Karteikarten
LEK 1 ETEM 2016 Teil 1

Karten in diesem Stapel (200)
- 11854Fabrikinspektoren
- 21871Haftpflichtgesetz für Unternehmer
- 31881kaiserliche Botschaft -> "Sozialprinzip"
- 41884Unfallversicherungsgesetz am 1.10.1885 in Kraft getreten
- 51886Erste UVV
- 61911Reichsversicherungsordnung
- 71925Ausdehnung der Unfallversicherung auf Wegeunfälle und Berufskrankheiten
- 81933Einführung Führerprinzip (1934 Abschaffung der Sozialversicherung)
- 91942Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf alle Arbeitnehmer, ohne Ausnahme
- 101947Einführung einer einheitlichen Sozialversicherung in der DDR
- 111951Wiedereinführung der Sozialversicherung, diesmal paritätisch
- 121963Unfallversicherungsneuregelungsgesetz (UVNG) Präventionsarbeit = wichtigste Aufgabe der gesetzlichen UV
- 131968Maschinenschutzgesetz (Aufnahme der UVV in staatliches Recht)
- 141971Schülerunfallversicherungsgesetz -> ca. 12 Mio. Personen neu in UV
- 151990-92Übertrag Unfallversicherung auf neue Bundesländer
- 161993Maschinenverordnung -> CE Kennzeichnung + Konformitätserklärung
- 171996Arbeitsschutzgesetz (aus EG Rahmenrichtlinie 89/391/EWG)
- 181997Sozialgesetzbuch VII -> Erweiterung Präventionsauftrag
- 192007DGUV entsteht -> Hauptsitz Berlin
- 202008Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz
- 212013Änderung ArbSchG -> Psychische Belastungen + Dokumentationspflicht der Gefährdungsbeurteilung für alle
- 22Juli 2015Präventionsgesetz (Artikelgesetz) verabschiedet. Seit 2017 komplett in Kraft
- 23Was ist der Zweck des ArbSchG ?Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sowie zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
- 24Nenne einige Verordnungen aus Anhang 1 des ArbSchG Betriebssicherheitsverordnung ( TRBS)
Arbeitsstättenverordnung ( ASR)
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
PSA- Benutzerverordnung - 25Welche Bedeutung hatte das Maschinenschutzgesetz von 1968 für die UVV?Aufnahme der UVV in staatliches Recht. Die UVV gaben vor wie sichere Maschinen auszusehen hatten.
- 26Welche Bedeutung hat das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz für die UVT?Fusionszwang: Reduktion der gewerblichen BG auf Neun (zum 31.12.2009)
Zusammenarbeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden mit dem UVT GDA
staatliches Recht steht vor autonomen Recht ->
UVV werden in staatliches Recht überführt - 27Was sind die Kernpunkte des UVMG? Reduzierung der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Überaltlastenausgleich
Abschaffung jährlichen Lohnnachweis an die BG ->Meldung und Prüfung durch Rentenversicherung
DGUV wird unter Rechtsaufsicht des BMAS gestellt
Psychische Belastungen in Gefährdungsbeurteilungen aufnehmen (§5 ArbSchG 2013)
Dokumentationspflicht der Gefährdungsbeurteilung auch für Unternehmen mit < 10 Beschäftigten (ArbSchG) - 28Welche Unfallversicherungsträger kennen Sie? 24 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand:
- 19 Unfallkassen (davon 3 Gemeindeunfallversicherungsverbände)
- 4 Feuerwehr-Unfallkassen
- 1 Unfallkasse Bund und Bahn (bundesweit)
9 gewerbliche Berufsgenossenschaften:
- BG der Bauwirtschaft (BG Bau)
- BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
- BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
- BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) UK Post und Telekom seit 1.01.16
- BG Handel und Warenlogistik (BGHW)
- BG Holz und Metall (BGHM)
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
- BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
1 Landwirtschaftliche BG (SVLFG) - 29Welche Aufgaben nimmt die DGUV nach § 14 SGB VII wahr?die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen BG und der UVT der öffentlichen Hand:
Unterstützung der UVT bei der Erfüllung ihrer Präventionsaufgaben
Koordinierung der Vorschriftenerstellung
Durchführung, Koordinierung und Förderung gemeinsamer Maßnahmen
Forschung auf dem Gebiet der Prävention von Arbeitsunfällen, BK und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Klärung grundsätzlicher Fach- und Rechtsfragen zur einheitlichen Rechtsanwendung in der Prävention - 30Nenne drei Einrichtungen der DGUV und je zwei Beispiele für deren AufgabenIAG (Institut für Arbeit und Gesundheit in Dresden): sozialwissenschaftliche Forschung, Beratung, Qualifizierung
Qualifizierung (z.B. Ausbildung Aufsichtspersonen)
Forschung und Entwicklung (z.B. zu psychischen Belastungen und Gesundheit)
IFA (Institut für Arbeitsschutz in Sankt Augustin ): naturwissenschaftliche Forschung
Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystem
Betriebliche Messungen und Beratungen
IPA (Institut für Prävention und Arbeitsmedizin): arbeitsmedizinische Forschung (Bochum)
Erforschung der Ursache-Wirkungs-Beziehungen von BK und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Entwicklung neuer Verfahren zu deren Diagnostik und Prävention - 31Was ist die DGUV Akademie und welche Aufgaben hat sie?Zentrale Bildungseinrichtung der DGUV für die gewerblichen BG und UVT der öffentlichen Hand.
