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Fichas

Baudurchführung und AVA - Privat

Stephan Asboth Alemán 25 fichas

Fichas del conjunto (25)

  1. 11. Die Projektbeteiligten beim Planen /Konstruieren und Bauen- Auftraggeber (AG) : Bauherr (BH)
    - Nutzer, Facility Management (Betreiber)
    - Projektmanagement (PM): Projektleiter und Projektleitungsteam
    - Berater: Betriebsorganisation, Raum- und Funktionsprogramm, Projektentwicklung, Finanzierung, Vetragswesen, Werbung, usw...
    - Planungsteam: Architekt, Statiker, Bauphysiker, HKLS- und Elektrotechniker, GLT, ZLT, ...
    - Energieversorgungs- und Entsorgungsunternehmen
    - Behörden
    - Anrainer
  2. 22. die Aufgaben des Bauherrn (AG) beim Planen/Konstruieren und Bauen1- Formulierung und Gestaltung der Projektaufgaben, Bauaufgaben, Projektziele
    ->Leistungen (Quantitäten, Qualitäten); Raum- und Funktionsprogramm; Termin- und Kostenrahmen
    2- Aufbau einer Projekt- und Kommunikationsstruktur zur Entscheidungsfindung und -sicherung
    ->Aufgaben und Leistungen der Projektbeteiligten; Kommunikation, Termine, Schnittstellen; Koordination der Projektbeteiligten intern und extern
    3- Finden und Beauftragen geeigneter Planer
    ->öffentlicher AG = Vergabeverfahren gem. BVergG
    privater AG = Direktvergabe, Wettbewerb
    Leistungen der Planer formulieren, Planungsschnittctellen festlegen, Verträge schließen
    4- Prüfung+Freigabe der Planung
    -> Vorentwurf+Kostenschätzung, Entwurf+Kostenberechnung
    ->im Genehmigungsverfahren Ansuchen...
    5- Suche+Beauftragung geeigneter Baufirmen
    ->öffentlicher AG = Vergabeverfahren gem. BvergG
    -> privater AG = Wettbewerbsverfahren nach einer Ausschreibung
    6- Sonstige
    -> Koordination der Projektbeteiligten: Besprechungsmanagment, Schriftverkehr, Dokumentation
    ->Klärung und Sicherstellung der "Umweltverträglichkeit"
  3. 33. Die planungsphasen und Architektenleistungen von der Beauftragung und Grundlagenanalyse bis zur Fertigstellung des Bauwerks: Planung und ÖBAPlanungsphasen:
    1-Vorentwurf 13-19%
    2-Entwurf 14-17%
    3-Einreich-/Genehmigungsplanung 5-10%
    4- Ausführung und Detailplanung 33-37%
    5-Kostenermittlungsgrundlagen 12-16%
    6-Künstlerische Oberleitung 3-5%
    7-Technische Oberleitung 5%
    8-Geschäftliche Oberleitung 5%
    9- Örtliche Bauaufsicht ÖBA 50-75%
  4. 43. (...)Architektenleistung:
    Grundlagenanalyse 2%
    Vorentwurf 8%
    Entwurfsplanung 12%
    Einreichplanung 5%
    Ausführungsplanung 22%
    Aussschreibung/LVs 8%
    Baustellenbegleitung 4%
    ÖBA u. Doku 37%
    Objektbetreuung 2%
  5. 54. Parameter für das Berechnen der Honorare für Architektenleistungen gem. HOA 2002: a) für die Planung b) dür die ÖBAa) Honorar für die Planung
    Hp = K . hp . t
    K < 50.000,- nach Zeitaufwand zu verrechnen
    K>70 Mil. Prozentsatz unverändert
    50.0002 Mil. Prozentsatz unverändert
    50.000
  6. 65. Leistungs- und Vergütungsmodelle (LM,VM), Lechner/Heck, TU Graz, für die integrative Planung im Fach Arch.LM,VM 2014 für Planerleistung beschreiben Arch.-, Fachplanungs-, Ingenieurplanungs- und Flächenplanungs- leistungen als integrative Projektarbeit
    ->Projektleitung {PL}, Projektentwicklung{PE}, Projektsteuerung{PS}, Verfahrensbetreuung{VB}, Begleitende Kontrolle {BK}, BauKG{BKG} Bauarbeitenkoordinationsgesetz
    -> Generalplaner{GP}
    ->Archi. Konsumentenprojekte {AK}, Objektplanung Arch {OK}, Einrichtung-Designe {ED}
    ->Freianlagen {FA}
