Flashcards
Grundrechte - allgemein
Flashcards do conjunto (12)
- 1Grundrechtsaddressat- Wer ist an die Grundrechte gebunden?
- Abwehrrechte ggü. dem Staat (Art. 1 Abs. 3 GG)
- objektive Wertordnung (Leitlinie für Staatsgewalten)
- Privatrecht: mittelbare Drittwirkung der Grundrechte - 2Fundstellen- Grundrechtskatalog: Art. 1 - 19 GG
- Grundrechtsgleiche Rechte: Art. 93 Nr. 4a GG - 3Arten von GrundrechtenFreiheitsrechte:
- allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)
- subsidiär = Auffanggrundrecht (lex specialis vor generalis)
- besondere Freiheitsrechte (z. B. Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit) - 4Arten von GrundrechtenGleichheitsrechte:
- allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 1 Abs. 3 GG)
- subsidiär = aber in der Praxis von großer Bedeutung
- besondere Gleichheitsrechte (z. B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau) - 5Persönlicher SchutzbereichWer kann sich auf die Grundrechte berufen?
(Grundrechtsfähigkeit = Fähigkeit, Träger von Grundrechten zu sein (Spezialfall der Rechtsfähigkeit)) - 6Persönlicher Schutzbereich Natürliche PersonenGrundsatz:
Menschenrechte = für alle Menschen
Bürgerrechte = für deutsche Staatsangehörige - 7Persönlicher Schutzbereich Natürliche PersonenReglungen:
Minderjährige / Geisteskranke: Grundrechte gelten uneingeschränkt
Nasciturus: Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG)
Tote: keine Grundrechtsfähigkeit, außer Art. 1 Abs. 1 GG - 8Persönlicher Schutzbereich juristische PersonenGrundsatz:
gelten für inländische, juristische Personen, wenn sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind - 9Persönlicher Schutzbereich juristische Personenjuristische Personen in diesem Fall:
Außer den Personen mit Rechtsfähigkeit (z. B. GmbH) auch nicht rechtsfähige Verbindungen (z. B. Bürgerinitiativen) - 10Persönlicher Schutzbereich juristische PersonenKeine wesensmäßige Anwendbarkeit, wenn Grundrecht nach seinem Inhalt (Wesen) nur für natürliche Personen vorstellbar (z. B. Menschenwürde)
- 11Persönlicher Schutzbereich juristische Personennicht anwendbar auf:
- ausländische juristische Personen
- ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts
- gegen den Staat ja, für den Staat nein - 12GrundrechtsmündigkeitAb welchem Alter kann ein Grundrechtsträger seine Grundrechte selbst wahrnehmen?
(in der Praxis unbedeutsam, da Prozess- bzw. Geschäftsjährigkeit Volljährigkeit voraussetzt)
Informações
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- Verwaltungshandeln FlashCards sobre Grundrechte - allgemein, criado por Ina B em 16-02-2016.
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- Ina B
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