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Ohne Titel

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Vollstreckung

- Vollstreckung in unbewegliche Sachen -

 

  • Haus, Grundstück, Eigentumswohnung, eingetragene Schiffe
  • Geld für Haus wird von Bank zur Verfügung gestellt -> Bank möchte Sicherheit an Grundstück
  • Im Grundbuch wird Grundschuld für Bank eingetragen
  • Im Grundbuch steht Eigentümer und Grundschuld
  • Grundstück kann zwangsversteigert werden
  • Großes Haus mit 30 Mietwohnungen, Miete pfänden, Zwangsverwaltung kann beantragt werden immer wenn Grundstück erträge abwirft
  • Sicherungshypothek kann auf Grundstück eingetragen werden
  • Meistens wird Zwangsversteigerung durchgeführt
  • Grundbuch ist beim Grundbuchamt
  • Rechtspfleger vollstreckt, zuständig ist das Gericht wo das Grundstück des Schuldners ist
  • Sicherungshypothek kann nur bei einer Forderung mehr als 750 eingetragen werden
  • Vollstreckung muss beantragt werden
  • Grundstück 300.000 Wert
  • Volksbank abgesichert 150.000, Kreissparkasse abgesichert 50.000, Verfahrenskosten 5.000
  • Muss mindestens mehr geboten werden als die Sicherung, da die abgesicherten immer zuerst ausbezahlt werden
  • Es muss mindestens 205.000 bezahlt werden
  • Grundstück wird verkauft für 250.000
  • 1. VB 150.000
  • 2. KSK 50.000
  • 3. Gläubiger Rest 45.000
  • Geringstes Gebot ! Damit man das Grundstück bekommt
  • Muss immer so viel geboten werden wie im Grundbuch steht zzgl. Gerichtskosten
  • Im 1. Versteigerungstermin gibt es ein Mindestgebot und es müssen mindestens die Hälfte des Wertes der im Grundbuch steht bieten !NUR IM 1. TERMIN!

 

Vollstreckung

- Vollstreckung in bewegliche Sachen -

  • GV setzt Versteigerung gepfänderter Sachen an (online auch möglich)
  • GV erstellt Pfändungsprotokoll, GV muss Verkehrswert des Gegenstandes schätzen, Protokoll bekommt Gläubiger
  • Man muss mindestens die Hälfte des Verkehrswertes bieten
  • Wenn mehr eingenommen wird als vom Gläbiger gefordert dazu gehören GV,SV,RAkosten (werden als 1. Abgezogen) Rest bekommt Schuldner wieder
  • GV wird von Schuldner nicht reingelassen, muss Durchsuchungsbeschluss bei Gericht beantragen
  • Unpfändbar ist das, was der Schuldner zum normalen Leben braucht z.B. bei Frauen Schuhe 6 Paar, rest kann gepfändet werden, Kühlschrank, Herd, Waschmaschine, Bett, Tv, PC, Tablet, Die die für den Beruf nötig sind darf man nicht pfänden
  • Austauschpfändung kann bei Gericht beantragt werden, Teuer wird gegen billig getauscht zb. Unpfändbarer Porsche gegen billiges Auto

 

Anschlusspfändung

  1. GV hat wertvolles bei Schuldner gepfändet, Gläubiger hat ca. 1000 Forderung, wenn noch ein Gläubiger kommt, wird noch ein Kuckuck draufgeklebt und dann der Erlös für beide
  2. GV darf von 06:00-21:00 Uhr kommen, wenn Schuldner zu der Zeit nie da ist, darf GV beim Gericht Nachtdurchsuchungsbeschluss beantragen
  • GV soll Vermögensauskunft bei Schuldner abnehmen, wenn nichts pfänbares Vorhanden ist
  • Ratenzahlung kann gewährt werden, wenn Gläubiger es angekreuzt hat beim Vollstreckungsauftrag, muss in einem Jahr abgezahlt werden außer wenn Gläubiger mit längerem Zeitraum einverstanden ist

 

 

