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Flashcards

Rechtliche Zusammenhänge

Julia Krygowski Alemão 23 flashcards

Flashcards do conjunto (23)

  1. 1Bücher BGB1. Buch Allgemeiner Teil
    2. Buch Schuldrecht
    3. Buch Sachenrecht
    4. Buch Familienrecht
    5. Buch Erbrecht
  2. 21 Buch BGBDas erste Buch dient al allgemeiner Rahmen; vermittelt gemeinsam gültige Regeln
  3. 3Rechtssubjekterechtsfähig;
    von der Rechtsordnung anerkannter Träger von Rechten und Pflichten
  4. 4Natürliche PersonenRechtsfähigkeit beginnt mit Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod
  5. 5juristische Personen des öffentlichen RechtsKörperschaften (Rechtsanwaltskammer, IHK)
    Anstalten (Rundfunk, Bundesagentur für Arbeit)
    Stiftungen (zur Förderung von Kunst und Wissenschaft)
    erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch staatlichen Hoheitsakte in Form von Gesetzen oder Verwaltungsakten
  6. 6juristische Personen des PrivatrechtsKapitalgesellschaften
    Vereine
    private Stiftungen
    Genossenschaften
    Vereinigungen und Zusammenschlüsse, die durch die Rechtsordnung zugelassen und mit Rechtsfähigkeit ausgestattet sind. Entstehen durch Eintragung in ein Register (HR) und enden mit der Löschung
  7. 7RechtsobjekteGegenstände des Rechtsverkehrs;
    Inhalte von Rechtsgeschäften;
    besitzen keine Rechtsfähigkeit;
    Sachen körperliche Gegenstände;
    stellen im Raum abgrenzbare Materialien dar;
    allgemein verfügbare Güter wie Luft oder Elektrizität sind keine Sachen
  8. 8Sachenunbewegliche vs. bewegliche
    vertretbare vs. unvertretbare
    teilbare
    verbrauchbare
  9. 9vertretbare Sachenbewegliche Sachen, die nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden; weisen im Gegensatz zu unvertretbaren Sachen keine Individualisierung auf
  10. 10teilbare Sachenlassen sich ohne Wertminderung in gleichartige Teile zerlegen (Grundstücke)
  11. 11verbrauchbare Sachenbewegliche Sachen, deren bestimmungsmäßiger Gebrauch im Verbrauch oder in der Veräußerung liegt
  12. 12wesentlicher Bestandteil einer Sachenicht teilbar; über sie kann nicht verfügt werden
    bewegliche Sachen: wesentliche Bestandteile können nicht voneinander getrennt werden, ohne das ein Teil zerstört oder in seinem Wesen verändert wird. Sie können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.
    unbewegliche Sachen: die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen; Gebäude; mit dem Boden zusammenhängende Erzeugnisse; die zur Herstellung von Gebäuden eingefügten Sachen
  13. 13HandlungsfähigkeitGeschäftsfähigkeit und Deliktfähigkeit
  14. 14Geschäftsfähigkeitstellt die Fähigkeit einer Person dar, Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Sie ist Teil der Handlungsfähigkeit, die die Deliktfähigkeit einschließt.
  15. 15besch
  16. 16Geschäftsunfähigehaben das 7. Lebensjahr nicht vollendet; sind im dauerhaften Zustand krankhafter Störung der Geistesfähigkeit; Willenserklärung nichtig; deliksunfähig
  17. 17beschränkt geschäftsfähigevom vollendeten 7. bis zum vollendeteten 18. Lebensjahr; Willenserklärungen bedürfen der Einwilligung; Zustimmung nachträglich möglich; vorher schwebend unwirksam; Ausnahmen Taschengeld u. nur rechtlicher Vorteil; beschränkt deliksfähig
  18. 18Geschäftsfähigehaben das 18. Lebensjahr vollendet; Willenserklärungen in vollem Umfang wirksam; voll deliksfähig
  19. 19Willenserklärungenstellen Erklärungen von Personen dar; sie haben die Absicht, Rechtsfolgen zu bewirken
  20. 20formlose Willenserklärungausdrücklich: jemand bestellt ein Buch; schlüssig: durch konkludentes handeln
  21. 21formgebundene WillenserklärungenSchriftform: Bürgschaftserklärungen Nichtkaufleute, Mietverträge ü 1 Jahr, befristete Arbeitsverträge;
    elektronische Form: kann Schriftform ersetzen;
    Textform: Wiederrufsbelehrung bei Verbraucherverträgen;
    notarielle Beurkundung: protokollarische Aufnahme des WE durch einen Notar, der den Inhalt der WE und die Echtheit duer Unterschrift bestätigt;
    öffentliche Beglaubigung: schriftliche Bestätigung der Echtheit der Unterschrift durch einen Notar
  22. 22einseitige Rechtsgeschäfteeinseitig empfangsbedürftig Kündigung, Mahnung, Angebot;
    einseitig nicht empfangsbedürftig Testament
  23. 23mehrseitige Rechtsgeschäfteeinseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte Schenkung, Bürgschaft;
    mehrseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag

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Recht und Steuern
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Julia Krygowski
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