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Apuntes

Skript 1 nichtabzugsfähige Betriebsausgaben

Hendrik Kuhn Einkommensteuer -Pr- 1 Alemán 1 página

Skript 1 nichtabzugsfähige Betriebsausgaben

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Skript 1 nichtabzugsfähige Betriebsausgaben

§ 4 (5) Nr. 1 EStG

R. 4.10 EStR

- setzt eine Unentgeltlichkeit (unentgeltliche Vermögenszuwendung) voraus (keine Gegenleistung, wie verschaffung eines Auftrages, etc.) (Unentgeltliche Dienstleistungen, sind demnach keine Geschenke)

Behandlung beim Empfänger:

- BE § 4 (4) im Umkehrschluss EStG oder

- Einnahmen gem. § 8 EStG

- natürliche Person § 1 BGB oder

- juristische Person

An Arbeitnehmer:

Arbeitslohn gem. § 2 LStDV und demnach als Einkünfte gem. § 19 (1) EStG zu erfassen

PRÜFEN:

- "Rabatt-Freibetrag" § 8 (3) EStG

- Aufmerksammkeiten R. 19.6 LStR

Freigrenze von 35 Euro

- wenn drüber dann alles

- Jahresgrenze (alle Geschenke zusammenrechnen)

- pro Empfänger (selber + nahestehende Personen)

- 35 Euro richten sich nach den AK / HK R 4.10 (3) EStR

Kein Abzugsverbot, wenn Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt werden können R 4.10 (2) S.4 EStR !

Bei einer Entnahme (wenn das Geschenk zuvor ins BV eingelegt wurde) ist gem. § 6 (1) Nr. 5 EStG der "Teilwert" maßgebend.

Beispiel:

A schenk B Waren im Wert von AK 60,. Euro + 11, 40 Euro VoSt

zusätzlich dem Sohn von B 20 Euro in Bar

1. Geschenk ist betrieblich veranlasst und somit BA § 4 (4) EStG

2. Alle Geschenke dem B zuzurechnen (da nahestehende Personen)

3. Freigrenze 35 Euro überschritten

4. somit nicht abzugsfähige BA gem. § 4 (5) Nr. 1 EStG

5. Es erfolgt eine Gewinnkorrekur außerhalb der Bilanz

6. Die VoSt ist zu korrigieren § 17 (2) Nr. 5 i.v.m. § 15 (1a) UStG

7. Die Ust-Verbindlichkeit zum Jahresende ist um 11,40 zu erhöhen

8 Dieser Aufwand ist gem. § 12 Nr. 3 UStG außerbilanziell hinzuzurechnen

9. Auswirkung = Gewinn - 11.40 USt

+ 96,40 Euro

§ 4 (5) Nr. 2 EStG

R. 4.10 (5) - (9) EStR

- Speisen

- Getränke

- Genussmitteln (Tabakwaren, z.B.)

- anfallende Nebenkosten (Gaderobe, Trinkgelder, etc.)

Gem. H 4.10 (5) - (9) "Bewirtung" ist eine Aufteilung zwischen Privat und Betrieblich möglich.

Nachweispflicht: R 4.10 (8) EStR schriftlich folgende Angaben:

- Ort und Tag

- Alle Teilnehmer der Bewirtung

- Anlass der Bewirtung

- Höhe der Aufwendungen

= Nachweis ist eine materielle Tatbestandsvoraussetzung für den Abzug der Bewirtungskosten (zeitnah erfolgen)

70% Begrenzung

- alle teilnehmenden Personen

- Vorsteuer zu 100 %

§ 4 (5) S. 2 EStG

Verbot gilt nicht für Gewinnabsicht ausgeübte Betätigung (Gastwirte, z.B.)

Skript 1 nichtabzugsfähige Betriebsausgaben

§4 (5) Nr. 3 EStG

R 4.10 (10) - (11) EStR

- Geschäftsfreunden

- außerhalb des Ortes des Betriebes

- nicht Gegenstand einer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Betätigung

auch im Zusammenhang stehende Aufwendungen:

- AFA, Löhne für Personal, Erhaltungsaufwand, Hypothekenzinsen, Pachtzahlungen

dagegen ist abzugsfähig:

- ein Gästehaus für AN

- die Unterbringung von Geschäftsfreunden in fremden Hotels und Pensionen

Veräußerung:

Gewinn = voll zu versteuern

Verlust = "ausgleichbar" (streitig in der Literatur)

§ 4 (5) Nr.4 EStg

- besondere Repräsentationskosten

- Unterhaltung v. Geschäftsfreunden

- sportliche Betätigung

- Freizeitgestaltung

z.B.

- Tennis- o. Golfplätze

- Reitpferde

- Rennpferde einer KapG

- Schwimmbecken

- Motor / Segelflugzeuge

- Aufwendungen für Regattabegleitfahrten

egal ob eigene o. gepachtete Einrichtungen

wenn Nutzung vom Steeurpflichtigen selber und/oder Familienangehörigen dann § 12 Nr. 1 EStG

Veräußerung = Steuerpflichtig

Auch die anfallenden Bewirtungskosten fallen unter § 4 (5) Nr. 4

Kein Ausschluss wenn:

- nur AN zur Verfügung stehen

- Gegenstand einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Betätigung § 4 (5) S.2 EStG

- nachweisbar nur betrieblichen zwecken dienen

- Nebenanlagen eines Gewerbes sind

§ 4 (5) Nr. 7 EStG

R 4.10 (12) EStR

- müssen betrieblich veranlasste Aufwendungen sein

- repräsentativen Bereich

z.B.

- Übernachtungskosten auf einer Geschäftsreise

- Aufwendungen für Gästehäuser am Ort des Betriebes

- PKW Unterhaltung "Luxus Limousinen"

- "luxriöse Ausstattung"

Aufwendungen müssen unangemessen sein, dies ist im Einzelfall zu entscheiden (Andere Faktoren: Größe Unternehmen, Gewinn, etc.)

Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

bei abnutzbaren WG nicht die AK nicht abzugsfähig, sondern ledeglich die jährliche AFA

WG selbst ist BV (gem. § 6 (1) Nr. 1 EStG zu bewerten

§ 4 (5) Nr. 8 EStG

- Geldbußen, Ordnungsgelder, Verwarnungsgelder

betribelichen Veranlassung = § 4(5) Nr. 8

privaten Veranlassung = § 12 Nr. 1, 4

§ 4 (5) Nr. 8a = Hinterziehungszinsen gem. § 235 AO

Schema BA

Geschenke

Bewirtungsaufwendungen

§ 4 (5) Nr. 3, 4, 7, 8

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1 (Notizen und Beispiele) Einkommensteuer -Pr- Apunte sobre Skript 1 nichtabzugsfähige Betriebsausgaben , creado por Hendrik Kuhn el 07/07/2014.
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Hendrik Kuhn
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