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Quiz

KORRE 23/24 - VO 11 Werbe und Lauterkeitsrecht

elli A. 7 perguntas

Fazer o quiz

Perguntas do quiz (7)

  1. 1Anna ist Inhaberin eines Blumengeschäftes. Sie betreibt eine Website, auf der sie ihre Kunden regelmäßig über ihr Geschäft und die angebotene Ware informiert.
    Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
    1. AAnna unterliegt nicht der Offenlegungspflicht, weil ihre Website eine „kleine Website“ ist.
    2. BAnna ist Medieninhaberin.
    3. CWenn Anna auf ihrer Website bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über das
      Konkurrenzunternehmen „Flower GmbH“ veröffentlicht, die geeignet sind, dessen Erwerb oder das Fortkommen zu gefährden, kann die „Flower GmbH“ dagegen zivilrechtlich nach § 1330 Abs 2 ABGB vorgehen.
    4. DWenn Anna auf ihrer Website eine unwahre Tatsachenbehauptung über das Konkurrenzunternehmen „Flower GmbH“ veröffentlicht, die unter den Tatbestand der üblen Nachrede fällt, kann die „Flower GmbH“ berechtigterweise im Wege eines medienrechtlichen Entschädigungsverfahrens von Anna Ersatz des immateriellen Schadens fordern
  2. 2Welche der folgenden Aussagen zum Wettbewerbsrecht ist/sind richtig?
    1. AKartellrecht sorgt dafür, dass es einen funktionierenden Wettbewerb gibt.
    2. BDomain-Grabbing ist eine Handlung, die durch das Kartellgesetz verboten ist.
    3. CDas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält Regelungen über die
      (Un-)zulässigkeit von Geschäftspraktiken und sonstjgen Handlungen von Unternehmen.
    4. DDas Kartellrecht verfolgt den Zweck, dass ein fairer Wettbewerb geführt wird.
  3. 3Frau Reiselust macht eine einjährige Weltreise und berichtet über ihre Erlebnisse in ihrem Reiseblog. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenheilt richtig?
    1. ADie Webseite ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.
    2. BFür Frau Reiselusts Website gilt die Ausnahme für „kleine Website“, weil die Website keinen über die Darstellung das persönlichen Lebensbereich hinausgehen
    3. CFrau Reiselust in Medieninhaber im Sinne des MedienG
    4. DFrau Reiselust muss ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG bereitstellen.
  4. 4Welche/n der folgenden Ansprüche kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Allgemeinen geltend machen?
    1. AGegendarstellung
    2. BMedienrechtliche Entschädigungsansprüche
    3. CZivilrechtliche Ansprüche auf der Grundlage des Ehrenschutzes
    4. DZivilrechtliche Ansprüche wegen Kreditschädigung
  5. 5Ein Influencer verschweigt, dass er für einen Testbericht bezahlt wurde, gegen welchen Grundsatz verstößt dies gemäß § 26 des Mediengesetzes?
    1. AOffenlegungsgebot
    2. BInformationsgrundsatz
    3. CSachlichkeitsgrundsatz
    4. DWahrheitsgrundsatz
  6. 6Welche möglichen Konsequenzen könnte ein Medieninhaber erleiden, der gegen die Impressumspflicht gemäß § 24 des Mediengesetzes verstößt und ein unvollständiges oder falsches Impressum veröffentlicht?
    1. AEr könnte mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro belegt werden.
    2. BEr könnte rechtliche Schritte seitens der zuständigen Medienbehörde sowie zivilrechtliche Ansprüche seitens Mitbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen ausgesetzt sein.
    3. CEr könnte vorübergehend von der Veröffentlichung weiterer Inhalte auf seiner Plattform ausgeschlossen werden.
    4. DEr könnte eine Verwarnung erhalten, gefolgt von der Möglichkeit zur Korrektur des Impressums innerhalb einer bestimmten Frist.
  7. 7Welche Aussage ist korrekt?
    1. AEine Mediengruppe sichert sich die Internet-Domain eines angekündigten neuen Magazins eines Konkurrenten, was als Domain-Grabbing betrachtet werden kann und gegen das Kartellrecht verstößt.
    2. BEine Mediengruppe sichert sich die Internet-Domain eines angekündigten neuen Magazins eines Konkurrenten, was als Urheberrechtsverletzung betrachtet werden kann und gegen das Lauterkeitsrecht verstößt.
    3. CEine Mediengruppe sichert sich die Internet-Domain eines angekündigten neuen Magazins eines Konkurrenten, was als Domain-Taking betrachtet werden kann und gegen das Kartellrecht verstößt.
    4. DEine Mediengruppe sichert sich die Internet-Domain eines angekündigten neuen Magazins eines Konkurrenten, was als Domain-Grabbing betrachtet werden kann und gegen das Lauterkeitsrecht verstößt.

Informações

Descrição
Quiz sobre KORRE 23/24 - VO 11 Werbe und Lauterkeitsrecht, criado por elli A. em 19-03-2024.
Autor
elli A.
Idioma
Deutsch
Visualizações
85
Etiquetas
1. klasse
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