Flashcards
Bauwirtschaft | VL 05 - Vertragsverhältnisse in der Bauwirtschaft

Flashcards do conjunto (22)
- 1Mit wem schließt der Auftraggeber die Verträge?1. Einzelplaner, Generalplaner
2. Einzelunternehmen, Generalunternehmen,
Totalunternehmen
3. Generalübernehmer, Totalübernehmer
4. ARGEn
5. Projektsteuerung, Projektconsulting - 2Erkläre die Trennung zwischen Planung und Ausführung im Vertragsverhältnis..Planung
Freiberufler, Werkvertragsverhältnis zwischen
Auftraggeber (Bauherr) und Architekt
Ausführung
keine Freiberufler, sondern Unternehmer und
Handwerker
Werkvertragsverhältnis zwischen Auftraggeber (Bauherr)
und Architekt - 3Definiere den Begriff „Einzelplaner“ und beschreibe ihren AufgabenbereichEinzelplaner sind Architekten, Bauingenieure sowie alle
Fachingenieure des Bauwesens.
- klassische Baubeteiligte:
- Arch / Bauing (ber. Ing)
(Planvorlageberechtigt)
- Bau.Ing Statik
- Haustechnik (HT)
>> HLKS
- TGA
= HT + Elektro - 4Was unterscheiden Einzelunternehmer von Generalunternehmer und Totalunternehmer?Einzelunternehmer
„Handwerker“; Vergabe von Losen in einzelnen Gewerken mittels
Einheitspreisvertrag oder Pauschalvertrag, heute hauptsächlich im
Wohnungsbau
Generalunternehmer
Muss einen Teil selbst ausführen (z.B. Rohbau) und darf Nachunternehmer,
darf für die anderen Gewerke (Ausbau) oder Lieferanten beauftragen
> haftet für seine und die Leistungen der Nachunternehmer
idR. schlüsselfertige Übergabe
Totalunternehmer
wird vom Bauherrn beauftragt (Werkvertrag) und beauftragt Planer (falls
nicht im Hause), Handwerker und Lieferanten als Nachunternehmer
oft bei U-Bahnen, Flughäfen etc. - 5Stelle Werk – und Arbeitsvertrag gegenüber.Werkvertrag
- Haftung für Erfolg (Unternehm. Risiko)
- U. in eigener Organisation und eigenem Plan tätig.
- Arbeit mit eigenen Mitteln
- Werkherst. auch mit Gehilfen und Substituten möglich
- grundsätzlich Ziel–Schuld–Verhältnis, aber auch Dauerschuld-verhältnis
Arbeitsvertrag
- Haftung für Sorgfalt
- ist immer Dauerschuldverhältnis
- organisatorische, persönliche, wirtschaftliche Abhängigkeit
- Arbeitnehmer ist in fremde Organisation eingegliedert
- persönliche Arbeitspflicht des Arbeitn.
- Arbeit unter fremder Leitung, mit fremden Arbeitsmitteln - 61. In welchem Paragraphen ist der Werkvertrag geregelt? Nenne weitere Beispiele für einen Werkvertrag (ZSchV) 2. Was ist der Unterschied zum Dienstvertrag (Dauerschuldv.)? 3. Nennen Sie ein Beispiel für ein DauerschuldverhältnisBGB §631
- Herstellung eines Maßanzuges
- Reparatur eines Autos
- Erstellung eins Gutachtens
- Kauf einer Zeitung
> wesentlich ist der Erflog der Herstellung
2. „Anwesenheitspflicht“
3. Zeitungsabo - 71. Definiere den Begriff „Generalplaner“ und beschreibe ihren Aufgabenbereich. 2. Wie nennt man diese Art der Planung?- Hauptauftragnehmer und Projektmanagement
- Planungsvertrag mit dem Bauherrn
- (oft) Nachunternehmer für wesentliche Teile der
Planungsleistungen (oder im eigenen Haus)
> Objektplaner (Arch oder planender Ing)
> TGA-Planer und andere Fachingenieure
2. Integrierte Planung - 8Erklären Sie den General-, bzw. den TotalÜBERNEHMER.- Wird vom Bauherrn beauftragt (oft Pauschalpreisvertr.).
- GÜ/TÜ vergibt alle Planungs- und Bauleistungen an
Nachunternehmer (oft GU).
- Übernimmt Koordinierungs-, Verwaltungsarbeiten und
rechtl. Vertragsangelegenheiten.
