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Die Definition des Begriffes Gemeinkosten
Unter ( Gemeinkosten, Wähle aus. ) versteht der Betriebswirtschaftler alle Kosten, die ( nicht, Wähle aus. ) direkt einem Produkt oder einer Dienstleistung zugeordnet werden können. Für die Beurteilung der Leistungserbringung ist es dann notwendig, diese ( Kosten, Wähle aus. ) unter Anwendung bestimmter ( Schlüssel, Wähle aus. ) auf ( alle, Wähle aus. ) beteiligten Artikel oder Leistungen aufzuteilen.
In einer ( Kostenträgerrechnung, Wähle aus. ) sind Gemeinkosten allgemeine Aufwendungen, die innerhalb des ( Herstellprozesses, Wähle aus. ) entstehen und den eigentlichen ( Kostenträgern, Wähle aus. ) nicht direkt zugeordnet werden können. Dabei wird unter einem ( Kostenträger, Wähle aus. ) das ( Produkt, Wähle aus. ) oder die ( Dienstleistung, Wähle aus. ) des Betriebes verstanden, mit dem ( Umsatz, Wähle aus. ) erzielt wird. Bei einem Hersteller für Fahrräder verschiedener Ausführungen und Größen ist jede einzelne Variante ein ( Kostenträger, Wähle aus. ).