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Institutionen und Entscheidungsverfahren

Sarah K. Alemão 1 página

Institutionen und Entscheidungsverfahren

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Institutionen der EU

Institutionen und Entscheidungsverfahren

Institutionen und Entscheidungsverfahren

Europäisches Parlament (EP)

- Mitglieder werden alle 5 Jahre in allgemeiner Wahl direkt gewählt (seit 1979)

- Präsident: Martin Schulz (Deutschland, seit 2011)

- insgesamt 751 Sitze

Aufgaben:

- vertritt die EU-Bürger -> Bürger können mittels Petitionen an das EP die Kommission auf einen Gesetzgebungsbedarf hinweisen

- überwacht die Aktivitäten der EU

- verabschiedet Rechtsvorschriften/beschließt Gesetze (mit Rat)

-> Mitentscheidungsrecht seit 1993 Maastricht, seit 2009 "indirektes Initiativrecht"

- entscheidet über Beitritt weiterer Staaten (mit Rat)

- zuständig für den Haushalt der EU (mit ER)

-> kontrolliert Ausgaben durch die Kommission

- muss der Nominierung der Kommission und ihres Präsidenten zustimmen

Rat der Europäischen Union (Rat)/Ministerrat

- besteht aus je einem Minister der 28 Mitgliedsstaaten

- Vorsitz (Ratspräsidentschaft) wechselt halbjährlich

- je nachdem in welche Fachbereich Entscheidungen anstehen, treffen sich die Außenminister (Allgemeiner Rat), die Wirtschafts- und Finanzminister ("ECOFIN-Rat"), die Landwirtschaftsminister, die Umweltminister, usw.

- Mehrheitsentscheidung (Qualifizierte Mehrheit):

min. 55% der Mitgliedsstaaten

min. 65% der Bevölkerung

- je nach Größe haben die Mitgliedsländer unterschiedlich viele Stimmen (insgesamt 345, Stand: 2008)

Aufgaben:

- Repräsentantenrolle für nationale Regierungen

- verabschiedet Rechtsvorschriften/beschließt Gesetze (gemeinsam mit dem EP)

- entscheidet über Beitritt weiterer Staaten (mit EP)

- schließt internationale Abkommen ab, die von der Kommission ausgehandelt wurden

Europäischer Rat (ER)

- Präsident (vom ER ernannt):

- Konferenz der Staats- bzw. Regierungschefs (viermal jährlich)

Aufgaben:

- legt die allgemeinen politischen Leitlinien der EU fest (Richtlinienkompetenz)

- soll die notwendigen Impulse zur Weiterentwicklung der EU geben

Weitere Einrichtungen

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Ausschuss der Regionen

Europäische Kommission

- Exekutive: ausführendes Organ

- die 27 EU-Kommissare (2008) werden durch die Mitgliedsstaaten und unter Zustimmung des EP ernannt

- "kollegial": jede Entscheidung wird mit einfacher Mehrheit getroffen

- Präsident:

Aufgaben:

Legislative

- Initiativrecht: Ausarbeiten und Einbringen von Gesetzesvorschlägen (aufgrund von Aufträgen durch den Rat oder das EP)

- stellt den Haushaltsplan auf;

Judikative

- "Hüterin der Verträge": achtet auf die Umsetzung und Einhaltung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedsstaaten

(kann eine Regierung vor dem Gerichtshof verklagen oder ein Unternehmen mit Geldstrafen belegen)

Exekutive

- Ausführung der gemeinschaftlichen Politik

- verwaltet die Haushaltsgelder

- Verhandlungspartner bei Drittländern

Europäischer Gerichtshof

- Judikative

- Sitz in Luxemburg

- jeder Mitgliedsstaat entsendet einen Richter

- Auftreten als "Große Kammer" mit 13 Richtern oder in Kammern mit fünf oder drei Richtern

- Amtszeit: 6 Jahre

Aufgaben:

- Auslegung und Anwendung der Verträge bzw. europäischen Gesetze

- kontrolliert, dass die Rechtsvorschriften von den Mitgliedsstaaten eingehalten werden

- kann bei Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedsstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen entscheiden

Institutionen und Entscheidungsverfahren

Europäische Gesetzgebung

-

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Notas sobre Institutionen und Entscheidungsverfahren, criado por Sarah K. em 24-01-2015.
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Sarah K.
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