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Flashcards

Datenschutz

Lukas Marckmiller Informatik Master Alemão 51 flashcards

Flashcards do conjunto (51)

  1. 1Definiere DatenschutzFreiheit eines jeden einzelnen über Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
  2. 2Definition IT-Sicherheit- Passwortschutz
    - Verschlüsselung
    - Elektronische Signatur
    - Backup
    IT-Sicherheit um Datenschutz technisch zu gewährleisten
  3. 3Individualsphäre- Öffentliches-, wirtschaftliches- und berufliches Wirken
  4. 4Privatsphäre- Familien und Privatleben nicht nur im häuslichen Bereich
    - Recht am eigenen Bild, Namensrecht, Schutz der Ehre
  5. 5Intimsphäre- Gedanken, Gefühlswelt, Sexualleben
  6. 6Grundrechtsschutz (5)-Schutz des Individuums
    -Schutz der Freiheit
    -Basis für soziales Interagieren
    -Recht auf informelle Selbstbestimmung
    -Bedingung der Demokratie
  7. 7Wer gibt Erlaubnis auf Daten zuzugreifen?- Bundesdatenschutzgesetz
    - Betriebsvereinbarung
    - Betroffener durch Einwilligung
  8. 8Personenbezogene Datenalle Angaben die sich auf eine bestimmte oder aber auch nur bestimmbaren Person beziehen
  9. 9Personenbezogene Daten Beispiele (5)- Vermögen
    - Name
    - Adresse
    - Gehalt
    - Geburtstag
    - Kreditkartennummer
    - Telefonnummer
    - Ethnische Herkunft
    - Sexualleben
    - Gesundheit
    - Politische Meinung
    - Konfession
  10. 10Schutz wenn... Schutz nicht bei ...- ...Daten per EDV verarbeitet wurden (Textverarbeitung)
    - Analog erhoben und strukturiert (Formulare)
    - Gedruckte Dokumente
    ________________________________________
    - Handschriftlichen Notizen
  11. 11Grundprinzipien des Datenschutzes- Transparenz - Welche Daten und Warum und von Wem wozu
    - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
    - Zweckbindung - nur für eindeutige und legitime Zwecke
    - Datenvermeidung und Sparsamkeit - nur für Zweck benötigte Daten
    - Erfordrlichkeit
    - Richtigkeit
  12. 12Wie gegen Werbung wehren ?Wiederspruchsrecht
    - Eigene Nutzung und Übermittlung an dritte unzulässig
    - Bei Empfangenden dritten: Sperrung der Daten
    Pflicht auf Hinweis auf das Wiederspruchsrecht durch verantwortliche Stelle
    - Bei Vertragsschluss
    - Bei erster Werbung
  13. 13Was ist die Werbeliste?- Nutzung von Personenbezogenen Daten für Weerbezwecke ist eine Liste mit folgenden Inhalten
    - Gruppenzugehörigkeit (Kunde die letztes Jahr ein Auto gekauft haben)
    - Name
    - Alter
    - Akademischer Grad
    - Beruf
    - Anschrift
    - Auf diesen Grundlagen darf es Werbung geben
    - Schutzwürdige Interessen der Betroffenen dürfen nicht entgegenstehen
    - Mehr Daten nur mit Einwilligung
  14. 14Was gilt für die Einwilligung- Grundsätzlich schriftlich
    - Ausnahme Telefonumfrage (mündliche Einwilligung nötig)
    - Kann jederzeit für die Zukunft wiederrufen werden
  15. 15Rechtsgrundlage für Einsatz von Cookies- Direkt indentifizierenden Angaben im Cookie
    - Erlaubt wenn zur Erbringung des Dienstes erforderlich
    - Zur Steuerung der Verbindung (Caching des Warenkorbs)
  16. 16Auf was sollte ich achten wenn ich Cookies auf meiner Website verwenden will?- Nur HTML Cookies
    - Pseudonyme für Nutzerprofile
    - Benutzer auf Wiederspruchsrecht aufmerksam machen
    - Über Einsatz von Cookies informieren
    - Ohne Cookies auskommen
    - Keine Zusammenführung bin Pseudonyme und Identitätsdaten
  17. 17Laut dem Telemediengesetzt dürfen Daten?Erfasst und Verarbeitet werden:
    - Erfassen von Nutzungsdaten wie
    - Identifikation des Nutzers
    - Beginn Ende der Nutzung
    - Angabe über die in Anspruch genommenen telemedien
    - Z.B. IP-Adresse,Zeitstemptel, Cookies, Seitenaufrufe Reihenfolge
    Verarbeitet werden wenn das TMG dies erlaubt oder der Nutzer einwilligt.
  18. 18Wann ist das Verarbeiten von personenbezogenen Daten nach dem TMG erlaubt?- Das TMG dies erlaubt oder
    - Der Nutzer einwilligt
  19. 19Tell a friend Funktion?Rechtlicher Graubereich
    - Verstößt gegegen UWG(unlauterer Wettbewerb Gesetzt)
    - Verstößt gegen BDSG
    Kann als private Empfehlung ausgelegt werden
    - Damit weder UWG noch BSDG betroffen
