Fichas
Karteikarten Sachkundeprüfung 34a
Fichas del conjunto (84)
- 1EigentumDer Eigentümer hat die Rechtliche Herrschaft.
Eigentümer kann mit der Sache nach belieben verfahren, wenn er nicht gegen geltendes Recht verstößt. - 2BesitzDer Besitzer hat die tatsächliche Gewalt. Besitze einer Sache wird durch das Erlangen der tatsächlichen Gewalt einer Sache erworben.
- 3BesitzdienerBesitzdienerkette: Tatsächliche Gewalt, im Haushalt oder Erwerbsgeschäft des anderen, Weisungsgebundenheit, Soziale Abhängigkeit
- 4HausrechtEntscheidungsbefugnis wer sich innerhalb der geschützten Räume bzw. des befriedeten Besitztums aufhalten darf (Befugnis, über Zutritt und Dauer des Verweilens zu entscheiden)
Sonderbedingung: z.B. Kein Zutritt für Kinder.
Inhaber nicht zwangsläufig Eigentümer. Das Hausrecht kann durch Notwehr geschützt werden. - 5SchikaneverbotDie Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
- 6Schadensersatzpflicht nach unerlaubter HandlungWer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum einer anderen Person verletzt, ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahres haften nicht. Haftung kann sein: Schadensersatz in Geld, Wiederherstellung des alten Zustandes.
- 7Gefährdungshaftung Tierhalter / KraftfahrzeughalterWird durch ein Tier oder ein Kraftfahrzeug, ein Mensch getötet oder verletzt, eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet den Schaden zu ersetzen.
- 8Verbotene Eigenmacht1. Besitzentzug
2. Besitzstörung - 9Begriff der SacheSachen sind nur körperliche Gegenstände, fest, flüssig, gasförmig unabhängig des Aggregatszustandes beweglich oder unbeweglich.
- 10Begriff der TiereTiere sind keine Sachen!
werden aber in §228 § 904 Devensiv und Aggressivnotstand wie Sachen behandelt. - 11DienstvertragDienstvertrag wird zwischen einem AG und einem AN geschlossen. Der Auftraggeber kauft ein Dienst oder eine Leistung. Der Auftragnehmer erbringt diese. Der Auftraggeber muss vergüten.
Inhalt können Dienste jeder Art sein. - 12Public - Private - PartnershipZusammenarbeit zwischen privaten Sicherheitsdiensten und dem Staat.
Kooperationsvertrag - 13Welche Artikel schützt die Ewigkeitsklausel?Artikel 1 : Die Menschenwürde ist Unantastbar und Artikel 20 : Staatsprinzipien, Föderalismus....
- 14Artikel 1 Grundgesetz (GG)Schutz der Menschenwürde
Bekenntnis zu den Menschenrechte - 15Artikel 20 Grundgesetz (GG)Staatsprinzipien: Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaatlichkeit, Bundesstaatlichkeit, Republikanisches Prinzip.
Horizontale Gewaltenteilung : Legislative(Gesetzgebende), Executive(Ausführende), Judikative(Richterliche Gewalt)
Bundestag / Bundesrat
Polizei, Bundeswehr, Zoll, Ämter, Staatsanwalt
Richter
Wiederstandsrecht
Die Macht geht vom Volke aus
Das Volk wählt seine gesetzlichen Vertreter in demokratischen Wahlen
Foderalismus - 16Staatsprinzipien- Demokratie
- Sozialstaat
- Horizontale Gewaltenteilung
- Rechtsstaatlichkeit
- Bundesstaatlichkeit
- Republikanische Prinzip - 17FöderalismusFöderalismus : vertikale Gewaltenteilung
Machtgefälle von Oben nach Unten
Bundesstaat (BRD)
Bundesländer
Städte
Komunen - 18GrundrechteGrundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Mit ihnen legt der Staat seine Grenzen fest.
