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KORRE 23/24 VO2 Grundlagen der Österreichischen Rechtsordnung
Preguntas del test (39)
1Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichtshöfen ist/sind richtig?
- ADie österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes sind der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Oberste Gerichtshof (OGH).
- BDer Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist in Straßburg.
- CDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal erschöpft ist.
- DDer Europäische Gerichtshof (EuGH) ist ein Organ der Europäischen Union
2Wählen Sie eine oder mehrere Antworten:
- ADer EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal erschöpft ist.
- BDer Sitz des EGMR ist Straßburg.
- CDer EuGH (Europäische Gerichtshof) ist eine Institution des Europarates.
- DDie österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes sind der VfGH und der OGH
3Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?
- ADie Legislaturperiode beträgt immer fünf Jahre.
- BGesetze (im formellen Sinn) werden durch die Legislative geschaffen.
- CWährend es für die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei Kammern gibt, gibt es auf Landesund Gemeindeebene nur eine Kammer.
- DDie drei Staatsgewalten sind Legislative, Exekutive und Judikatur.
4Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichten ist/sind richtig?
- ADer Verfassungsgerichtshof hat eine negative Gesetzgebungskompetenz.
- BÜber die Verhängung einer Justizstrafe entscheiden Strafgerichte.
- CDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Institution der Europäischen Union.
- DÜber medienrechtliche Entschädigungsansprüche entscheiden Strafgerichte.
5Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?
- AIn Medienangelegenheiten entscheidet in erster Instanz das Landesgericht als Dreirichtersenat.
- BStrafgerichte können auch über gewisse zivilrechtliche Ansprüche entscheiden.
- CDie Strafgerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
- DRichter der Verwaltungsgerichte müssen Weisungen des Verwaltungsgerichtshofs befolgen.
6Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?
- ABundeskanzler, Vizekanzler und Fachminister sind Organe der Legislative.
- BVerstößt ein Gesetz gegen ein Verfassungsgesetz, kann jede Person – unabhängig von ihrer Betroffenheit – das Gesetz im Wege eines Individualantrages vom Verfassungsgerichtshof auf die Vereinbarkeit mit dem Verfassungsgesetz überprüfen lassen.
- CDie drei österreichischen Höchstgerichte sind: Verfassungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Oberster Gerichtshof.
- DDer Grundsatz des gleichen Wahlrechts gewährleistet, dass jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt.
7Welche der folgenden Aussagen zur Gesetzgebung ist/sind richtig?
- AEin Gesetz tritt immer mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
- BÖsterreichische Gesetze werden von der Bundesregierung verabschiedet.
- CEin Gesetz tritt grundsätzlich mit dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag in Kraft.
- DErhebt der Bundesrat einen begründeten Einspruch gegen einen Gesetzesentwurf, kann das Gesetz in der Regel trotzdem verabschiedet werden
8Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- AIn Österreich gilt das Zensuswahlrecht
- BJuristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden
- Cmit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit
- DVerstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH schnellstmöglich aufgehoben
9Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
- AÖsterreich ist eine repräsentative Demokratie.
- BIn einem demokratischen Gemeinwesen entscheidet die Mehrheit, was mittwochs gegessen wird.
- CVolksbegehren und Volksabstimmungen sind Elemente der direkten Demokratie.
- DDie Verkürzung des Instanzenzuges auf eine einzige Instanz würde das demokratische Prinzip unserer Verfassung nicht verletzen.
10Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig? Achten Sie dabei besonders auf die verwendeten Begriffe!
- ADer Begriff "Äußerungsfreiheit" ist nicht richtig; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden
- B"Rechtsmittel" kann als Oberbegriff für Urteile, Erkenntnisse und Beschlüsse verwendet werden.
- CÖsterreichs Regierungsform: Demokratie
- DDas Entgelt für eine gemietete Wohnung ist der "Kaufpreis".
11Welche der folgenden Aussagen zu den Wahlgrundsätzen ist/sind richtig?
- ABei den österreichischen Nationalratswahlen ist der Grundsatz des geheimen Wahlrechts verwirklicht.
- BDer Grundsatz des gleichen Wahlrechts gewährleistet, dass jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt.
- CDer Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts ist in Österreich nicht verwirklicht, weil nicht alle Staatsbürger, sondern nur jene, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen dürfen.
- DBei Wahlen zum Europäischen Parlament ist der Grundsatz des gleichen Wahlrechts verwirklicht.
12Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
- AVerstößt ein innerstaatliches (sonstiges) Verfassungsgesetz gegen Unionsrecht, darf das Verfassungsgesetz nicht angewendet werden.
- BDas gleiche Wahlrecht, nach dem jeder Stimmte das gleiche Gewicht zukommt, ist bei der Wahl zum Nationalrat und der Wahl zum Europäischen Parlament verwirklicht.
- CEs ist nicht möglich, sein Wahlrecht durch einen Stellvertreter auszuüben.
- DWährend sich Gesetze und Verordnungen an einen generellen Adressatenkreis richten, regeln Bescheide und Urteile die Rechtsverhältnisse eines konkreten Adressaten(-kreises).
13Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?
- AIm Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung werden Bundesbehörden für die Länder tätig.
- BBei Nationalratswahlen ist der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts verwirklicht.
- CÖsterreichs Regierungsform: Republik.
- DDie österreichischen Höchstgerichte sind der Verfassungsgerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Oberste Gerichtshof.
14Welche der folgenden Aussagen über die österreichische Rechtsordnung ist/sind richtig?
- AÖsterreichs Verfassungsbestimmungen sind auf mehrere Gesetze verstreut und nicht in einer einheitlichen Kodifikation niedergeschrieben.
- BZentrales Organ der mittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann. Er ist an die Weisungen des zuständigen Bundesministers gebunden.
- CRichtlinien sind Rechtsquellen des Unionsrechts, die erst in nationales Unionsrechts umgesetzt werden müssen.
- DUnionsrechts, das innerstaatlichen Gesetzen widerspricht, darf nicht angewendet werden.
15Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?
- AEin Vertag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.
- BAuch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein.
- CNur aus wichtigem Grund kann ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
- DLizenzverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.
16Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?
- ANur schriftlich abgeschlossene Lizenzverträge sind gültig.
- BDie außerordentliche Kündigung von befristeten Lizenzverträgen kann nicht ausgeschlossen werden.
- CEin unbefristeter Lizenzvertrag kann ordentlich gekündigt werden, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
- DVerträge können grundsätzlich immer einseitig widerrufen werden.
17Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?
- ASobald ein Mensch rechtsfähig ist, kann er selbst Verträge abschließen.
- BBeim Abschluss von Lizenzverträgen ist das Formgebot der Schriftlichkeit zu wahren.
- CIn einem Vertrag kann geregelt werden, auf welche Weise der Vertrag beendet werden kann.
- DNeben natürlichen Personen können auch juristische Personen Vertragspartner sein.
18Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?
- ALizenzverträge können für einen bestimmten Zeitraum (befristet) abgeschlossen werden.
- BEin Vertrag zwischen zwei Parteien kommt nur dann zustande, wenn ihr Willen übereinstimmt und sie ihren Willen gegenüber der jeweils anderen Partei erklären.
- CDie außerordentliche Kündigung eines unbefristeten Lizenzvertrags kann vertraglich
ausgeschlossen werden. - DRäumt der Urheber seinem Vertragspartner ein Werknutzungsrecht ein, darf der Urheber das Werk insoweit nicht anderweit verwerten.
19Welche der folgenden Aussagen zum (Urheber-)Vertragsrecht ist/sind richtig?
- AEin Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.
- BEin Lizenzvertrag kann nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.
- CLizenzverträge müssen grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden.
- DSowohl natürliche als auch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein.
20Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?
- AIm Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden die individuellen Interessen der betroffenen Person mit jenen der Allgemeinheit abgewogen.
- BDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich im Lentia-Urteil wegen Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verurteilt.
- CDie Äußerungsfreiheit gewährleistet, dass auch unwahre „Tatsachenbehauptungen“ geäußert werden dürfen.
- DDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann nur angerufen werden, wenn sich eine Person bereits innerstaatlich auf die Grundrechtsverletzung berufen hat und alle möglichen innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat.
21Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?
- AGrundrechte schützen vor staatlichen Eingriffen.
- BGrundrechte können in Österreich im Verfassungsrang und im Rang eines einfachen Gesetzes stehen.
- CGrundrechte können durch die Gesetzgebung nicht geändert werden.
- DDas Recht auf Ehre, das Recht am eigenen Bild und das Recht am Namen sind Rechtsgüter im Sinne des Art 8 EMRK
22Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?
- ADer Verfassungsgerichtshof prüft Gesetze auf ihre Grundrechtskonformität.
- BEin Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist zulässig, wenn er aus einem im Gesetz aufgezahlten Grund erfolgt und verhältnismäßig ist.
- CDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft, ob Vertragsstaaten Grundrechte verletzen.
- DGrundrechtsverletzungen sind niemals zulässig.
23Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?
- ADas Grundrecht auf Äußerungsfreiheit steht nicht nur Staatsbürgern, sondern auch Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen zu.
- BDas Grundrecht der Äußerungsfreiheit steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit.
- CGrundrechtsverletzungen sind niemals zulässig.
- DEine Person, die sich in einem Grundrecht verletzt fühlt, kann sich aussuchen, ob sie sich an den VfGH (Verfassungsgerichtshof) oder EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) wendet.
24Wegen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung von COVID-19 erlassen wurden, kann die in Österreich lebende Chen Lu nicht ihre in China lebenden Eltern besuchen. Sie fühlt sich in ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens beeinträchtigt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- AVerletzungen des Rechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens sind niemals zulässig.
- BMöchte Chen Lu das Gesetz auf seine Grundrechtskonformität überprüfen lassen, kann sie sich nicht direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden.
- CZum Schutz der Gesundheit darf in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verhältnismäßig eingegriffen werden.
- DDas Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist ein Menschenrecht, auf das sich auch Personen berufen können, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben.
25Frau Steiner fühlt sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ihrem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Sie möchte nicht durch den Staat in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, sondern weiterhin ihre Freunde treffen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- AEin Eingriff in das Grundrecht ist nach Art 8 Abs 2 EMRK jedenfalls statthaft, wenn er dem Schutz der Gesundheit dient.
- BOb die Regelung eine Verletzung des Grundrechtes aus Achtung des Privat und Familienlebens ist, wird im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgestellt.
- CDie Regelung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privat und Familienlebens.
- DFrau Steiner steht keine Möglichkeit offen, diese Regelungen von einem Gericht auf ihre Grundrechtskonformität prüfen zu lassen, weil in Situationen wie der „Corona-Krise: die Grundrechte ausgesetzt werden.
26Welche der folgenden Aussagen zum Grundrecht auf Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
- AIm Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden die individuellen Interessen der betroffenen Person mit jenen der sich äußernden Person abgewogen.
- BDas Grundrecht der Äußerungsfreiheit steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit.
- CExzedierende Werturteile dürfen nicht geäußert werden.
- DDas Grundrecht auf Äußerungsfreiheit steht jedem Menschen zu
27Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
- AErlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile.
- BErlaubt ist die öffentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen.
- CEine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.
- DDie Äußerungsfreiheit ist in der ERMK (Europäische Menschenrechtskonvention= und im StGG (Staatsgrundgesetz) geregelt.
28Welche der Folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
- ADer Begriff „Meinungsäußerungsfreiheit“ ist nicht richtig; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden.
- BDie Äußerungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat.
- CEin Eingriff in die Äußerungsfreiheit kann nicht gerechtfertigt werde, weil die Äußerungsfreiheit ein besonders hohes Gut ist.
- DGrundsätzlich erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und nichtexzessive Werturteile.
29Eine gerichtliche Entscheidung nach einem Prozess nennt man Urteil
- AVerdadero
- BFalso
30Eine Entscheidung eines Gremiums oder Organs nennt man Bescheid
- AVerdadero
- BFalso
31Eine individuelle behördliche Entscheidung nennt man Bescheid
- AVerdadero
- BFalso
32Entscheidung ist der Oberbegriff von Beschluss, Urteil und Bescheid
- AVerdadero
- BFalso
33Eine Beschwerde ist eine Form des Rechtsmittels
- AVerdadero
- BFalso
34Ein Rekurs ist ein bestimmtes Rechtsmittel in Österreich.
- AVerdadero
- BFalso
35Die Gebühr ist eine öffentliche Abgabe
- AVerdadero
- BFalso
36Die Unterbegriffe zu Entgelt sind Gebühr, Kaufpreis, Mietzins, Lohn und Werklohn
- AVerdadero
- BFalso
37Die Legislative ist die Gesetzgebung
- AVerdadero
- BFalso
38Die Judikative ist die ausführende Gewalt
- AVerdadero
- BFalso
39Die Exekutive ist die ausführende Gewalt, Bundesministerien
- AVerdadero
- BFalso
Información
- Descripción
- Test sobre KORRE 23/24 VO2 Grundlagen der Österreichischen Rechtsordnung, creado por elli A. el 02/03/2024.
- Autor
- elli A.
- Idioma
- Deutsch
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