B 2.3 Blickrichtung: Die Funktionserfüllung in historischen Entwicklungsstadien von Schule

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Studium Bildungswissenschaften Modul 1B (Studienbrief 2: Funktionen schulischer Erziehung in der Ges.) Flashcards on B 2.3 Blickrichtung: Die Funktionserfüllung in historischen Entwicklungsstadien von Schule, created by Yvonne Heitland on 03/04/2017.
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Question Answer
Preußische Elementarschule ist in der Regel einklassig (keine Jahrgangsklasse), d.h. es gibt ähnlich wie in der Familie eine Altersdifferenzierung nach Leistung; der Elementarschullehrer hatte teilweise eine schlechtere ökonomische Position als sein bäuerliches Klientel und war daher eher ein Objekt des Spottes;
die preußische Elementarschule hatte spezifische Integrationsfunktionen zu erfüllen: 1.Herauslösung der Bevölkerung aus partikularen Herrschaftsbindungen und die allmähliche Einordnung in ein gesamtstaatliches Herrschaftssystem; 2. Assimilation (Anpassung) fremdsprachlicher Minoritäten; 3. ideologische Integration, zunächst über eine Religion; 4. Legitimations- und Integrationsfunktion in den Grenzen der Klassengesellschaft
Welche Institution war bedeutsam für die ideologische Rechtfertigung des bestehenden Systems? (Preußische Elementarschule) Bis ins 19. Jahrhundert ist die Kirche bedeutsamer und wirkungsvoller gewesen als die Schule
Schule in Nazi-Deutschland, analysiert nach den Kategorien von Fend Der Nationalsozialismus zielt auf einen Bedeutungsverlust von Schule im Prozeß der gesamten Sozialisation des Jugendlichen
Bedeutungsverlust von Schule: 2 Gründe (Schule im Nationalsozialismus) 1. Vorrang der körperlichen und charakterlichen Erziehung vor der Wissensvermittlung, die realen Interessen des NS-Staates lagen in den Wehrfähigkeiten der Jugendlichen; 2. NS-Organisationen (SA, SS, DAF) waren gleichberechtigte Erziehungsinstitutionen neben der Schule und stellten die Legitimationsbasis der Schule in Frage
Funktionsbestimmungen von Schule im NS ökonomische Entwicklung; zu Beginn der NS-Zeit: Ideologievermittlung im Mittelpunkt; ab 1938: Schule soll im Dienst der Qualifizierung für den Produktionsektor stehen
Bedeutung der Schule (Hitler) Ideologievermittlung durch Interpretation aller Inhalte aus nationalistischer Sicht; Dequalifizierung der Schüler durch Reduktion des Unterrichtsstoffes allgemein und speziell der naturwissenschaftlicher Fächer
Krieck unterscheidet drei Funktionen von Erziehung (Schule im Nationalsozialismus) Vermittlung von nötigem technischen Können und Sachwissen an den Jugendlichen; formt Haltung, Charakter, Willensrichtung; Bildung des Jugendlichne gemäßg einer Weltanschauung; alle drei Funktionen hängen zusammen und sind unabdingbar notwendig, um das Ziel der Erziehung zu realisieren. Der NS legt den Schwerpunkt der Erziehung jedoch auf die Charakterbildung
Erziehungsfunktion nach Huber: (Schule im Nationalsozialismus) 1. "Sie muß den Jugendlichen die richtige Einstellung" vermitteln 2. Sie muss "das notwendige Können und Wissen vermitteln." Huber: "Die Schule muß die Jugendlichen ausrichten und ausrüsten"
Einführung eines Faches, welche ein verbindliches Prüfungsfach in der NS-Zeit wurde: (Nyssen) ab 1933 "Vererbungslehre und Rassenkunde"
Änderungen des Unterrichts im NS (Nyssen) Qualifizierung der Schüler tritt in den Hintergrund; Vermittlung der NS-Ideologie (Wehrertüchtigung, Unterordnung unter die Gemeinschaft, Rasseideologie); Dequalifizierung der Schüler: Rassentheorie wurde zur Grundlage aller zu vermittelenden Inhalte, somit war eine wissenschaftliche Ausbildung in jeder Form unmöglich
Selektions- und Allokationsfunktion der Schule... (Schule im Nationalsozialismus) ...und die damit verbundene Reproduktion von gesellschaftlichen Ungleichheiten soll sich nicht ändern, sondern noch verschärft werden
Erstmals wurde in Nazi-Deutschland eine Sozialisationsinstanz neben der Schule errichtet: die HJ (Hitlerjugend) und der BDM (Bund Deutscher Mädel); alle Jungen und Mädchen zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr wurden dort erfasst; Konkurrenz zwischen Schule und Staatsjugend
Differenzlinien z.B. Geschlecht, Konfession/Religion, Sozialstatus, Begabung, Behinderung, Staatsangehörigkeit, Abstammung, Sprache, Lebensalter; ..."sind sozial wirksam, d.h. ihre Wahrnehmung hat Einfluss auf Interaktionen, die Art der Kommunikation miteinander, die Wertschätzung oder Ablehnung von "Anderen"."
Im deutschen Bildungswesen des 19. und 20. Jahrhunderts... ...wird vermeintliche Homogenität entlang bestimmter Differenzlinien innerhalb organisierter Lernsituationen hergestellt.
