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Flashcards

Bankbetriebslehre - Außenhandel

HashtagOne Alemão 29 flashcards

Flashcards do conjunto (29)

  1. 1GebietsansässigeGebietsansässige sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt (mind. 180 Tage) im eigenen Wirtschaftsgebiet (hier: Bundesrepublik Deutschland) sowie juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung im Wirtschaftsgebiet. Für die Zuordnung von Zweigniederlassungen ist der Ort der Eintragung des Hauptsitzes im Handelsregister maßgebend.
  2. 2GebietsfremdeGebietsfremde sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in fremden Wirtschaftsgebieten (weniger als 180 Tage in der Bundesrepublik Deutschland) sowie juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung in fremden Wirtschaftsgebieten.
  3. 3Gründe für den Handel mit dem Ausland- Klimaverhältnisse (andersartige Lebensmittel)
    - Rohstoffe (Öl, Metalle - Deutschland ist ein rohstoffarmes Land)
    - Lohnkosten (sind in vielen Ländern günstiger - Firmen können billiger produzieren)
    - Know-How (technische Voraussetzungen sind in manchen Ländern besser, mehr Spezialisten)
    - Bestimmungen (in Deutschland gelten strenge Vorschriften und Gesetze)
    - Subventionen
  4. 4Risiken im Außenhandel- Kursrisiken
    - unterschiedliche Handelsgebräuche
    - Lieferungsverzug
    - Zahlungsverzug
    - Annahmeverzug
    - Politische Risiken
    - Bonitätsrisiken
  5. 5Clean PaymentsNicht dokumentäre Zahlungen (clean payments) sind Zahlungen, die nicht mit einem Inkasso- oder Akkreditivgeschäft verbunden sind. Clean payments kommen im Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr vor.
    Häufigste Instrumente im internationalen Zahlungsverkehr sind Überweisungen und Schecks.
  6. 6Dokumentärer ZahlungsverkehrBei Auslandsgeschäften liegen die Sitze der Geschäftspartner meist weit auseinander. Eine direkte Übergabe der Waren ist somit nicht möglich. Also muss ein Dritter (Spediteur) eingeschaltet werden, der die Waren zu ihrem Bestimmungsort bringt. Dokumente haben die Aufgabe, die ordnungsgemäße Übergabe der Waren nachzuweisen. Es sind Papiere, die im Außenhandel im Zusammenhang mit Warengeschäften ausgestellt werden.
    Dokumente bieten eine Reihe von Möglichkeiten der Lieferungs- und Zahlungssicherung. Der Verkäufer kann durch sie z.B. nachweisen, dass er seine Lieferungspflicht erfüllt hat. Durch die Vorlage von Dokumenten kann aber auch eine bestimmte Zahlung ausgelöst werden.
    Art, Form und Anzahl der Dokumente werden im Kaufvertrag vereinbart.
  7. 7Handelsrechnung (Handelsfaktura)Die Handelsrechnung enthält alle Einzelheiten über das jeweilige Warengeschäft. Folgende Angaben sind erforderlich:
    Name und Anschrift des Käufers
    Name und Anschrift des Verkäufers
    Exakte Bezeichnung der Ware mit Mengenangaben
    Liefer- und Zahlungsbedingungen
    Einzel- und Gesamtpreise
    Art der Verpackung, Anzahl der Packstücke
    sonstige Vermerke (z.B. Sichtvermerke von Handelskammern)
  8. 8ZollfakturaDie Zollfaktura enthält, wie die Handelsrechnung, Einzelheiten des Warengeschäftes. In diesem Papier bestätigt der Exporteur, dass der angegebene Wert der Ware mit dem tatsächlichen Verkehrswert in seinem Lande übereinstimmt. Aufgrund dieser Wertangabe erfolgt die Verzollung im Einfuhrland.
  9. 9KonsulatsfakturaDie Konsulatsfaktura dient gleichfalls dem Zweck, die Ware ihrem Wert entsprechend im Einfuhrland zu verzollen. Das jeweilige Konsulat bescheinigt, dass der Warenpreis dem tatsächlichen Handelswert im Lieferland entspricht.
  10. 10UrsprungszeugnisDas Ursprungszeugnis bescheinigt oder beglaubigt die Herkunft einer Ware. Je nach Herkunft wird das Ursprungszeugnis von IHK, Behörden oder Wirtschaftsverbänden ausgestellt.
  11. 11QualitätszeugnisBescheinigung des Herstellers bzw. Lieferanten einer Ware, welche die Verwendung einwandfreien und vertragsgemäßen Materials bei der Herstellung bestätigt.
    Wird durch Dritte ausgegeben.
  12. 12Konnossement (Bill of Lading = B/L)Wertpapier des Seefrachtsverkehrs.
    Traditionspapier:
    Gekorenes Orderpapier -> Übertragung durch Einigung und Übergabe der indossierten Urkunde.
    - Präsentationspapier
    Auslieferung erfolgt nur gegen Vorlage des Konnossement. "Kassatorische Klausel" -> Nach Vorlage eines Konnoessements verlieren die anderen ihre Gültigkeit.
    - Beweisurkunde:
    Beweist den Beförderungsvertrag mit dem Reeder und die Übergabe der Ware an diesen.
  13. 13VersicherungspoliceDie Einzelpolice wird für einen bestimmten Warentransport ausgestellt.
  14. 14GeneralpoliceSie wird ausgestellt, wenn laufend Transporte gegen gleichartige Risiken über einen Rahmenvertrag versichert werden.
