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Steuerrecht Modul 5 - Rechtsverkehrssteuern

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  1. 1Was besteuert die Grunderwerbssteuer?Sie regelt die Besteuerung von Grundstücksumsetzen.
  2. 2Welche Rechtsvorgänge werden von der Grunderwerbsteuer erfasst?Jene Rechtsvorgänge, die wirtschaftlich die Herrschaft über ein Grundstück begründen.
  3. 3Was besteuert die Grunderwerbsteuer konkret?Sie versteuert nicht den Besitz von unbewegliche Vermögen, sondern den Übergang von Grundstücken.
  4. 4Welche Haupttatbestände werden von der Grunderwerbsteuer erfasst?Vor allem Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte wie zum Beispiel Tauschverträge, die den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründen.
  5. 5Welche Art von Steuern wird die Grunderwerbsteuer zugerechnet und warum?Da die Grunderwerbsteuer an Rechtsvorgänge anknüpft, ist sie eine Rechtsverkehrssteuer.
  6. 6Was sie das Grunderwerbsteuergesetz vor, um zu verhindern dass der Steuerpflichtige die Steuer umgeht.Sie sieht auch eine Fülle von Ersatz und Ergänzungstatbeständen vor, um zu verhindern dass der Steuerpflichtige die Steuer umgeht.
  7. 7Welche Vorgänge sind von der GrEStG befreit?- Erwerb eines Grundstückes, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert 1100€ nicht übersteigt.
    - Wenn die Übertragung eines Grundstückes im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung stattfindet (Freibetrag von 365.000 €)
    - Schenkung unter lebenden zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partner zum gemeinsamen Erwerb einer Wohnstätte.
  8. 8Was ist meist die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?Gemäß §4 Abs. 1 GrEStG ist die Bemessungsgrundlage meistens der Wert der Gegenleistung, also in der Regel der Kaufpreis. (§ 5 Abs 1 Z1)
  9. 9WAS WIRD ALS BEMESSUNGSGRUNDLAGE HERANGEZOGEN, WENN KEINE GEGENLEISTUNG VORHANDEN IST?Die Steuer wird vom Wert des Grundstücks berechnet, der Wert entspricht in der Regel dem dreifachen Einheitswert des Grundstücks. (§ 4 Abs 2 + Abs 6 GrEStG)
  10. 10Welchen Tarif hat die Grunderwerbsteuer?Jener beträgt 3,5 %, bei bestimmten Verwandtschaftsverhältnissen 2 %. (§ 7 GrEStG)
  11. 11Wann entsteht die Steuerschuld bei der Grunderwerbsteuer?Sobald ein Steuerpflichtiger Erwerbsvorgang, wie zum Beispiel ein Abschluss eines gültigen Kaufvertrages, verwirklicht ist
  12. 12Ist das Verpflichtungsgeschäft oder das Erfüllungsgeschäft relevant für die Grunderwerbsteuer?Relevant ist das Verpflichtungsgeschäft.
  13. 13Wann entsteht die Steuerschuld bei einer Schenkung auf Todesfall?Die Steuerschuld entsteht mit dem Tod des Geschenkgebers(§ 8 Abs 3 GrEStG)
  14. 14Wer ist Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer?Steuerschuldner sind in der Regel hier am Erwerbsvorgang beteiligten Personen (§ 9 GrEStG)
  15. 15Wann ist die Abgabenerklärung bezüglich der Grunderwerbsteuer abzugeben? (§10 GrEStG)Am 15. des zweitfolgenden Monats, nach Entstehung der Steuerschuld.
  16. 16Nennen Sie die Tarife der Grunderwerbsteuer.Der Erwerb gilt als:
    - Unentgeltlich, wenn die Gegenleistung nicht mehr als 30 %.
    - Teilentgeltlich, wenn die Gegenleistung mehr als 30 % aber nicht mehr als 70 % beträgt.
    - Entgeltlich, wenn die Gegenleistung mehr 70 % beträgt.
  17. 17Welcher Tarif kommt bei unentgeltlichen Erwerben sowie für den unentgeltlichen Teil bei teilentgeltlichen Erwerben zur Anwendung?Die ersten 250.000 € mit 0,5 %, die nächsten 150.000 € 2 % und darüber hinaus 3,5 %.
  18. 18Was setzt das Gebührengesetz fest?Setzt Gebühren für bestimmte schriftlich beurkundete Rechtsgeschäfte fest (§§ 15 ff GebG)
  19. 19In welchem Paragraphen sind die Rechtsgeschäfte die eine Gebührenpflicht auslösen geregelt?Jene sind in §§ 33 GebG angeführt.
  20. 20Was besagt das Urkundenprinzip?Jenes besagt dass Rechtsgeschäfte gemäß § 15 (1) nur dann gebührenpflichtig sind, wenn sie über eine Urkunde errichtet wurden, es sei denn es gibt abweichende Bestimmungen.
  21. 21Müssen aus einer Urkunde bereits alle bedeutsamen Umstände eines Rechtsgeschäftes hervorgehen?Nein, wenn die Urkunde dem Grunde nach als schriftliches Beweismittel geeignet ist.
  22. 22Kann eine E-Mail mit digitaler Unterschrift als Urkunde genügen?Eine E-Mail stellt ebenfalls eine die Gebührenpflicht auslösende Urkunde da, da der Bildschirm dem Papierbegriff des § 5 GebG erfüllt.
  23. 23Welche Ersatz- oder Ergänzungstatbestände, welche zur Vermeidung von Gesetzeslücken dienen, kennen Sie?- Das Annahmeschreiben bei schriftlicher Annahme eines Vertragsangebotes § 15 (2) GebG.
