Fichas
Rechtsgeschichte
Fichas del conjunto (47)
- 1Warum ist in mündlich geprägten Rechtskulturen das Ritual so wichtig?Da es nie schriftlich fixiert war, soll das Vergangene immer wiederholt, bestätigt und ins Gedächtnis gerufen werden, damit es auch bestehen bleibt.
- 2Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Verschriftlichung des Rechts und der Entstehung der Rechtswissenschaft im Mittelalter?Grosse Verschriftlichungswelle im Mittelalter. Jeder kann seine Meinung haben. Das führt zum Chaos. Die Rechtswissenschaft soll gegründet werden, damit nicht jeder mitreden kann. Es werden spezialisierte Juristen ausgebildet, die massgeblich für die Interpretation sind. Zugangsbeschränkungen der Interpretation sollen den Text stabil halten.
- 3Wie haben die mittelalterlichen Glossatoren gearbeitet?Lectio: Vorlesung / dann entstehen Glossen (Interpretation) / dann Summae: Zusammenfassung und Kontext / dann Streitgespräch, indem man die Fragen diskutiert und Widersprüche auflöst ➔ scholastische Methode.
Ziel: Vermeidliche Widersprüche auflösen.
Mit aristotelischer Logik! - 4Welche Funktion kam dabei dem (unter Justinian gesammelten) römischen Recht zu?Funktion des röm. Rechts: Ius commune → Rechtgelehrte von ganz Europa kannten dieses Recht → Recht als ratio scripta (geschriebene Vernunft) verstanden → autoritäre Funktion, Legitimation der Rechtswissenschaft / Konkurrenz mit Partikularrecht → ius commune untergeordnet in der Theorie, stellt aber praktisch den grösseren Teil dar / Vorteil: Ius commune ist geschrieben! → besser nachvollziehbar.
Es ist in den Köpfen der Leute drin. - 5Worin unterscheiden sich die sog. Kommentatoren / Konsiliatoren von den Glossatoren?Konsiliatoren/Kommentatoren sind eng an den Text gebunden, haben Wort für Wort gelesen! Glossatoren haben sich stärker gelöst von den Texten und waren freier!
- 6Welchen Einfluss hat die geistliche Gerichtsbarkeit auf die Entwicklung des Notariats im Mittelalter ausgeübt?1215: Lateralkonzil → an jedem Kirchengericht muss ein Schreiber vorhanden sein. Einfluss auch aufs weltliche Recht → Notare werden nach und nach an allen Gerichten eingeführt.
- 7Worin bestand die Konkurrenz zwischen öffentlichen Notaren und Schreibern in der Frühen Neuzeit?Die Obrigkeiten bauen eine Verwaltung auf, v.a. Schreibstuben, dort werden Schreiber angestellt und nicht mehr öff. Notare. Die öff. Notare werden verdrängt.
- 8Unter welchen Einflüssen erfolgte die Entwicklung des Notariats in den schweizerischen Gebieten im Mittelalter und zu welchen Ergebnissen führte sie?3 grosse Einflussbereiche: Vom Süden her von Bologna das öff. Notariat, vom Westen her das öff. Notariat und vom Norden her das Kanzellariat bzw. Offizialiat.
- 9Wie gestaltete das französische Gesetz von 1803 das NotariatNapoleon: Öff. Notariat, es gibt Amtsbereiche, Staatsexamen (Ernennung auf Lebenszeiten), die Dokumente (Notariatsurkunden) sind unmittelbar vollstreckbar, Notariatszwang (für gewisse Rechtsgeschäfte werden Notare verlangt).
- 10Warum kann man sagen, dass das mittelalterliche Kirchenrecht hauptsächlich «case- law» war?Es mussten immer Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Päpstliche Dekretale als Grundlage (und das sind nur Einzelfallentscheidungen). Der Einzelne soll ins Paradies kommen, also muss man je nach Situation entscheiden!
- 11Was beinhaltete das Scholarenprivileg von Kaiser Friedrich Barbarossa (1155) und warum konnte es eine solche Breitenwirkung entfalten?Studenten von Unis waren von der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen, dieses Scholarenprivileg wurde ins justitinianische Recht (in die Novellen, also Kaisergesetze) eingefügt und hatte so eine sehr hohe Bedeutung! (Scholaren= Studenten) Repressalien Privileg. Man haftet nicht für seine Landsleute. Der Lehrer oder der Bischof der Stadt war für Streitigkeiten von Studenten zuständig, nicht das ordentliche Gericht. Durch die generelle Formulierung galt dieses Privileg als Basis für alle europäischen Studenten.
