Fichas
Turnaround Management (Teil: Insolvenz)

Fichas del conjunto (104)
- 1In welchen 3 Schritten läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren ab?1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
2. (Vereinfachtes) Verbraucherinsolvenzverfahren
3. Wohlverhaltensperiode - 2Joseph Alois Schumpeter beschreibt die kapitalistische Produktion. Welche 4 wichtigen Ansätze hat er eingebracht?1. Schöpferische Zerstörung
2. Wechselspiel aus Innovation und Imitation
3. Produktionsfaktoren VWL
4. Produktionsfaktoren BWL - 3Aus welchen 2 Bereichen besteht das Turnaroundmanagement?1. Sanierung (operat. Management)
2. Restrukturierung (strateg. Management) - 4Was ist Turnaround Management?Die Summe aller Maßnahmen:
- finanzwirtschaftl.
- gesellschaftl.
- Leistungswirtschaftl.
Art um ein Unternehmen aus der Krise zu retten. - 5Was macht es so schwierig einen guten Turnaroundmanager zu finden?- Er ist teuer
- Er muss auf die Beseitung von Krisen spezial. sein
- Er muss auf die nachhaltige Sicherung des Fortbestehens spezial. sein
- Er wird von extern ins Unternehmen geholt
- Man weiß eigentl. gar nicht, wer wirklich gut in diesem Fach ist - 6Welche Anforderungen muss ein Turnaroundmanager erfüllen?1. große Erfahrung mitbringen
2. großes jurist. und betriebswirtschaftl. Spezialwissen über (außergerichtl.) Sanierung
3. gute Kenntnisse der Branche des Unt.
4. großes Verhandlungsgeschick
5. Kreativität - 7Ein Turnaroundmanager geht auf Zeit ins Management des Unternehmens. Was ist daher von großer Bedeutung?1. Unabhängigkeit vom Management des Unt.
2. Vertrauen der Gläubiger
3. Kein Spielball in den Interessenkonflikten
4. Schnelle Entscheidungen und schnelle Umsetzung
5. Schneller Erhalt aller notwendigen Informationen
6. Offenheit im Unt. für neue Ideen - 8Was zeichnet die Geschäftsführung als Akteur in einer Krise hauptsächlich aus?1. Sie ist meistens das eigentliche Problem und die Ursache der Krise
2. Sie hat schwere Fehler gemacht
3. Sie ist meistens uneinsichtig i. p. Fehler und Veränderungen
4. Sie ist eher inkompetent i. p. Turnaround M. - 9Sollte man alle Unternehmen retten, die sich in einer Krise befinden?Nein, Marktein- und austritte sind völlig normal
- 10Was zeichnet Unternehmen aus, die bereits ein erfolgreiches Turnaround hinter sich haben?Die dabei erworbenen Fähigkeiten helfen den Unt. solche Situationen in Zukunft zu vermeiden bzw. erneut zu meistern.
- 11Wie sieht der typische Verlauf einer Unt.-Krise aus?

- 12Wer verliert in einer Unternehmenskrise?Jeder (Stake- und Shareholder):
- Kreditgeber
- Gesellschafter
- Lieferanten
- Kunden
- Mitarbeiter
- Gläubiger
- Betriebsrat
- Öffentlichkeit - 13Welche Erkenntnisse zieht man aus dem sogen. "Gefangendilemma" der Spieltheorie bzgl. der Gläubiger während einer Insolenz?1. Ist die Zahl der Gläubiger groß, ist es besser eine Sanierung im Insolvenzverfahren zu suchen
2. Da immer die Möglichkeit besteht, dass einer der Gläubiger unkooperativ bzw. unfair handelt, werden die anderen es auch tun
3. Der größte Nutzen für die Gläubiger entstünde, wenn sich alle kooperativ verhielten - 14Was sind die Besonderheiten im Schutzschirmverfahren?1. Es ist eine Art Vorverfahren mit priviligierter Eigenverantwortung
2. Der Schuldner kann in Eigenregie einen Insolvenzplan erarbeiten (Frist 3 Monate)
3. Er wird dabei durch einen vorläufigen Sachwalter überwacht
4. Er hat relativ große Freiräume was die Sanierungsmaßnahmen betrifft - 15Das Insolvenzrecht ist ein Gesamtvollstreckungsrecht bedeutet also die ... der Gläubiger.Gleichbehandlung
- 16Wozu dient das Insolvenzverfahren?Die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen
- 17Auf welche Weise werden die Gläubiger durch das Insolvenzverfahren gemeinschaftlich befriedigt? Welche Möglichkeit gibt es auch noch?1. Das Vermögen des Schuldners wird verwertet und der Erlös verteilt.