Qualifizierung, Forschung und Beratung zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
Adressaten: Unternehmer, Personalvertretungen, Sicherheitsfachkräfte, Ärzte, AP und andere Multiplikatoren - 32In welchem SGB werden die Aufgaben der Organe eines UVT beschrieben?§31 SGB IV (gemeinsame Vorschriften für SV). Weitere Konkretisierung in der Satzung der UVT.
- 33Welche drei Hauptaufgaben haben UVT nach Maßgabe des SGB VII zu erfüllen? Prävention: Mit allen geeigneten Mitteln Unfälle, BK sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten
Rehabilitation: Gesundheit & Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherstellen (medizinisch, beruflich, sozial)
Entschädigung: Versicherte oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen finanziell entschädigen - 34Welche Aufgaben hat die Aufsichtsperson (§§ 17 - 19 SGB VII)? Überwachung der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeits-bedingten Gesundheitsgefahren und für die Erste Hilfe
Beratung für Unternehmer und Versicherte
Mitwirkung in der Qualifizierung
Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
Mitarbeit in Normungs- und Expertengremien
Regelmäßige Fortbildung - 35Welche Rechte sind Grundlage des Handelns der Aufsichtsperson? Art. 2 Abs. 2 GG: „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Freiheit der Person ist unverletzlich
Art. 20 GG: „Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ bilden Grundlage für SGB VII
sowie: §§ 17-19 SGB VII (Überwachung und Prävention, Einstellung von AP, Befugnisse von AP) - 36Nenne fünf Befugnisse einer AP nach § 19 Abs. 2 SGB VII Betreten von Grundstücken und Betriebsstätten zu Betriebs- und Geschäftszeiten für Besichtigung und Prüfung
(bei dringender Gefahr auch in Wohnräumen zu jeder Tages- und Nachtzeit)
Begleitung durch den Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person
Verlangen der zur Durchführung ihrer Überwachungsaufgabe erforderlichen Auskünfte vom Unternehmer
Anordnungsbefugnis (sofort vollziehbare Anordnung bei Gefahr in Verzug)
Prüfen von Arbeitsmitteln und PSA sowie deren bestimmungsgemäße Verwendung - 37Nenne fünf Fachkompetenzen die von einer Aufsichtsperson erwartet werden Kenntnisse über das Rechtssystem
Branchenbezogenes und Branchenübergreifendes Fachwissen
Kenntnisse über Gefährdungen und Belastungen im Betrieb
Kenntnisse über Unternehmensorganisation und Wirtschaftlichkeit
Kenntnisse über Managementsysteme - 38Nenne fünf Sozialkompetenzen die von einer AP erwartet werden Teamfähigkeit
Konfliktfähigkeit
Kooperationsfähigkeit
Durchsetzungsfähigkeit
Überzeugungsfähigkeit - 39Nenne fünf Methodenkompetenzen die von einer Aufsichtsperson erwartet werden Organisationsfähigkeit
Kenntnisse in Rhetorik, Präsentations- und Kreativtechniken
Kenntnisse in EDV-Anwendungen
Fachwissen nutzen, kombinieren und ergänzen
Kenntnisse Zeit- und Ressourcenmanagement - 40Nenne fünf Basisqualifikationen einer AP nach dem Berufsrollenverständnis Fähigkeit, Probleme zu erkennen, aufzugreifen und an die richtige Stelle transportieren zu können
Einschätzungsvermögen des jeweiligen Handlungsbedarfs, der Gestaltungsfelder und Gestaltungserfordernisse
Selbständiges Arbeiten / lernen (Fähigkeit, seine eigene Arbeit zu organisieren)
Teamfähigkeit
Transferkompetenz zur Übertragung von Gelerntem auf andere Gebiete, Bereiche und Aufgaben - 41Welches Ziel hat die AP Ausbildung?Erreichen der „Handlungskompetenz“ (Handlungskompetenz = Fach-, Methoden-, Sozial- und persönliche Kompetenz)
- 42Was ist der Unterschied zwischen Versicherungspflicht und Pflichtversicherung? Pflichtversicherung: Automatische Versicherung ohne Wahlmöglichkeiten (BG ist zuständig, keine frei Wahl)