    ->TWPlanung {TW}, Prüfingenieur n. OIB-RL {PI}, Geotechnik {GT}, Ingenieurbauwerk {IB}, Planung Brücken {PLB}
    ->Bestandsprüfung Tunnel {BPT}, Bestandsprüfung Brücken {BPB}
    -> Bauphysik und Brandschutz {BP}
    ->Technische Ausrüstung {TA}
    ->Raumplanung {RP}, Landschaftsplanung {LA}
    ->Umweltplanung {UW}, Wasserwirtschaft {WW}
    -> Vermessung {VM}
  7. 76. Neun Leistungsphasen lt. dem LM.VM Objektplanung Arch. 20141- Grundlagenanalyse
    2- Vorentwurf
    3- Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
    4- Einreichplanung
    5- Ausführungsplanung
    6- Ausschreibung/LVs (-Mitwirkung an Vergabe)
    7- Begleitung der Bauausführung
    8. örtliche Bauaufsicht (ÖBA) und Dokumentation
    9- Objektbetreuung
  8. 87. Planungsleistungen der Objektplanung gem. HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure1- Grundlagenermittlung
    2- Vorplanung + Kostenschätzung
    3- Entwurf + Kostenrechnung
    4- Genehmigungsplanung (Einreichplanung)
    5- Ausführungsplanung (Polier- und Detailplanung)
    6- Vorbereiten der Vergabe (Leistungsverzeichnis=LV) + Kostenanschläge
    7- Mitwirken bei der Vergabe
    8- Objektüberwachung (ÖBA)
    9- Objektbetreuung und Dokumentation
  9. 98. Fünf Projektphasen aus der Sicht des AG1- Phase : Zustandsanalyse + Problemdefinition -> Projektziele (Leistungen, Termine, Kosten, Budget)
    2- Phase : Auswahl und Beauftragung der Planer und Konsulenten (Fachplaner und Berater)
    3- Phase : Planung (Vorentw. -> Entw. -> Ausführungs- und Detailplanung)
    4- Phase : Ausschreibung, Vergabe, Angebotsprüfung Qualitätskontrolle der Bauausführung
    5- Phase : Inbetriebnahme, Nutzung, Wartung, Abbruch
  10. 109. die Bauphasen ab der Beauftragung der Baufirmen (Auftragnehmer AN)* Werkplanung WPL
    Prüfung der Ausführungsunterlagen und Vorleistungen, Naturmaßnahme; auf Basis der AP des AG; Abstimmung mit anderen Gewerken
    * Bauausführung und Errichtung
    Arbeitsvorbereitung, Objekterrichtung, Aufmaß- und Rechnungslegung, Kalkulation nicht beauftragter und geänderter Leistungen
    * Projektauswertung (Nachkalkulation), Archivierung, Gewährleistungsarbeiten
  11. 1110. Ziele und Vorteile der Präzisen Architektur-Planung?
  12. 1211. u. 12. Drei Phasen des Vergabeverfahrens mit einer Kurzbeschreibung der wesentlichen Inhalte der 3 Phasen1- Ausschreibung:
    -an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von Unternehmen gerichtete Erklärung eines späteren Auftraggebers, welche Leistungen der AG zu welchen Bedingungen erhalten möchte. Diese Erklärung richten der Arch., die Fachplaner oder das Projektmanagment im Auftrag des BH an Unternehmer/Bieter
    -besteht aus dem Leistungsverzeichnis, in dem alle zu erbringenden Leistungen aufgelistet und beschrieben sind, Pläne, Berechnung, .... , Ausführungsfristen, Abgabetermin und -ort
    2- Angebot
    ist die Erklärung eines Bieter, eine bestimmte Leistung gegen Entgelt unter Einhaltung der vom AG festgelegten Ausschreibungsbedingungen zu erbringen. Der Bieter gibt das dafür begehrte Entgelt im ausgefüllten Leistungsverzeichnis (=Angebot) an und unterfertigt die Ausschreibungsunterlagen rechtsgültig.
    Jeder Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
    Angebote sind im verschlossenen Kuvert innerhalb einer Frist abzugeben
  13. 1311. u. 12.3- Zuschlag
    ist die Erklärung an den Best-/Billigst-Bieter, sein Angebot anzunehmen. Erst mit der 3. Stufe ist der Vertrag geschlossen.