2. In einem Insolvenzplan wird eine Regelung zum Erhalt des Unt. getroffen - 18Welche Gelegenheit wird dem "redlichen Schuldner" nach Verteilung unter die Gläubiger gegeben?Sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (auf Antrag)
- 19Welche 3 Funktionen erfüllt das gerichtl. Insolvenzverfahren?1. Befriedigungsfunktion der Gläubiger
2. Gleichbehandlungsfunktion der Gläubiger
3. Sanierungs- und Entschuldungsfunktion des Schuldners - 20Wer sind die Verfahrensbeteiligten in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren?1. Schuldner
2. Gläubiger
3. Insolvenzverwalter
4. Insolvenzgericht - 21Wer ist nicht insolvenzfähig?1. Der Bund, die Länder und die Gemeinden
2. Scheingesellschaft
3. Stille Gesellschaft
4. Kirchen, sofern sie KöR sind
5. Körperschaften und Anstalten des öffentl. Rechts - 22Wie ist der Ablauf des Insolvenzverfahren (grob)?1. Eröffungsverfahren
2. Hauptverfahren
3. Verfahrensende - 23Woraus besteht das Eröffnungsverfahren? (AMBE)- Antragsgründe
- Masseprüfung und -sicherung
- Bestellung d. vorl. Insolvenzverwalters
- Erstellung der Übersichten und Verzeichnisse - 24Woraus besteht das Hauptverfahren? (EWIIIG)- Eröffnungsbeschluss
- Wirkungen für: Gläubiger und Schuldner
- Insolvenzverwalter
- Insolvenzmasse
- Insolvenzanfechtungen
- Gläubigerversammlung - 25Welche 2 Verfahrensenden sind im gerichtl. Insolvenzverfahren möglich?1. Zerschlagung mit Verteilung
2. Insolvenzplan / Turnaround - 26Welches Gericht ist für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig (3 Bedingungen)?--Sachlich: AG bei den Landgerichten (für den ges. LG-Bezirk)
-- Örtlich: Das AG am allg. Gerichtsstand des Schuldners
-- Funktionell: Richter, später Rechtspfleger - 27Wer ist berechtigt das Insolvenzverfahren zu beantragen?1. Der Gläubiger
2. Der Schuldner (Eigenantrag) - 28Was muss ein Gläubiger bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenverfahrens darlegen?- Rechtl. Interesse an Eröffnung
- Glaubhaftmachung der Forderung
- Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes - 29Welche Bedingungen oder Fristen dürfen Element des Eröffnungsantrags vor Gericht sein?Keine, außer der Gewährung einer Prozesskostenhilfe
- 30Wie lange kann ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgenommen werden?Bis zur Eröffnung des Verfahrens (das kann allerdings bereits ein Druckmittel darstellen).