Versicherungspflicht: Ist verpflichtet sich zu versichern, es steht frei bei wem (z.B. KFZ-Haftpflicht in Deutschland) - 43Nenne die zwei Gruppen von Versicherten in der GUVKraft Gesetz: jeder abhängig oder im Auftrag des Unternehmers Beschäftigte
Kraft Satzung: Besucher, Unternehmer (z.B. BG ETEM ehemaligen TBBG und BGDP)
(Freiwillig Versicherte: z.B. Unternehmer) - 44Welche Umsetzung von Regelwerken bewirkt eine Vermutungswirkung?Alle staatlichen (Technischen) Regeln sowie C-Normen (Sicherheitsproduktnormen)
- 45Was versteht man unter Vermutungswirkung?Bei Einhaltung der staatlichen Technischen Regel (z.B. ASR, TRBS) kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der übergeordneten Verordnung erfüllt sind (Vermutungswirkung) – keine Beweislast.
AG kann andere Lösung wählen (gleiche Sicherheit und Gesundheitsschutz), hat im Schadensfall aber die Beweislast. - 46Erläutere die Begriffe "Stand der Technik", "Regeln der Technik" etc.

- 47Warum haben Beschäftigte i.d.R keinen zivilrechtlichen Ersatzanspruch an den Schädiger? (Unternehmer, andere Beschäftigte)Wegen der Haftungsbeschränkung (§§ 104, 105 SGB VII) von Unternehmern und Angestellten können i.d.R. keine zivil-rechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden.
Ausnahme: Bei Vorsatz und im Schadensfall eines Angestellten auf versichertem Weg (z.B. Verkehrsunfall) können Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Weiterhin können UVT gegen den Schädiger in Regress gehen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt (§110 SGB VII). Wird aus Gründen des sozialen Friedens selten praktiziert. - 48Wieso werden UVT staatlich überwacht, ist ist die gesetzliche Grundlage dazu?Organisation der UVT als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit Selbstverwaltung unter Auf-sicht des Staates (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesversicherungsanstalt) -> §87 SGB IV.
- 49Was wird bei UVT durch welche staatlichen Behörden überwacht?Fachaufsicht der UVT durch BMAS (z.B. Erlass von UVV), Finanzaufsicht der UVT durch BVA (z.B. Satzung, Gefahrtarif).
Sicherstellen dass UVT die Ihnen übertragenen gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen
Überwachung der Einhaltung von Recht und Gesetz
Sicherstellen dass UVT ihre Kompetenzen nicht überschreiten - 50Welche Intention hat das Sozialgesetzbuch?, nenne einige wichtige SozialgesetzbücherSGB V Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 1883
SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung (UV) 1884
SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung (RV) 1889
SGB III Arbeitslosenversicherung (ALV) 1927
SGB XI Soziale Pflegeversicherung (PV) 1995
SGB IV Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - 51Was versteht man unter Primär-, Sekundär-, und Tertiärprävention?Primärprävention: Verhindert entstehen von Krankheiten durch Ausschalten schädlicher Faktoren vor deren Wirksamwerden (z.B. Forschung, Impfung, betriebliche Gesundheitsförderung, TO Schutzmaßnahmen, PSA Sekundärprävention: Krankheitsfrüherkennung und nachfolgende Behandlung zur Vermeidung von Spätschäden und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (z.B. Rückenschule, Überprüfung der Arbeitsplatzverhältnisse und begleitende medizinische Behandlung zur dauerhaften Stabilisierung des Gesundheitszustandes) Tertiärprävention: Begrenzung oder Kompensation der Folgen eines bereits eingetretenen Versicherungsfalls durch geeignete Maßnahmen (medizinische Rehabilitation, organisatorische und technische Maßnahmen am Arbeitsplatz, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft).