    Nach dem ABGB kommt erst mit der Erteilung des Zuschlages das für beide Vertragspartner verbindliche Vertragsverhältnis zustande. (Zuschlagsfrist max. 3 Monate)
  14. 1413. Auftragsarten gem. BvergG (Bundesvergabegesetz)- Bauaufträge
    - Baukonzessionsaufträge
    - Lieferaufträge
    - Dienstleistungsaufträge
    - Dienstleistungskonzessionsaufträge
    - (sowie Durchführung von Wettbewerben) durch öff. AG
  15. 1514. Vergabearten gem. BverG für Bauaufträge: a) im Oberschwellenbereich b) im Unterschwellenbereich1- offenes Verfahren mit vorheriger (öffentlicher) Bekanntmachung => OSB
    2- nicht offenes Vrfahren mit vorheriger (öffentlicher) Bekanntmachung => OSB
    3- nicht offenes Vrfahren ohne vorheriger (öffentlicher) Bekanntmachung => USB
    4- Verhandlungsverfahren mit vorheriger (öff.) Bekanntmachung => OSB/USB
    5- Verhandlungsverfahren ohne vorheriger (öff.) Bekanntmachung => OSB/USB
    6- Rahmenvereinbarung => OSB/USB
    7- Dynamisches Beschaffungssystem => OSB
    8- Wettbewerblicher Dialog => OSB
    9- Direktvergabe (Direktkauf) => USB
  16. 1615. Was ist der geschätzte Auftragswert ? Wie wird der geschätzte Auftragswert ermittelt ?Gesamtpreis ohne Umsatzsteuer aller zu einem öffentlichen BAu-/Vergabevorhaben gehörigen auszuschreibenden Leistungen, der vom AG voraussichtlich zu zahlen ist (für Erreichtung/Kauf);
    ... ist vom AG sachkundig für den Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu ermitteln(Bsp: Kostenanschläge auf Positionsebene);
    der geschätzte Auftragswert bestimmt die Wahl des Vergabeverfahrens im OSB o. USB;
    Schwellenwert 5 Mio.€
  17. 1716. Die Vergabegrundsätze der EU für die Vergabe von Leistungen1- Diskriminierungsverbot
    2- freier, fairer und lauterer Wettbewerb
    3- Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter
    4- Vergabe an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
    5- Angemessenheit der Preise
    6- ökologiscge Aspekte im LV oder Festlegung technischer spezifikationen oder als Zuschlagskriterien
    7- Soziale und formale Aspekte
    8- gemeinschaftliche Grundfreiheiten der EU
    9- freier Waren- und Dienstleistungsverkehr
    10- Verbot der bloßen Markterkundung
    11- Ausländische Bieter/Bewerber -> nationale Anerkennung erforderlich
    12- Innovationsfördernde Beschaffung
  18. 1817. Inhalte einer Ausschreibung für Bau- und Lieferleistungen* Verfahrensbestimmungen
    * Vertragsbestimmungen
    * Technische Spezifikationen / Vorbemerkungen
    *Leistungsbeschreibung LB bzw. Leistungsverzeichnis LV
    *Beilagen
  19. 1918. Quellen (vorformulierte Regelwerke) für Vetragsbestimmungen (AVB) für BauleistungenÖN A 2060 Allg. Vetragsbestimmungen
    ÖN B 2110 allg. Vetragsb. f. Bauleistungen
    ÖN B 2117 Allg. Vertragb. f. Bauleistungen an Straßen- und Landschaftsbau
    ÖN B 2118 Allg. Vertragsb. f. Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbesondere bei Großprojekten
    ÖN B 2111 Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen
    ÖN B 2114 Vertragsb. EDV-Abrechnung
    ÖNormen der Serie B 22xx Vertragsnormen: B 2205 Erdarbeiten, B 2210 Putzarbeiten, ...
    VOB Vergabeordnung für das Bauwesen
  20. 2019. Quellen (Regelwerke) für Technische Spezifikationen (TSP) für Bauleistungen- Werkvertragsnormen der Serie ÖN B 22xx für die Bau-Gewerke
    - Werkvertragsnormen der Serie ÖN H 22xx für die TGA-Gewerke
    - Werkstoffnormen der ÖN B 3xxx
    - Verfahrensnormen der Serie ÖN B 72xx
    - ÖN B 2061 Preisermittlung von Bauleistungen
    - ÖN B 2062 Aufbau einer Standardisierten LB unter Berücksichtigung automationsunterstützter Verfahren
    -ÖN A 2063 Ausschreibung, Angebot und Zuschlag unter Berücksichtigung automationsunterstützter Verfahren
    - ÖN B 2111 Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen
    - ÖN B 2114 Vertragsb. EDV-Abrechnung
    - Technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, und Verarbeitungsrichtlinien der Produkthersteller -> keine Vertragbestimmungen, sonder Beschreibung technischer Standards
  21. 2120. Was muss der AG bei der Angebotsöffnung gem. BverG prüfen, verlesen und protokollieren ?zu verlesen:
    - Name und Geschäftssitz des Bieters
    - Gesamtpreis o. Angebotspreis samt allfälligen Nachlässen
    - wesentliche Erläuterungen der Bieter
    - sonstiges bzgl. Preis relevanter Details deren sofortige Verlesung möglich und zumutbar ist.