- 31Wer kann den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzvefahrens stellen?-- Bei natürlicher Person: der Schuldner selbst
-- Bei juristischer Person: jedes Mitglied eines Vertretungsorgans (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied)
-- Bei Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (OHG, KG. BGB-Ges.):
persönlich haftender Gesellschafter - 32Welche 3 Insolvenztatbestände gibt es und welche Antragsrechte bzw. Pflichten ergeben sich in diesen Fällen?1. drohende Zahlungsunfähigkeit:
Antragsrecht des Schuldners
2. Zahlungsunfähigkeit:
Antragspflicht bei einer jur. Person
3. Überschuldung:
Antragspflicht bei einer jur. Person - 33Wie lange ist die Frist bis ein Insolvenzantrag nach Bekanntwerden eines Tatbestandes gestellt werden muss?3 Wochen
- 34Wann macht man sich bzgl. einer Insolvenz strafbar?Wenn man den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht, falsch oder zu spät macht
- 35Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit?Wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen
- 36Wann ist Zahlungsunfähigkeit anzunehmen?In der Regel, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat
- 37Wann ist Zahlungsunfähigkeit ein Eröffnungsgrund? (3 Gründe)- bei Geldilliquidität, Zeitpunktilliquidität
- wenn sie auf Mangel an liquiden Mitteln beruht
- auch wenn der Schuldner über Vermögen verfügt, das er aber nicht in Geld umwandeln kann
- NICHT, wenn der Schuldner kurzfristig einen Kredit zum Ausgleich aufnehmen kann - 38Wie wird die Zahlungsunfähigkeit ermittelt?Durch Aufstellung einer Liquiditätsbilanz
- 39Was stellt man in einer Liquiditätsbilanz gegenüber?Verfügbare Zahlungsmittel gegen fällige Zahlungspflichten in zeitl. Reihenfolge
- 40Was ist der Stichtag für die Ermittlung der Salden in einer Liquiditätsbilanz?Der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über den Insolvenzantrag
- 41Welche Zahlungspflichten werden in einer Liquiditätsbilanz nicht berücksichtigt?Gestundete Zahlungspflichten
- 42Welche Faustformel gilt für die Zahlungsunfähigkeit?Der Schuldner darf nicht in der Lage sein, innerhalb der nä. 30 Tage 90 % seiner fälligen Verbindl. zu begleichen.
90% < (Zahlungsmittelbestand + Einzahlungen 30 Tage ) *100
_______________________________________
Fällige und fällig werden Auszahlungen 30 Tage - 43Welche Indizien gelten bei Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit? (14)- Überschreiten von Zielen bei Lieferanten
- Mahnungen durch Gläubiger
- Zahlung mit vordatierten oder ungedeckten Schecks
- Häufigerer Einsatz von Wechseln
- Zahlung erst nach Mahnverfahren oder Versäumnisurteilen
- Ergebnislos verlaufene Vollstreckungen
- Erklärungen über die Zahlungsunf. des Schuldners
- Insolvenzanträge Dritter gegen den Schuldner
- Überziehung von Kontokorrentkrediten
- Kreditkündigungen
- Nichtabführen von Sozialleistungen
- Steuerrückstände
- Der Schuldner verbirgt sich gegenüber Gläubigern
- Einbeziehung von Privatkonten oder Barzahlungen - 44Die Überschuldung ist selten ein alleiniger Eröffnungsgrund. Wieso?- Weil ein insolventes Unternehmen i. d. R. regelmäßig überschuldet ist
- Weil Gesellschafter die Überschuldung mit zus. Einlagen verhindern können - 45Was wird bei Ermittlung einer Überschuldung betrachtet?Das Gesamtvermögen nebst allen Verbindlichkeiten (Aufstellung einer Überschuldungsbilanz).
--> Die Überschuldung ist nicht erkennbar aus den Buchwerten der Jahresbilanz! - 46Wann liegt Überschuldung vor?Wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unt. ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (Fortbestehensprognose).
- 47Für wen ist die Überschuldung ein alternativer Grund neben der Zahlungsunfähigkeit?- Juristische Personen
- Nicht rechtsfähige Vereinen
- Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, wenn keiner der Gesellschafter eine nat. Person ist
--> Also NICHT bei: natürl. Personen, OHG, KG (Haftung mit Privatvermögen) - 48Was bedeutet "drohende Zahlungsunfähigkeit"?Voraussichtlich nicht in der Lage zu sein, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
- 49Wer darf den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei drohender Zahlungsunfähigkeit stellen?Nur der Schuldner:
- entweder alle Mitglieder des Vertretungsorgans
- oder alle pers. haftenden Gesellschafter
- oder einem Antragssteller der allein für den Schuldner vertretungsberechtigt ist - 50Was wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt?- Das Schutzschirmverfahren
- Der Debt-Equity-Swap
- Stärkung der Gläubiger durch einen Gläubigerausschuss - 51Was waren die Ziele der Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)?Der Mentalitätswechsel für eine andere Insolvenzkultur:
