisch - Gas, Wasser, Elektrizität)
- 17ERSCHLIESSUNG nach Baugesetzbuch§§ 123 ff BauGB Vollständ. erstmalige Herstellung der (Oberird.) Erschließungsanlagen (SDtraßen, Wege, Plätze).
Gemeinde hat Hoheitsrecht, es besteht kein Anspruch der GS-Eigentümer auf Erschließung - 18Was bedeutet folgende Aussage: "das Grundstück ist nach § 34 BauGB bebaubar" ?Im Innenbereich einer Gemeinde ist die Bebauung immer zulässig (es besteht Anspruch auf Erteilung einer Baugen.) wenn es nach Art und Maß....in die nähere Umgeb. einfügt. und Erschließ.gesichert. Nähere Umgebung lt. höchstrichterl.Rechtssprechung nur unmittelbar angrenz. Grundstücke
- 19nennen Sie die wichtigsten gesetzl. Grundlagen des PRIVATEN BaurechtsBGB, HOAI, VOB, MaBV etc.
- 20Grenzen die Aufgaben des Bauherren, des Architekten und der am Bau beteiligten Baufirmen voneinander ab.Bauherr: Vertragsp.v Banken, BauFA, beauftragt Arch., beschafft Grundstk, Baugenehm., Finanz.,ist ET, tr.Risiko
Arch: (Werksvertragsr) techn. Baubetr., Pläne/Bauz. Überwachung.Lph.HOAI
Baufirma: Planausführend f.d. Gewerke am Bau - 21Neun Leistungsphasen des ArchitektenHOAI §34
(und Buch 2) - 22"Verwaltungsleistungen des Bauherren im Zusammenhang mit den Kosten eines Neubauvorhabens??§§7,8 II.BV
- 23Nennen und erläutern Sie die Arten der Vergabe von Bauleistungen (Ausschreibungen) nach der VOB(VOB/A?)
öffentl. Ausschreibung
beschr.Ausschr. mit oder ohne vorher.T.
freihändige Vergabe mit od.ohne vorher.Teilnahmewettbewerb - 24Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOBVOB ist weder Gesetz noch Rechtsverordnung. Muss AUSDRÜCKL. VERTRAGL. zum Bestandteil gemacht werden!!
Teil A: Vergabe, Teil B: Vertagsbedingungen, Teil C: techn. Vertragsbedingungen - 25Welche Bedeutung hat die VOB?Regelwerk, welches die über Jahre entwickelten allgem. Geschäftsbeding. f.Bauverträge darstellt.
Kein Gesetz, muss vereinbart werden! - 26Baugenehmigung liegt vor. Von einer Baufirma 2 Bauverträge einmal nach BGB, einmal nach VOB. 3 wichtige Vorteile und 2 Nachteile VOBWenn VOB nicht ausdrückl. od ungültig vereinbart wurde, gilt ohnehin das BGB
VORTEIL: rechtssicher, AGB für Bauerstellung, nachträgl.Änderung am Bau jederzeit mögl. NACHTEIL: Gewährleistung nur 4 statt 5 Jahre - 27Versicherungen als Bauherr für die Bauzeit?Bauherrenhaftpflicht, Bauwesen- oder Bauleistungsversicherung, Rohbaufeuerversicherung, (Gewässerschadenhaftpflicht, Unfallvers)
- 28Unterschied Baulast und GrunddienstbarkeitenBaulast immer im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben od. Baugenehmigung. ÖFFENTL.-RECHTL.
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Grunddienstbarkeit 1 Grundstk wird zu- gunsten 1 anderen Grundstk belastet. RECHTSVERH.: zw. Begünstigtem (Herrschend.)+ Belasteten (Dienendem) - 29Unterschied Bauplanungsrecht und BauordnungsrechtBauplanungsrecht: wo , was + wieviel gebaut werden kann + wie es genutzt werden darf
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Bauordnungsrecht - 30Der Ablauf eines BebauungsverfahrensAufstellungsbeschluss
Frühzeitige Öffentlichk.Beteiligung+
Öffentl. Auslegung, TöB...
öffentl. Auslage + TöB
Abwägung und Satzungsbeschluss
......
Información
- Descripción
- Fichas sobre öffentl. u. privates Baurecht, creado por marion.layer el 24/02/2015.
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- marion.layer
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