DBG Art. 18 Abs. 1, selbständige Erwerbstätigkeit 2

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Fachausweis Rechnungswesen FRW Steuern, Unternehmungsbesteuerung (Quiz) Quiz on DBG Art. 18 Abs. 1, selbständige Erwerbstätigkeit 2, created by Daniel Kojan on 20/05/2019.
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18
2

Resource summary

Question 1

Question
DBG Art. 18 Grundsatz 1 Steuerbar sind alle Einkünfte aus einem Handels-, Industrie-, Gewerbe-, [blank_start]Land- und Forstwirtschaftsbetrieb[blank_end], aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbständigen Erwerbstätigkeit.
Answer
  • Land- und Forstwirtschaftsbetrieb
  • GmbH
  • Genossenschaft

Question 2

Question
DBG Art. 18 Grundsatz 2 Zu den Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zählen auch alle Kapitalgewinne aus Veräusserung, Verwertung oder buchmässiger Aufwertung von Geschäftsvermögen. Der Veräusserung gleichgestellt ist die Überführung von [blank_start]Geschäftsvermögen[blank_end] in das Privatvermögen.
Answer
  • Geschäftsvermögen
  • Anlagevermögen
  • Umlaufsvermögen

Question 3

Question
Für Steuerpflichtige, die eine ordnungsgemässe Buchhaltung führen, gilt Artikel 58 sinngemäss.
Answer
  • True
  • False

Question 4

Question
Bei einer Bilanzänderung werden Werte einer [blank_start]handelsrechtskonformen[blank_end] Bilanz durch andere, ebenfalls handelsrechtlich korrekte Werte ersetzt.
Answer
  • handelsrechtskonformen
  • handelsrechtswidrigen

Question 5

Question
Verluste aus der Veräusserung von Vermögenswerten sind nur im [blank_start]geschäftlichen Bereich[blank_end] Einkommenssteuerrechtlich zu beachten.
Answer
  • geschäftlichen Bereich
  • privaten Bereich

Question 6

Question
Schuldzinsen auf [blank_start]Privatvermögen[blank_end] werden steuerrechtlich beschränkt.
Answer
  • Privatvermögen
  • Geschäftsvermögen

Question 7

Question
Im interkantonalen und internationalen Steuerrecht ist bewegliches [blank_start]Geschäftsvermögen[blank_end] am Geschäftsort steuerbar.
Answer
  • Geschäftsvermögen
  • Privatvermögen

Question 8

Question
DBG Art. 27 Allgemeines 1 Bei selbständiger Erwerbstätigkeit werden die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen. Dazu gehören insbesondere: a. die Abschreibungen und [blank_start]Rückstellungen[blank_end] nach den Artikeln 28 und 29; b. die eingetretenen und verbuchten Verluste auf Geschäftsvermögen;
Answer
  • Rückstellungen
  • Reserven

Question 9

Question
Nicht abziehbar sind Zahlungen von [blank_start]Bestechungsgeldern[blank_end].
Answer
  • Bestechungsgeldern
  • Mietkosten
  • Versicherungsprämien
  • Werbekosten

Question 10

Question
DBG Art. 28 Abschreibungen Geschäftsmässig begründete Abschreibungen von Aktiven sind zulässig, soweit sie [blank_start]buchmässig[blank_end] oder, wenn eine kaufmännische Buchhaltung fehlt, in besonderen Abschreibungstabellen ausgewiesen sind.
Answer
  • buchmässig
  • in der Steuererklärung aufgeführt

Question 11

Question
Abschreibungen auf Aktiven, die zum Ausgleich von Verlusten aufgewertet wurden, können nur vorgenommen werden, wenn die [blank_start]Aufwertungen[blank_end] handelsrechtlich zulässig waren und die Verluste im Zeitpunkt der Abschreibung nach Artikel 31 Absatz 1 verrechenbar gewesen wären.
Answer
  • Aufwertungen
  • Abwertungen

Question 12

Question
DBG Art. 29 Rückstellungen 1 Rückstellungen zu Lasten der Erfolgsrechnung sind zulässig für: a. im [blank_start]Geschäftsjahr[blank_end] bestehende Verpflichtungen, deren Höhe noch unbestimmt ist.
Answer
  • Geschäftsjahr
  • Folgejahr

Question 13

Question
DBG Art. 29 Rückstellungen 1 Rückstellungen zu Lasten der Erfolgsrechnung sind zulässig für: d. künftige Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte bis zu [blank_start]10 Prozent[blank_end] des steuerbaren Geschäftsertrages, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 Million Franken.
Answer
  • 10 Prozent
  • 20 Prozent

Question 14

Question
DBG Art. 30 Ersatzbeschaffungen 1 Werden Gegenstände des [blank_start]betriebsnotwendigen Anlagevermögens[blank_end] ersetzt, so können die stillen Reserven auf die als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden, wenn diese sich in der Schweiz befinden.
Answer
  • betriebsnotwendigen Anlagevermögens
  • betriebsnotwendigen Umlaufsvermögen
  • betriebsnotwendigen Eigenkapital

Question 15

Question
DBG Art. 31 Verluste 1 Verluste aus [blank_start]den sieben[blank_end] der Steuerperiode (Art. 40) vorangegangenen Geschäftsjahren können abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten.
Answer
  • den sieben
  • den drei
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