- Das negative Image des Insolvenzverfahrens ablegen
- Die Sanierung von Unternehmen unterstützen (Arbeitsplätze erhalten) - 52Wie wird das Schutzschirmverfahren eingeleitet?Der Schuldner muss bei Gericht den Eröffnungsantrag auf Insolvenz und den Antrag auf Eigenverantwortung stellen
- 53Was sind die Bedingungen für ein Schutzschirmverfahren?Das Schutzschirmverfahren muss beim AG beantragt werden:
- Nachweis über drohende Zahlungsunfähgkeit und/oder Überschuldung muss erbracht werden
- Schuldner darf noch nicht zahlungsunfähig sein
- Die Sanierung darf nicht offensichtlich aussichtlos sein - 54Wann ist die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerauschuss vorgeschrieben?Bilanzsumme: 4.840.000 EUR
Umsatz: 9.680.000 EUR
Mind. 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt - 55Wer bestimmt die konkrete Zusammensetzung des vorläufigen Gläubigerausschuss bei einem Schutzschirmverfahren?Das Insolvenzgericht
- 56Welches Recht hat der Gläubigerausschuss bei einem Schutzschirmverfahren bzgl. des Verwalters?Ein Äußerungsrecht zu den Anforderungen an den Verwalter und der Person des Verwalters
- 57Die Insolvenzverschleppung ist immer strafbar, auch wenn kein Schaden eingetreten ist. Welche 4 Bankrotthandlungen sind ebenfalls strafbar?1. Vermögensverschiebungen
2. Unwirtschaftliche Geschäfte
3. Scheingeschäfte
4. Buchführungsverstöße - 58Kostendeckende Masse: Wann wird ein zulässiger und begründeter Eröffnungsantrag abgewiesen?Wenn nicht genug Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken
- 59Was gehört zu den Verfahrenskosten bei einem Insolvenzverfahren?- Gerichtskosten
- Vergütung uns Auslagen des Insolvenzverwalters
- Vergütung und Auslagen der Mitglieder eines Gläubigerausschusses (Schutzschirmverfahren) - 60Kann man die Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren stunden lassen?Ja, im Verbraucherinsolvenzverfahren
- 61Wer ermittelt die Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren?- Die Verfahenskosten liegen bei Kleinverfahren bei mind. 2.000 EUR.
- Ggf. Ermittlung durch Sachverständigen oder durch vorl. Insolvenzverwalter - 62Was sind die Folgen einer Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse? (4)- Eintragung ins Schuldnerverzeichnis
- Widerruf der berufsrechtlichen Zulassung für Angehörige der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe
- Kapitalgesellschaften werden mit Rechtskraft des Abweisungsbeschlusses aufgelöst und von Amts wegen gelöscht
- In der Praxis unterbleibt die Liquidation nach HGB - 63Welche Tätigkeiten obliegen dem Gericht vom Eröffnungsantrag bis zum Beschluss über die Eröffnung?Das Gericht muss prüfen, ob der Antrag zulässig ist und begründet ist.
- 64Wozu dienen die vorläufigen Maßnahmen die das Gericht nach dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverf. anordnet?Eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern
- 65Das Insolvenzgericht muss prüfen, ob der Eröffnungsantrag zulässig und begründet ist. Wen beauftragt das Gericht mit der Prüfung ob der Antrag begründet ist?Dazu beauftragt das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter.
- 66Wann ist ein Insolvenzantrag begründet?Wenn ein Eröffnungsgrund vorliegt ([drohende] Zahlungsunf., Überschuldung) und eine kostendeckende Masse vorhanden ist.
- 67Zu den vorläufigen Maßnahmen des Gerichts nach Antrag auf Insolvenz gehören Sicherungsmaßnahmen. Welche gehören bspw. dazu? (5)1. Allg. Verfügungsverbot (starker Insolvenzverwalter), ggf. mit Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts (schwacher Insolvenzverwalter)
2. Untersagung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
3. Vorläufige Postsperre
4. Schließung des Geschäftsbetriebes
5. Zwangsweise Vorführung und Verhaftung des Schuldners - 68Wozu wird ein Insovenzverwalter bestellt?1. Vermögen des Schuldners sichern und erhalten
2. Fortführung des Geschäftsbetriebes
3. Gutachten erstellen (Kosten, Eröffnungsgrund, Fortführung)
4. Forderungseinzug
--> Geschäftsräume dürfen betreten und Geschäftsunterlagen eingesehen werden - 69Was sind die Folgen, wenn das Gericht einen "starken Insolvenzverwalter" bestellt?- Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht bereits im Eröffnungsvesfahren vollständig auf den Verwalter über
- Bei Verstoß: Absolute Unwirksamkeit. Schuldner handelt als Nichtberechtigter. Aber: gutgläubiger Erwerb bei Grundtücken möglich. - 70Wird in der Praxis eher der Starke oder der schwache Insolvenzvewalter bestellt?Der schwache, da das persönliche Haftungsrisiko für entstehende Masseverbindlichkeiten zu groß ist.