- 52Unterschied der Aufgaben von staatlichen Überwachungsbehörden und den gesetzlichen UVTGewerbeaufsicht/ Staatliche Ämter für Arbeitsschutz: Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Verordnun-gen des Staates -> sozialer AS, Umwelt- und Verbraucherschutz
UVT: BG-en setzen bundeseinheitlich vorwiegend das branchenspezifische berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk um & befassen sich vorrangig mit den Belangen der bei ihnen versicherten Arbeitnehmer und ihrer Arbeitsbedingungen. UVT überwachen das Durchsetzen der Maßnahmen der Prävention.
Technischer AS
Duales System des AS
Arbeitsschutzdefizite können auch von UVT beanstandet werden (§ 15 SGB VII mit § 2 (2), Anh. 1 DGUV Vorsch. 1) - 53Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich die Präventionsleistung der UVT?§§ 1,14 SGB VII
- 54Welche Aufgaben haben staatliche Überwachungsbehörden für Arbeitsschutz?Aufsichtsbehörden der Länder überwachen die Umsetzung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften auf Ebene der Bundesländer. Darüber hinaus berät Sie auch präventiv in drei Aufgabenkomplexen:
Betrieblicher und sozialer Arbeitsschutz (z. B. ArbSchG, ASiG, ProdSG, ChemG, Gewerbeordnung (GewO), Arbeits-zeitgesetz (ArbZG), Fahrpersonalgesetz (FpersG), MuSchG, JArbSchG, Ladenschlussgesetz …)
Technischer Öffentlichkeitsschutz (Produktsicherheit auch im privaten Bereich, z. B. zu Kinderspielzeug, Haushalts-geräten, Hobby- und Gartengeräten, Sportgeräten, Druckbehälter, Aufzüge usw.)
Immissionsschutz (Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit Störfallverordnung (StörfallV) und den Immissionsschutz betreffende Vorschriften des Baugesetzbuches, der Landesbauordnungen und des Raumordnungsgesetzes; Strahlenschutz: Atomgesetz (AtG) mit Röntgenverordnung (RöV) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) - 55Nenne 5 Präventionsleistungen der UVT Anreizsysteme
Beratung (auf Anforderung)
Überwachung einschließlich anlassbezogene Beratung
Ermittlung
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung - 56Nenne drei Ziele, die mit der Präventionsleistung "Beratung" verbunden werden Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation
Verbesserung der Arbeitssicherheit im Unternehmen - 57Beschreibe die Präventionsleistung "Überwachung" Überwachung der betrieblichen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Organisation, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung)
Erstellung von Besichtigungsberichten
Anordnung zu Beseitigung von Mängeln
Verfolgung der Mängelbeseitigung - 58Nenne zwei typische Beispiele für die Präventionsleistung "Ermittlung"Unfalluntersuchung
BK Ermittlung - 59Welchen Unterschied gibt es beim Geltungsbereich von staatlichen Arbeitsschutzrecht und UVV?Staatliches Arbeitsschutzrecht dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der „Beschäftigten bei der Arbeit“ und verpflichten den „ Arbeitgeber“ (§ 1 ArbSchG). UVV gelten für „Unternehmer“ und „Versicherte“ (weiter Geltungsbereich - § 1 DGUV Vorschrift 1)
- 60Was versteht man unter Ermächtigungsgrundlage?Definition: Eine Rechtsvorschrift im Staats- und Verwaltungsrecht, die einer Verwaltungsbehörde oder der Justiz die Befugnis verleiht, unter bestimmten Voraussetzungen in die Freiheitsrechte des Bürgers (Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentumsgarantie, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Berufsfreiheit, Investitionsfreiheit usw.) einzugreifen, ihn also zu belasten; daher auch Eingriffsermächtigung genannt.
§19 SGB VII räumt den AP umfangreiche Rechte ein, welche zum Teil die Grundrechte des Unternehmers oder den Versicherten einschränken (z.B. Artikel 12-14 GG). - 61Können UVT auf staatliche Gesetze zurückgreifen? wenn Ja wie? (auch Ermächtigungsgrundlage=Im dualen Arbeitsschutzsystem haben UVT das autonome Recht eigene UVV zu erlassen (§15 SGB VII). Durch den Ver-weis auf das staatliche Regelwerk über §2 und Anlange 1 der DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmer verpflichtet vorrangig staatliches Recht anzuwenden. Dies ermöglicht es den UVT sich zur Erfüllung des Präventionsauftrages auch auf staatliche Arbeitsschutzvorschriften zu beziehen.