  24. 24Kann die mündliche Annahme auch in einer gebührenpflichtigen Urkunde über ein Rechtsgeschäft münden?Nein, eine mündliche Annahme reicht nicht aus.
  25. 25Gem § 2 GebG sind bestimmte Einrichtungen von Gebühren befreit: nennen Sie Beispiele!- der Bund, die von ihm betriebenen Unternehmungen sowie öffentlich rechtliche Fonds, deren Abgänge er zu decken verpflichtet ist.
    - Gebietskörperschaften im Rahmen des öffentlich-rechtliche Wirkungskreises.
  26. 26Welche Steuern sind gem § 15 Abs 3 GebG von der Gebührenpflicht ausgenommen?Rechtsgeschäfte die unter das Grunderwerbssteuergesetz, das Kapitalverkehrsgesetz, das Versicherungssteuergesetz oder das Beförderungsgesetz fallen.
  27. 27Was regelt Bestandsverträge und sonstige Veträge?Regeln den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis (§33 TP 5 GebG) und unterliegen der Gebührenpflicht.
  28. 28Wann ist eine Bestandsvertrag gebührenpflichtig?Wenn über ihn eine Urkunde im Inland errichtet wurde. (§15 Abs 1 GebG)
  29. 29Wie hoch ist die Bestandvertragsgebühr?In der Regel beträgt sie 1%.
  30. 30Von was ist die Bemessungsgrundlage abhängig?Von der vertraglich vereinbarten Leistung und der Vertragsdauer.
  31. 31Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage bei Verträgen über eine unbestimmte Vertragsdauer?Entspricht dem dreifachen der wiederkehrenden Leistung. (= Summe der wiederkehrenden Leistung x 3)
  32. 32Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage bei Verträgen über eine bestimmte Vertragsdauer?Der Jahreswert der wiederkehrenden Leistung wird mit der vorhergesehenen Vertragsdauer multipliziert. Jedoch mit dem 18-fachen begrenzt.
  33. 33Was für Sonderregelungen für Wohnungsmietverträge kennen Sie bzgl der zu berechnenden Bemessungsgrundlage?Unabhängig von der Vertragsdauer ist höchstens der dreifach Jahreswert anzusetzen. § 33 TP 5 letzter
  34. 34Wann trifft den Bestandgeber eine gesetzliche Selbstberechnungsverpflichtung?Wenn er seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung im Inland oder eine inländische Betriebsstätte unterhält.
  35. 35Wann kommt es zur Erhebung der Rechtgeschäftsgebühren?Die Rechtsgeschäftsgebührenpflicht entsteht, wenn die Urkunde im Inland errichtet wird, also im Zeitpunkt der Unterzeichnung. § 16 (1) GebG
  36. 36Was regelt der § 16 (2) GebG?Regelt die Entstehung der Gebührenschuld bei Rechtsgeschäften, über die eine Urkunde im Ausland errichtet wurde.
  37. 37Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die ausländische Urkunde auch in Ö zu einer Gebührenschuld führt?- die Parteien haben im Inland einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz der Geschäftleitung oder Betriebsstätte
    - Rechtsgeschäft betrifft Sache im Inland.
    - eine Partei muss in Inland zu einer Leistung auf Grund des Rechtsgeschäfts berechtigt oder verpflichtet sein.
  38. 38Was ändert sich bzgl. der Gebührenpflicht, wenn das Rechtsgeschäft einer Genehmigung oder Bestätigung einer Behörde oder eines Dritten vermag?Die Gebührenpflicht entsteht erst im Zeitpunkt der Zustellung der Genehmigung oder Bestätigung. § 16 Abs 7 GebG
  39. 39Wer sind die Gebührenschuldner?Sind grundsätzlich die Unterzeichner der Urkunde. § 28 GebG
  40. 40Wann sind gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte beim FA anzuzeigen?Am 15. des zweitfolgenden Monats, nach Entstehung der Gebührenschuld.
  41. 41Wer ist zur Anzeige der Gebührenpflicht verpflichtet?- die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen.
    - der Urkundenverfasser
    - jeder der die Urkunde als Bevollmächtigter unterzeichnet
    - jeder der eine im Ausland errichtete Urkunde im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld in Händen hat.
  42. 42Was haben alle Verkehrsteuern gemeinsam?Alle Verkehrssteuern sehen Haupt- und Ersatztatbestände vor.
  43. 43Was unterscheidet Haupttatbestände von Ersatztatbeständen?Die Haupttatbestände dienen der Erfassung der Sachverhalte, auf deren Erfassung ist dem Gesetzgeber in erster Linie ankommt. Ersatztatbestände sollen die Umgehung des Haupttatbestandes verhindern.
  44. 44Verkehrsteuergesetze weisen auch hinsichtlich des Gesetzesaufbaus folgende Gemeinsamkeiten auf: von welchen ist die Rede?- Steuergegenstand: Bestimmung mit Haupt- und Ersatztatbeständen
    - Befreiung: Befreiungskatalog
    - Bemessungsgrundlage:
    - Tarif
    - Steuerschuldentstehung
    -Verfahren und -Selbstberechnung
  45. 45—

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El usuario ha eliminado su información de asignaturas Fichas sobre Steuerrecht Modul 5 - Rechtsverkehrssteuern, creado por Usuario eliminado el 25/01/2018.
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Usuario eliminado · ene 2018
Actualizado
25 ene 2018
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steuerrecht
Historial
  • Creado por Mi pu · 24 ene 2018
  • Copiado por Mi pu · 25 ene 2018
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