GoConqr hat ein neues Design! Sag uns, wie es dir gefällt.

Karteikarten

Rechte & Pflichten - Arbeitszeit

Heinz Jakob ABU Vertrag Lehrvertrag Vorlehrvertrag Deutsch 20 Karten

Karten in diesem Stapel (20)

  1. 1Die Arbeitszeit für Lehrlinge darf9 Stunden pro Tag nicht
    überschreiten
  2. 2Die Tagesarbeit muss mit Einschluss der Pausen innerhalb eines Zeitraumes von12 Stunden liegen
  3. 3Die Tagesarbeit darf mit Einschluss der Pausen nicht längerals bis um 22 Uhr dauern.
  4. 4Überstunden dürfen angeordnet werden:☼ in Ausnahmefällen
    ☼ nicht regelmässig
    ☼ im Rahmen des Zumutbaren zur
    ☼ Bewältigung ausserordentlicher Arbeiten
    ☼ saisonbedingter Arbeitsüberhäufung
    ☼ unvorhergesehener Ereignisse
    ☼ Abwehr von Schäden
  5. 5Die zu kompensierende Zeit mussmindestens der geleisteten
    Überzeit entsprechen.
  6. 6Bei Lehrlingen: Zeitausgleich oder Lohnentschädigung?Bei Lehrlingen ist der Zeitausgleich einer Lohnentschädigung
    vorzuziehen.
  7. 7Die höchstzulässige Arbeitszeit für Lehrlinge darf bei Überstunden9 Stunden nicht überschreiten.
  8. 8Wenn mehr als 5½ Stunden zusammenhängend gearbeitet wird, beträgt die gesetzliche Mindestpause¼ Stunde.
  9. 9Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 - 9 Stunden ist eine Pause vonmindestens ½ Stunde zu gewähren.
  10. 10Wenn der Arbeitnehmer/Lehrling in der Pause den Arbeitsplatz nicht verlassen darf,gilt die Pause als Arbeitszeit.
  11. 11Die Dauer zusätzlicher Vormittags- und Nachmittagspausen (Znüni, Zvieri)werden vom Betrieb im Vertrag festgelegt.
  12. 12Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels:45 Stunden
  13. 13Wöchentliche Höchstarbeitszeit: für alle andern50 Stunden
  14. 14Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 6 Tage verteilt,muss ein
    freier Halbtag gewährt werden (Vormittag 6-14 Uhr oder
    Nachmittag 12-20 Uhr).
  15. 15Fällt der freie Halbtag auf einen arbeitsfreien Feiertag,so gilt er als bezogen.
  16. 16Die Beschäftigung von Lehrlingen an Sonntagen istgrundsätzlich verboten. Die kantonale Behörde kann aber begründete Einzelfälle bewilligen.
  17. 17In Falle von bewilligter Sonntagsarbeit muss dem Lehrling...während der vorhergehenden oder folgenden Woche ein freier
    Wochentag gewährt werden.
  18. 18Der obligatorische Unterricht gilt alsArbeitszeit.
  19. 19Der Weg vom Wohnort zur Vorlehre oder Berufsschule ist...nicht Arbeitszeit, nur die Reisezeit vom Arbeitsplatz zur Berufsschule.
  20. 20Bei ganztägigem Unterricht (mind. 8 Lektionen, inkl. Sport) darf der Lehrling am gleichen Tagnicht zur Arbeit im Betrieb
    herangezogen werden.

Informationen

Beschreibung
ABU Vertrag Lehrvertrag Vorlehrvertrag Karteikarten am Rechte & Pflichten - Arbeitszeit, erstellt von Heinz Jakob am 15/03/2018.
Erstellt von
Heinz Jakob
Aufrufe
198
Bewertung

Feedback

Worum geht es?

Wie gefällt dir das neue Design?

Dein Eindruck