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Notas

Skript 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Hendrik Kuhn Einkommensteuer -Pr- 1 Alemão 1 página

Conteúdo das notas (1)

Página 1

7 Tatbestandsmerkmale : § 15 (2) EStG

4 Positivmerkmale:

1. Selbständigkeit

R 15.1 EStR, H 15.1 EStH

folgende Kriterien sprechen für eine Selbständigkeit:

persönliche Unabhängikeit (z.B. Arbeitszeit, Arbeitsort,etc.)

Eigene Rechnung und Gefahr

Der U. schuldet den Erfolg, jedoch nicht seine Arbeitskraft

Der U. ist nicht weisungsgebunden

eigene Unternehmerinitiative

2. Nachhaltigkeit

H.15.2 "Wiederholungsabsicht" EStH

- Wiederholungsabsicht" muss gegeben sein

es sind die äußeren Umstände zu beachten (da Absicht eine innere Tatsache ist)

3. Gewinnerzielungsabsicht

H 15.3 "Totalgewinn" EStH

= wirtschaftlicher Vorteil durch planmäßiges wirtschaftliches unternehmerisches Handeln

- unerheblich ob später tatsächlich Gewinne erzielt werden

- Abgrenzung zur Liebhaberei

- Absicht Steuern zu sparen = keine Gewinnerzielungsabsicht § 15 (2) S. 2 EStG

- Innerbetriebliche Strukturmaßnahmen ergriffen werden um längere Verluste zu akzeptieren (sonst Liebhaberei)

4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

H. 15.4 "Allgemeines" EStH

- eigene Leistungen gegen Entgelt einer unbestimmten Anzahl von Personen anbietet (auf den Markt bringt)

- unehrheblich ob kleiner oder großer Kundenkreis (auch 1 Kunde genügt)

Die Teilnahme ist zu erkenn bei:

- Hervortreten nach außen (z.B. Geschäftslokal, Werbung, Eintragung ins HR, Bekanntheit in eingeweihten Kreisen)

2 Negativmerkmale:

1. Keine Land und Forstwirtschaft

2. keine selbständige Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG

1. ungeschriebens Tatbestandsmerkmal

- "über die Vermögensverwaltung hinausgehende Tätigkeit"

- R 15.7 (1) EStR

- zeitlich begrenzte Überlassung von privaten Vermögen:

Vermietung von unbeweglichen Vermögen

Vermietung von beweglichen Vermögen

verzinsliche Überlassung von Kapitalvermögen

VuV oder Gewerbebetrieb: R 15.7 EStR

Beherbergungsbetriebe

kurzfristige Vermietung

Vermietung v Ferienwohnungen (im Verbund mit Werbung, etc.)

= gewerbliche Einkünfte

§ 15 (1) Nr. 1 EStG

Gewinne aus:

- Handwerksbetrieben

- Einzelhandelsbetrieben

- Großhandelsbetrieben

- Industriebetrieben

Oder als

- Handelsvertreter

- Handelsmakler

§ 15 (1) Nr. 2 EStG =

Gewinne der Gesellschafter aus Personengesellschaften:

- OHG

- KG

- atypisch stillen Gesellschaft

Und die

- Vergütungen (Gehalt, Zinsen, Miete) die die

Gesellschafter von der Gesellschaft erhalten

Stille Gesellschafter

Typische (echte)

- lediglich am Erfolg beteiligt

- nicht am BV (stillen Reserven)

= Einkünfte gem. § 20 (1) Nr. 4 EStG

Atypische (unechte)

- auch am BV (stillen Reserven) beteiligt

= Einkünfte gem. § 15 (1) Nr. 2 EStG

§ 4a EStG

§ 8b EStDV

Wenn im HR eingetragen: § 4a (1) Nr. 2 EStG

1. i.d.R. 31.12 oder

abweichendes Wj (keine Zustimmung des FA notwendig)

Nicht im HR eingetragen § 4a (1) Nr.3 EStG

vom 01.01. bis 31.12

- Zeitraum darf 12 Monate nicht überschreiten

- mehrere Betriebe (trotzdem 1 Firma und Eitragung im HR) können die Betriebe unterschiedliche Wj haben "handelsrechtlich" gem. R 4a (1) S.1 EStR gilt das auch steuerrechtlich

- Gewinn in dem Veranlagungszeitrau indem das WJ endet

Umstellung des Wirtschaftsjahres:

1. von einem Kalenderjahr auf ein abweichendes Wj

o.