- 71Was sind die Folgen, wenn das Gericht einen "schwachen Insolvenzverwalter" bestellt?- Der Schuldner bleibt Verfügender, der Verwalter prüft vorab (Zustimmungsvorbehalt)
- Bei Verstoß: Schwebende Unwirksamkeit
- Aufgaben und Befugnisse sind im Anordnungsbeschluss des Gerichts genau zu bestimmen. - 72Anhand des vom vorl. Insolvenzverw. erstellten Gutachtens erfolgt die Entscheidung des Gerichts ob das Verfahren eröffnet wird. Welche 3 Möglichkeiten hat das Gericht?1. Zurückweisung als unzulässig, wenn die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (ggf. nur zahlungsunwillig oder es ist wieder Geld da)
2. Abweisung mangels Masse
3. Eröffnungsbeschluss - 73Welche Angaben sind im Eröffnungsbeschluss eines Insolvenzverf. enthalten? (7)1. Regelmäßig wird der vorl. Verwalter zum Insolvenzverwalter bestimmt
2. Anmeldefrist zur Forderungsanmeldung
3. Best. eines Berichtstermins (6 Wochen bis 3 Mon. nach Eröffnung) und eines allg. Prüfungstermins (Forderungen berechtigt?), ggf. zusammen abgehalten
4. Öffentliche Bekanntmachung
5. Zustellung an den Schuldner
6. Eintragung in entsprechende Register
7. Grundbuchvermerk - 74Was ist zur Person des Insolvenzverwalters zu sagen? Wer wird dazu eingesetzt?- Natürliche Person
- Geschäftskundig
- Vorbildung: RA, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereid. Buchprüfer
- Berufserfahrung: Fachanwalt f. Ins.-Recht, langjährig in der Insolvenzverw. tätige Person
- Eignung der Person für das konkrete Verfahren: Persönlichkeit, Kanzleiorganisation
- Unabhängigkeit gegenüber Schulder und Gläubigern
- Berücksichtigungsfähige Personen haben Anspruch auf Aufnahme in Liste, jedoch nicht auf Bestellung - 75Wie ist die Vergütung der Insolvenzverwalter geregelt?- bis 25.000 EUR: 40 %
- Mehrbetrag bis 50.000 EUR: 25 %
- Mehrbetrag bis 250.000 EUR: 7 %
- Mehrbetrag bis 500.000 EUR: 3 %
- Mehrbetrag bis 25.000.000 EUR: 2 %
- Mehrbetrag bis 50.000.000 EUR: 1 %
- Mehrbetrag darüber: 0,5 %
- Übernimmt der Insolvenzverw. zus. Aufgaben, kann er mehr beanspruchen. - 76Wie ist die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalter geregelt?25 % der Bezüge eines Insolvenzverwalters.
- Er ist also motiviert zum endgültigen Insolvenzverw. bestellt zu werden.
- Dauer der üblichen vorl. Verwaltung: 4 - 6 Wochen
- Dauer des anschließenden Verfahrens: 2 -5 Jahre
- Wird der Insolvenzverw. beauftragt die Überwachung eines Insolvenzplans als Sachwalter zu begleiten, wird seine Vergütung gesondert vereinbart. - 77Welche Mitwirkungs- und Auskunftspflichen obliegen dem Schuldner?- Umfang: alle rechtl. und wirtschaftl. Umstände, die für dei Abwicklung von Bedeutung sind. Vorlage von vorbereiteten Belegen.
