Kaufmann nach HGB ist, wer
ein Handelsgewerbe betreibt
Handelsgewerbe = Gewerbebetrieb der eine
bestimmte Größe übersteigt
Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, wenn:
Selbständigkeit Nachhaltigkeit
(Wiederholungsabsicht)
Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am
Wirtschaftsverkehr vorliegt
Annotations:
kein Gewerbebetrieb wenn:
Land- und Forstwirtschaft
freie Berufstätigkeit
GEWERBE ist jede erlaubte Tätigkeit,
die mit gewinnerzielungs- und
wiederholungsabsicht ausgeübt wird
Finanzamt entscheidet nach
Gesamteindruck ob es sich um ein
Handelsgewerbe handelt oder
nicht
IHK KRITERIEN:
Art d. Geschäftstätigkeit,
Umfang d. Geschäftstätigkeit
Umsatz
Anzahl d. Beschäftigten
Betriebsvermögen
Kredithöhe
Standorte
mehrere Standorte oder Niederlassungen
ab 50.000 €
ab 100.000 €
über 5 Beschäftigte
bei Dienstleistern ab 175.000 €
Umsatz, Anlage- und Umlaufvermögen usw.
Vielfalt d. Erzeugnisse, Geschäftsbeziehungen,
Lagerhaltung usw.
Entscheidend ist nicht das überschreiten eines oder mehrerer
dieser Grenzwerte sondern wirklich das gesamte
Erscheinungsbild des Betriebes
PFLICHTEN eines Kaufmanns
Registerpflicht = Eintragung ins Handelsregister
Firmenführung
Geschäftsbriefpublizität
Annotations:
auf allen Geschäftsbriefen und Emails müssen Angaben zur Firma mit Rechtsform, Adresse und Handelsregisternummer
Buchführungspflicht
Verbindlichkeit handelsüblicher Bräuche
Annotations:
d.h. Kaufleute untereinander haben
verschärfte Mängelrügepflicht (Ware sofort prüfen, sonst keine Gewährleistung)
er muss auf geschäftl. Angebote reagieren, macht er das nicht gilt das Angebot als angenommen
Kaufmann ist nach § 238
HGB verpflichtet Bücher zu
führen
Annotations:
Jahresabschluss der mind. aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung besteht
Befreiung, wenn in 2 aufeinander
folgenden Geschäftsjahren am
Abschlussstichtag nicht mehr als
500.000 € Umsatz und 50.000 €
Gewinn
Anforderungen an den Namen:
Firmenzusatz, Firmenklarheit,
Firmenwahrheit,
Firmenausschließlichkeit,
Firmenöffnetlichkeit
Annotations:
Firmenzusatz - Rechtsform d. Unternehmens
Firmenklarheit - muss zur Kennzeichnung geeignet seinFirmenwahrheit - darf nicht irreführend sein Firmenausschließlichkeit - muss Unterscheidungskraft besitzen Firmenöffentlichkeit - muss ins Handelsregister eingetragen sein
KLEINGEWERBETREIBENDER ist wer kein
Handelsgewerbe betreibt und sich nicht
freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt
Taxikleinbetrieb mit einen oder wenigen Fahrzeugen
Verpflichtet zur Einnahme- Überschussrechnung
KAUFLEUTE nach HGB
Istkaufmann
Annotations:
jeder Kaufmann der einzutragende oder eingetragende Gewerbetreibende für dessen Betrieb eine kaufmännische Betriebsführung notwendig ist
Kannkaufmann
Annotations:
freiwillig ins Handelsregister eingetragende Gewerbetreibende
Formkaufmann
Annotations:
eine Vereinigung die ein Handelsgewerbe betreibt. also nur wegen seiner Unternehmensform als Kaufmann bezeichnet wird. Im Taxigewerbe meistens die GmbH
Scheinkaufmann
Annotations:
ein Unternehmer der den Schein erweckt im Handelsregister eingetragen zu sein, muss sich aber gefallen lassen wie ein Kaufmann behandelt zu werden
UNTERNEHMENSFORMEN
Annotations:
wesentlicher Unterschied zwischen den Unternehmensformen sind Fragen der Geschäftsführung, Anz. der Mitglieder und deren Mitspracherecht, Form d. Gewinnbesteuerung und besonders die Haftung