Die vollziehende Gewalt
(Verwaltung) ist an Gesetzen
Recht gebunden. Jeder
Verwaltungseingriff in die
Rechtssphäre des Einzelnen
erfordert - so das
Bundesverfassungsgericht- eine
hinreichend bestimmte
gesetzliche Grundlage.
Legislative
Die gesetzgebende Gewalt
(Bundestag, Landtage) ist an die
verfassungsmäßige Ordnung
gebunden. Diese Rechtsbindung
erstreckt sich auf den gesamten
Inhalt des Grundgesetzes. Der
Gesetzgeber darf also keine
Gesetze erlassen, die gegen das
Grundgesetz verstoßen.
Judikative
Die rechtsbrechende Gewalt
(Gerichte) ist gleichzusetzen mit
der Rechtsnorm des
Grundgesetzes, wonach die
Richter nur dem Gesetz
unterworfen sind (Art. 92 und 97
Abs. 1 GG).