Flashcards
Rechte & Pflichten - Arbeitszeit
Flashcards do conjunto (20)
- 1Die Arbeitszeit für Lehrlinge darf9 Stunden pro Tag nicht
überschreiten - 2Die Tagesarbeit muss mit Einschluss der Pausen innerhalb eines Zeitraumes von12 Stunden liegen
- 3Die Tagesarbeit darf mit Einschluss der Pausen nicht längerals bis um 22 Uhr dauern.
- 4Überstunden dürfen angeordnet werden:☼ in Ausnahmefällen
☼ nicht regelmässig
☼ im Rahmen des Zumutbaren zur
☼ Bewältigung ausserordentlicher Arbeiten
☼ saisonbedingter Arbeitsüberhäufung
☼ unvorhergesehener Ereignisse
☼ Abwehr von Schäden - 5Die zu kompensierende Zeit mussmindestens der geleisteten
Überzeit entsprechen. - 6Bei Lehrlingen: Zeitausgleich oder Lohnentschädigung?Bei Lehrlingen ist der Zeitausgleich einer Lohnentschädigung
vorzuziehen. - 7Die höchstzulässige Arbeitszeit für Lehrlinge darf bei Überstunden9 Stunden nicht überschreiten.
- 8Wenn mehr als 5½ Stunden zusammenhängend gearbeitet wird, beträgt die gesetzliche Mindestpause¼ Stunde.
- 9Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 - 9 Stunden ist eine Pause vonmindestens ½ Stunde zu gewähren.
- 10Wenn der Arbeitnehmer/Lehrling in der Pause den Arbeitsplatz nicht verlassen darf,gilt die Pause als Arbeitszeit.
- 11Die Dauer zusätzlicher Vormittags- und Nachmittagspausen (Znüni, Zvieri)werden vom Betrieb im Vertrag festgelegt.
- 12Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels:45 Stunden
- 13Wöchentliche Höchstarbeitszeit: für alle andern50 Stunden
- 14Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 6 Tage verteilt,muss ein
freier Halbtag gewährt werden (Vormittag 6-14 Uhr oder
Nachmittag 12-20 Uhr). - 15Fällt der freie Halbtag auf einen arbeitsfreien Feiertag,so gilt er als bezogen.
- 16Die Beschäftigung von Lehrlingen an Sonntagen istgrundsätzlich verboten. Die kantonale Behörde kann aber begründete Einzelfälle bewilligen.
- 17In Falle von bewilligter Sonntagsarbeit muss dem Lehrling...während der vorhergehenden oder folgenden Woche ein freier
Wochentag gewährt werden. - 18Der obligatorische Unterricht gilt alsArbeitszeit.
- 19Der Weg vom Wohnort zur Vorlehre oder Berufsschule ist...nicht Arbeitszeit, nur die Reisezeit vom Arbeitsplatz zur Berufsschule.
- 20Bei ganztägigem Unterricht (mind. 8 Lektionen, inkl. Sport) darf der Lehrling am gleichen Tagnicht zur Arbeit im Betrieb
herangezogen werden.
Informações
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- ABU Vertrag Lehrvertrag Vorlehrvertrag FlashCards sobre Rechte & Pflichten - Arbeitszeit, criado por Heinz Jakob em 15-03-2018.
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- Heinz Jakob
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