Modul 2 von 7 · Text
Ohne Titel
- Das Stillen als Amme in vorislamischer Zeit, wurde in den Islam mitübernommen (Frauen vom Land kamen in die Stadt und nahmen gegen Geld die Babys mit. Weil am Land gesünder, weniger schlechte Einflüsse und bestes Arabisch.) Milchmutter des Propheten sas war Haliimah.
- Fiqh-Schulen und Mutterpflicht zum Stillen: Das Stillen an sich ist verpflichtend
- Es ist Idschma‘, dass Mütter sich darum kümmern müssen, dass ihr Kind gestillt wird…
- Kein Idschma‘ besteht darüber, ob Mütter eigene Kinder stillen müssen. Die Hanafiten, Schafi‘iten und Hanbaliten bewerten es beim Vorhandensein einer Alternative als Soll-H.manduub, Belege dafür sind (2:233) und folgende Ayat:
(…) Und wenn sie für euch stillen, dann gebt ihnen ihren Lohn (...) Und wenn ihr Schwierigkeiten miteinander habt, so wird für ihn eine andere stillen. (65:6)
Die Maalikiten interpretiert die Ayat als Muss-H., sie interpretieren die Aya (65:6) unter Berücksichtigung des Hinabsendungsanlasses dahin, dass hier die Vergütung der Frau angesprochen wird, welche dreimal geschieden wurde. (Talaaq Baain Bainunah kubrah) Diese Frau als unwiderruflich Geschiedene hat für ihre Stillleistung Anspruch auf Vergütung, im Unterschied zur widerrufbar Geschiedenen. (Talaaq Radsch’i) Eine widerruflich geschiedene Frau hat einen Unterhaltsspruch, der auch die Leistung des Stillens deckt.
Vergütung des Stillens:
- Nach hanafitischer, schafi´itischer & hanbalitischer Auffassung hat die Kindsmutter in der Ehe keinen Anspruch auf Vergütung für das Stillen, da die Höhe ihres Unterhaltsanspruches auch die Leistung des Stillens deckt.
- Die Maalikitische Schule schließt sich dieser Auffassung an, sofern der Mutter obliegt, das eigene Kind zu stillen.
- Nach allen Schulen hat die Kindsmutter nach Eheauflösung und Verstreichen ihrer Idda Anspruch auf Vergütung für Stillen.
Bedingungen einer Milchverwandtschaft
a. Natürliche unvermischte Muttermilch muss (Stillen oder künstlich) in den Magen eines Kindes gelangen. (Vorsicht bei Milchbanken bzw. im Krankenhaus – nur Milch nehmen bzw. zur Verfügung stellen wo der Name der Spenderin drauf ist)
b. Das Kind muss vor Vollendung des 2. Lebensjahres von der Amme gestillt werden.
Und seine Entwöhnung erfolgt binnen 2 Jahren. (31:14) Die Zeit von der Schwangerschaft bis zur Entwöhnung beträgt 30 Monate. (46:15)
c. Nach Schafi`iten & Hanbaliten muss das Kind bei mindestens 5 zeitlich verschiedenen Anlässen gestillt worden sein. Für Hanafiten und Maalikiten reicht ein einmaliges Stillen aus. Einmaliges satt trinken des Babys.
Es gibt zwei Ayaat. In einer steht, 5x Stillen,in der anderen 10x Stillen. Im Quraan (4:23) steht stillen (ohne Anzahl also das Stillen prinzipiell, auch wenn nur einmal)
Was tun?
Versuchen alles in Einklang zu bringen Tadbiiq – geht hier nicht
Tardschiih – schauen welche zu favorisieren ist: Welche ist authentischer? Welche ist älter? Die meisten sagen – Quraan ist mutawaatir also zu befolgen. Schaafiiten und Hanbaliiten sagen – eine sahiih Hadiith ist zwar nur nur ahaad,aber kann den Quraan spezifizieren.
Tasaakuut - Wenn das auch nicht geht einfach nebeneinander stehenlassen und die Mudschtahid entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen – Wahlmöglichkeit.
Wirkungen einer Milchverwandtschaft
- Verbot der Heirat: (Milchmutter und –vater und deren Töchter/Söhne, etc.)
- Erlaubnis der Heirat: Milchmutter darf Vater, Onkel und Brüder ihres Milchkindes heiraten.
- Erlaubnis des Umgangs als Mahaarim: Milchkinder dürfen untereinander den Umgang wie unter Geschwistern pflegen, d. h. es besteht keine Pflicht zur Bedeckung für Frauen, es gibt die Erlaubnis für gemeinsame Reisen und für den gemeinsamen Aufenthalt in einem geschlossenen Raum ohne Dritte.
- MV begründet keine Erbansprüche.
Beweis einer Milchverwandtschaft
1. Durch die Bayyinah: durch Zeugenaussagen (Frau sagt – ich habe diese beiden Kinder gestillt)
2. Durch den Iqraar: Iqraar ohne Zeugen kann jederzeit widerrufen werden:
- Erfolgt der Iqrar vor der Eheschließung begründet er ein Eheverbot. Erfolgt er nach der Eheschließung, wird der Ehestatus als fasid eingestuft und die Ehe (richterl.) aufgelöst. Ehefrau hat Anspruch auf Mahr.
Erfolgt der Iqrar von einer Frau vor der Ehe, kann die Frau von sich aus keine Ehe mit dem Mann schließen. Dem Mann steht jedoch grundsätzlich das Recht der Eheschließung zu, sofern er den Iqrar der weiblichen Person nicht bestätigt und Anhaltspunkte für eine Falschaussage der Frau vorliegen. Erfolgt der Iqraar der weiblichen Person in der Ehe, hat der Iqraar keinen Einfluss auf Gültigkeit der Ehe, solange der Mann den Iqrar nicht bestätigt.
Aischa soll ihren Cousins ihre Milch gegeben haben um ihnen gegenüber nicht hinter dem Vorhang bleiben zu müssen.
Eine Frau kam zum Propheten und fragte was sie tun soll um mit ihrem inzwischen erwachsenen Adoptivsohn leichter Umgang pflegen zu können. Der Prophet sas empfahl ihr, ihm von ihrer Milch zu geben um somit eine Milchverwandtschaft herzustellen. Das war aber nur ein Rat für diese eine Person.