- 12Wie konnten die gelehrten Juristen die Rechtspraxis beeinflussen?Rechtsfragen wurden von den Gerichten an die Unis geschickt. Die Gelehrten fertigten dann Gutachten (Expertisen) an! Diese Meinungen wurden dann direkt zum Urteil gemacht. Die Gelehrten drangen in die Gerichte und die Verwaltung ein und konnten so auf die Praxis einwirken!
- 13Aus welchen Elementen bestand das sog. Ius Commune?Ius commune: C.I.C und Canonici und tradiertes justinianisches röm. Recht + Bearbeitungen und die aus dem Partikularrecht hinzugekommenen Elemente und die Bearbeitungen und Kommentare.
Die riesigen Massen an Recht waren kaum zu memorisieren, als Merkhilfe wurden Bilder angefertigt. - 14Was bedeutet der Aufruf Ad fontes! (Zurück zu den Quellen!) für die Entwicklung der Rechtswissenschaft im Zeitalter des Humanismus?Zurück zu den Quellen (der Antike). Das Justinianische Recht wurde als Manipulation des klassischen röm. Rechts angesehen. Man wollte philologisch und historisch arbeiten, um die Antike zu rezipieren. Kritik an der justitianischen und mittelalterlichen Sprache.
- 15Welche sind die wesentlichen Merkmale der Schule des mos gallicus?Mos gallicus: Französische Schule, Kritik an den Autoritäten der italienischen Juristen, sie wollten die Autoritäten mit Vernunft kritisieren (und so auch eigentlich zurück zum ursprünglichen Text), im Gegensatz zum mos italicus (die stark an Autorität wie z.B. Bartolus oder Baldus glaubte), historisch philologische Methode (mos gallicus), sprachliche Rekonstruktion des Rechts.
- 16Inwiefern führte die Entwicklung territorialer Rechte zu einer Neuorientierung für die gelehrten Juristen?Beziehung zwischen gelehrten Juristen und Partikularrecht: Neue Rechtsquellentheorie, territoriale Rechte wurden immer wichtiger, ius commune wurde subsidiär und zurückgedrängt. Die Juristen mussten viel stärker mit dem Partikularrecht arbeiten. Neue Regelungsbereiche, für die das Ius commune keine grosse Bedeutung mehr hatte. Entwicklung zu einer Rechtswissenschaft und Rechtsprechung, die nicht mehr nur auf mittelalterliche Autoren abstützte. (Bartolus und Baldus waren wohl noch vorhanden, aber wurden nach und nach weniger wichtig).
- 17Wie kam es dazu, dass im Laufe des 16. Jh. die Präsenz gelehrter Juristen in den eidgenössischen Gebieten zurückging?Präsenz der gelehrten Juristen ging im 16 Jhd. in der Eidgenossenschaft zurück. Ablehnung der Reichsreform. Verlagerung der Macht von Städten zu Landorten. Schwächung von Zürich und Bern als Hauptorte. Keine durchgehende Verwissenschaftlichung des Rechts mehr.
- 18Was versteht man unter Territorialisierung und Professionalisierung der Gerichtsbarkeit im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit?Partikularrecht wird wichtig, eigene Gerichtsbarkeiten von den Landesherren, Gerichtsbarkeit geschlossen in lokalen Territorien, ius comune wird in der Bedeutung geschwächt, Partikularrecht hat Vorrang, Berufsjuristen wurden immer wichtiger gegenüber den Laien. (Bsp. RKG)
- 19Aus welchen Gründen kam es zur dualen Struktur des Reichskammergerichts mit Kammerrichter und Urteilern?Dualismus Kaiser und Standeskönige abgebildet. Richter ist der Kaiservertreter, die Beisitzer werden durch die Stände ernannt.
