Staatsangehö. EU/EFTA
auf Teritorium
EU/EFTA-Staat
Unterstellung
LF 96
Mit EU / EFTA - Staaten
LF 163
Marginale Tätigkeit
Geringfügige Tätigk.,
weniger als 5% der
Arbeitszeit und oder
Entlöhnung
Soz.vers.beiträge
im zuständigen
Staat bez.
Rentenexport
Ausland lebende CH,
EU/EFTA-Staatsangeh., Staaten
mit Länderabkommen
Weltweit, schweiz.AK in
Genf, 1/4 IV Rente nur für
CH,EU,EFTA Staatsangeh.
Kein Rentenexport
Wenn Staatsangehörige von
Staat ohne Abkommen
Rückvergütung AHV-Beiträge
(ohne IV/EO), max. Barwert
der entgangenen
Altersrente, Antrag bei
schweiz. AK
Entsendung
möglich wenn..
FZA oder Länderabkommen
kein FZA o. Lä.abkommen =
keine Entsendung möglich.
fakultative AHV
zeitlich befristet in
Vertragsstaat, mit
Entsandtenbescheinigung
bleibt Versicherung im
Ursprungsland, Kein
Soz.vers.beiträge in
Beschäftigungsland
Voraussetzung
unmittelbar vor Entsendung
im Ursprungsland versichert,
direkte Bindung zu AG,
Rückkehr ins Ursprungsland
nach Ablauf Entsendedauer
EU
Antrag A1 Formular, max.
24 Mt. auf Gesuch 60 Mt,
kein Austausch von
Entsandten
Länderabkommen
Staatsangehörigkeit nicht relevant,
Antrag mittels COC, max 60Mt
Fakultative AHV
1. weiterführen AHV
Arbeitskraft länger als 24 Mt
im Vertragsstaat, Einsatz on
nicht Vertragsstaats, Obli
Verbleib PK, begleiteter
Ehepartner & Kind nicht
automatisch mitversichert
Voraussetzung
letzte 5J nach AHVG 1
versichert, AG mit Sitz in
CH, Doppeltes
Einverständnis(AG&AN),
Antrag innert 6 MT.
Gesamter Lohn in CH
pflichtig
2. Beitritt AHV
freiwillig für Pers.mit Wohnsitz
in CH aber pflichtvers.in nicht
Vertragsstaat
(Erwerbsortprinzip)
3. Freiwillige Versicherung AHVG 2
freiwillig für Pers.mit
Bürgerrecht CH,EU,EFTA,
Wegzug aus Vertragsstaate
(Auswandern)
Wenn letzte 5J. in AHV/IV versichert,
Antrag innert 12mt seit Wegzug,
Wohnsitznahme ausserhalb EU/EFTA
Kosten
Beitragssatz 9.8% des Erwerbeinkommen,
Mindestbeitrag NE unter 500`000.- Vermögen 914.-,
keine EO-Beiträge