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Flashcards

Werkvertrag Reiseveranst. ,Kostenvoranschlag

Sissi Sissi Privatrecht 2 Alemão 31 flashcards

Flashcards do conjunto (31)

  1. 1WerkvertragHerstellung Werk gegen Entgelt §1151, herstellen, bearbeiten von körp. Sachen (Hausbau), Körperteilen, unkörp. Sachen (geistige/künstlerische Tätigk), Transport
  2. 2Werkvertrag geschuldet wirdErfolg, faktische Handlung, nicht Rechtshandlung
  3. 3Werkvertrag DAUER?meist Zielschuldverhältnis, aber auch Dauerverhältnis möglich zB. Wartungsvertrag, Vertrag mit Wäscherei
  4. 4WerkvertragBesteller stellt Material zur Verfügung, Kaufvertrag wenn Unternehmer Material zur Verfügung stellt
  5. 5Werkvertrag?wird nach besonderen Wünschen / Bedürfnissen hergestellt zB. Maßanfertigungen (Tischler, Schneider)
  6. 6Werkvertrag, Unternehmen schuldet...Herstellung des Werkes, Ablieferung + Übereignung
  7. 7Werkvertrag, Mangel§924 S1 ABGB Zeitpunkt der Übergabe, bei unbeweglichen Sachen (Hausreparatur)-->endgültige Gebrauchsüberlassung
  8. 8Werkvertrag, fertig?endgültige Gebrauchsüberlassung, ausdrücklich oder stillschweigende Erklärung des U, dass Arbeit beendet ist
    Erklärung des Bestellers, dass zur Kenntnis genommen zB durch Zahlung Werklohn
  9. 9Werkvertrag, Gewährleistungsausschluss?für offenkundige Mängel §928 ABGB für Werkvertrag nicht anwendbar, weil bei Abschluss des WV noch kein offenkundiger Mangel vorliegt
  10. 10Sphärentheorie §1168a ABGBuntauglicher Stoff (offenbar) oder unrichtige Anweisung-->Warnpflicht durch Unternehmer (wenn ernsthafte Gefahr des Misslingens des Werkes besteht)
  11. 11WarnpflichtverletzungU=Fachmann zur Wahrung der Interessen des Bestellers, als Sachverständiger §1299 ABGB
    wenn verletzt dann: KEIN Anspruch auf Werklohn, Gewähr für mangelhafte Erfüllung leisten, bei Verschulden->Schadenersatz
  12. 12Warnpflichtverletzungklärt schuldhaft nicht auf-->Vertrauensschaden
    Mehrkosten nicht ersetzen weil Sowiesokosten
  13. 13Warnpflicht, Besteller beharrt dennoch...dann keine Gewährleistung
    Mitverschulden, wenn erkennbar (Gewährleistung kürzen)
  14. 14Verwahrung Werkbis Übergabe ist der U verpflichtet, Besteller innerhalb angemessener Frist abholen §6 (1) Z12 KSchG
    -->ansonsten unzumutbar
  15. 15Besteller schuldet...Entgelt nach vollendetem Werk §1170 S1 ABGB
    angemessen §1152 ABGB
    Zug-um-Zug §1052 ABGB
  16. 16Kostenvoranschlag §1170a ABGBdetaillierte Kostenaufstellung: erforderliche Materialien, Arbeiten (nicht geringfügiger Aufwand)
  17. 17Kostenvoranschlag, entgeltlich?Verbraucher: wenn hingewiesen wurde §5 (1) KSchG
    Unternehmer: iZ entgeltlich
  18. 18Kostenvoranschlag MIT Gewähr=verbindlich (U trägt Risiko)
    keine Entgelterhöhung fordern (auch nicht Pauschalpreisen) §1170a (1) ABGB
    wenn Mehrkosten durch Besteller verursacht, dann schon
  19. 19Kostenvoranschlag OHNE Gewährunvorhersehbare, beträchtliche Überschreitungen müssen dem Besteller mitgeteilt werden §1170a (2) ABGB (auch bei Schätzungsanschlag)
    unterlässt U die Anzeige: kein Anspruch auf Mehrkosten
    nach Anzeige: kann Besteller einverstanden sein/zurücktreten u erbrachte Leistung bezahlen
  20. 20Kostenvoranschlag OHNE Gewährminimale, geringfügige Überschreitungen bis 15% muss Besteller tragen
  21. 21Führsorgepflicht Bestellerdass bei Ausführung des Werkes niemand geschädigt wird
  22. 22Sphärentheorie, weder U noch Besteller schuld...Lasten des U, kein Anspruch auf Lohn (außer neuerliche Herstellung)
    Anrechnung von Ersparnissen (Beweislast Besteller)
  23. 23Sphärentheorie, zufälliger UntergangPreisgefahr:
    bis Übernahme-->U, wie bei Schuldnerverzug
    Annahmeverzug-->Besteller
    Sachgefahr: des Stoffes trifft den, der ihn bereitgestellt hat §1168a S2 ABGB
  24. 24Reiseveranstaltungsvertrag §31b-31f KSchGauch Geschäftsreisen
    =gemischter Vertrag: werkvertr. Elemente (Beförderung) Vereinbarung Unterbringung, Vermittlung von Leistungen anderer Unternehmen
  25. 25Reiseveranstaltungsvertrag §31b-31f KSchGim Voraus festgelegte Kombination von 2 aus 3 Dienstleistungen zum Gesamtpreis:
    *Beförderung
    *Unterbringung
    *andere touristische Dienstleistung
  26. 26Reiseveranstaltungsvertrag §31b-31f KSchG, Vertragspartner?Reisende + Veranstalter
    Reiseveranstalter=Schuldner der Reiseleistung (andere U sind Erfüllungsgehilfen §1313a ABGB)
    wie als redlicher Erklärungsempfänger die Erklärung verstehen konnte (Ausgestaltung v. Prospekt)
  27. 27Reiseveranstaltungsvertrag, Preiserhöhung?§31c (1) KSchG: untersagt Preiserhöhungen ab 20. Tag vor Abreise, (Beförderungskosten, Wechselkurse +10% sind OK)
    wenn Verschulden (Veranstalter/Erfüllungsgehilfe) dann Schadenersatz zB Überbuchung
  28. 28Reise unzumutbar...ohne Zahlung einer Stornogebühr absagen, zB Krieg (nicht aber einzelne terroristische Anschläge, Eisenbahnunglück)
    Reisewarnung des BMI berechtigt zur Vertragsauflösung
  29. 29Reiseveranstaltungsvertrag, Leistungsstörung§31e (1) KSchG Mangel, Verzug, Unmöglichkeit
    wenn verschuldet dann SE, bei erheblichen Mängel Ersatz entgangener Urlaubsfreude=immaterieller Schaden
  30. 30Reiseveranstaltungsvertrag , Repräsentantwenn vor Ort, dann Rügepflicht §31e (2) KSchG sonst Mitverschulden §1304 ABGB
  31. 31Reiseveranstaltungsvertrag, Freizeichnungsverbot §31f§6 (1) Z9 KSchG mit Reisende die U sind: Haftung für Personenschäden, grob fahrlässig/vorsätzliche Schäden (Sach-, Vermögensschaden) NICHT ausschließbar

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Descrição
2 Privatrecht Karteikarten am Werkvertrag, erstellt von Sissi Sissi am 12/05/2016.
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Sissi Sissi
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