- unterscheidet sich vom GU dadurch, dass alle
Ausführungsleistungen „außer Haus“ gegeben werden.
- Die Übergabe erfolgt i.d.R. Schlüsselfertig
oft sind das große Bauunternehmen, Immobiliengesell.
oder Managementfirmen.
„garantierte Maximalpreisverträge“ - 9Zeigen sie in einer schematischen Darstellung die Hierarchischen Verhältnisse des Generalplaners:

- 10Erklären sie anhand von Stichworten die Funktion von ARGEn: Was ist eine ARGE? Beschreiben sie die Eigenschaften.- ARGEn sind mehrere natürliche oder juristische
Personen, die sich zusammengeschlossen haben, um
gemeinsame Ziele zu erreichen.
- „Firma auf Zeit“
- Unterliegen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
> haftet gesamtschuldnerisch
- Kaufmännisch federführende Firma muss bestimmt
werden
- technisch federführende Firma muss bestimmt werden
- eigenes Subjekt für die Umsatzsteuer - 11Wer muss ein Bauschild aufstellen?- Arbeitsgemeinschaften
- bei Bauprojekten für die öffentliche Hand (Verwendung
von Steuergeldern) - 12Nennen Sie eine Besonderheit der Arge in Bezug auf das Handelsrecht.ARGEN unterliegen der allgemeinen Regelung für
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). - 13Wer darf Bauschilder aufstellen?- private Bauherren können freiwillig ein Bauschild
aufstellen (z.B. als Werbung)
- bei Argen oder öffentlichen Bauprojekten muss ein
Bauschild aufgestellt werden - 14Nennen sie 3 Vorteile bezüglich ARGEn:1. Großprojekte sind oft nur durch den Zusammenschluss
mehrerer Baufirmen bewältigbar
2. Die persönliche Haftung aller ARGE-Partner für ein
Projekt erweitert den Haftungspool und erleichtert die
Aufnahme von nötigen Fremdmitteln
3. Durch die wechselseitige Verrechnung von Leistungen
unter den ARGE-Partnern bestehen beträchtliche
Gestaltungsspielräume für die Teilnehmer - 15Beschreiben Sie eine „5er Arge“ und wie sie sich zusammen setzt.1. technisch federführende Firma
2. kaufmännisch federführende Firma
3-5. Beistellungspartner von Geräten und Personal - 16Nennen sie 2 Nachteile bezüglich ARGEn:- hoher Verwaltungsaufwand für die gesonderte
Gewinnermittlung, die Verteilung von
Gewinnen/Verlusten sowie eine wechselseitige
Verrechnung von Leistungen
- ausfallender Partner muss durch die anderen getragen
werden (gemeinsame Haftung) - 17Was muss auf einem Bauschild stehen.1. Projektname
!. Bauherr und ggf. Nutzer
2. Alle am Bau beteiligten Planer und ihre Tätigkeitsfelder
3. Bauunternehmer oder am Bau beteiligte Unternehmen - 18Was macht ein Bauträger eine General-Totalübernehmer?Kaufgrundstück. Wird nach Bauvorschrift bezahlt und
darf nicht überbezahlt werden. - 19Mit wem schließt der Generalunternehmer Verträge?Auftraggeber, Nachunternehmer und Lieferanten
- 20Was sind die Bauleistungen von Generalunternehmer?Die eigene Ausführung (Rohbau). Beauftragung von
Subunternehmer (Ausbau). Haftung von alle Gewerke
(auch für Subunternehmen). Trägt das Mengenrisiko - 21Was ist ein Faktenvetrag?- Die Auftragnehmer haben sich gegenüber dem Auftraggeber zur
Erbringung der Leistung gegen
Entgelt verpflichtet
- Auftragnehmer schuldet einen festgelegten Erfolg (sonst Dienstvertrag)
- Haften über Werkverträge gegenüber dem Auftraggeber (Bauherrn)
- Können ander Beteiligte nicht beauftragen (Auftraggeber muss
genehmigen)
- Der Bauherr schließt mit jedem Planer einen eigenen Werkvertrag.
- Die Leistungen und die Honorierung ordnen sich nach den
Honorarordnungen der Architekten,
Bauingenieure sowie der Fachingenieure.
- Jeder Planer haftet nach den Rahmenbedingungen des geltenden Rechts
und dem abgeschlossenen Vertrag - 22—