Flashcards
Werkvertrag Reiseveranst. ,Kostenvoranschlag
Flashcards do conjunto (31)
- 1WerkvertragHerstellung Werk gegen Entgelt §1151, herstellen, bearbeiten von körp. Sachen (Hausbau), Körperteilen, unkörp. Sachen (geistige/künstlerische Tätigk), Transport
- 2Werkvertrag geschuldet wirdErfolg, faktische Handlung, nicht Rechtshandlung
- 3Werkvertrag DAUER?meist Zielschuldverhältnis, aber auch Dauerverhältnis möglich zB. Wartungsvertrag, Vertrag mit Wäscherei
- 4WerkvertragBesteller stellt Material zur Verfügung, Kaufvertrag wenn Unternehmer Material zur Verfügung stellt
- 5Werkvertrag?wird nach besonderen Wünschen / Bedürfnissen hergestellt zB. Maßanfertigungen (Tischler, Schneider)
- 6Werkvertrag, Unternehmen schuldet...Herstellung des Werkes, Ablieferung + Übereignung
- 7Werkvertrag, Mangel§924 S1 ABGB Zeitpunkt der Übergabe, bei unbeweglichen Sachen (Hausreparatur)-->endgültige Gebrauchsüberlassung
- 8Werkvertrag, fertig?endgültige Gebrauchsüberlassung, ausdrücklich oder stillschweigende Erklärung des U, dass Arbeit beendet ist
Erklärung des Bestellers, dass zur Kenntnis genommen zB durch Zahlung Werklohn - 9Werkvertrag, Gewährleistungsausschluss?für offenkundige Mängel §928 ABGB für Werkvertrag nicht anwendbar, weil bei Abschluss des WV noch kein offenkundiger Mangel vorliegt
- 10Sphärentheorie §1168a ABGBuntauglicher Stoff (offenbar) oder unrichtige Anweisung-->Warnpflicht durch Unternehmer (wenn ernsthafte Gefahr des Misslingens des Werkes besteht)
- 11WarnpflichtverletzungU=Fachmann zur Wahrung der Interessen des Bestellers, als Sachverständiger §1299 ABGB
wenn verletzt dann: KEIN Anspruch auf Werklohn, Gewähr für mangelhafte Erfüllung leisten, bei Verschulden->Schadenersatz - 12Warnpflichtverletzungklärt schuldhaft nicht auf-->Vertrauensschaden
Mehrkosten nicht ersetzen weil Sowiesokosten - 13Warnpflicht, Besteller beharrt dennoch...dann keine Gewährleistung
Mitverschulden, wenn erkennbar (Gewährleistung kürzen) - 14Verwahrung Werkbis Übergabe ist der U verpflichtet, Besteller innerhalb angemessener Frist abholen §6 (1) Z12 KSchG
-->ansonsten unzumutbar - 15Besteller schuldet...Entgelt nach vollendetem Werk §1170 S1 ABGB
angemessen §1152 ABGB
Zug-um-Zug §1052 ABGB - 16Kostenvoranschlag §1170a ABGBdetaillierte Kostenaufstellung: erforderliche Materialien, Arbeiten (nicht geringfügiger Aufwand)
- 17Kostenvoranschlag, entgeltlich?Verbraucher: wenn hingewiesen wurde §5 (1) KSchG
Unternehmer: iZ entgeltlich - 18Kostenvoranschlag MIT Gewähr=verbindlich (U trägt Risiko)
keine Entgelterhöhung fordern (auch nicht Pauschalpreisen) §1170a (1) ABGB
wenn Mehrkosten durch Besteller verursacht, dann schon - 19Kostenvoranschlag OHNE Gewährunvorhersehbare, beträchtliche Überschreitungen müssen dem Besteller mitgeteilt werden §1170a (2) ABGB (auch bei Schätzungsanschlag)
unterlässt U die Anzeige: kein Anspruch auf Mehrkosten
nach Anzeige: kann Besteller einverstanden sein/zurücktreten u erbrachte Leistung bezahlen - 20Kostenvoranschlag OHNE Gewährminimale, geringfügige Überschreitungen bis 15% muss Besteller tragen
- 21Führsorgepflicht Bestellerdass bei Ausführung des Werkes niemand geschädigt wird
- 22Sphärentheorie, weder U noch Besteller schuld...Lasten des U, kein Anspruch auf Lohn (außer neuerliche Herstellung)
Anrechnung von Ersparnissen (Beweislast Besteller) - 23Sphärentheorie, zufälliger UntergangPreisgefahr:
bis Übernahme-->U, wie bei Schuldnerverzug
Annahmeverzug-->Besteller
Sachgefahr: des Stoffes trifft den, der ihn bereitgestellt hat §1168a S2 ABGB - 24Reiseveranstaltungsvertrag §31b-31f KSchGauch Geschäftsreisen
=gemischter Vertrag: werkvertr. Elemente (Beförderung) Vereinbarung Unterbringung, Vermittlung von Leistungen anderer Unternehmen - 25Reiseveranstaltungsvertrag §31b-31f KSchGim Voraus festgelegte Kombination von 2 aus 3 Dienstleistungen zum Gesamtpreis:
*Beförderung
*Unterbringung
*andere touristische Dienstleistung - 26Reiseveranstaltungsvertrag §31b-31f KSchG, Vertragspartner?Reisende + Veranstalter
Reiseveranstalter=Schuldner der Reiseleistung (andere U sind Erfüllungsgehilfen §1313a ABGB)
wie als redlicher Erklärungsempfänger die Erklärung verstehen konnte (Ausgestaltung v. Prospekt) - 27Reiseveranstaltungsvertrag, Preiserhöhung?§31c (1) KSchG: untersagt Preiserhöhungen ab 20. Tag vor Abreise, (Beförderungskosten, Wechselkurse +10% sind OK)
wenn Verschulden (Veranstalter/Erfüllungsgehilfe) dann Schadenersatz zB Überbuchung - 28Reise unzumutbar...ohne Zahlung einer Stornogebühr absagen, zB Krieg (nicht aber einzelne terroristische Anschläge, Eisenbahnunglück)
Reisewarnung des BMI berechtigt zur Vertragsauflösung - 29Reiseveranstaltungsvertrag, Leistungsstörung§31e (1) KSchG Mangel, Verzug, Unmöglichkeit
wenn verschuldet dann SE, bei erheblichen Mängel Ersatz entgangener Urlaubsfreude=immaterieller Schaden - 30Reiseveranstaltungsvertrag , Repräsentantwenn vor Ort, dann Rügepflicht §31e (2) KSchG sonst Mitverschulden §1304 ABGB
- 31Reiseveranstaltungsvertrag, Freizeichnungsverbot §31f§6 (1) Z9 KSchG mit Reisende die U sind: Haftung für Personenschäden, grob fahrlässig/vorsätzliche Schäden (Sach-, Vermögensschaden) NICHT ausschließbar
Informações
- Descrição
- 2 Privatrecht Karteikarten am Werkvertrag, erstellt von Sissi Sissi am 12/05/2016.
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