Test
Lernquiz Arbeitsrecht Basiswissen / Kollektives ArbR / soziale Mitbestimmung
Preguntas del test (5)
1Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat in den Fällen der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG nicht einigen können, was kann dann veranlasst werden?
- Aman kann ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten
- Bman kann die Einigungsstelle anrufen
- Cman kann ein Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht einleiten
- Dda kann man nichts machen
2Der Arbeitgeber möchte für den Samstag Überstunden in der Versandabteilung anordnen. Die Mitarbeiter sind auch alle einverstanden. Was ist zutreffend?
- Awenn die Mitarbeiter einverstanden sind, muss der Betriebsrat nicht eingebunden werden
- BÜberstunden sind mitbestimmungspflichtig – ohne den Betriebsrat läuft gar nichts
- Cder Betriebsrat kann sogar im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren seinen Anspruch auf Unterlassung durchsetzen - auch im Wege der einstweiligen Verfügung
3Der Arbeitgeber möchte Kameras zur Überwachung des Personaleingangs installieren. Der Betriebsrat meint, darüber müsse eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Wie ist die Rechtslage?
- Anein, da besteht kein Mitbestimmungsrecht
- Bja, es besteht ein Mitbestimmungsrecht, aber nur im Hinblick auf die Anzahl der Kameras
- Cja, es besteht ein Mitbestimmungsrecht, aber nur im Hinblick auf die Anzahl und die Position der Kameras
- Dja, es besteht ein Mitbestimmungsrecht bzgl. Anzahl und Position der Kameras sowie die Betriebszeiten
4Im Lager sind vermehrt Silikonspraydosen verschwunden. Der Verdacht fällt auf eine bestimmte Person. Der Arbeitgeber möchte bei diesem Mitarbeiter eine Taschenkontrolle durchführen. Er informiert den Betriebsrat, der äußert, dass er damit nicht einverstanden sei. Was nun?
- Adie Durchführung der Taschenkontrolle unterliegt nicht der Mitbestimmung, da es ein Einzelfall ist
- Bes besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG vor
5Der Betrieb hat 50 Beschäftigte. Der Arbeitgeber möchte 20 besonders fleißigen Mitarbeitern eine zusätzliche Einmalzahlung i.H.v. 500,00€ zukommen lassen. Der Betriebsrat behauptet, das sei mitbestimmungspflichtig.
- Anein, es ist Sache des Arbeitgebers, besonderes Engagement zu belohnen
- Bja, nur gemeinsam mit dem Betriebsrat kann entschieden werden, ob es zu einer zusätzlichen Zahlung kommt
- Ces ist teilmitbestimmungspflichtig – der Arbeitgeber entscheidet allein über das „Ob“, das „Wie“, nämlich die Verteilung ist hingegen mitbestimmungspflichtig
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- Descripción
- In diesem Part geht es um 5 Fragen zur sozialen Mitbestimmung.
- Idioma
- Deutsch
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