- Durchsetzung ggf. unter Anwendung von Maßnahmen wie: Versicherung an Eides statt, zwangsweise Vorführung, Zwangshaft
- Schuldner bleibt Eigentümer und Inhaber seiner Forderungen, er verliert aber die materiell-rechtl. Verfügungsbefgunis - 78Was gehört zur Übernahme der Insolvenzmasse durch den Ins.-Verwalter?- Inbesitznahme durch Erlangung der tats. Gewalt
- Sicherung von Wertgegenständen
- Erstellung von Masseverzeichnis mit Wertangaben
- Klärung aller Rechtsverhältnisse zur einstweiligen Fortführung des Betriebes
- Übernahme von Verkehrsicherungspflichten (halb fertiges Dach, Baugerüst sichern, Kran der herum steht) - 79Was gehört zur Vorbereitung der ersten Gläubigerversammlung (Berichtstermin)? Was macht diesen Termin so wichtig?- alle Gläubiger in Kenntnis setzen
- Sachstandsbericht zur wirtschaftl. Lage, den Ursachen der Insolvenz, Sanierungs- und Befriedigungsaussichten
- Termin erfolgt zw. 6 Wochen und 3 Monaten nach Eröffnung
- Ist ein zentraler Termin des Verfahrens. Der Bericht muss derart umfassend sein, dass Entscheidung über Fortführung, Stilllegung oder Sanierung getroffen werden kann
- Gläubigervers. soll abstimmen
- Insolvenzverw. kann mit Erarbeitung eines Insolvenzplans beaufragt werden - 80Was wird beim Prüfttermin geklärt? Was muss vorher erfolgt sein?- Klärung zu jeder Forderung, ob:
"festgestellt", "bestritten" oder "vorläufig bestritten"
- Alle Ins.-Gläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Verwalter anzumelden. Nachweis durch Urkunden.
- Überprüfung der angemeldeten Forderung und Eintragung in die Tabelle
- Nachträgliche Anmeldung möglich - 81Was ist nicht Teil der Insolvenzmasse?- unpfändbares Vermögen, Persönlichkeitsrechte
- Gegenstände, an denen Absonderungsrechte bestehen (Kreditsicherheiten die der Schuldner erteilt hat)
- Gegenstände, an denen Aussonderungsrechte bestehen (Eigentum anderer) - 82Der Ins.-Verw. bereinigt die Istmasse zur Sollmasse. Was ist damit gemeint?Istmasse = Vom Verwalter vorgefundene Masse, alle Gegenstände im Besitz des Schuldners
Sollmasse = bereinigte Istmasse durch Herausgabe von Sachen oder Anreicherung der Masse (Forderungen, ggf. einklagbare Beträge etc.)
--> Während des Verfahrens sind Vollstreckungsmaßnahmen unzulässig - 83Wozu dient die Insolvenzanfechtung?Sie soll Rechtshandlungen die der Schuldner vor der Insolvenz vorgenommen hat und die Gläubiger benachteiligen, rückgängig machen. Bsp.: Ehefrau zu viel Gehalt gezahlt.
- 84Welche Wirkung hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Dienst- und Arbeitsverhältnisse?- Sie berührt Dienstverhältnisse nicht, ist kein Grund für fristlose Kündigung
- Recht zur ordentl. Kündigung für AG und AN
- Frist: 3 Monate zum Monatsende, außer es ist eine kürzere Zeit vertragl. vereinbart.