    - Reine Produktempfehlung keine zusätzliche Werbung
    - Absender keine unternehmensadresse
    - Keine Prämien auf Verwendung der Funktion
    - Der Empfänger soll mit der Zusendung der E-Mail einverstanden sein
  20. 20Was ist ScoringWahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verrhalten des Betroffenen
  21. 21Wann ist Scoring zulässig?- wissenschaftlich anerkanntes statisches Verfahren
    - Nur zulässig erworbene Daten Dürfen benutzt werden
    - Kein Scoring ausschließlich auf Anschriftendaten (Geo Scoring)
  22. 22Wann dürfen durch Scroing ermittelte Werte an dritte weitergeleitet werden? bzw was muss beachtet werden?- Empfangende dritte muss berechtigtes Interesse dalegen = Ziele und Zwecke
    - Konkreter Bezug zu Vorgang
    - Glaubhafte Darlegung des Interesses
  23. 23Welche Daten sollen im Zuge der Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden?Was wird gespeichert ?
    - Telefon
    - Telefonnummern, Zeitstempel, bei VoIP IP Adessen
    - Kurz-, Multimedia Nachricht
    - Kennung, Zeitstempel
    - Mobile Telefonie
    - Internationale Kennung, Funkzellenstandort
    - Internet
    - IP- Adresse
    - Zeitstempel
  24. 24Was wird nicht im Zuge der Vorratsdatenspeicherung gespeichert?- Inhalt der Kommunikation
    - Daten über aufgerufene Internetseiten
    - Daten der elektronischen Post
  25. 25Laut dem Auskunftsrecht hat man das Recht auf Auskunft über welche Daten?Auskunft über
    - Persönliche oder sachliche Verhältnisse die auf Personen beziehbar
    - Herkunft der Daten
    - Empfänger an die Daten übermittelt werden
    - Zweckbestimmung u Zweckänderung
    - Scoring wert
  26. 26Wo hat das Auskunftsrecht seine Grenzen?wenn Wahrung des Geschäftsgeheimnisses nicht überwiegen
  27. 27Wie muss ein Betroffener sein Auskunftsrecht einfordern?Schriftliches oder mündliches Verlangen des Betroffenen nötig
  28. 28Ist die Auskunft durch das Auskunftsrecht kostenfrei?Auskunft ist unentgeltlich zu erteilen
    - Auskunftsersuchen an Auskunfteien einmal jährlich kostenfrei
    - Danach Entgelt wenn Betroffener Daten wirtschaftlich nutzen kann
    - Keine Kostenerhebung wenn dann unzulässig oder unrichtig gespeichert wurden
  29. 29Wann hat der Betroffene den Anspruch auf Löschung- wenn Keine Erlaubnis und Einwilligung
    - Bei Verarbeitung für eigene Zwecke, sobald Speichern für die Person selbst nicht mehr erforderlich ist
    - Bei Verarbeitung für fremde Zwecke, wird 4 Jahre nach Speicherung geprüft ob nicht erforderlich
    - Unbegrenzte Speicherung ist unzulässig
  30. 30Sperrung statt Löschung wenn- Einer Löschung gesetzlich oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen (z.B. Ärztliche Unterlagen 10 Jahre)
    - Wenn schutzwürdiges Interesse beeinträchtigt werden würde
    - Eine Löschung aufgrund besonderer Art der Speicherung nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist
  31. 31Definiere Technische und Organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen DatenAlle Stellen die personenbezogene Daten erheben, nutzen, verarbeiten oder speichern müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen und den Schutz der Personenbezigenen Daten zu gewährleisten.
  32. 32Nenne Technische und Organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen DatenRisikoanalyse
    Schutzstufenkonzept
    Konkrete Masnahmen
    -Zugangskontrolle
    -Zugriffskontrolle...
  33. 33Wer ist Dritter?Jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle
    Verbundene Unternehmen (Konzerne) bleiben dritte solange rechtlich selbstständig
  34. 34Datenverarbeitung im Auftrag- Auftragnehmer hat gegenüber Auftragsgeber nur Hilfefunktion
    - Auftragnehmer ist weisungsgebunden bzw. hat bestimmten Entscheidungsspielraum
    - Schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und -nehmer
    - Egal ob Aktive oder passive Weitergabe
  35. 35Auftragsdatenverarbeitung für EU Staaten oder Staaten des europäischen Wirtschaftsraum möglichJa
  36. 36Auftragsdatenverarbeitung für Staaten außerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraum möglichNur wenn es eine
    - Rechtsgrundlage für die Übermittlung gibt