- 20Worin lag die Bedeutung der erstinstanzlichen Kompetenzen des Reichskammergerichts?Aus verschiedenen Gründen (siehe oben) konnte man direkt ans RKG gelangen. Hohe politische Funktion. Die Untertanen konnten direkt gegen die Obrigkeit klagen. Justizkontrolle gegenüber den unteren Landesgerichten. Schutz der individualen Rechte, Schutz vor Willkürentscheidungen.
- 21Welche sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Reichskammergericht und Reichshofrat?Wesentliche Unterschiede RKG und RHR: RKG unabhängig vom Kaiser und örtlich fix. RHR vom Kaiser abhängig, mobil (jeweils dort wo der Kaiser ist), andere Verfahren (beim RHR weniger formalisiert, eher Schlichtungsfunktion).
- 22Was unterscheidet die spanische Spätscholastik von der mittelalterlichen Scholastik (Thomas von Aquin)?Bei Thomas von Aquin (mittelalterliche Scholastik) göttliches Recht als höchste Stufe. Spanische Scholastik brauchte Gott nicht mehr als Legitimation, kein religiös bestimmtes Recht mehr, jeder Mensch hat unabhängig von seiner Herkunft universale Rechte, mos geometricus als spätscholastische Methode.
- 23Was versteht man unter der Orientierung der Vernunftrechts auf die Naturwissenschaften?Naturwissenschaftliche Methoden auf das Vernunftrecht abgleitet. Die naturwissenschaftlichen Methoden sollen auf alle Geisteswissenschaften übertragen werden, mos geometricus (wissenschaftliche Methode).
- 24Samuel Pufendorf hat das Naturrecht als Pflichtenlehre verstanden. Beschreiben Sie die Grundzüge dieses Konzepts.Pflichtenlehre: Der Mensch muss soziale Bindungen eingehen, um überleben zu können. Der Mensch muss Gemeinschaft bilden und Gemeinschaft schützen. Diese sozialen Pflichten werden zu Rechten umgewandelt → Rechte entstehen also aus Pflichten! Grundsätzliche Pflicht: Niemand soll den anderen schädigen.
- 25Inwiefern stellte das Kodifikationsmodell des späten 18. Jahrhunderts die Bedeutung des Ius Commune und der gelehrten Juristen in Frage?Kodifikationsmodell stellt ius commune in Frage → ahistorisches Denken, die Vernunft ist massgebend, nicht die Geschichte, Angriff auf Richter und Anwälte, ius commune habe Rechtschaos geschaffen, es braucht nun keine Rechtsgelehrten mehr, alles ist einleuchtend.
- 26Im sog. Kodifikationsstreit (1814) standen sich die beiden Juristen Thibaut und Savigny gegenüber. Worum ging es und wie begründeten die beiden Juristen ihre Positionen?Thibaut fordert die Kodifikation als Mittel der nationalen Einigung (Vernunftrecht), Savigny fordert eine historische Entwicklung (nationale Entwicklung) der Kodifikation.
- 27Was versteht Savigny unter dem Begriff des „Volksgeistes“ und wie hängt nach ihm dieser Begriff mit der Rechtsentwicklung zusammen?Nationale Kulturtradition führt zu einem gemeinsamen Gefühl, keine völkischrassische Ideologie, unbewusste und organische Entwicklung des Rechts, stille Entwicklung, das Volksrecht bleibt neben der Rechtswissenschaft vorhanden.
- 28In welcher Hinsicht war das klassische römische Recht zentral für die Historische Rechtsschule?Das röm. Recht ist Teil des Volksgeistes und so Teil des deutschen Rechts. Auch didaktische Funktion, Juristen sollen nach dem Vorbild der argumentativen röm. Juristen ausgebildet werden. «ad fontes» → zurück zu den ursprünglichen Quellen.
- 29Wie ist die, von der Historischen Rechtsschule aufgestellte Forderung nach dem „Gelehrten auf dem Richterstuhl“ zu verstehen?Das Konzept weitet sich auf die Richterschaft aus, Richter sollen ausgebildete Juristen sein und die klassisch- römische Denkweise beherrschen, die Gelehrten selber sollen Richter werden, Urteile sollen publiziert und diskutiert werden, Rechtsfortbildung durch geschulte Richter realisiert.¨
- 30Inwiefern kann man sagen, dass die Historische Schule liberalen Forderungen und Auffassungen entsprach?Anlehnung an liberale Gedanken: Savignys Schüler waren Kantianer → Autonomie des vernunftbegabten Menschen, formelle Rechtsgleichheit, Privateigentum, Vertragsfreiheit → gewisse Sphären, in die der Staat nicht eingreifen darf → autonomer Jurist mit liberalem Denken.
