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Vollstreckung
- Vollstreckung in unbewegliche Sachen -
- Haus, Grundstück, Eigentumswohnung, eingetragene Schiffe
- Geld für Haus wird von Bank zur Verfügung gestellt -> Bank möchte Sicherheit an Grundstück
- Im Grundbuch wird Grundschuld für Bank eingetragen
- Im Grundbuch steht Eigentümer und Grundschuld
- Grundstück kann zwangsversteigert werden
- Großes Haus mit 30 Mietwohnungen, Miete pfänden, Zwangsverwaltung kann beantragt werden immer wenn Grundstück erträge abwirft
- Sicherungshypothek kann auf Grundstück eingetragen werden
- Meistens wird Zwangsversteigerung durchgeführt
- Grundbuch ist beim Grundbuchamt
- Rechtspfleger vollstreckt, zuständig ist das Gericht wo das Grundstück des Schuldners ist
- Sicherungshypothek kann nur bei einer Forderung mehr als 750 eingetragen werden
- Vollstreckung muss beantragt werden
- Grundstück 300.000 Wert
- Volksbank abgesichert 150.000, Kreissparkasse abgesichert 50.000, Verfahrenskosten 5.000
- Muss mindestens mehr geboten werden als die Sicherung, da die abgesicherten immer zuerst ausbezahlt werden
- Es muss mindestens 205.000 bezahlt werden
- Grundstück wird verkauft für 250.000
- 1. VB 150.000
- 2. KSK 50.000
- 3. Gläubiger Rest 45.000
- Geringstes Gebot ! Damit man das Grundstück bekommt
- Muss immer so viel geboten werden wie im Grundbuch steht zzgl. Gerichtskosten
- Im 1. Versteigerungstermin gibt es ein Mindestgebot und es müssen mindestens die Hälfte des Wertes der im Grundbuch steht bieten !NUR IM 1. TERMIN!
Vollstreckung
- Vollstreckung in bewegliche Sachen -
- GV setzt Versteigerung gepfänderter Sachen an (online auch möglich)
- GV erstellt Pfändungsprotokoll, GV muss Verkehrswert des Gegenstandes schätzen, Protokoll bekommt Gläubiger
- Man muss mindestens die Hälfte des Verkehrswertes bieten
- Wenn mehr eingenommen wird als vom Gläbiger gefordert dazu gehören GV,SV,RAkosten (werden als 1. Abgezogen) Rest bekommt Schuldner wieder
- GV wird von Schuldner nicht reingelassen, muss Durchsuchungsbeschluss bei Gericht beantragen
- Unpfändbar ist das, was der Schuldner zum normalen Leben braucht z.B. bei Frauen Schuhe 6 Paar, rest kann gepfändet werden, Kühlschrank, Herd, Waschmaschine, Bett, Tv, PC, Tablet, Die die für den Beruf nötig sind darf man nicht pfänden
- Austauschpfändung kann bei Gericht beantragt werden, Teuer wird gegen billig getauscht zb. Unpfändbarer Porsche gegen billiges Auto
Anschlusspfändung
- GV hat wertvolles bei Schuldner gepfändet, Gläubiger hat ca. 1000 Forderung, wenn noch ein Gläubiger kommt, wird noch ein Kuckuck draufgeklebt und dann der Erlös für beide
- GV darf von 06:00-21:00 Uhr kommen, wenn Schuldner zu der Zeit nie da ist, darf GV beim Gericht Nachtdurchsuchungsbeschluss beantragen
- GV soll Vermögensauskunft bei Schuldner abnehmen, wenn nichts pfänbares Vorhanden ist
- Ratenzahlung kann gewährt werden, wenn Gläubiger es angekreuzt hat beim Vollstreckungsauftrag, muss in einem Jahr abgezahlt werden außer wenn Gläubiger mit längerem Zeitraum einverstanden ist
Vollstreckung
- Vollstreckung in Forderungen -
- Gläubiger -> Titel -> Schuldner -> Drittschuldner, Schuldner hat Forderungen gegen einen 3. Schuldner -> Drittschuldner kein Titel
- Schuldner muss Pfüb beim AG beantragen, dort wo Schuldner seinen Wohnsitz hat (Rechtspfleger)
- Pfüb wird auch an DS zugestellt, AG schreibt DS an, dass der Lohn nicht mehr an Schuldner sondern an Gläubiger überwiesen wird GV stellt an DS zu