    - Existiert in das Land in das übermittelt werden soll ein angemessenes Datenschutzniveau
  37. 37Welche Gesetzte beim Speichern,Bearbeiten,Erstellen,Verarbeiten,Veröffentlichen von Fotos?- Erstellen, speichern, bearbeiten - BDSG/GVO
    - Verbreiten, Veröffentlichen Kundsturheberrechtsgesetzt KUG/GVO
  38. 38Wann veröffentlichen von Portrait Fotos (Firmen Kontakte) erlaubt?- Veröffentlichung mit Einwilligung
    - Gilt für Intranet und Internet
    - Anders als beim BDSG kennt das KUG konkludente Einwilligungen an (erscheinen beim Unternehmensfotograf)
    - Ausnahme Bild aus Zeitgeschichte
  39. 39Fotos von Veranstaltungen/Versammlungen erlaubt wenn?- Veranstaltung muss im Vordergrund stehen
    - Personen dürfen erkennbar im Vordergrund erkennbar sein wenn Symbolwert für Veranstaltung
    - Keine zufälligen Versammlungen
    - Im Vorfeld auf Fotos hinweisen
    - Einwilligung bei Minderjährigen nötig
  40. 40Kein veröffentlichen von Fotos erlaubt wenn?Berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird
  41. 41Was muss bei Videoüberwachung ein einem öffentlichen Raum beachtet werden?Kennzeichnung der Beobachtung für Betroffene
    - Muss erkennbar sein
    - Hinweis darf nicht gesucht werden
    - Per Schild typisch
    - Verantwortliche Stelle muss erkennbar sein (Bankautomat Kamera)
  42. 42Ist die Überwachung von Mitarbeitern erlaubt?- Nur aufgrund konkreter Vorkommnisse
    - Mildere Maßnahme möglich ?
    - Nicht heimlich
  43. 43Welche Verbindungspartner, Geräte sind durch das Telekommunikationsgesetzt geregelt? (Beispiele für Telekommunikation)- Technische Infrastruktur (Kabel)
    - Kabel, Router , Firewall, Einwahlserver
    - Beteiligte sind Besitzer des Kabels und Kommunikationspartner
    - Kabelbesitzer darf Kommunikation nur soweit technisch nötig mitbekommen
  44. 44Was sind Telemediendienst und in welchem Gesetzt sind diese geregelt?- Platform mittels deren Inhalte angeboten werden
    - Webserver, Newsserver,Proxy Server
    - Beteiligte sind Abrufer und Anbieter
    - Anbieter darf die Inanspruchnahme nur soweit technisch nötig mitbekommen
    _________________________________________
    - Geregelt im Telemediengesetzt
  45. 45Definiere Fernmeldegeheimnis- Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation
  46. 46Was wird laut dem Fernmeldegehimnis geschützt und wann beginnt/endet der Schutz?Schutzbereich
    - Nähre Umstände der Kommunikation (Verkehrsdaten)
    - Rufnummern, IP-Adressen, Datum Uhrzeit, Dauer
    - Inhalte
    - Wort
    - Daten
    Wann beginnt der Schutzbereich
    - Wenn Übertragung beginnt (erstes Bit, erstes Signal)
    Wann hört er auf?
    - Wenn Nachricht beim Empfänger angekommen und Übertragung beendet
  47. 47Wenn Internet Privatnutzung erlaubt wird Arbeitgeber zum ? Und was ist er bei dienstlicher Nutzung ?Telekommunikationsanbieter im Sinne des TKG
    ____________________________
    BSDG statt TKG
  48. 48Virus? Spam? Gefährlich für Unternehmen?- Schadenstiftende Software
    - Gefahr für Unternehmen
    - Gut definiert
    ___________________________________________
    - Belästigung, Schaden nur über Volumen
    - Keine große Gefahr
    - Abgrenzung zu wichtiger Werbebotschaften schwer
  49. 49Maßnahmen gegen Viren und SpamViren
    - Echtzeit Scanner, Firewall am Mail Server, Virenschutzprogramm Software
    - Technische Kenntnisnahme erlaubt weil Gefahr
    Spam
    - Blacklist/Whitelist
    - Greylisting: Zeitverzögerte Zustellung
    - Technische Kenntnisnahme nicht erlaubt weil keine Gefahr
  50. 50Unterliegt der Betreff einer EMail dem Fernmeldegeheimnis ? Warum?- Betreff ist Inhalt
    - Inhalt unterliegt Fernmeldegeheimnis
  51. 51IDS - Intrusion Detection System Netzwerke basiertes IDS 2 Arten- Sniffer liest Netzwerk Traffic mit und versucht Angriffe zu erkennen
    - Regelbasiertes IDS (erweitert um Abgleich mit bekannten Viren Signaturen)
    - Anomaliebasiertes IDS (Software lernt normal Zustand und meldet Änderung)
    Hostbasiertes IDS
    - Auswertung der Log Dateien

Informações

Descrição
Master Informatik FlashCards sobre Datenschutz, criado por Lukas Marckmiller em 09-07-2017.
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