• Willenserklärung muss ernsthaft und auf
ein Rechtsgeschäft ausgerichtet sein, von
Personen, die geschäftsfähig sind
• Willenserklärung sind Erklärungen, die einen bestimmten
Erfolg, den Vertragsabschluss herbeiführen sollen
• Konkludentes Handeln (schlüssiges Handeln, längere
Geschäftsbeziehung vorhanden), z.B. Zusenden der
bestellten Ware von dem Besteller genannten Bedingungen
ohne Erteilung einer Auftragsbestätigung (Pizza -Bestellung)
Was versteht man unter konkludentes Handeln ?
• schlüssiges Handeln, längere Geschäftsbeziehung vorhanden, z.B.
Zusenden der bestellten Ware von dem Besteller genannten Bedingungen
ohne Erteilung einer Auftragsbestätigung (Pizza -Bestellung)
Welche Bedeutung hat das
Kaufmännische Bestätigungsschreiben ?
• $ 346 HGB • Schriftliche Zusammenfassung eines
vorher vereinbarten mündlichen Vertrags • Kann nur
an einen Kaufmann gerichtet sein, Absender muss
jedoch kein Kaufmann sein • Kann durch Schweigen
zustande kommen, wenn der Empfänger nicht
unverzüglich nach Erhalt widerspricht • Grund :
Sicherheitsdenken
Sie haben ein Angebot erhalten und wollen dem Lieferanten den Auftrag erteilen. Was passiert, wenn Sie den
Inhalt des Angebots eins-zu-eins in Ihre Bestellung übernehmen ? (4 Pkt.)
• Es kommt ein
rechtsverbindlicher Vertrag
zustande (z.B. Kaufvertrag)
• Es entsteht ein gegenseitiges Schuldverhältnis (z.B.
beim Kaufvertrag : Verkäufer muss dem Käufer gegen
Zahlung eine Sache übergeben und das Eigentum an
der Sache verschaffen oder ein recht übertragen)
• Angebot ist der Antrag • Bestellung
ist die Annahme = Vertrag
Sie übernehmen das Angebot in Ihrer Bestellung ohne Änderung, fügen jedoch folgende Ergänzung an : „Wir als
langjähriger Kunde gehen davon aus, dass Sie uns auf den Angebotspreis einen Nachlass von 10% einräumen“.
Wie ist hier die Rechtslage ? (4 Pkt.)
• Es ist kein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen, da der Inhalt der Bestellung vom Angebot
abweicht • Die Bestellung ist hier ein erneuter Antrag an den Verkäufer und bedarf einer Annahme durch den
Verkäufer, dass ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt (Auftragsbestätigung mit eingeräumten
10%)
Sie ändern nichts am materiellen Inhalt des Angebots, fügen aber folgende Formulierung hinzu : „Wir
bestellen auf Grundlage unser AGB“ – Auf der Auftragsbestätigung steht folgendes : „Wir danken für Ihren
Auftrag und werden ihn unter Zugrundelegung unser AGB ausführen“ Beurteilen Sie die rechtliche Lage ! (6
Pkt.)
• § 154 BGB, Abs. 1 : Ein Vertrag ist im Zweifelsfall nicht
geschlossen, weil die Vertragsparteien sich nicht über alle
Punkte geeinigt haben -> folgend § 306 (Vertrag bleibt wirksam)
• Wenn beide Parteien auf einen Erfolg ausgerichtet sind und sich nicht über alle Punkte geeinigt haben,
dann gelten für den Inhalt des Vertrags die gesetzlichen Vorschriften, siehe § 306, Abs. 2 BGB
• Der Vertrag ist nur dann unwirksam, wenn es für eine Partei unzumutbar ist, siehe § 306, Abs. 3 BGB
Welche Vertrags und Leistungsstörungen kennen Sie ?
• Verzug des Schuldners (zu späte Lieferung) • Nichterfüllung / Unmöglichkeit (wird nicht geliefert)
• Mangelhafte Ware • Positive / aktive Vertragsverletzung (Sache schlimmer statt besser) • Culpa in
Contrahendo, verschulden beim Vertragsabschluss (Rechte des anderen vor Vertragsabschluss verletzt)