    Niederschrift (was zuvor geprüft und verlesen wurde):
    - die Art der Vergabe, AG, BVH, Datum und Uhrzeit der Angebotsöffnung, Kommission + Unterschriften
    - Namen der Bieter; Nr., Firma oder Bietergemeinschaft, Adresse,
    - Angebotsfrist, Angebot verschlossen/beschädigt
    - Beilagen und Begleitschreiben- wesentliche Inhalte, Nachweise, Anlagen
    - offensichtliche Mängel
    - Gesamtpreis (von Haupt- u./o. Alternativ- oder Variantenangebot)
  22. 2221. Phasen und Inhalte der Angebotsprüfung ab der Angebotsöffnung bis zum Zuschlag1-Phase: Formale Prüfung der Angebote
    *Vollständigkeit
    *rechnerische Prüfung
    *Preisspiegel
    2-Phase: Eignungsprüfung der Bieter
    *Befugnis
    *wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
    *Zuverlässigkeit
    *Referenzen
    3-Phase: Prüfung der Preisangemessenheit
    *vertiefte Angebotsprüfung der wesentlichen Positionen
    4-Phase: verbindliche schriftliche o. kommissionelle Angebotsaufklärung
    5-Phase: Ermittlung des Technisch u. wirtschaftlich günstigen Angebots
    *Billigst/Bestbieterermittlung
    *Begründung u. Protokollierung der Vergabeentscheidung
    6-Phase: Zuschlagentscheidung
    *wer erhielt Zuschlag, Vergabesumme, Gründe für das Ablehnen
    7-Phase: Stillhaltefrist
    Niederschrift/Protokollierung
    OSB 10 Tage
    USB 7 Tage
    8-Phase: Zuschlag
  23. 2322. Begriffe: a)Preisangebotsverfahren b)Preisaufschlags- und Preisnachlassverfahrena) Preisangebotsverfahren ist jenes Verfahren, bei dem die Bieter aufgrund der Ausschreibungsunterlagen die Preise für vom AG beschriebene Leistungen in ihren Angeboten bekannt geben
    b) Preisaufschlags- und Preisnachlassverfahren = hier werden vom AG in den Ausschreibungsunterlagen zusätzlich zu den beschriebenen Leistungen auch Bezugspreise bekannt gegeben, zu denen die Bieter in ihren Angeboten (meist in %) Aufschläge oder Nachlässe angegeben
  24. 2423. Sichertellungen: a) Vadium b) Kaution c) Deckungsrücklass d) Haftungsrücklassa) Vadium = Sicherstellung für den Fall, dass der Bieter währende der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt o nach Ablauf der Angebotsfrist behebbare wesentliche Mängel trotz Aufforderung nicht behebt
    b) Kaution = eine Sicherstellung für den Fall, dass ein Vetragspartner bestimmte, im Vertrag festgelgte, besondere Pflichten verletzt
    c) Deckungsrücklass = Sicherstellung gegen Überzahlung, denen nur annähernd ermittelte Leistungen zugrunde liegen -> ferner ist eine Sicherstellung für die Vertragserfüllung durch den AN, sofern diese nicht durch eine Kaution abgesichert ist
    d) Haftrücklass = Sicherstellung für den Fall, dass der AN die Pflichten aus der Gewährleistung o aus dem Titel des Schadenersatzes nicht erfüllt
  25. 2524. Begriffe: a) Einheitspreis b) Pauschalpreis c) Regiepreis d) Gesamtpreisa) Einheitspreis EHP =
    ist der Preis für die Einheit der ausgeschriebenen Leistung die in Stück, Zeit-, Masse- oder anderen Maßeinheiten erfassbar ist.
    b) Pauschalpreis PA =
    ist der für eine Gesamtleistung oder Teilleistung in einem Betrag angegebener Preis; wenn Art, Güte u genauer Umfang der Leistungen exakt bebekannt sind und sich die Menge nicht mehr ändern wird
    c) Regiepreis =
    ist der Preis für eine Einheit, welche nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird; wenn Art, Güte und Umfang nich genau ermittelt werden können
    d) Gesamtpreis =
    ist die Summe der Positionspreise PP u somit die Nettosumme des Angebots

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Descripción
Fragenkatalog 2016/2017
Creado por
Stephan Asboth
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