- 62Nenne einige Stakeholder bzw. Akteure im ArbeitsschutzBetrieb: Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsrat/Personalrat, SiFA, BA, SB, Mitarbeiter
Extern: UVT, Gewerbeaufsicht, SiGeKo, TÜV, ZÜS - 63Was ist die GDA und die NAK?Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine Initiative von Bund, Ländern und UVT und wurde 2008 durch Änderungen im §§ 20a-b ArbSchG und § 20 Abs. 1 SGB VII geschaffen. Mit der GDA erfüllt Deutschland eine zentrale Forderung der EU-Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Politisch gesteuert wird die GDA durch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK). Diese setzt sich aus je drei Vertretern des Bundes, der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen. Je drei Vertreter der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nehmen mit beratender Stimme teil. Der Vorsitz der NAK wechselt jährlich zwischen den GDA-Trägern. - 64Was sind die Kernelemente der GDA? Bund, Länder und UVT legen gemeinsam Arbeitsschutzziele und Arbeitsprogramme fest
Abstimmung bei Beratung und Überwachung der Arbeitsschutzbehörden der Länder und den UVT
Optimierung des Vorschriften- und Regelwerks (staatliches Recht hat Vorrang, neue UVV werden nur in Ausnahme-fällen und nach strenger Bedarfsprüfung erlassen)
Zukünftig Aufgabe der UVT: Konkretisierung staatlicher Gesetze und Vorschriften mit Branchenregeln.
Arbeitsschutzbehörden der Länder obliegt zusätzlich die Kontrolle weiterer arbeitsschutzrelevanter Bereiche wie z.B. Arbeitszeitgesetz, Lenkzeiten, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Produktsicherheit.
Regelmäßige Überprüfung der GDA Ziele durch statistische Auswertung der Arbeitsschutzpraxis - 65Nenne die aktuellen Arbeitsprogramme der GDA (2013 - 2018) MSE: Verringerung von arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich
Psyche: Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psych. Belastungen
ORGA: Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes - 66Nenne die Gesetzesgrundlagen für Teilnahme der UVT an Umsetzung und Fortschreibung der GDA§ 20a Abs. 1 ArbSchG
§ 20 Abs. 1 SGB VII
§ 14 Abs. 3 SGB VII - 67Nenne die fünf Themenfelder der GDA§ 20a Abs. 2 ArbSchG
Herstellen abgestimmter Vorschriften u. Regeln
Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele
Ableitung gemeinsamer Handlungsfelder und Arbeitsprogramme
Evaluierung der Ziele der Handlungsfelder und Arbeitsprogramme
Abgestimmtes Vorgehen von UVT und staatlicher Aufsichtsbehörde bei Überwachung und Beratung - 68Nenne die Organe und einige Aufgaben einer BerufsgenossenschaftBerufsgenossenschaften verfügen über drei Organe. Zwei dieser Organe, die Vertreterversammlung und der Vorstand, sind nach § 31 SGB IV Selbstverwaltungsorgane.
Vertreterversammlung (ähnlich Parlament): beschließt Satzung, Vorschriften, Gefahrtarif, Feststellung des Haus-haltsplans, wählt Vorstand -> Grundsätzliche Angelegenheiten
Vorstand (ähnlich Regierung): leitet und vertritt BG nach außen, stellt Haushaltsplan auf, beschließt Umlage -> trifft strategische Entscheidungen
Hauptgeschäftsführer: er führt die Verwaltungsgeschäfte unter Aufsicht des Vorstands - 69Wer leitet die Berufsgenossenschaften/ UVT?Der Vorstand verwaltet die BG laut § 17 der Satzung (BG ETEM). Verwalten kann als Synonym für „leiten“ betrachtet werden. Laut § 19 der Satzung „vertritt“ der Geschäftsführer die BG nach außen im Rahmen seiner übertragenen Auf-gaben. Vertreten ist schwächer zu werten als verwalten.
