Grundrechte

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Fach Recht Prüfung Erstes Semester
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Grundrechte
  1. 3) Gleichheitsrechte, verschiedene:
    1. Rechtgleichheit BV 8 Abs1 (alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich=> gleiches Gleich behandeln, ungleiches ungleich behandeln)
      1. Diskirminierungsverbot BV 8 Abs 2+3 (Diskriminierung durch folgende Merkmale: Herkunft, Alter, Geschlecht, Rasse, Glaube, Lebensform etc.) => Verdacht muss mit qualifizierten Gründen (oft Hygiene) begründet werden
        1. im Weiteren Sinn auch: Willkürverbot und Whrung von Treu und Glaube
        2. 4) Sozialrechte (können eingefordert werden)
          1. Recht auf Hilfe in Notlage (subsidiärer Anspruch, zuerst abklären, ob z.B. Versicherungen zahlen würden)
            1. Nahrung, Kleidung, Obdach, med. Grundversorgung (nich einschränkbar!)
            2. Anspruch auf aureichende und unentgeltliche Rechtspflege (Zweck, Verwirklich Rechtsgelichheit, damit Grundrechte wargenommen werdenn können)
              1. Voraussetzung für Anspruch: Fehlende finanzielle Mittel, (Bedürtigkeit) / Nicht aussichtsloses Rechtsbegehren / Notwendigkeit => man kann sich nicht selbst verteidigen
                1. Sachlicher Schutzbereich: Befreiiung von Vorschuss und Sicherheitsleistungen/ Befreiung von Gerichtsoste/ Anwalt (nicht bereit von Entschädigung an die Gegenpartei) (Rückzahlungspflicht bei Vermögen)
                2. Anspruch auf unentegeltichen Grundschulunterricht
                  1. Anspruch haben alle in der CH lebenden Kinder! (Auch sans papier) Ausreichend= 9. jahre, gratis auch Lehrmittel
                3. 5) Politsche Rechte
                  1. aktives, passives Wahlrecht / Stimmrecht / Initiativ, Referendumsrecht
                  2. 6) Verfahrensgrundrechte (besonderer Rechtstypus, haben keinen Selbstzweck, sondern sind Mittel zum Schutz anderer Rechte)
                    1. Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung
                      1. 4 Teilgehalte: 1) Verbot der Rechtsverweigerung) (Zuständige Behörde muss handeln und darf nicht ihre Kopetenz unterschreiten)
                        1. 2) Verbot der Rechtsverzögerung, Verbot des überspitzten Formalismus (z.b. für einfache Fälle 4 Monate, Forschriften müssen gerechtfertigt sein und nicht Rechtsweg verunmöglichen
                          1. 3) Anspruch auf richtige Zusammensetzung und Unparteilichkeit der Behörden
                        2. 4)Grundsatz der Waffengleichheit (alle müssen sich gleich wirksam verteidigen können, dazu gehört Informationspflicht der Behörde gegenüber Rechtssubjekt)
                          1. Treu und Glaube auch im Verwaltungsverfahren (Link zur Verfügung)
                        3. Anspruch auf rechtliches Gehör !!!
                          1. 5 Teilgehalte: 1) Recht auf Information und Äusserung (VOR Erlass einer Verfügung ist der Person Äusseung und Stellungsnahme zu gewähren, dazu ist man verpflichtet den voraussichtlichen Inhalt mitzuteilen)
                            1. 2) Recht auf Akteneinsicht (Klient kann besser Nachvollziehen und Kontrollieren, ob seine Aussage aufgenommen wurde, Es gibt nur 1 Akte, keine Einsicht auf Hilfserichte die für Entscheid nicht wichtig sind (Akteneinsicht kann eingeschrenkt werden, wenn öffentliches Intersse, Geheimhaltungspflicht)
                              1. 3) Recht auf Mitwirkung am Beweisverfahren (Nennen von Beweismittel, Recht auf Teilnahme an Augenscheinen und Protokollation in Akte)
                                1. 4) Recht auf Prüfung der Argumente und Begründung (z.b. in Verfügung) des Entscheides (Behörde muss Argumene aufnehmen und sich damit auseinandersetzten)
                                  1. 5) Recht auf Vertretung und Vebeiständung (Klienten haben das Recht sich durch Anwälte oder selbstgewählte Begleitperson zu vertreten, Verwaltung ist nicht verpflichtet, enen Dolmetscher zu haben im Verwaltunsverfhren
                              2. Gibt noch andere, weniger wichtige
                              3. 1) Menschenwürde
                                1. Anerkennung Würde des Menschen, Verhinderung Menschen 2. Klasse (Link zu Gleichheitsrecht)
                                2. 2) Freiheitsrechte (Ziel Entfaltung Persönlichkeit)
                                  1. Recht auf Leben und persönliche Freiheit
                                    1. Schutz körperliche/seeliche Intergrität (Selbstbestimmungsrecht) / Bewegungsfreihet
                                    2. Schutz der Privatsphäre
                                      1. Achtung des Privatlebens (Geheim,Intimsphäre, Freiheit sexuelle Orientierung)
                                        1. Achtung des Familienlebens (Anrecht auf sozialen Kontakt)
                                          1. Achtung des Brief- Post und Fermeldegeheimniss (Achtung der Wohnung => unbefugtes Betreten, Post, E-Mail nicht abhören, öffnen etc.)
                                          2. Recht auf Ehe und Familie
                                            1. Glaubens und Gewissensfreiheit
                                            Show full summary Hide full summary

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