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Flashcards

Bauwirtschaft | VL 10 - Bauausführung VOB/B

Michael Rautenstrauch Architektur Alemão 31 flashcards

Flashcards do conjunto (31)

  1. 1Welche Teile der VOB gehören zu welcher Leistungsphase der HOAI?VOB/A: LPH 6 + 7 HOAI
    VOB/B+C: LPH 8 HOAI
  2. 2Was regelt die VOB/B vor dem Baubeginn?1. Art und Umfang der Leistung
    2. Ausführungsunterlagen
  3. 3Was regelt die VOB/B nach Bauende/ der Abnahme?1. Mängelansprüche
    2. Vergütung/Abrechnung/Zahlung
    3. Vertragsstrafe, Sicherheitsleistungen, Streitigkeiten
  4. 4Was sind die Pflichten des Auftragnehmers?1. Schutz der Leistung vor Beschädigung
    2. Beseitigung von Mängeln während der Bauausführung
    3. Ausführung der Leistung im eigenen Betrieb
    4. Einhaltung der anerkannten Regeln, sowie den
    gesetzlichen Bestimmungen
    5. Prüfung der vorgesehenen Art der Ausführung
  5. 5Warum ist die VOB/B so wichtig für den Auftraggeber?Regelt die Vertragsverhältnisse
  6. 6Was regelt die VOB/B während der Bauausführung?1. Allgemeines zur Ausführung
    2. Ausführungsfristen
    3. Unterbrechung der Ausführung
    4. Gefahrverteilung
    5. Kündigung
    6. Haftung
    7. Abnahme
  7. 7Was sind die Mitwirkungspflichten (Pflichten) des Bauherrn/Auftraggebers?1. Bereitstellung des Baugrundstückes
    2. Übergabe der Ausführungsunterlagen
    3. Herbeiführen der öffentlich rechtlichen Genehmigung
    4. Auskunfts-/Abrufpflicht
    5. Treffen von Anordnungen
    6. Bauvertragliche Kooperationspflichten
  8. 8Nenne die Regelungsinhalte der Bedenkenanzeige nach §4 Abs. 3 VOB/B?1. Schriftform erforderlich
    2. Unmittelbar, möglichst vor Ausführungsbeginn
    3. Von Auftragnehmer an Auftraggeber adressiert
    4. Inhalt:
    - Genaue Beennung der Leistung
    - Bedenkengrund
    - Aufzeigen des Verstoßes
    - Mögliche Konsequenzen
    5. Beweis-/Darlegungspflicht
  9. 91. Was ist der Zweck einer Abnahme und welcher Paragraph regelt diese? 2. Welche Arten der Abnahme gibt es?1. Die Abnahme der Bauleistung ist die körperliche Hinnahme
    der Leistung des Auftragnehmers, verbunden mit der
    Anerkennung des Werkes als im Wesentlichen vertragsgerecht.
    2. VOB/B §12
    Zweck: Bestätigung, dass eine erbrachte Werkleistung im
    Wesentlichen vertragsgerecht und mangelfrei erbracht wurde
    > Die Abnahme ist ein Rechtsgeschäft
    3.: 1) Förmlich/ausdrücklich 2) Konkludent 3). Fiktiv
  10. 10Nenne die Rechtsfolgen der Abnahme / Was bewirkt die Abnahme?1. Ende des Erfüllungsstadiums
    2. Beschränkung auf Mängelbeseitigung
    3. Gefahrenübergang
    4. Umkehr der Beweislast für Sachmängel
    5. Beginn der Gewährleistung (2 Jahre)
    6. Fälligkeit der Schlussrechnung
    7. Verlust des Anspruchs auf nicht vorbehaltende
    Vertragsstrafen
    8. Verlust des Kündigungsanspruchs
  11. 11Erkläre die konkludente Abnahmeauch stillschweigende Abnahme genannt
    >„durch schlüssiges Handeln“ des AG, z.B. durch Verkauf
    des Bauwerks oder durch Begleichen der Schlussrechnung
  12. 12Was ist der Unterschied zwischen einer Zustandsfeststellung und einer Abnahme?Eine gem. § 4 Abs 10 durchgeführte Zustandsfeststellung