Vollstreckung

- Vollstreckung in Forderungen -

  • Gläubiger -> Titel -> Schuldner -> Drittschuldner, Schuldner hat Forderungen gegen einen 3. Schuldner -> Drittschuldner kein Titel
  • Schuldner muss Pfüb beim AG beantragen, dort wo Schuldner seinen Wohnsitz hat (Rechtspfleger)
  • Pfüb wird auch an DS zugestellt, AG schreibt DS an, dass der Lohn nicht mehr an Schuldner sondern an Gläubiger überwiesen wird  GV stellt an DS zu
  • Wenn zustellung an DS erfolgt, wird DS aufgefordert, dass er DSerklärung innerhalb von 2 Wochen abgibt, dort musse r bestätigen dass er Forderung und Zahlung anerkennt
  • Wenn DS nicht zahlt muss Gläubiger den DS auf Zahlung verklagen -> DSKlage
  • Pfüb muss vorgeschriebenes Formular verwendet werden -> welche Forderung man pfänden willm welcher Titel, Originaltitel beifügen, Belege über bisherige VS Kosten
  • Bei Arbeitslohn darf nicht aller Lohn gepfändet werden § 850 ZPO (1200 netto mntl) nicht pfändbar
  • Lohnpfändung was wird geprüft ->Familienstand, Unterhaltsberechtigte, Höhe des Nettoeinkommens, je mehr Unterhaltsberechtigte, desto weniger pfänbar, je mehr nettolohn, je mehr pfändbar

 

 

Vollstreckung

- Vollstreckbare Urteile, Titel-

 

  • Versäumnisurteil
  • Anerkenntnisurteil
  • Vergleich
  • Beschluss
  • Vollstreckungsbescheid
  • Kostenfestsetzungsbeschluss
  • Notarielle Urkunde
  • Einstweilige Verfügung gilt bis Hauptverfahren entschieden worden ist, wenn einstweilige Verfügung beantragt, muss man auch gleich Hauptverfahren einleiten
  • Insolvenzplan
  • Europäischer Zahlungsbefehl

 

Vollstreckung

  • Gegen Urteil 1 Monat Berufung
  • Verurteilung muss mehr als 650 sein, sonst keine Rechtsmittel
  • Urteil sofort rechtskräftig wenn man auf Rechtsmittel verzichtet
  • Beim KFB, notariellen Urkunden darf man 2 Wochen nach Zustellung vollstrecken
  • Vollstreckungsklausel “aus dieser Ausfertigung darf Vollstreckung betrieben werden” Vollstreckbare Ausfertigung
  • Warum wird Vollstreckungsklausel benötigt -> Da man nur 1 mal mit Titel vollstrecken kann, Rest sind Abschriften
  • Beim VB braucht man keine Klausel da man nur einen Titel bekommt
  • Muss Gericht Erbschein bringen gericht schreib geänderte Klausel (Titelumschreibung)
  • Titel muss offiziell dem Schuldner zugestellt worden sein
  • GV wird beauftragt Titel zuzustellen, GV erstellt Zustellungsurkunde, GV nur in beweglichen Sachen zuständig Titel-Klausel-Zustellung
  • Wenn Schuldner GV nicht reinlässt -> Durchsuchungsbefehl beantragen

 

 

Zwangsvollstreckung

  • Schuldner -> Forderungen Bank, Arbeitgeber, Vermieter
  • GV stellt Pfüb zu
  • Schuldner und DS bekommen Pfüb zugestellt, Pfüb wird wirksamm wenn DS zugestellt
  • Freibetrag bei Lohnpfändung unverheiratet und keine Kinder 1.200
  • Konto kann komplett gepfändet werden
  • Nur positiver Saldo kann gepfändet werden
  • Pfändungsschutkonto kann man beantragen, ist immer so geschützt mit Freibetrag wie bei der Lohnpfändung -> negative Auswirkung Bank gibt keine Kredite mehr etc.
  • Sparkonto kann komplett gepfändet werden
  • Wenn Sparbuch existier muss man es durch GV holen lassen, da man es zum pfänden braucht
  • Vollstreckt wird in bewegliches Vermögen, Forderungen, unbewegliche Sachen (Immobilien)

 

Vollstreckung

- bewegliches Vermögen -

 

  • Zuständig ist GB
  • Auto, TV etc
  • Ohne Vollstreckungsauftrag wird nicht vollstreckt
  • GV kontolliert Vollstreckungsauftrag danach geht er zum Schuldner
  • Schuldner wird erst gefragt o ber zahlen kann
  • Bewegliche Sachen werden mit Kuckuck aufkleber gepfändet
  • Kleinere Gegenstände werden direkt mitgenommen

 

 

Vollstreckung

- Welche Aufgaben/Befugnisse hat ein GV -

 

  • Pfändung beweglicher Sachen
  • Versteigerung der gepfändeten Sachen auch online
  • Vollstreckung beim Schuldner
  • Darf mit Durchsuchungsbeschluss mit Gewalt in die Wohnung des Schuldners eindringen
  • Austauschpfändung
  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Ratenzahlungsvereinbarung
  • Zustellung von Titeln
  • Verhaftung eines Schuldner
  • Erstellung eines Pfändungsprotokolls

Anleitung

Um im Kurs weiterzukommen, sende einen Versuch dieses Quiz ab. Du kannst ihn nach der letzten Frage absenden.

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