Grundrechte haben auch eine Drittwirkung. Schutz gegen Angriffe anderer Bürger. Grundrechte dürfen nicht Schrankenlos ausgeübt werden. Die Rechte anderer sind die Grenzen. Grundrechte können durch Gesetze eingeschränkt werden. Grundrechte werden unterteilt in Menschen und Bürgerrechte - 19Menschenrecht & BürgerrechtMenschenrechte gelten für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland.
Bürgerrechte gelten für alle Bürger in der Bundesrepublik.
Beispiel: Bürgerrecht
Das Wahlrecht, Die freie Entscheidung der Berufswahl.
Beispiel: Menschenrecht
Die Menschenwürde ist Unantastbar, Das Recht auf Eigentum
Die Grundrechte sind in den Artikeln 1-19 - 20Wie viele Grundrechte gibt es?Artikel 1-19
(Art: 20 und 104) - 21GewaltmonopolGrundsätzlich darf nur der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben Gewalt anwenden. In Ausnahmefällen, in denen der Staat nicht präsent ist, darf auch der Bürger zur Sicherung bzw. zur Durchsetzung seiner Rechte, notfalls Gewalt anwenden.
- 22Welche Rechte stehen Sicherheitsdienstmitarbeiter zu?Die Rechtsfertigungsgründe, das vom Auftraggeber übertragene Hausrecht, so wie seine Selbsthilferechte. (In Sonderfällen gesetzliche Übertragung zustehender Befugnisse)
- 23PrivatrechtBürger gegen Bürger, Zivilrecht
Gleichstellung beider Parteien =Koordinationsprinzip
Beispiel: Gesetzestext (BGB) - 24Öffentliches RechtStaat gegen Bürger, Über - Unterordnung =
Subordinationsprinzip
Gesetzestext Beispiel: StGB und StPO - 25Nennen Sie die 8 RechtfertigungsgründeJedermannsrechte aus dem StGB
§ 32 Notwehr
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Jedermannsrechte aus der StPO
§ 127 vorläufige Festnahme
Jedermannsrechte aus dem BGB
§ 227 Notwehr
§ 228 Defensiver Notstand
§ 229 Selbsthilfe
§ 859 Selbsthilfe des Besitzers
§ 904 Aggressiver Notstand - 26Notwehr §32 StGBAbsatz 1 :Wer eine Tat begeht, die von Notwehr geboten ist, der handelt nicht rechtswidrig.
Absatz 2 :Notwehr ist die Verteidigung die geboten ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff, von sich oder anderen abzuwehren. - 27Was bedeutet Absatz 1 in der Notwehr nach §32 StGB?In der Ausübung der Notwehr begeht man Straftaten, die durch die Notwehrhandlung nicht strafbar also nicht rechtswidrig sind.
- 28Notwehr §32 StGB (Gegenwärtig)- Angriff steht unmittelbar bevor
- Angriff hat begonnen
- Angriff dauert noch an - 29Notwehr §32 StGB (Angriff)Von einem Menschen drohende Verletzungen
Rechtlich geschützte Interessen
Angriffe gegen Personen (Leben, Leib, Freiheit, Ehre)
Angriff gegen Sache (Eigentum oder Besitz) - 30Notwehr §32 StGB (Notwehr / Nothilfe)Notwehr : Abwehr eines Angriffs gegen sich
Nothilfe : Abwehr eines Angriffs gegen einen anderen - 31Notwehr §32 StGB (Rechtswidrig)Angriff steht im Widerspruch zur Rechtsordnung
Angriff ist also Unrecht
Angriff verletzt das geltende Recht - 32Notwehr 32 StGB (Erforderlichkeit / Verhältnismäßigkeit)Erforderlichkeit - Jede Handlung, welche notwendig und geeignet ist, den Angriff sofort zu beenden.
