Flashcards
Bürgerliches Recht - KW AT I
Flashcards do conjunto (45)
- 1objektives Recht= die für eine Rechtsgemeinschaft verbindliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, die unter der Anforderung der Gerechtigkeit steht und allenfalls mit Zwang durchgesetzt wird
- 2normative Spezifität= eigenständige grundlegende Wertungen einer Normengruppe
- 3allgemeines Privatrecht= Bürgerliches Recht, Zivilrecht; Normen des Privatrechts, die Rechtsverhältnisse regeln, die für jeden Bürger bedeutsam sind
- 4Sonderprivatrechte= Normen des Privatrechts, die Rechtsverhältnisse regeln, die “nur” für bestimmte Personenkreise oder bestimmte Sachgebiete bedeutsam sind
- 5Rechtssatz= allgemein verständliche Sollenssätze bestehend aus Tatbestand und Rechtsfolge
- 6Sachverhalt= Lebenskonkretum bestehend aus Fakten, die möglicherweise rechtlich erheblich sind
- 7Subsumtion= Feststellung, dass der Sachverhalt die Merkmale eines Tatbestandes erfüllt
- 8Gesetzliche Fiktion= eine der Wirklichkeit widersprechende normierte Annahme, welche der Regelungsvereinfachung dient
- 9Tatbestand= Summe aller juristischen Tatsachen, die verwirklicht sein muss, damit die Rechtsfolge eintritt
- 10Handlung= nach außen in Erscheinung tretendes menschliches Verhalten, das vom Willen beherrschbar ist
- 11homo oeconomicus= Mensch, der rational handelt, um seinen Nutzen zu maximieren
- 12Lücke / Gesetzeslücke= eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts gemessen am Maßstab der gesamten Rechtsordnung
- 13Gesetzesanalogie= Anwendung der Rechtsfolge eines geregelten Sachverhalts auf einen dem Wortlaut nach nicht geregelten Sachverhalt, der mit dem geregelten SV in den maßgeblichen Voraussetzungen übereinstimmt
- 14Gesamtanalogie= Anwendung der Rechtsfolge eines Rechtsgrundsatzes auf ungeregelte Sachverhalte, der sich durch Ableitung aus mehreren verwandten Normen zu geregelten Sachverhalten ergibt
- 15Teleologische Reduktion= Nichtanwendung der Rechtsfolge eines Tatbestands auf Sachverhalte, die zwar vom Wortlaut, nicht aber vom Sinn und Zweck einer Regelung erfasst sind
- 16Spezialtatbestand= lex specialis; Ein Tatbestand, der alle Merkmale eines anderen Tatbestands (=Generaltatbestand) und dazu mindestens ein weiteres Merkmal aufweist
- 17formelle Derogation= ausdrückliche Außerkraftsetzung
- 18materielle Derogation= inhaltliche Außerkraftsetzung
- 19Gewohnheitsrecht= lang andauernde, allgemeine, gleichmäßige Übung, die von der Überzeugung getragen ist, dass die angewendeten Regeln Recht seien
- 20Materielles Recht= die Summe jener Rechtsnormen, welche eine inhaltliche Ordnung für das menschliche Zusammenleben treffen
- 21Formelles Recht= die Summe jener Rechtsnormen, welche das Verfahren der Rechtsdurchsetzung vor den staatlichen Behörden regeln; immer ÖR
- 22subjektives Recht= die dem einzelnen Rechtssubjekt vom objektiven Recht eingeräumten Befugnisse
- 23subjektives Recht (Natur und Wesen)= Rechtsmacht, die dem Einzelnen von der Rechtsordnung zur Befriedigung menschlicher Interessen verliehen ist und deren Geltendmachung allein vom Willen des Berechtigten abhängt
- 24Rechtsmissbrauch= Ausübung von subjektiven Rechten, die offenbar den Zweck hat, andere zu schädigen (bzw. deren unlauteres Motiv im Vordergrund steht)
- 25Herrschaftsrecht= die Befugnis, auf ein bestimmtes Objekt unmittelbar einzuwirken und fremde Einflüsse auszuschließen
- 26Ansprüche= die Befugnis, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu fordern
- 27Gestaltungsrecht= die Rechtsmacht, durch einseitige Erklärung, ohne Mitwirkung eines anderen, eine Veränderung der bestehenden Rechtsverhältnisse herbeizuführen
- 28Absolute Rechte= jene subjektiven Rechte, die dem Berechtigten die Macht erteilen, die Achtung seines Rechts von jedermann zu verlangen und gegen jedermann durchzusetzen
- 29Relative Rechte= jene subjektiven Rechte, die bloß zwischen bestimmten Personen wirken
- 30Rechtsverhältnis= das juristische Band, das konkrete Personen oder konkrete Personen und Objekte miteinander verbindet
- 31Rechtsinstitut= die Summe der gesetzlichen Vorschriften, welche sich auf ein bestimmtes Lebensverhältnis beziehen
- 32Rechtssubjekt/Person= wer fähig ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
- 33Handlungsfähigkeit= die Fähigkeit, sich im jeweiligen rechtlichen Zusammenhang durch eigenes Handeln zu berechtigen und zu verpflichten
- 34Entscheidungsfähigkeit= die Fähigkeit, die Bedeutung und Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang zu verstehen, seinen Willen danach zu bestimmen und sich entsprechend zu verhalten
- 35Geschäftsfähigkeit= die Fähigkeit, sich im jeweiligen rechtlichen Zusammenhang durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln zu berechtigen oder zu verpflichten
- 36Deliktsfähigkeit= die Fähigkeit, aus eigenem rechtswidrigen Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden
- 37Wohnsitz= der Ort, an dem sich eine Person in der Absicht niedergelassen hat, dauerhaft zu bleiben
- 38Juristische Person iwS= jede Person, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann
- 39Juristische Person ieS= nicht menschliche Gebilde, denen die Rechtsordnung Rechtsfähigkeit einräumt und die eine eigene, von den Interessen ihrer Mitglieder abweichende, Interesseneinheit bilden
- 40Stiftung= Vermögensmassen, die von einem Stifter mit einem dauernden Zweck gewidmet wurden und von der Rechtsordnung mit Personenqualität ausgestattet sind
- 41Anstalt= Stiftung, die nicht bloß aus Kapital besteht, sondern ebenfalls dem Stiftungszweck dienende sichtbare Einrichtungen aufweist
- 42Körperschaft= ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrere Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und in seinem Bestehen von einem Wechsel der Mitglieder unabhängig ist. Typischerweise gibt es eigene Organe und Mehrstimmigkeit
- 43Gebietskörperschaften= Bund + Bundesländer + Gemeinden
- 44Zurechnungsdurchgriff (bei juristischen Personen)= ausnahmsweise Aufhebung der Trennung zwischen juristischer Person und beteiligter natürlicher Person betreffend die Zurechnung einzelner Eigenschaften
- 45Haftungsdurchgriff (bei juristischen Personen)= ausnahmsweise Aufhebung der Trennung des Vermögens zwischen juristischer Person und beteiligter natürlicher Person
Informações
- Descrição
- Quelle: Welser / Kletecka: Bürgerliches Recht Band I. (15. Auflage)
- Criado por
- Johannes F · nov 2021
- Atualizado
- 17 nov 2021
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