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KORRE - Altfragenbibel (teilweise korrigiert)

Kathi H 125 preguntas

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Preguntas del test (125)

  1. 11. Welche der folgenden Aussagen ist richg?
    1. AIn Österreich gilt das Zensuswahlrecht
    2. BJuristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden
    3. Cmit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit
    4. DVerstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH
      schnellstmöglich aufgehoben werden
  2. 22. Welche der folgenden Aussagen ist richg?
    1. ADie medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen
      Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird
    2. BDer Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil
      verkündet
    3. CDer Impressumpicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien
    4. DOrgane des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS
  3. 33. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
    1. AFotos, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröentlicht werden,
      selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröentlichung einwilligt
    2. BAuch unentgeltliche Veröentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen
      Medien sind als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder Werbung zu kennzeichnen
    3. CWird eine Person durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie
      dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen
    4. DPersonenbildnisse dürfen grundsätzlich nicht veröentlicht werden, außer der Abgebildete smmt
      der Veröentlichung zu
  4. 4Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und fotograert am 15. Jänner 2015 bei einer Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandschaft. Am 2. November verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist richg?
    1. AIst ein Foto urheberrechtlich geschützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des
      Lichtbildherstellers geschützt sein.
    2. BHäe Anna das Foto gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde
      Teilurheberschaft
    3. CDas Werk ist bis zum 31. Dezember 2086 urheberrechtlich geschützt
      falsch, Anna srbt um Nov. 2015 => Schutzfrist beginnt am 1.1.2016 => Endet
    4. DDie Markengabteilung des Tourismusverbands Zell am See wird im Februar 2015 auf Annas Foto
      aufmerksam und möchte es zur Bewerbung des Ortes auf ihren Social-Media-Kanälen
      veröentlichen. Es genügt, wenn Anna dem Tourismusverband ein Werknutzungsrecht einräumt.
  5. 5Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richg?
    1. AEin unklares Impressum geht zu Lasten des Medieninhabers.
    2. BDie Picht zur Oenlegung kann neben der Impressumpicht bestehen.
    3. CDas Impressum muss im Inhaltsverzeichnis nicht angegeben werden.
    4. DIst ein Impressum zwar aufgrund von Form oder Platzierung unlesbar, aber immerhin vorhanden,
      ist die Impressumpicht nicht verletzt.
  6. 6Herr Winter ist Photograph und erstellt eine Photoserie, die zu Markengzwecken auf der Website
    eines Wintersportortes veröentlicht wird. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem
    Zusammenhang richg?
    1. ABei einer reinen Landschasaufnahme ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.
    2. BWird ein Photo veröentlicht, auf dem eine Person erkennbar abgebildet ist, fällt das in die
      Fallgruppe "Anlass zu Missdeutungen".
    3. CDas Veröentlichen der Fotos auf der Website des Wintersportortes ist ein Eingri in das
      Vervielfälgungs- und das Zurverfügungstellungsrechtes des Photographen.
    4. DDas Veröentlichen eines Bildes, auf dem ein fünähriges Kind abgebildet ist, ist rechtlich nur
      zulässig, wenn die Eltern in die Veröentlichung einwilligen.
  7. 7Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richg?
    1. ADie Legislaturperiode beträgt immer fünf Jahre.
    2. BGesetze (im formellen Sinn) werden durch die Legislave geschaen.
    3. CWährend es für die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei Kammern gibt, gibt es auf Landesund
      Gemeindeebene nur eine Kammer.
    4. DDie drei Staatsgewalten sind Legislave, Exekuve und Judikatur.
  8. 8In einer Fernsehsendung über einen bekannten Schauspielerwird auch dessen (der Öentlichkeit
    bisher nicht bekannte) COVID-19-Erkrankungund dessen leichtsinniges Verhalten, das möglicherweise
    zur Ansteckung geführt hat, themasiert. Der Schauspieler ist empört und will rechtlich dagegen
    vorgehen. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen (Entschädigungs-)Ansprüchen
    ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
    1. ADer Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Identätsschutz berufen.
    2. BDer Schauspieler hat keinen Anspruch auf Gegendarstellung.
    3. CDer Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz des höchstpersönlichen
      Lebensbereichs berufen.
    4. DDer Schauspieler könnte dagegen sinnvollerweise vorgehen, indem er eine Verletzung seines
      Namensrechtes geltend macht.
  9. 9Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richg?
    1. AEin Betroener kann gegen die Veröentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen
      Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach§ 1330 Abs 2 (zivilrechtliche
      Kreditschädigung) vorgehen, wenn der Veröentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder
      kennen musste.
    2. BAlle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öentlichen Meinung verächtlich zu machen
      oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.
    3. CEine Namensanmaßung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nach § 16
      ABGB.
    4. DFür zivilrechtliche Ansprüche wegen Ehrenbeleidigung genügt fahrlässige Begehung.
  10. 10Frau Dichter veröentlicht eine Sammlung von selbst verfassten originellen Gedichten. Kurz nach der
    Veröentlichung kau sich Frau Maier den Gedichtband und scannt ihn ein, um ihn anschließend auf
    ihre Website hochzuladen, von der ihn jedermann herunterladen kann. Welche der folgenden
    Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
    1. ALädt sich eine drie Person den Gedichtband herunter, grei sie in das Vervielfälgungsrecht ein.
    2. BFrau Maiers Handeln ist durch keine freie Werknutzung legimiert.
    3. CDie Gedichte sind Werke der Literatur.
    4. DFrau Maier grei in das Verbreitungsrecht ein.

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Autor
Kathi H
Idioma
Deutsch
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