- 31Welche Funktion hatte der Fürsprecher im mittelalterlichen mündlichen Prozess?Fürsprecher: Partei war immer anwesend, die Gerichtsformeln waren sehr streng formalistisch im mittelalterlichen Prozess. Der Fürsprecher übernahm diese Rolle für die Partei, die Partei konnte einen Fehler auch wieder heilen. Fürsprecher hatte eine Rednerfunktion, er war Unterstützer der Partei (aber nicht eigentlicher Stellvertreter)
- 32Wie wurde am Reichskammergericht (1495) die Parteienvertretung geregelt?Parteienvertretung am RKG: Prokuratoren (Vertraten die Partei) und Advokaten (Aussergerichtliche Beratung). Produkt der Rezeption des röm. kanon. Prozessrechts. Zunehmende berufliche Anforderungen (Rechtsstudium, Zulassungen), am RKG löste sich die Trennung zwischen Advokaten und Prokuratoren langsam auf.
- 33Wie änderten sich die soziale Stellung und das Prestige der Rechtsanwälte im 19. Jahrhundert in der Schweiz?Stellung der Juristen im 19. Jhd. änderte sich in der Schweiz durch die Professionalisierung. Prestige der Anwälte stieg (vorher waren Juristen «böse Christen»), Advokat als Vorstufe zu höheren pol. Positionen.
- 341887 wies das Bundesgericht die Beschwerde von Emilie Kempin-Spyri über die Zulassung der Frauen zum Anwaltsberuf ab; 1923 bejahte das Bundesgericht im Fall Dora Roeder hingegen die Zulassung. Schildern Sie die Argumentation in den beiden Entscheiden.1887: Art. 4 BV «Schweizer Bürger» sei nur ein männlicher Begriff → hätte grosse Konsequenzen, das BGer hat sich gescheut, 1923: Handels- und Gewerbefreiheit, das BGer sagt, die gesellschaftlichen Zustände hätten sich geändert, Frauen sollen auch zum Anwaltsberuf zugelassen werden. (➔ ähnliche Argumentation wie beim Frauenstimmrechtsentscheid in Appenzell)
- 35Warum haben die Germanisten die Rezeption als «nationales Unglück» betrachtet?Rezeption als «nationales Unglück»? Röm. Element habe eine germanisch geprägte Rechtsentwicklung verhindert, Juristenrecht kann auch schlecht sein → Blockade, Verfälschung des Volksrechtes, Volk muss sich rechtlich frei entwickeln können und das werde durch die Rezeption des röm. Rechtes blockiert.
- 36Wie reagierten die Romanisten auf die zunehmende Kritik (in den 1820er Jahren) der Praxisferne?Reaktion der Romanisten auf Kritik der «Praxisferne»: Pucta → stärkere Orientierung an der Rechtsprechung, das Vernünftige im Wirklichen suchen, reales Element ausarbeiten, Zusammenführung von der Wissenschaft und der Praxis. Windscheid → Trennung von Rechtsgeschichte und Rechtsdogmatik, «Rechtswirklichkeit» wichtig, Kodifikation wird als möglich betrachtet.
- 37Wie hat sich der Romanisten-Germanisten Gegensatz auf die schweizerische rechtswissenschaftliche Entwicklung im 19. Jh. ausgewirkt?ZGB stark germanistisch geprägt, Recht wird inhaltlich nicht romanisiert, in der Ausbildung finden sich aber romanistische Elemente.
- 38Was verstand Rudolf von Jhering unter der „naturhistorischen Methode“ und inwiefern hat er diese später kritisiert?«Naturhistorische Methode», das Allgemeine und Ewige am römischen Recht könne konstruiert werden, autonome Methode gegenüber der Rechtswirklichkeit, Kritik später als «Begriffsjurisprudenz», später wollte er sich dem realen Leben zuwenden.
- 39Worin bestehen die wesentlichen Unterschiede zwischen rechtlichem und soziologischem Positivismus?Soziologischer Positivismus: Untersuchung des Rechts in der Gesellschaft, was wirkt wirklich im Recht? Recht als Produkt von sozialen Prozessen.
