Flashcards
7. Schweinehaltungs-Hygiene-Verordnung
Flashcards do conjunto (18)
- 1Geschichte- Schweinepestausbrüche auch in Betrieben mit <400 Schweinen
- zw. 1993-2002 wurden EU-weit 15 Mio. Schweine gekeult, 95% davon vorsorglich
- Tierseuchen-Schweinehaltungsverordnung (1988) galt nur für große Schweinehalter
-> abgelöst durch die Schweinehaltungshygiene-VO von 1999 - 2Aufbau- 3 Abschnitte, 14 Paragraphen
- Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen (§§1-2)
- Abschnitt 2: Anforderungen an Schweinehaltungen (§§3-11)
- Abschnitt 3: Ordnungswidrigkeiten (§§12-14)
- 6 Anlagen zu den jeweiligen Anforderungen an Schweinehaltungen - 3§1 Geltungsbereich und §2 Definitionen- Geltungsbereich: alle gewerblichen Schweinehaltungen (zu Zucht- oder Mastzwecken)
- Definitionen: Betrieb, Stall, Stallabteilung, Isolierstall, Rein-Raus-System, Zuchtbetrieb, Aufzuchtbetrieb, arbeitsteilige Ferkelproduktion, gemischter Betrieb, Freilandhaltung, Auslaufhaltung, Verenden - 4§3 Anforderungen an die Stallhaltung und die Auslaufhaltung- Anlage 1 gilt für alle gewerblichen Schweinehaltungen
- zusätzlich gilt Anlage 2 für
-> Mast-/Aufzuchtbetriebe 20-700 Plätze
-> Zuchtbetriebe 3-150 Sauenplätze
-> Kombinierte Betriebe 3-100 Sauenplätze
- zusätzlich gilt Anlage 3 für
-> Mast-/Aufzuchtbetriebe >700 Plätze
-> Zuchtbetriebe >150 Sauenplätze
-> gemischte Betriebe >100 Sauenplätze
- Auslaufhaltung muss angezeigt werden - 5Anlage 1 zu §3 (für alle gewerblichen Schweinehaltungen)Abschnitt 1: Bauliche Voraussetzungen
- guter baulicher Allgemeinzustand
- "Schweinebestand - Betreten für Unbefugte Verboten"
- Absichern gegen Entweichen der Schweine (Auslaufhaltung!)
- Auslaufhaltung: "Schweinebestand - unbefugtes Füttern und Betreten verboten"
Abschnitt 2: Anforderungen an den Betrieb
- keine betriebsfremden Personen
- ausreichende Beleuchtung
- Einrichtungen für R+D
- Kein Kontakt zu Wildschweinen bei Auslaufhaltung - 6Anlage 2 zu §3 Schweinehaltungen mit -> Mast-/Aufzuchtbetrieb 20-700 Plätze -> Zuchtbetrieb 3-150 Sauenplätze -> gemischter Betrieb 3-100 SauenplätzeAbschnitt 1: Bauliche Voraussetzungen
- R+D für Schuhzeug, Ställe, Fahrzeuge
- Umkleiden
- befestigter Verladeplatz
- verendete Schweine: abschließbarer Raum
Abschnitt 2: Betriebsablauf
- Bestandsdokumentation
Abschnitt 3: R+D
Abschnitt 4: Dung und flüssige Abgänge
- min. 3 Wochen lagern, flüssige Abgänge 8 Wochen
- dürfen auf betriebseigene Fläche bodennah ausgebracht werden - 7Anlage 3 zu §3 Schweinehaltungen mit -> Mast-/Aufzuchtbetrieb >700 Plätze -> Zuchtbetrieb > 150 Sauenplätze -> gemischter Betrieb >100 SauenplätzeAbschnitt 1: Bauliche Voraussetzungen
- Untergliederung in Stallabteile
- Isolierstall
Abschnitt 2: Ausstallung/Einstallung von Schweinen
- bei Einstellung min. 3 Wochen im Isolierstall
- nur Verbringen wenn keine Krankheitsanzeichen
Abschnitt 3: Betriebsablauf
- Dokumentation Isolierstall im Bestandsregister - 8§4 Anforderungen an Freilandhaltung- genehmigungspflichtig
a) Anforderungen der Anlagen müssen erfüllt sein
b) keine Gefährdung durch Tierseuchen
c) Auflagen / Widerruf / Ruhen der Genehmigung ist möglich
- Anlage 4 gilt für alle Freilandhaltungen
- Anlage 5 gilt zusätzlich für Freilandhaltungen
-> Mast-/Aufzuchtbetrieb > 700 Plätze
-> Zuchtbetrieb >150 Sauenplätze