- Falls längere Frist vertragl. vereinbart wurde, entsteht ein Schadenersatzanspruch - 85Welche Wirkung hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Miet- und Pachtverhältnisse?- Mietverhältnisse bleiben im Falle der Insolvenz als Dauerschuldverhältnisse bestehen
- Kündigungsrecht des Ins.-Verw.: Frist 3 Monate
- Vermieter erlangt Schadenersatzanspruch, der zur Tabelle anzumelden ist
- Bei Wohnung des Schuldners: Freigabeerklärung durch Ins.-Verw.: geschuldete Mieten werden kein Teil der Insolvenzmasse und müssen vom Mieter erbracht werden
- Vermieter kann nicht mehr wg. Verzug mit Forderungen kündigen, die vor Antragstellung eingetreten sind
- Nach Antragstellung kein Kündigungsrecht des Vermieters wg. Verschlechterung der Vermögensverhältnisse - 86Wozu dient die Gläubigerversammlung?- Wird in der Regel zum ersten Mal zum Berichtstermin anberaumt
- Bericht des Ins.-Verw. entpricht dem Lageplan gem. dem HGB
- Erörterung der Mögl. das Unt. zu erhalten
- Stellungnahmen durch: Betriebsrat, Sprecherausschuss, ggf. weitere Stakeholder
- Bei vielen Gläubigern kann ein Gläubigerausschuss gebildet werden - 87Eine Möglichkeit des Verfahrensendes ist die Zerschlagung des Unternehmens. In welcher Reihenfolge erfolgt dann die Verteilung des Vermögens?- Absonderungsberechtigte (gegebene Kreditsicherheiten)
- Massegläubiger (Gericht, Ins.-Verw., Forderungen, die nach Eröffnung des Ins.-Verfahrens entstanden sind)
- Insolvenzgläubiger
- Nachrangige Insolvenzgläubiger (Gesellschafter, Aktionäre) - 88Welche 3 Arten der Verteilung des Vermögens nach der Zerschlagung gibt es?- Abschlagszahlungen (3 - 4 % ziemlich zügig)
- Schlussverteilung (etwas später)
- Nachtragsverteilung (z. B. bei strittigen Forderungen/Verbindlichkeiten, bei denen es später zu Geldzuflüssen kommt) - 89Was ist bei der Schlussverteilung zu beachten? Wann erfolgt diese?- Erfolgt, sobald Masseverwertung beendet ist
- Ausnahme: laufendes Einkommen
- Zustimmung des Ins.-Gerichts erforderlich
- Diese erfolgt regelmßig im Schlusstermin
- Für noch strittige Forderungen sollte ein Betrag hinterlegt werden
- Möglichen Überschuss erhält der Schuldner - 90Was passiert nach Vollzug der Schlussverteilung?- Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss
- Gläubiger können die Restforderung der zur Tabelle angemeldeten Forderung wieder uneingeschränkt gegen den Schuldner (nur bei nat. Pers.) gültig machen (Nachhaftung). --> Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.
- Schuldner erhält volle Verfügungsbefugnis zurück - 91Meistens werden Unt. im Verfahrensende zerschlagen und das Vermögen verwertet. Welche Planalternativen kann es aber geben?Verwertung durch Insolvenzplan:
-- Liquidationsplan (z. B. längerer Verwertungszeitraum als ges. vorgegeben)
-- Übertragungsplan (Übertr. auf Auffangges. oder Dritte)
-- Sanierungsplan (Gläubiger bleiben Financiers, Ansprüche werden aus den erwarteten Überschüssen bedient)
-- Mischplan - 92Wer bestimmt die Ziele im Insolvenzplanverfahren?Initiativrecht liegt bei:
- dem Schuldner
- dem Insolvenzverwalter
- der Gläubigerversammlung - 93Welche 3 möglichen Ziele gibt es im Insolvenzplanverfahren?- Eigensanierung (das Schwierigste, aber am häufigsten gewählt)
- Übergabesanierung
- Liquidation - 94Wird ein Insolvenzplan angestebt, bilden sich Gruppen unter den Gläubigern. Wie läuft die Entscheidung dann ab?- Jede Gruppe der stimmberecht. Gläubiger stimmt über den Ins.-Plan ab
- Es gilt das Osbtruktionsverbot (Behinderungsverbot). Keine Gruppe darf auf eine andere Druck ausüben
- Stimmt eine Gruppe gegen den Plan, kann die Zust. durch das Gericht erteilt werden
- In 90 % der Fälle stimmen die Gläubiger dem Insolvenzplan zu - 95Wie sieht der Ablauf von der Erstellung eines Insolvenzplans bis zur Annahme dieses Plans aus?- Vorlage eines Plans durch einen Berechtigten
- Prüfung durch das Insolvenzgericht
- Beratung durch den Gläubigerausschuss, BR, Ins.-Verw. und dem Schuldner
- Erörterung und Abstimmung