Verhältnismäßigkeit - Auswahl des mildesten Mittels stehen mehrere gleich wirksame Verteidigungshandlungen zur Verfügung, muss man diejenige wählen, welche den geringsten Schaden verursacht und am idealsten geeignet ist, den Angriff abzuwehren. - 33Notwehr §32 StGB, §227 BGB (Unterschiede)§32 StGB Tat und Rechtswidrig
§227 BGB Handlung und Widerrechtlich. - 34Wovor schützt die Notwehr im StGB und im BGBStGB - Schutz vor Strafe vom Staat
BGB - Schutz vor Zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen - 35Aus welchen Gesetzen besteht der Datenschutz?BDSG LDSG = Bundes und Landesdatenschutzgesetz
EU-DS-GVO = Europäische-Datenschutzgrundverordnung - 36Wesentliche Änderung im Datenschutz (Bußgeld)Bis zu 20Millionen Euro bzw. 4% vom Jahresweltumsatz eines Unternehmens
- 37Nicht öffentliche und öffentliche StellenNicht öffentliche Stellen = Private Firmen
Öffentliche Stellen = Behörden
Unterschied Bund und Länder - 38Natürliche und Juristische PersonenNatürliche Personen = Normale Menschen
Juristische Personen = Firmen, Aktiengesellschaften, mit Eintrag im Handelsregister - 39Rechenschaftspflicht für UnternehmenUnternehmen müssen nachweisen, dass dem Datenniveau entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Bei Nichteinhaltung Möglichkeit des Schadensersatzanspruch gegeben.
(sogenannte Beweislastumkehr) - 40Weitere Neuerungen (Datenschutz-Folgenabschätzung)Wenn bei der Verarbeitung von Daten durch neue Technologien erhebliche Gefahren, für diese entstehen, so ist eine Folgenabschätzung zu treffen.(Beispiel Cloudcomputing)
- 41Weitere Neuerung Stärkung der Stellung des Betroffenen)- Informationspflichten
- Auskunftsrecht
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht auf Löschung/"Recht auf Vergessenwerden"
- Widerspruchsrecht - 42Weitere NeuerungDatenpannen müssen grundsätzlich binnen72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung, der Aufsichtsbehörde melden, es sei denn das Risiko für persönliche Rechte und Freiheiten ist unwahrscheinlich.
Nichteinhaltung kann Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zur Folge haben. - 43Die wichtigsten Grundsätze des Datenschutzes- Datengeheimnis
- Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- Direkterhebung beim Betroffenen
- Einwilligung des Betroffenen
- Auskunftsrecht
- Benachrichtigung
- Berichtigung
- Löschen
- Sperren
- Abwägung bei der Datenverarbeitung zwischen berechtigtem Interesse der Verantwortlichen Stelle und dem schutzwürdigem Interesse der Betroffenen. - 44Umgang mit DatenDer Mitarbeiter sollte sich bewusst sein, dass er im Auftrag der verantwortlichen Stelle handelt und die Folgen einer rechtwidrigen Datenverarbeitung auch ihn treffen können.
- 45Videoüberwachung öffentlich zugänglicher RäumeWenn es zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen notwendig ist, zur Wahrnehmung des Hausrechts.
Zur Wahrung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke, z.B. Verhinderung von Diebstählen.
Nur zulässig wenn das schutzwürdige Interesse der Betroffenen nicht überwiegt. - 46Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (Umgang mit erhobenen Daten)Werden Daten einer bestimmten Person zugeordnet, so ist diese grundsätzlich zu benachrichtigen.
Die Daten sind unverzüglich zu löschen wenn sie zur Erreichung des Zweckes nicht mehr erforderlich sind oder das schutzwürdige Interesse einer weiteren Speicherung entgegensteht. Videoüberwachung muss erkennbar sein(ausgewiesenes Schild) - 47DatenschutzbeauftragterDie verantwortliche Stelle(Geschäftsführer) muss technische und organisatorische Maßnahmen, für die Einhaltung der Datenschutzbeauftragten bei einer nicht öffentlichen Stelle, mit automatisierter Verarbeitung und min.20 Mitarbeiter die hiermit beschäftigt sind.
- 48Datenschutzbeauftragter (Aufgaben und Pflichten)- Gestaltung der innerbetrieblichen Organisation entsprechend den Anforderungen des Datenschutzes.