Lebensalter (Entwicklung von Schulen im 19. und 20. Jahrhundert) Zu Beginn des 19. JH: Gymnasien Jungen im gleichen Alter, in Volksschulen (wo über 90% der Kinder hingehen) sind die Klassen heterogen und meist ungegliedert; In der zweiten Hälfte des 19. JH. gibt es auch in den städtischen Volksschulen Jahrgangsklassen; ab 60er Jahren des 20. JH.: Teilung der Volksschule in Grund- und Hauptschule, homogene Klassen sind überall die Regel bzw. der Normalfall (auch in dorf-Volksschulen)
Geschlecht (Entwicklung von Schulen im 19. und 20. Jahrhundert) Mädchen und Jungen werden bis zur ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts getrennt in weiterführenden Schulen und Teilen der städtischen Volksschulen unterrichtet; Unterrichtsfächer wurden geschlechtsspezifisch ausgewählt; in ländlichen Gegenden wurden Jungen und Mädchen im gleichen Klassenverband gemeinsam unterrichtet; Berechtigung von Mädchen im höheren Schulwesen wird im Verlauf des 20. Jahrhunderts zum Regelfall; Koedukation wird seit den 60ern des 20. JH. zunehmend in weiterführenden Schulen eingeführt
Konfession/Religion (Entwicklung von Schulen im 19. und 20. Jahrhundert) konfessionelle Gliederung des Volksschulwesens ist im 19. Jahrhundert der Regelfall (Kath., Ev. und Jüd. getrennt); Beginn der Weimarer Republik ermöglicht Simultanschulen in Großstädten und eine Volksschullehrer-Ausbildung unabhängig von der Konfession; 1933-1945 Entkonfessionalisierung; Nach 1945 werden einige Konfessionsschulen wieder errichtet, durch eine große konfessionelle Mischung der Wohnbevölkerung entstanden viele ungegliederte Zwergvolksschulen; Durch die Teilung der Volksschulen in Grund- und Hauptschule, sowie der Ausbau von Real- & Gesamtschulen und Gymnasium sind Konfessionsschulen die Ausnahme geworden
Sozialstatus (Entwicklung von Schulen 19. und 20. Jahrhundert) Soziale Homogenität in Schulen wurde traditionell über das Schulgeld erreicht, sozioökonomisch schwache Eltern konnten sich lange Ausbildungszeiten ihrer Kinder nicht leisten; Abschaffung des Schulgeldes für Volksschulen 1888 und drastische Erhöhung des Schulgeldes für weiterführende Schulen; in den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das Schulgeld abgeschafft; Einführung von Schüler-BaföG in den 70ern
Begabung (Entwicklung von Schule im 19. und 20. Jahrhundert) bis in die 60er Jahre des 20. JH. war man davon überzeugt, dass Begabung angeboren war (also von Umwelteinflüssen unabhängig); es wurden 3 Begabungstypen festgestellt (Praktisch, Praktisch/Theoretisch, Theoretisch)
Behinderung (Entwicklung von Schulen im 19. und 20. Jahrhundert) lernbehinderte Kinder wurden im 19. JH. zusammen mit allen anderen Kindern in Dorfschulen unterrichtet; Kinder mit anderen Behinderungen wurden oft von der Schulpflicht befreit; In der 2. Hälfte des 20. JH. werden flächendeckend Hilfsschulen für Lernbehinderte eingerichtet: ausgebautes, differenzierter Sonderschulwesen
Staatsangehörigkeit (Entwicklung von Schulen im 19. und 20. JH.) Schulpflicht galt schon im 19. JH. nur für staatsangehörige Landeskinder, nach der Reichsgründung wurde die Schulpflicht auch auf Staatsangehörige eines anderen Bundesstaates ausgedehnt; 1938 wurde das Reichsschulpflichtgesetz erlassen, wo Schulpflicht auf deutsche Kinder eingeschränkt wurde; auch nach 1945 galt dieses Gesetz noch weiter, in NRW wurde erst Mitte 1966 die Schulpflicht wieder ausgedehnt; Heute besteht die Schulpflicht in der Hälfte der Bundesländer mit einem gesicherten Aufenthaltstatus ausländischer Kinder
Abstammung/"Rasse" (Entwicklung von Schule im 19. und 20. JH.) ab 1933 schrittweise Ausgrenzung derer, die als "artfremd" oder "fremdvölkisch" galten (Juden, Sinti, Roma - "Zigeuner", Afrodeutsche - "Negermischlinge"); es wurde ein Gesetz erlassen ("Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen" April, 1933), um Nichtarier (v.a. Juden) aus den Schulen und Hochschulen zu vertreiben
Sprache/Ethnizität (Entwicklung von Schulen imm 19. und 20. Jahrhundert) Sprachliche Homogenität in Lerngruppen war Anfang des 19. JH der Regelfall; im Deutschen Kaiserreich gab es eine große sprachliche Vielfalt, doch kleinräumig lag überwiegend sprachliche Homogenität vor; Schüler und Lehrer kannten Hochdeutsch nur als Schriftsprache, nicht als gesprochene Sprache; durch die zunehmende Migration, Industrialisierung und Herausbildung moderner Staaten wurden regionale Kommunikationssprachen zunehmend diskriminiert, um das Hochdeutsch zu verbreiten mit dem Ziel der Einsprachigkeit; seit den 70ern des 19. JH. war Hochdeutsch die einzige offiizielle Unterrichtssprache
Schule Anfang des 21. Jahrhunderts Differenzlinie Geschlecht für die Organisation von Lerngruppen ist fast ganz entfallen; Differenzlinie Konfession/Religion hat deutlich an Bedeutung abgenommen; Differenzlinien Staatsangehörigkeit und Abstammung/Rasse spielen gar keine Rolle mehr; Differenzlinien Lebensalter, Sozialstatus, Begabung, Behinderung/Nicht-Behinderung und Sprache sind der gesicherte Regelfall
Differenzlinien und schulstruktureller Status
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