2. von einem abweichenden WJ auf ein abweichendes WJ

- nur mit Zustimmung des FA § 4a (1) Nr. 2 S. 2 EStG

(Ermessensentscheidung durch Einwilligung oder Genehmigung)

3. von einem abweichenden WJ auf das Kalenderjahr

- geht immer

§ 15 (1) Nr. 2 EStG

- PersG = "teilrechtsfähig" (Unternehmerin im Sinne des UStG)

- keine natürliche Person § 1 BGB / keine juristische Person § 1 KStG

= demnach unterliegen die Gesellschafter der Einkommensteuer § 15 (1) Nr.2 EStG

Die Gesellschafter tragen:

1. Mitunternehmerinitative

- Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen (Möglichkeit reicht aus)

2. Mitunternehmerrisiko

- Erfolg oder Mißerfolg

- Beteiligung am Gewinn, Verlust und den stillen Reserven

= einheitliche und gesonderte Gewinnermittlung mit Aufteilung des Gewinns § 179 ff. AO

§ 15 (1) Nr. 2 zweiter Halbsatz EStG

Auch Vergütungen (Sondervergütungen)

eine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft (nicht § 19)

Hingabe von Darlehen

Überlasuung von Wirtschaftsgütern

diese Vergütungen mindern nicht den für die Gesellschaft festzustellenden Gewinn

Additive Gewinnermittlung:

§ 15 (1) Nr. 2 erster HS EStG

Gewinn lt. Handelsbilanz

Gewinn lt. Ergänzungsbilanz

außerbilanzielle Hinzurechnung §§ 4 (5), 12 EStG

+

§ 15 (1) Nr. 2 zweiter HS EStG

Gewinn lt. Sonderbilanz

außerbilanzielle Hinzurechnung §§ 4(5), 12 EStG

= steuerlicher Ergebnisanteil

Gesellschaften:

Wenn Gesellschaft ein gewerbliches Unternehmen ist § 15 (2) EStG

OHG = regelmäßig Mitunternehmer (da gem. § 128 HGB) unbeschränkt haften

KG = Komplementär regelmäßig Mitunternehmer (wie bei der OHG), Kommanditisten regelmßig Mitunternehmer wenn die Rechte gem HGB erlangen

Skript 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Sonderbetriebsvermögen I = R 4.2 (2) EStR

Sonderbetriebsvermögen II = R 4.2 (2) EStR (nur zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters bzw. der Gesellschaft bestimmt)

Sonderbilanz für den Gesellschafter anzufertigen.

- Aufwand / Ertrag steuerliches Sonder-BV

- § 15 (1) S.1 Nr. 2 EStG

Abfärbe- oder Infektionstheorie

werden LuF, freiberufliche Tätigkeit oder Vermögensverwaltung

und

eine gewerbliche Tätigkeit

= so werden insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielt § 15 (3) Nr. 1 EStG

Voraussetzungen:

OHG, KG, oder andere

gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht

andere Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht (z.B. freiberufl. etc.)

- gem. H 15.8 (5) "Geringfügige gewerbliche Tätigkeit" [1,25 % ]

[Nicht wenn die Tätigkeit durch eine andere PersoG ausgeübt wird]

§ 15 (3) Nr. 2 EStG

gewerblich geprägte Personengesellschaft

Tatbestandsmerkmale

Einkünfte

Gewinnermittlungszeitraum

§ 15 (1) Nr. 2 EStG

Informações

Descrição
1 Einkommensteuer -Pr- (Notizen und Beispiele) Notas sobre Skript 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb , criado por Hendrik Kuhn em 12-07-2014.
Criado por
Hendrik Kuhn · jul 2014
Atualizado
17 nov 2016
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254
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