- Schulung der Mitarbeiter
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme.
- Durchführung der Vorabkontrolle sensibler personenbezogener Daten (besondere Kategorien personenbezogener Daten) - 49Datenschutzrechtliche Begriffe- Zutrittskontrolle
- Zugangskontrolle
- Zugriffskontrolle
- Weitergabekontrolle
- Eingabekontrolle
- Auftragskontrolle (Verarbeitung nur gem. Anweisung des Auftraggebers
- Verfügbarkeitskontrolle (Schutz, Zerstörung, Verlust)
- Zweckbindungskontrolle (Zweckentsprechende Erhebung, Verarbeitung. Trennung nach Zwecken - 50Straftatsbestände zum Datenschutz§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 201 a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
§ 202a Ausspähen von Daten - 51Welche Hauptstrafen sieht das StGB vor?Geld und Freiheitsstrafen
- 52Worin teilt sich die Tatbestandsmäßigkeit auf?In den Objektiven und Subjektiven Tatbestand
- 53Was beinhaltet der Objektive Tatbestand?- Tatsubjekt (Wer)
- Tatobjekt ( Wen oder Was)
- Ausführungshandlung (Wie)
- besondere Begehensweise ( gemeinschaftlich)
- Tatmittel (z.B. Messer)
- Tatmodalitäten (besonderheiten) - 54Was beinhaltet der Subjektive Tatbestand?Den psychisch - seelicher Bereich des Täters/Vorstellungswelt des Täters
- 55§ 1 Keine Strafe ohne GesetzEine Tat kann nur verfolgt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Garantiefunktion - Schutz vor willkürlicher Bestrafung
Bestimmtheitsgrundsatz - Klarheit dem Bürger
Rückwirkungsverbot - Strafverschärfende Gesetze gelten nicht Rückwirkend - 56Verbrechen und VergehenVerbrechen: Ab 1Jahr Freiheitsstrafe, keine Geldstrafe, Versuch immer strafbar, Offizialdelikt
Vergehen: Ab 1 Monat bis 1 Jahr, Geldstrafe, Versuch nur strafbar wenn im Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht. Meist Offizialdelikt, wenn nicht Antragsdelikt (absoluter oder relativer Art) - 57Unter welchen Unterlassungsdelikten unterscheiden wir?Zwischen echten Unterlassungsdelikten und unechten Unterlassungsdelikten
- 58Welche echten Unterlassungsdelikte gibt es?§ 123 Hausfriedensbruch
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung - 59Unechtes Unterlassungsdelikt§13 Begehen durch Unterlassen(Garantenstellung) = Garantenpflicht/Abwehr von Gefahr
- 60Vorsatzbedeutet Wissen und Wollen
Verwirklichung des Tatbestandes - 61FahrlässigkeitWenn man die erforderliche Sorgfaltspflicht außer Acht lässt.
- 62Wann ist Fahrlässigkeit strafbar?Fahrlässigkeit ist strafbar, wenn das Gesetz dies bestimmt.
4 Bereiche: Leben, Körper, Umwelt, Feuer
(FT. FK. FGWV, FB) - 63Vollendung und VersuchEine Straftat wird erfüllt(begangen) = Vollendung
Ausnahme: Eine Straftat wird nicht vollendet = Versuch
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.(Zerschneiden des Zauns, Anlegen der Waffe) - 64Zu welchem Zeitpunkt kann man sich an einer Straftat beteiligen?Vor, Während und Nach der Tat
- 65Welche Täterformen treten Vor, Während, und Nach der Tat auf?Vor der Tat = Anstiftung
Während der Tat = Einzeltäter, Mittäter, Mittelbarer Täter, Beihilfe
Nach der Tat = Hehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung - 66Mittäter- nicht jeder Täter muss Hand anlegen
- jeder Täter muss aber Interesse am Taterfolg haben
- jeder Täter muss die Tat als eigene wollen, betrachten und bewerten
- so kann auch der im Hintergrund planende Bandenchef Mittäter sein - 67Mittelbarer TäterAls Täter wird bestraft, wer die Straftat durch einen anderen begeht (schuldunfähiges Kind unter 14 Jahren)
- 68PrivatdeliktStaat will wegen Geringfügigkeit nicht bestrafen, er überlässt es dem Opfer im Wege, einer sogenannten Privatklage, gegen den Täter vorzugehen.