Rechtlicher Positivismus: Beschränkung auf das staatlich gesetzte, positive Recht (Rechtsabsolutismus), nur was geschrieben steht, gilt auch! Mit der Pandektistik kann man dieses Recht entwickeln. - 40Inwiefern stellen die Vertreter der sog. Freirechtsschule die Richterpersönlichkeit ins Zentrum ihrer Überlegungen?«Richterkönig», der Jurist kriegt eine starke Position, die Rechtsprechung steht im Zentrum (Gegenmodell zu Kodifikationen), Richterpersönlichkeiten sollen nicht nur mechanische Maschinen sein, sie müssen Rechtsgefühl haben und mit der Gesellschaft in Kontakt sein, aber immer noch im Rahmen der Rechtsordnung. Kantorovicz: starke Betonung des Willenselementes.
- 41Was versteht die Interessenjurisprudenz unter dem Begriff des „denkenden Gehorsams“?Denkender Gehorsam: Manchmal muss man weitergehen, als das Gesetz (denn Gesetz ist Lückenhaft). Man muss Sinn+ Zweck des Gesetzes und die Interessenlagen berücksichtigen und dann muss man das weiterentwickeln, um eine Lücke zu füllen (denkend, aber trotzdem auch Gehorsam gegenüber dem Gesetzgeber).
- 42Warum kann man sagen, dass im schweizerischen ZGB und insbes. in Art. 1 Abs. 2 antipositivistische Gedanken eingeflossen sind?Lückenhaftigkeit der Kodifikationen, «denkender Gehorsam mit eingeflossen», der Richter muss «modo legislatoris» Regelungen aufstellen → aber im Rahmen des Gesetzgebers, Richter soll antipositivistisch sein, er soll schöpferisch sein, kein blosser Subsumtionsautomat.
- 43Wie kann man die NS-Rechtsordnung definieren?NS Rechtsordnung: Das gesamte Recht, welches vom NS System geprägt ist, alles, was zu dieser Zeit Normbestand war, galt als NS Recht → denn alles wurde entsprechend der Ideologie umgedeutet.
- 44Die NS-Juristen sprachen vom „totalen Staat“. Was wurde darunter verstanden?Totaler Staat = Totalitarismus, Staat dringt in alle Lebensbereiche ein, kein Individuum mehr, Individuum hat Pflichten gegenüber der Gesellschaft, keine Barrieren für den Staat mehr → eindringen bis in die Intimsphäre.
- 45Welche wesentlichen Unterschiede bestehen zwischen der NS-Auffassung der geschichtlichen Entwicklung des Rechts und derjenigen der Historischen Rechtsschule?Savigny betont den Volksgeist, aus dem sich das Recht entwickelt hat. Die Nazis versuchen an dieses Element anzuknüpfen. Aber das germanische Recht ist wichtig, nicht das römische. Mythisierung des germanischen Rechts.
- 46Welche Positionen wurden in der NS-Zeit zum Begriff des subjektiven Rechts vertreten?Savigny betont den Volksgeist, aus dem sich das Recht entwickelt hat. Die Nazis versuchen an dieses Element anzuknüpfen. Aber das germanische Recht ist wichtig, nicht das römische. Mythisierung des germanischen Rechts.
Georg Dahm: Pflichten stärker betonen → «Gemeinnutz vor Eigennutz» → der Einzelne hat aber noch gewisse subjektive Rechte
Philipp Heck: Liberale Positionen, Unantastbarkeit gewisser Grundfreiheiten - 47Was bedeutet in der NS-Zeit der Ausspruch „Strafrecht ist Kampfrecht“?«Strafrecht ist Kampfrecht»: Volksfeinde sollen bekämpft werden → Freund-Feind- Denken als zentrales Element der NS Zeit → «Unschädlichmachung der schädlichen Leute» → alle möglichen Feinde sollen vernichtet werden → keine Kompromisse und keine Gnade!
Información
- Descripción
- Rechtswissenschaft Fichas sobre Rechtsgeschichte, creado por Luca Fanconi el 15/01/2020.
- Creado por
- Luca Fanconi
- Visitas
- 13
- Valoración