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Fichas

Jugendarbeitsschutzgesetz

Christian Noack Alemán 7 fichas

Fichas del conjunto (7)

  1. 1Arbeitsbeginn und ArbeitsendeJugendliche dürfen ab 6:00 Uhr frühstens und bis 20:00 Uhr spätestens arbeiten
  2. 2Tägliche ArbeitszeitJugendliche dürfen maximal 8,5 Stunden am Tag; bei Fünftagewoche (40 Stunden) maximal 8 Stunden am Tag arbeiten.
  3. 3RuhepausenMindestens 30 Minuten Pause bei einer Beschäftigung von mehr als 4,5 Stunden.
    Mindestens 60 Minuten Pause bei einer Beschäftigung von mehr als 6 Stunden.
  4. 4BerufsschultageKeine Beschäftigung an Berufsschultagen mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten, jedoch nur einmal in der Woche
  5. 5Wöchentliche ArbeitszeitFünftagewoche; 40 Stundenwoche. Keine Beschäftigung an Samstagen Sonntagen.
    In bestimmten brunchen (Einzelhandel) dass der Jugendliche samstags beschäftigt werden, wenn er an einem anderen Beruf schulfreien Tag einen entsprechenden Ausgleich erhält
  6. 6Verbotene ArbeitenGefährliche Arbeiten; arbeiten, bei denen der Jugendliche sittlich und körperlich gefährdet wird
  7. 7Tägliche FreizeitZwischen dem Ende der Arbeitszeit eines Tages und dem Beginn der Arbeitszeit/Schulzeit am nächsten Tag müssen mindestens 12 Stunden Freizeit liegen

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Inhalte des Jugendarbeitsschutzgesetzes
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