-> gemischter Betrieb >100 Sauenplätze - 9Anlage 4 zu §4 -> gilt für alle FreilandhaltungenAbschnitt 1: Bauliche Vorraussetzungen
- doppelte Einfriedung
- gegen unbefugten Zutritt gesichert, Schilder
- Absonderungsmöglichkeiten für Tiere
- R+D von Schuhzeug, Schutzeinrichtungen + Fahrzeuge
- Behälter/Lager für verendete Tiere
Abschnitt 2: Betriebsablauf
- kein Kontakt zu Wildschweinen
- Dokumentation
Abschnitt 3: R+D - 10Anlage 5 zu §4 -> gilt für Freilandhaltungen -> Mast-/Aufzuchtbetriebe > 700 Plätze -> Zuchtbetriebe > 150 Sauenplätze -> gemischte Betriebe >100 SauenplätzeAbschnitt 1: Bauliche Voraussetzungen
- befestigter Platz zum Verladen (R+D)
- Umkleideraum/container
- Schutz- bzw. Einwegkleidung
Abschnitt 2: Ausstallung/Einstallung von Schweinen
- Quarantäne
- Transport, Verbringen - 11§5 Beförderung von Schweinen- Zucht- oder Nutzschweine dürfen nicht gemeinsam mit Schlachtschweinen aus einem anderen Betrieb befördert werden
- 12§6 Betriebseigene Kontrollen- Verpflichtung zu betriebseigenen Kontrollen + Hygienemaßnahmen
- Tierhalter kontrolliert jede Ein- und Ausstellung
- sichergestellte tierärztliche Bestandsbetreuung - 13§7 Tierärztliche Bestandsbetreuung- Gesundheitsstatus aufrecht erhalten / verbessern
- klinische Untersuchung der Schweine
- bei Beständen für die Anlagen 2-5 gelten: regelmäßig (min. 2x im Jahr/1x je Mastdurchgang)
- Tierarzt muss über besonderes Fachwissen im Bereich Schweinegesundheit verfügen -> Fortbildungsmaßnahmen
- Dokumentation der Untersuchung - 14§8 Besondere Untersuchungen- TA muss unverzüglich Ursache feststellen bei
a) gehäuftem Auftreten von verendeten Schweinen
b) gehäuftem Auftreten von Kümmerern
c) gehäuften fieberhaften Erkrankungen (>40,5°C)
d) Totgeburten / Todesfällen
e) erfolgloser, 2x AB-Behandlung
-> Definitionen der Kriterien in Anlage 6
-> immer auf KSP / ASP testen
-> Freilandhaltung auch auf Brucellose + Aujezky testen - 15Anlage 6 zu §8Gehäuftes Verenden:
in 7 Tagen...
a) Abferkelbereich: 15 erste LW, 5 übrige LW
b) Aufzuchtbereich: 3
c) Mast- o. Zuchtbereich: 2
Gehäufte Kümmerer:
a) Betriebe gem. Anlage 2+4: >15 Tiere
c) Betriebe gem. Anlage 3+5: <7/100 oder >30 Tiere
Fieberhafte Erkrankungen
a) Betriebe gem. Anlage 2+4: >10% (min. 10 Masttiere, min. 3 Sauen)
b) Betriebe gem. Anlage 3+5: > 10% (min. 30 Tiere) - 16§9 Zusätzliche Anforderungen an Zuchtbetriebe- Dokumentation je Sau (>3 Sauenplätze): Belegdatum, Eber, Umrauschen/Aborte, Wurfgröße, Lebendgeborene Ferkel je Wurf, aufgezogene Ferkel je Wurf
- bei Umrauschquote >20% oder Aborte >2,5% -> Untersuchung durch den Tierarzt - 17§10 Amtliche Beaufsichtigung- jeder Betrieb unterliegt Beaufsichtigung durch den beamteten TA
- 18§11 Anforderungsbefugnis- ergänzende Anordnungen durch die Behörde möglich
- Beschränkung des Haltens/Verbringens von Schweinen, falls Anlagen 1-5 nicht eingehalten werden
- Beschränkung des Verbringens von Schweinen falls Haltung nicht angezeigt worden ist
- Beschränkung/Untersagung der Auslaufhaltung, falls Gefahr durch Tierseuchen (MKS, Schweinepest)
- Ausnahmen
Informações
- Descrição
- Tierseuchenbekämpfung (Allgemeine Tierseuchenbekämpfung) FlashCards sobre 7. Schweinehaltungs-Hygiene-Verordnung, criado por Lisa R. em 18-07-2019.
- Criado por
- Lisa R.
- Visualizações
- 46
- Avaliação