    von Teilen der Leistung ist keine Abnahme im
    rechtsgeschäftlichen Sinne (veraltet: Technische
    Abnahme). Es treten keine Rechtsfolgen ein.
  13. 131. Wer ist zur Abnahme verpflichtet (§640 BGB)? 2. Wann kann eine Abnahme verweigert werden?1. Der Auftraggeber
    2. nur bei wesentlichen Mängeln
  14. 14Wo finden Sie das Vorgehen für ein Abnahmeprotokoll und wie gliedert sich das auf? (förmliche / ausdrückliche Abnahme)VOB B § 12 Abs. 4
    1. Baumaßnahme, AG, AN
    2. Teilnehmer, Datum, Uhrzeit
    3. Art der Abnahme
    4. Mängelauflistung, Restarbeiten
    5. Fristsetzung der Mängelbeseitigung/Restarbeiten
    6. Ausgehändigte Unterlagen
    7. Vorbehaltserklärung des AG
    8. Abnahmeerklärung/Abnahmeverweigerung
    9. Festlegung der Gewährleistungsfrist/beginn
    10. Anmerkungen/Einsprüche des AN
    11. Sonstiges/Unterschriften/Anlagen
  15. 15Erkläre die fiktive AbnahmeDie fiktive Abnahme ist geschehen, wenn nach der
    Fertigstellungsanzeige des AN die dadurch einsetzende
    Frist zur Abnahme (12 Werktage nach Fertigstellung)
    ohne Reaktion des AG verstreicht.
    Nimmt der AG z.B. das Haus in Benutzung, verringert
    sich die Frist auf 6 Tage.
  16. 16Was ist der Unterschied zwischen Bau-Soll und Erfolgssoll?Bau-Soll = „Was“ soll gebaut werden = Beschaffenheit
    > festgelegt in Bauvertrag, LV, Plänen
    Erfolgs-Soll = „Wie“ soll gebaut werden = muss frei von
    Sachmängeln sein (VOB/BGB) > vereinbarte Beschaffenh.
    und gemäß anerkannten Regeln der Technik
    > Bau-Soll+Erfolgssoll = geschuldete Bauleistung
  17. 17Nennen Sie Möglichkeiten der Mängelbeseitigung.vor Abnahme: Beseitigung der Mängel auf Kosten AN
    Nach Abnamhe:
    1. Nacherfüllung
    - Beseitigung auf Kosten AN
    - schriftl. Aufforderung mit Frist durch AG erforderlich
    2. Ersatzvornahme
    - Beseitigung durch anden AN nach Fristablauf oder Verweigerung
    des ersten AN
    3. Minderung der Vergütung
    - wenn Beseitigung unzumutbar oder Aufwand zu hoch
    (nachWeigerung AN oder Zustimmung durch AN)
    4. Schadensersatz
    - Bei schuldhaft verursachten Mängeln, Vorsatz o. grober Fahrlässigkeit
    -Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Techni k
    - Fehlen einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit
  18. 18In welchem Absatz finden sich Infos über die Mängelrüge? Was muss die Mängelrüge enthalten?VOB/B § 13 Abs. 5
    1. Schriftlich, Datum
    2. Von AG an AN adressiert
    3. Bauvorhaben
    4. Detaillierte Erläuterung des entstandenen Mangels
    5. Eindeutige Aufforderung zur Beseitigung
    6. Fristsetzung
    7. Evtl. auftretende Folgemängel
    8. Zugangsbeweis
    9. Kein Diktieren von vorzunehmenden Maßnahmen
    10. Anlagen/Fotos
  19. 19Was ist bei der Zustandsfeststellung von Teilen der Leistung zu beachten?a. Es ist keine Abnahme im rechtlichen Sinne
    b. Es treten keine Rechtsfolgen ein
  20. 20§13 gibt Auskunft über die…?Mängelansprüche
  21. 21Wann ist eine Leistung mangelhaft? / Was ist ein Mangel?- Abweichung der IST-Beschaffenheit von der SOLLBeschaffenheit
    (Bausoll), bzw. wenn Erfolgs-SOLL nicht
    erfüllt.
    wesentlicher Mangel bei z.B.:
    - Gefahr für Leib und Leben
    - Verstoß gegen behördlichen Bestimmungen
    - Einschränkung der Nutzung/Funktionstauglichkeit
  22. 22In welcher Form dokumentiert man die Prozesse, Beteiligten etc.?Im Bautagebuch
  23. 23Nenne die 3 Grundvoraussetzungen, die die Bauleitung haben muss.1. Fachwissen
    2. Organisation Erfahrung
    3. Persönlichkeit
    + Erfahrung
  24. 24Was ist die Pflicht des Auftragnehmers vor der Abnahme?Beseitigung von Mängeln auf Kosten des Auftragnehmers.
  25. 25Welche Punkte gehören zum Inhalt einer Behinderungsanzeige (§6 Abs. 1 VOB/B)?- Allgemeine Angaben (Empfänger, Datum)
    -Behinderungsgrund/-
    ursache
    - Behinderungsbeginn und zu erwartende Dauer
    - Darlegung der Leistungsbereitschaft
    - Konkreter Umfang
    - Haftungsbegründende Kausalität
    - Darlegung von Maßnahmen zur Schadensminderung
    - Ggf. Meldung von „Gefahr in Verzug“
  26. 26Was wissen Sie zu Ausführungsfristen nach §§ 5/6 VOB/B?- Vertragsfristen sind bindend
    - Ausführungsbeginn 12 Werktage nach Aufforderung
    durch AG
    - Beschleunigungsanordnung, wenn Pers., Geräte,
    Gerüste, etc. nicht ausreichen, um vereinbarte Fristen
    einzuhalten
  27. 27Was passiert bei einer Unterbrechung für längere Dauer?1. Teilabrechnung bereits erbrachter Leistungen, sofern
    Ausführung nicht gänzlich unmöglich
    2. Unterbrechung > 3 Monate:
    3. Beidseitiges Sonderkündigungsrecht und
    Teilabrechnung bereits erbrachter Leistungen
  28. 28Was passiert bei einem Mangelanspruch nach der Abnahme?a. Nacherfüllung
    > Beseitigung auf Kosten des AN
    > Schriftliche Aufforderung des AG erforderlich
    b. Ersatzvornahme
    > Beseitigung durch andere AN
    > Auf Kosten des AN (aus a.)
    c. Minderung des Vergütung
    > wenn Mängelbeseitigung unzumutbar
    d. Schadensersatz –Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik
    > Fehlen einer vertraglichen Beschaffenheit
    > Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  29. 29Wozu dient das Bautagebuch und was steht drin?Fortlaufende und baubegleitende Dokumentation der Bausauführung
    1. Objekt, Bauherr, Gebäudetyp
    2. Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung
    3. Beteiligte Fachplaner/Gewerke
    4. Termine
    5. Datum
    6. Witterung (Temperatur, Niederschlag, …)
    7. Anwesende Personen
    8. Maschineneinsatz, Gerüste, …
    9. Besprechungsprotokolle
    10. Änderungsvermerke
    11. Planstand
    12. Anlagen
    13. Mängelliste
  30. 30Wie ist bei einer Behinderung/Unterbrechung der Ausführung die Vorgangsweise?Behinderungsanzeige
    - Verlängerung von Ausführungsfristenm, wenn
    > Behinderung aus Risikosphäre des AG
    > Streik
    > Höhere Gewalt
    - Konfliktpunkt: Witterungsverhältnisse
  31. 31Was ist bei einer Behinderungsanzeige zu beachten (§6 Abs. 1 VON/B)?1. Schriftlich und unmittelbar
    2. Auch vor Eintritt der Behinderung (präventiv)
    3. Von AN an AG (Zugangsbeweis AN!)
    4. Inhalt
    >> Inhalt siehe Vorlesung
    5. Ende der Behinderung ist ebenfalls anzuzeigen

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Nicole
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