- 69OffizialdeliktDiese verfolgt der Staat immer, von Amtswegen aus
- 70Antragsdelikteabsolute Antragsdelikte - bedarf es immer eines Strafantrages
relatives Antragsdelikt - Strafantrag der oder dess Betroffenen oder bei besonderem öffentlichem Interesse
(Bei Wiederholungstäter, Häuslicher Gewalt, extrem Rauhe/Grobe Tat - 71Strafanzeige / StrafantragStrafanzeige wird vom Zeugen erstattet und nicht rückziehbar
Strafantrag wird vom Opfer erstattet oder seines gesetzlichen Vertreters und ist rückziehbar bis zur Rechtskräftigkeit, des Urteils.
Frist zum stellen des Antrages - 3 Monate bis zum Bekannt werden des Täters/Tat - 72§ 123 StGB Hausfriedensbruchwiderrechtliches Betreten, trotz Aufforderung nicht verlassen.
(In Wohnung, Geschäftsräumen, befriedetem Besitztum, Räumlichkeiten welche zum öffentlichen Verkehr gehören) - 73§ 132 StGB AmtsanmaßungUnbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf.
(Durchsuchungen, beschlagnahmen, Verbringung, Vernehmung) - 74§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter StraftatenStrafbar ist hier, wenn man Kenntnis von einem geplanten Verbrechen hat, und dieses nicht an Behörden oder Opfer weitergibt
(bevor dieses ausgeführt wird) - 75§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage § 154 StGB MeineidFalsche uneidliche Aussage = Vor Gericht als Zeuge falsch Aussagen
Meineid = Vor Gericht als Zeuge falsch schwören - 76§ 185 StGB BeleidigungMündliche oder Tätliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer anderen Person
- 77§ 223 StGB KörperverletzungKörperliches Misshandeln oder gesundheitliches Schädigen eines anderen Menschen
- 78§ 224 StGB Gefährliche KörperverletzungKörperliches Misshandeln oder gesundheitliches Schädigen eines anderen Menschen, von zu Hilfenahme von:
1- Säure / Gift
2 - Waffe / Werkzeug
3 - Hinterlistiger Überfall
4 - Gemeinschaftlich
5 - Leben gefährdende Behandlung - 79§ 226 StGB Schwere KörperverletzungDie Folge einer körperlichen Misshandlung oder gesundheitlichen Schädigung, kann Verlust des Sprachvermögens, Verlust eines Gliedes, Behinderung oder geistige Krankheit sein.
- 80§ 239 StGB FreiheitsberaubungEinen anderen Menschen einsperren oder auf andere Art der Freiheit berauben.
- 81§ 240 StGB NötigungEinen anderen Menschen durch Drohen mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel, welches gesellschaftlich verwerflich sein muss, zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigen.
- 82Unterschied Diebstahl und UnterschlagungBei der Unterschlagung gibt es keine Wegnahme.
- 83§ 242 StGB DiebstahlWegnahme einer fremden beweglichen Sache, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen
- 84§ 242 StGB DiebstahlWegnahme = Bruch fremden Gewahrsams, zwecks Gründung neuen Gewahrsams
Fremd = gehört jemand anderem, nicht Tätereigen
Beweglich = Ortsveränderbar
Sache = körperlicher Gegenstand unabhängig des Aggregatszustandes(fest, flüssig, gasförmig)
Zuzueignen = Wie Eigentümer behandeln.
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- Hier findest Du Karteikarten der wichtigsten Dinge die Du wissen solltest, für die 34 a
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- Sascha Seewald
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