- Falls keine Zustimmung erfolgte, kann diese vom Gericht ersetzt werden. - 96Welche Anforderungen gelten für Insolvenzpläne? (9)Die Anforderungen der Grundsätze ordnungsgem. Sanierungskonzepte:
- Qualifikation des Gutachters
- Grundsatz der Vollständigkeit und Neutralität
- Grundsatz der Wesentlichkeit
- Grundsatz der Angemessenheit
- Grundsatz der Klarheit
- Grundsatz der Folgerichtigkeit
- Grundsatz der Flexibilität
- Grundsatz der Sicherstellung des Sanierungsmanagements
- Grundsatz der Dokumentation - 97Aus welchen 3 Teilen besteht ein Insolvenzplan?1. darstellender Teil
2. gestaltender Teil
3. Anlagen - 98Was wird im darstellenden Teil des Insolvenzplans beschrieben?- Alle Angaben, die es dem Gläubiger erlauben, sich ein an seinen Interessen ausgerichtetes sachgerechtes Urteil über den Plan zu bilden
- Überblick über das Unt. und die Krisenursachen sowie deren Verlauf
- Beschreibung der Maßnahmen zur Beeinflussung der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation sowie ihre Auswirkungen
- Ausblick der Absichten sollte in einer Vergleichsrechung wiedergegeben werden - 99Was wird im gestaltenden Teil des Insolvenzplans festgelegt?- Wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan geändert werden soll
- Der Sachwalter
- Auskunft darüber, wie die Ziele des darst. Teils erreicht werden sollen
- Enthält dieser Teil keine abweichende Regelung, so ist der Schuldner durch die Bestätigung des Plans von seinen verbleibenden Verbindl. befreit
- Urkunden mit Unterschrift müssen beigefügt werden - 100Was enthalten die Anlagen des Insolvenzplans?- Plan-GUV
- Vermögensübersicht
- Plan-Liquiditätsrechnung
- ggf. Zustimmungserklärungen der einz. Gruppen
- ggf. Schuldnererklärung zur Unternehmensfortführung
- ggf. Erklärungen über planmäßigen Tausch von Gläubiger- gegen Gesellschaftsrechten
- ggf. Erklärungen über Verpflichtungen eines Dritten - 101Was sind die Wirkungen des bestätigten Insolvenzplans?- Der Plan erlangt formelle Rechtskraft, es setzen die materiell-rechtl. Gestaltungswirkungen ein
- Die ersten Schritte der Sanierung basieren praktisch immer auf einem Forderungsverzicht der Gläubiger
- Dadurch entsteht ein Buchgewinn (ggf. Steuern zu zahlen)
- Ab diesem Zeitpunkt tritt der Sachwalter sein Amt an - 102Was spricht für eine gerichtliche Bestätigung auf Eigenverantwortung im Insolvenzverfahren?Wenn der Schuldner:
- seine Gläubiger bis zum Insolvenzfall jew. ordungsgem. behandelt hat und das Vertrauen seiner Geschäftspartner noch genießt
- das Ins.-Verfahren nur wenige Rechtsakte auslösen wird
- eine Öffentlichkeit gemieden werden kann, die die Erlösaussichten reduzieren würde
- der Insolvenzgrund beseitigt werden kann - 103Was spricht gegen eine gerichtliche Bestätigung auf Eigenverantwortung im Insolvenzverfahren?- Der Schuldner versucht sich seinen Haftungsverpfl. zu entziehen oder die Bestellung eines Gutachters zu verhindern
- Der Schulder hat seit längerem keine wirksamen Jahresabschlüsse mehr aufgestellt
- Der Schuldner kann keinen Plan vorlegen, der seine Sanierungsbemühungen dokumentieren soll
- Sanierungsaktivitäten sind schon über einen längeren Zeitraum erfolglos
- Es liegt eine offensichtliche Insolvenzverschleppung vor
- Es liegt eine erhebliche Zeitspanne zwischen Einstellung der Zahlungen und der Eröffnung des Ins.-Verfahrens - 104Was passiert mit Ende des Planverfahrens?- Ämter des Sachwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses bestehen weiter
- Aufsicht des Insolvenzverwalters besteht weiter
- Überwacht wird die Einhaltung des Ins.-Plans, bes. aber die Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger oder der Nachfolgegesellschaft
- Hatten die Gläubiger ihre Zustimmung zum Insolvenzplan von Überwachung der Vereinbarungen abhängig gemacht, endet diese erst, wenn das Insolvenzgericht die Aufhebung beschließt.
Información
- Descripción
- Turnaround Management Fichas sobre Turnaround Management (Teil: Insolvenz), creado por a-ray el 31/05/2014.
- Creado por
- a-ray
- Visitas
- 157
- Valoración