Flashcards
Zivilrecht (Privat- und Schuldrecht)

Flashcards do conjunto (21)
- 1Aufgabe des Privatrechts

- 2Abgrenzung Privatrecht - Öffentliches Recht

- 3System des PrivatrechtsAllgemeines Privatrecht --> ABGB:
- Allgemeiner Teil
- Schuldrecht
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
Sonderprivatrechte
--> Arbeitsrecht
--> Unternehmensrecht
--> Verbraucherrecht - 4Grundbausteine des Privatrechts

- 5Die Rechtssubjekte

- 6Geschäftsfähigkeit•Kinder < 7 Jahre: Voll geschäftsunfähig; aber Taschengeldgeschäfte
•Unmündig Minderjährige 7-14 Jahre: verpflichtende Geschäfte sind schwebend unwirksam; gesetzlicher Vertreter kann zustimmen
•Mündig Minderjährige 14-18 Jahre: Abschluss von Dienstverträgen, Verfügung über Einkommen aus eigenem Erwerb und zur freien Verfügung überlassene Sachen
•Volljährige > 18 Jahre - 7Deliktsfähigkeit> 14 Jahre
- 8Arten der Willenserklärung

- 9Arten der Rechtsgeschäfte

- 10Voraussetzungen eines wirksamen Vertragsabschlusses- Geschäftsfähigkeit der Parteien (bzw Vollmacht des Stellvertreters)
-Fehlen von Willensmängeln (Drohung, List, Irrtum)
-Möglichkeit des Vertraginhalts (rechtlich möglich, nicht faktisch absurd)
-Erlaubtheit des Vertraginhalts (kein Verstoß gegen zwingende gesetuliche Inhaltsverbote; kein Verstoß gegen die guten Sitten)
-Fehlen gravierender Leistungsinäquivalenz (kein Wucher, keine Verkürzung über die Hälfte)
-Beachtung etwaiger Formvorschriften - 11Irrtum•Geschäftsirrtum:
-Erklärungsirrtum (zB A schreibt 1 statt 10)
- Irrtum über Natur des Geschäfts (zB Leasjng statt Kauf)
-Irrtum über den Gegenstand des Geschäfts (Eigenschaftsirrtum, zB antike Statue ist gefälscht)
-Irrtum über die Person des Vertragspartners (zB Baumeister hat keine Gewerbeberechtigung)
==> stets beachtlich
•Motivirrtum:
-Irrtum im Beweggrund (zB Anton kauft Berta Verlobungsring, sie verlässt ihn)
==> beim entgeltlichen Geschäft nicht beachtlich - 12Allgemeine Grenzen der Privatautonomie-übergeordnete Interessen
-Grundwerte der Rechtsordnung
-Rechtssphäre Dritter - 13Gewährleistungsfrist?2 Jahre
--> kann auch durch Grundsatz der Privatautonomie nicht verkürzt werden - 14Schuldrecht BegriffSchuldverhältnisse sind Sonderbeziehungen, durch die eine Person gegenüber einer anderen Person verpflichtet wird, etwas zu tun oder zu umterlassen.
Gläubiger Forderung
---------->
Schuldner Haftung für Leistung
<----------- - 15Begründung von Schuldverhältnissen

- 16Vertragliche SchuldverhältnisseGrundsatz der Vertragsfreiheit
--> besonders gängige Verträge wurden allerdings vom Gesetzgeber vertypt:
•Veräußerungsverträge: Kaufvertrag, Tauschvertrag, Schenkungsvertrag
•Dienstleistungsverträge: Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag (Unternehmer schuldet Erfolg), Auftrag
•Gebrauchsüberlassungsverträge: Bestandesverträge (Miete, Pacht), Leihvertrag, Darlehensvertrag
•Sicherungsverträge: Bürgerschaftsvertrag, Pfandbestellungsvertrag - 17Unmöglichkeit der Leistung

- 18Verzug

- 19GewährleistungEinstehenmüssen des Schuldners für solche Sach- und Rechtsmängel, die seine vom Gläubiger angenommene Leistung im Zeitpunkt ihrer Erbringung aufweist. (Mangel angelegt, aber nicht notwendigerweise erkennbar)
--> Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe wird gesetzlich vermutet, wenn dieser innerhalb der ersten 6 Monate hervorkommt! - 20Schadensersatzrecht-realer Schaden: tatsächliche nachteilige Veränderung im Vermögens- und Persönlichkeitsbereich
-Vermögensschaden:
In Geld messbare Veränderung im Vermögen des Geschädigten
--> positiver Schaden
--> entgangener Gewinn
-Ideeller Schaden:
Nicht in Geld messbare Schäden (Gefühlsschäden) - 21Verschuldenshaftung1. Schaden?
2. Verursachung/Kausalität?
3. Rechtswidrigkeit?
4. Verschulden?
Informações
- Descrição
- Karteikarten am Zivilrecht, erstellt von lorenz.hartl am 08/03/2016.
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- lorenz.hartl
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