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Flashcards

Zivilrecht (Privat- und Schuldrecht)

lorenz.hartl Alemão 21 flashcards

Zivilrecht (Privat-  und Schuldrecht)

Flashcards do conjunto (21)

  1. 1Aufgabe des PrivatrechtsAufgabe des Privatrechts
  2. 2Abgrenzung Privatrecht - Öffentliches RechtAbgrenzung Privatrecht - Öffentliches Recht
  3. 3System des PrivatrechtsAllgemeines Privatrecht --> ABGB:
    - Allgemeiner Teil
    - Schuldrecht
    - Sachenrecht
    - Familienrecht
    - Erbrecht
    Sonderprivatrechte
    --> Arbeitsrecht
    --> Unternehmensrecht
    --> Verbraucherrecht
  4. 4Grundbausteine des PrivatrechtsGrundbausteine des Privatrechts
  5. 5Die RechtssubjekteDie Rechtssubjekte
  6. 6Geschäftsfähigkeit•Kinder < 7 Jahre: Voll geschäftsunfähig; aber Taschengeldgeschäfte
    •Unmündig Minderjährige 7-14 Jahre: verpflichtende Geschäfte sind schwebend unwirksam; gesetzlicher Vertreter kann zustimmen
    •Mündig Minderjährige 14-18 Jahre: Abschluss von Dienstverträgen, Verfügung über Einkommen aus eigenem Erwerb und zur freien Verfügung überlassene Sachen
    •Volljährige > 18 Jahre
  7. 7Deliktsfähigkeit> 14 Jahre
  8. 8Arten der WillenserklärungArten der Willenserklärung
  9. 9Arten der RechtsgeschäfteArten der Rechtsgeschäfte
  10. 10Voraussetzungen eines wirksamen Vertragsabschlusses- Geschäftsfähigkeit der Parteien (bzw Vollmacht des Stellvertreters)
    -Fehlen von Willensmängeln (Drohung, List, Irrtum)
    -Möglichkeit des Vertraginhalts (rechtlich möglich, nicht faktisch absurd)
    -Erlaubtheit des Vertraginhalts (kein Verstoß gegen zwingende gesetuliche Inhaltsverbote; kein Verstoß gegen die guten Sitten)
    -Fehlen gravierender Leistungsinäquivalenz (kein Wucher, keine Verkürzung über die Hälfte)
    -Beachtung etwaiger Formvorschriften
  11. 11Irrtum•Geschäftsirrtum:
    -Erklärungsirrtum (zB A schreibt 1 statt 10)
    - Irrtum über Natur des Geschäfts (zB Leasjng statt Kauf)
    -Irrtum über den Gegenstand des Geschäfts (Eigenschaftsirrtum, zB antike Statue ist gefälscht)
    -Irrtum über die Person des Vertragspartners (zB Baumeister hat keine Gewerbeberechtigung)
    ==> stets beachtlich
    •Motivirrtum:
    -Irrtum im Beweggrund (zB Anton kauft Berta Verlobungsring, sie verlässt ihn)
    ==> beim entgeltlichen Geschäft nicht beachtlich
  12. 12Allgemeine Grenzen der Privatautonomie-übergeordnete Interessen
    -Grundwerte der Rechtsordnung
    -Rechtssphäre Dritter
  13. 13Gewährleistungsfrist?2 Jahre
    --> kann auch durch Grundsatz der Privatautonomie nicht verkürzt werden
  14. 14Schuldrecht BegriffSchuldverhältnisse sind Sonderbeziehungen, durch die eine Person gegenüber einer anderen Person verpflichtet wird, etwas zu tun oder zu umterlassen.
    Gläubiger Forderung
    ---------->
    Schuldner Haftung für Leistung
    <-----------
  15. 15Begründung von SchuldverhältnissenBegründung von Schuldverhältnissen
  16. 16Vertragliche SchuldverhältnisseGrundsatz der Vertragsfreiheit
    --> besonders gängige Verträge wurden allerdings vom Gesetzgeber vertypt:
    •Veräußerungsverträge: Kaufvertrag, Tauschvertrag, Schenkungsvertrag
    •Dienstleistungsverträge: Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag (Unternehmer schuldet Erfolg), Auftrag
    •Gebrauchsüberlassungsverträge: Bestandesverträge (Miete, Pacht), Leihvertrag, Darlehensvertrag
    •Sicherungsverträge: Bürgerschaftsvertrag, Pfandbestellungsvertrag
  17. 17Unmöglichkeit der LeistungUnmöglichkeit der Leistung
  18. 18VerzugVerzug
  19. 19GewährleistungEinstehenmüssen des Schuldners für solche Sach- und Rechtsmängel, die seine vom Gläubiger angenommene Leistung im Zeitpunkt ihrer Erbringung aufweist. (Mangel angelegt, aber nicht notwendigerweise erkennbar)
    --> Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe wird gesetzlich vermutet, wenn dieser innerhalb der ersten 6 Monate hervorkommt!
  20. 20Schadensersatzrecht-realer Schaden: tatsächliche nachteilige Veränderung im Vermögens- und Persönlichkeitsbereich
    -Vermögensschaden:
    In Geld messbare Veränderung im Vermögen des Geschädigten
    --> positiver Schaden
    --> entgangener Gewinn
    -Ideeller Schaden:
    Nicht in Geld messbare Schäden (Gefühlsschäden)
  21. 21Verschuldenshaftung1. Schaden?
    2. Verursachung/Kausalität?
    3. Rechtswidrigkeit?
    4. Verschulden?

Informações

Descrição
Karteikarten am Zivilrecht, erstellt von lorenz.hartl am 08/03/2016.
Criado por
lorenz.hartl
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