- Wenn zustellung an DS erfolgt, wird DS aufgefordert, dass er DSerklärung innerhalb von 2 Wochen abgibt, dort musse r bestätigen dass er Forderung und Zahlung anerkennt
- Wenn DS nicht zahlt muss Gläubiger den DS auf Zahlung verklagen -> DSKlage
- Pfüb muss vorgeschriebenes Formular verwendet werden -> welche Forderung man pfänden willm welcher Titel, Originaltitel beifügen, Belege über bisherige VS Kosten
- Bei Arbeitslohn darf nicht aller Lohn gepfändet werden § 850 ZPO (1200 netto mntl) nicht pfändbar
- Lohnpfändung was wird geprüft ->Familienstand, Unterhaltsberechtigte, Höhe des Nettoeinkommens, je mehr Unterhaltsberechtigte, desto weniger pfänbar, je mehr nettolohn, je mehr pfändbar
Vollstreckung
- Vollstreckbare Urteile, Titel-
- Versäumnisurteil
- Anerkenntnisurteil
- Vergleich
- Beschluss
- Vollstreckungsbescheid
- Kostenfestsetzungsbeschluss
- Notarielle Urkunde
- Einstweilige Verfügung gilt bis Hauptverfahren entschieden worden ist, wenn einstweilige Verfügung beantragt, muss man auch gleich Hauptverfahren einleiten
- Insolvenzplan
- Europäischer Zahlungsbefehl
Vollstreckung
- Gegen Urteil 1 Monat Berufung
- Verurteilung muss mehr als 650 sein, sonst keine Rechtsmittel
- Urteil sofort rechtskräftig wenn man auf Rechtsmittel verzichtet
- Beim KFB, notariellen Urkunden darf man 2 Wochen nach Zustellung vollstrecken
- Vollstreckungsklausel “aus dieser Ausfertigung darf Vollstreckung betrieben werden” Vollstreckbare Ausfertigung
- Warum wird Vollstreckungsklausel benötigt -> Da man nur 1 mal mit Titel vollstrecken kann, Rest sind Abschriften
- Beim VB braucht man keine Klausel da man nur einen Titel bekommt
- Muss Gericht Erbschein bringen gericht schreib geänderte Klausel (Titelumschreibung)
- Titel muss offiziell dem Schuldner zugestellt worden sein
- GV wird beauftragt Titel zuzustellen, GV erstellt Zustellungsurkunde, GV nur in beweglichen Sachen zuständig Titel-Klausel-Zustellung
- Wenn Schuldner GV nicht reinlässt -> Durchsuchungsbefehl beantragen
Zwangsvollstreckung
- Schuldner -> Forderungen Bank, Arbeitgeber, Vermieter
- GV stellt Pfüb zu
- Schuldner und DS bekommen Pfüb zugestellt, Pfüb wird wirksamm wenn DS zugestellt
- Freibetrag bei Lohnpfändung unverheiratet und keine Kinder 1.200
- Konto kann komplett gepfändet werden
- Nur positiver Saldo kann gepfändet werden
- Pfändungsschutkonto kann man beantragen, ist immer so geschützt mit Freibetrag wie bei der Lohnpfändung -> negative Auswirkung Bank gibt keine Kredite mehr etc.
- Sparkonto kann komplett gepfändet werden
- Wenn Sparbuch existier muss man es durch GV holen lassen, da man es zum pfänden braucht
- Vollstreckt wird in bewegliches Vermögen, Forderungen, unbewegliche Sachen (Immobilien)
Vollstreckung
- bewegliches Vermögen -
- Zuständig ist GB
- Auto, TV etc
- Ohne Vollstreckungsauftrag wird nicht vollstreckt
- GV kontolliert Vollstreckungsauftrag danach geht er zum Schuldner
- Schuldner wird erst gefragt o ber zahlen kann
- Bewegliche Sachen werden mit Kuckuck aufkleber gepfändet
- Kleinere Gegenstände werden direkt mitgenommen
Vollstreckung
- Welche Aufgaben/Befugnisse hat ein GV -
- Pfändung beweglicher Sachen
- Versteigerung der gepfändeten Sachen auch online
- Vollstreckung beim Schuldner
- Darf mit Durchsuchungsbeschluss mit Gewalt in die Wohnung des Schuldners eindringen
- Austauschpfändung
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Zustellung von Titeln
- Verhaftung eines Schuldner
- Erstellung eines Pfändungsprotokolls