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Sozialkunde Kapitel 1 Ausbildung und Beruf

Axel Doser Alemán 4,0Valoración media 4,0 de 5 (1 valoración) 12 fichas

Fichas del conjunto (12)

  1. 1BerufsausbildungsvertragAusbildungsberuf,Ausbildungsinhalt,Beginn und Dauer der Ausbildung, ergänzende Ausbildungsvergütung, Urlaubsdauer, Kündigungsfristen.
  2. 2Pflichten des Ausbildungsbetriebs*Kenntnisse, Fertigkeiten vermitteln
    *Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen
    *zum Berufsschulbesuch freistellen
    *zum Führen des Berichtshefts anhalten
    *Auszubildende charakterlich fördern
    *Gefährdungen vom Azubi abwenden .
  3. 3Pflichten des Auszubildenden*berufsbezogene Tätigkeiten ausführen
    *an Ausbildungsmaßnahme teilnehmen
    *Anweisungen befolgen
    *Betriebsordnung beachten
    *Werkzeuge,Maschinen,Einrictungen *pfleglich behandeln
    *über Betriebsgeheimnisse stillschweigen.
  4. 4Jugendarbeitsschutzgesetz,z.B.:*Arbeitszeit: max.8 Std. täglich und 40 Std. wöchentlich
    *Ruhezeit: 30 Min.bei 41/2-6 Std.bzw.60Min.bei mehr als 6 Std.
    *tägliche Freizeit: 12 Std.ununterbrochen
    *keine Akkordarbeiten
    *Nachtruhe:20-06Uhr(Ausnahme möglich)
  5. 5Zustandekommen eines Arbeitsvertrags*Stillschweigend: Weiterbeschäftigung des Azubis ohne Weitere Vereinbarungen
    *unbefristetes Arbeitsverhältnis: schriftliche Vereinbarung über die konkreten Bedingungen
    *befristetes Arbeitsverhältnis: wie unbefristetes A., jedoch wird das Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart .
  6. 6Arbeitszeitgesetz, z.B.:Arbeitszeit:max.8Std. täglich und 48 Std.wöchentlich
    Pausenzeit:30Min.bei 6-9Std.bzw.45Min.bei mehr als 9Std Arbeitszeit
    *Mindestruhezeit: 11Std.zsmhängend
    *Nachtarbeitszeit: 8Std.täglich,max.10Std.bei Zeitausgleich.
  7. 7Kündigungsfristen*Kündigungsfrist in der Probezeit:2 Wochen
    *Grundkündigungsfrist: 4 Wochen zum 15 oder Letzten des Monats
    *verlängerte Kündigungfis:1bis7 Monate je nach Dauer der Betriebszugehöigkeit(längere Fristen gelten nur für Arbeitgeber)
    *fristlose Kündigung:keine Frist .
  8. 8Tarifverträge*Engelttarifvertrag: Lohn,Gehälter
    *Mantel-oder Rahmentarifvertrag:Lohn-und Gehaltsgruppen,Arbeitszeit.
    *Tarifgebundenheit:Rechtsverbindlichkeit des Tarifvertrags für die Tarifparteien mit festgelegtem Geltungsbereich.
  9. 9Tarifverhandlungen*Sozialpartner(=Tarifvertragsparteien):Gewerkschaft und Arbeitgeberverband
    *Tarifautonomie:Tarifpartner verhandeln ohne staatliche Einmischung
    *Tarifkompromiss:Einigung auf ein gemeinsames Tarifergebnis nach mehreren Verhandlungsrunden.
  10. 10Wahl der Jugend-und Auszubildendenvertretung*Wahl,sofern ein Betriebsrat vorhanden ist
    *Wahl durch jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende unter 25 Jahren
    *Wahl alle Zwei Jahre im Oktober/November
  11. 11Rechte, Aufgaben der Jugend-und Auszubildendenvertretung (JuAV)*Antragsrecht beim Betriebsrat
    *Informationsrecht durch Betriebsrat
    *Teilnahmerecht anBetriebsratssitzungen
    *Stimmrecht bei Fragen,die überwiegend Jugendliche und Auszubildende betreffen.
  12. 12Rechte, Aufgaben des Betriebsrats*Mitwirkungsrechte:Beratungs-,Anhörungs-,informationsrecht
    *Zustimmungsrecht:Betriebsrat muss angehört werden und sein Einverständnis erklären
    *Mitbestimmungrecht,Initiativrecht:Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich einigen.

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Berufsschule Sozialkunde Kapitel 1 Ausbildung und Beruf
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Axel Doser
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