  15. 15VersicherungszertifikatDas Versicherungszertifikat wird auf der Grundlage einer Generalpolice ausgestellt. Es beweist den Versicherungsanspruch aus dem Globalversicherungsvertrag für den einzelnen Transport.
  16. 16DokumenteninkassoEin Dokumenteninkasso ist eine Zahlungsabwicklungs- und Zahlungssicherungsform, bei der dem Zahlungspflichtigen unter Mitwirkung von Kreditinstituten Dokumente ausgehändigt werden gegen
    Zahlung des Gegenwertes (Dokumente gegen Kasse) oder
    Akzeptierung eines Wechsels (Dokumente gegen Akzept)
    Ein Dokumenteninkasso ist ein Zug-um-Zug-Geschäft. Grundlage für die Abwicklung von Dokumenteninkassi sind die Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI) der Internationalen Handelskammer Paris (ICC).
  17. 17Vor- und Nachteile des Dokumenteninkasso (Exporteur)Vorteile für den Exporteur:
    - Keine Eigentumsübertragung ohne Bezahlung (Zug-um-Zug-Geschäft)
    - leichte Weiterveräußerung (wenn Importeur nicht zahlt, kann die Ware an den nächsten verkauft werden)
    Nachteile für den Exporteur:
    - mögliche Nichtannahme der Ware (Kosten durch Lagerung, Verderb, Rückverschiffung)
    - Zahlung erst nach Dokumenten-Annahme
    - Wechsel wird nicht eingelöst
    - Zahlung ist nicht garantiert
  18. 18Vor- und Nachteile des Dokumenteninkasso (Importuer)Vorteile für den Importeur:
    - Sofortige Warenleistung bei Bezahlung (Zug-um-Zug-Geschäft)
    - Barzahlung erst bei Dokumenten-Vorlage
    - Gewisse Sicherheit hinsichtlich Qualität / Herkunft der Ware
    (Bei Übergabe der Dokumente für kurzen Zeitraum zur Warenbesichtigung)
    Nachteile für den Importeur:
    - Zahlung trotz mangelhafter Qualität der Ware
    - verspätete Lieferung
  19. 19DokumentenakkreditivEin Dokumenten-Akkreditiv ist eine vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstituts, im Auftrag, für Rechnung und nach Weisung eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen eine bestimmte Geldzahlung oder eine andere finanzielle Leistung zu erbringen. Das Dokumenten-Akkreditiv ist abstrakt, also von dem Kaufvertrag völlig getrennt.
  20. 20Vor- und Nachteile des Dokumentenakkreditivs (Exporteur)Vorteile für den Exporteur:
    - garantierte Zahlung
    Nachteile für den Exporteur:
    - beim unbestätigten Akkreditiv: Länderrisiko, Bonitätsrisiko
    - Devisenristriktionsrisiko
  21. 21Vor- und Nachteile des Dokumentenakkreditivs (Importeur)Vorteile für den Importeur:
    - Fristsetzung durch bestimmte Verladefristen
    Nachteile für den Importeur:
    - Im Vergleich zum Dokumenteninkasso teurer
    - mögliche Qualitätsrisiken, da die Ware vorher nicht geprüft werden kann
  22. 22Prüfung der DokumenteSind die Dokumente rechtzeitig ausgestellt worden ?
    Ist das Akkreditiv fristgerecht ausgenutzt worden ?
    Sind alle geforderten Dokumente eingereicht worden ?
    Ist die jeweils geforderte Anzahl eines einzelnen Dokuments eingereicht worden ?
    Entsprechen die Dokumente ihrer äußeren Aufmachung nach den Akkreditivbedingungen ?
    Enthalten die Dokumente alle geforderten und alle sonstigen notwendigen Angaben ?
    Entsprechen die Dokumente den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen ?
    Stimmen die Dokumente untereinander überein ?
  23. 23IncotermsAufgabe der Incoterms (International Commercial Terms) ist es, internationale Regelungen zur Auslegung wichtiger Vertragsformeln in Außenhandelsverträgen anzubieten. Durch die Incoterms können Unsicherheiten, die durch unterschiedliche Auslegung von Vertragsklauseln in den verschiedenen Ländern entstehen, vermieden oder wenigstens erheblich eingeschränkt werden.
  24. 24Devisengeschäfte (Unterscheidung)Devisenkassageschäft
    Kauf/Verkauf von Devisen per Kasse.
    Devisentermingeschäft
    Kauf/Verkauf von Devisen auf Termin.
    Optionsgeschäfte:
    bedingtes Termingeschäft
    Recht zum Kauf/Verkauf von Devisen auf Termin zum vereinbarten Kurs
  25. 25Report/DeportEUR Zinsen < Auslandszinsen
    Kassakurs + Report
    EUR Zinsen > Auslandszinsen
    Kassakurs - Deport
  26. 26Geldkurs (Sicht des KI)Kauf von Euro
    Verkauf von Fremdwährung
  27. 27Briefkurs (Sicht des KI)Verkauf von Euro
    Kauf von Fremdwährung
  28. 28Cross RatesCross Rates sind die über den US-Dollar als Basiswärung berechneten Kurse zwischen zwei Währungen.
    EUR -> USD -> CHF
  29. 29Einpunkt- ZweipunktklauselnEinpunktklauseln:
    Kosten- und Gefahrenübergang an gleicher Stelle. z.B. FOB
    Zweipunktklauseln:
    Kosten- und Gefahrenübergang an unterschiedlichen Stellen. z.B. CIF.

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Außenhandel
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HashtagOne
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