Flashcards
EI: F Flüchtlingskrise
Flashcards do conjunto (10)
- 1Migration-Migranten verlassen Heimat aus eigenem
Antrieb:
->Internationale Freizügigkeit (Schengenraum EU)
->Arbeitsmigration
->Familienmigration
->Bildungsmigration
->Illegale Migration - 2Flucht-Flüchtlinge sind gezwungen ihre
Heimat zu verlassen:
->durch die Genfer
Flüchtlingskonvention GFK geschützt
->andere Rechte als Migranten z.B. Asylrecht - 3Flüchtling Definition GFK(Art. 1A Abs. 2 GFK)
Flüchtling ist eine Person, sich die
„aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse,
R li i Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des
Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz
dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser
Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will - 4Flucht: Push- und Pull-Faktoren1.Push-Faktoren
– Krieg
– Diskriminierung
– Naturkatastrophen
– Verfolgung
2.Pull
– Sicherheit
– Freiheit
meist innerhalb des Heimatlandes (Binnenflucht) oder in die
Anrainerstaaten - 5Schutzformen Flüchtlingsschutz(§3 AsylG)
- Basierend auf GFK
--Verfolgung durch staatliche und
nichtstaatliche Akteure
-Nicht: Bürgerkriege, Armut,
Naturkatastrophen, Perspektivlosigkeit
-Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre,
danach erneutes Verfahren
-Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang
-Anspruch auf Familiennachzug - 6Schutzformen Asylberechtigung(§16a GG)
-politisch verfolgte Menschen
-drohenden schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzung durch Staat
-Nicht: Bürgerkriege, Armut,
Naturkatastrophen, Perspektivlosigkeit
-Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre,
danach erneutes Verfahren
-Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang
-Anspruch auf Familiennachzug - 7Schutzformen Subsidiärer Schutz (§4 AsylG)(§4 AsylG)
-Heimatland drohen Todesstrafe, Folter, Lebensgefahr in kriegerischen Konflikten
-Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr
(+Verlängerung)
-Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang
-Familiennachzug begrenzt:
->max.
1000 Angehörige pro Monat 01 08 2018 - 8Schutzformen Nat. Abschiebungsverbot(§60 V+VII
AufenthG)
-Keine der 3 Schutzformen greift
-Abschiebungsverbot bei erheblicher
Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit
-Darunter zählen auch
lebensbedrohliche und schwerwiegende
Erkrankungen
-Aufenthaltserlaubnis für mind. 1 Jahr
(+Verlängerung)
-Beschäftigung mit Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich
-Kein Anspruch auf Familiennachzug - 9Dublin-Verfahren (1997)-Feststellung, welcher europäische Staat für die Prüfung eines
Asylantrags zuständig ist
-Zusicherung eines Asylverfahrens für jeden Antragsteller - 10Dublin III-Verordnung (2013)-Zuständigkeit des Landes, in dem der Flüchtling zum ersten Mal
europäischen Boden betreten hat
->tragen TAK
-Problem: Nicht-Registrierung von Flüchtlingen in
Staaten am Rand der EU
-Zuständigkeit Deutschlands:
→ Nord- oder Ostsee
→ nicht registrierte Flüchtlinge, die in Deutschland zum ersten Mal einen Asylantrag stellen
Informações
- Descrição
- O usuário eliminou as informações de disciplina FlashCards sobre EI: F Flüchtlingskrise, criado por Usuário eliminado em 17-02-2019.
- Criado por
- Usuário eliminado · fev 2019
- Atualizado
- 17 fev 2019
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- 9
- Histórico
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- Criado por isa wagner · 16 fev 2019
- Copiado por isa wagner · 17 fev 2019
- Avaliação