- 70Wer wählt die Vertreterversammlung? Die Vertreterversammlung wird von Arbeitgebern und Versicherten alle sechs Jahre gewählt (Sozialwahlen)
Die Vertreterversammlung wählt anschließend den Vorstand
Alle Vertreter der Selbstverwaltung üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. - 71Aus welchen Bereichen / Abteilungen besteht ein UVT? Versicherungsabteilung (Leistungsabteilung) -> Bezirksverwaltungen
Präventionsdienst
-> Präventionszentren
Selbstverwaltung (Vorstand, Vertreterversammlung)
Verwaltung (Geschäftsführung) - 72Nennen Sie die Rechtsstellung der Unfallversicherung§ 29 SGB IV: Rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit paritätischer Selbstverwaltung
- 73Was sind Wesensmerkmale einer Selbstverwaltung?Die Träger der Sozialversicherung als öffentlich-rechtliche Körperschaft übernehmen alle Steuerungsaufgaben in Eigenverantwortung unter Rechtsaufsicht des Staates. Damit sind sie organisatorisch und finanziell selbstständig. Das Besondere an diesem Prinzip ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber unmittelbar an der Selbstverwaltung beteiligt sind. Erhebt Beiträge von ihren Mitgliedern.
- 74Wie wird die Selbstverwaltung der UVT verfassungsrechtlich hergeleitet? Artikel 20 GG: BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Hinblick auf Sozialwahlen)
Artikel 87 Abs. 2 GG: UVT sind „Körperschaften des öffentlichen Rechts“
Hinweis: Deutschland hat „nachkriegsbedingt“ keine Verfassung sondern ein Grundgesetz das als Verfassung gilt - 75Was ist Voraussetzung für eine sofort vollziehbare Anordnung?Es muss Gefahr im Verzug sein, d.h. der Eintritt einer Gefahr für Leben und Gesundheit ist so wahrscheinlich, dass ein Aufschub nicht mehr verantwortet werden kann. (§ 19 Abs. 1 Satz 2 SGB VII)
- 76Welches Gericht ist bei Anordnungen von AP zuständig? Welcher Rechtsweg wird eingelegt?Verwaltungsgericht (nicht Sozialgericht)
Erklärung: Es gibt 3 Gerichtsbarkeiten
1. Anordnung ist ein Verwaltungsakt und Klagen gegen die Anordnungen gehen somit vor das Verwaltungsgericht
2. Klagen auf Leistung (z.B. Rente) gehen vor das Sozialgericht (öffentlich-rechtliche Streitigkeiten)
3. Ordentliche Gerichtsbarkeit betrifft Strafrecht, Bußgeld oder Zivilrecht (z.B. Regress; Schwarzgeld etc.) - 77Hat Widerspruch gegen Anordnungen nach SGB VII § 19 (1) Satz 1 bzw. 2 aufschiebende Wirkung? Satz 1: JA (§ 80 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung hat Widerspruch gegen Anordnung aufschiebende Wirkung)
Satz 2: NEIN (aufschiebende Wirkung entfällt u.a. bei Gefahr in Verzug) - 78Beschreibe die wesentlichen Merkmale eines Verwaltungsaktes nach § 31 SGB X Maßnahme einer Behörde (Verfügung, Entscheidung)
Einseitig hoheitlich (von oben nach unten ohne Verhandlungsmöglichkeit)
Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes
Zur Regelung bestimmt (etwas zu Tun oder zu Unterlassen)
Einzelfall (an Einzelperson oder einen bestimmten Personenkreis gerichtet)
Unmittelbare Rechtswirkung nach außen
Verwaltungsakte bei AP (z.B. Anordnung) erfolgen meist schriftlich und enthalten eine Rechtsbehelfsbelehrung - 79Was versteht man unter einer Rechtsbehelfsbelehrung?Die Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil einer Anordnung und ist schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Sie enthält die Widerspruchsfrist, Anschrift der zuständigen Stelle (z.B. BG ETEM), sowie den Verweis auf die geltende Rechts-vorschrift (§§ 68, 70 VwGO).
- 80Abgrenzung Verwaltungsakt - Norm VA: konkret-individuell (Einzelfallregelung für eine bestimmte Person)
VA: abstrakt-individuell (Regelung einer Vielzahl von Fällen an eine bestimmte Person)
VA: konkret-generell (Einzelfallregelung bestimmte, bestimmbare Personenvielzahl: Allgemeinverfügung)
Norm: abstrakt-generell (Regelung einer Vielzahl von Fällen an Personenvielzahl gedacht - 81Was versteht man unter einer Anordnung?Eine Anordnung (auch Verwaltungsakt) ist eine Anweisung eines Amtsträgers oder einer Behörde, die an eine natürliche oder juristische Person gerichtet ist und den Eintritt einer Rechtsfolge beabsichtigt. Ungeachtet der Rechtmäßigkeit ist der Adressat zunächst an die Anordnung gebunden. Mit der Einlegung von Rechtsmitteln kann der Adressat die Anordnung jedoch anfechten und eine rechtliche Überprüfung erreichen.
Im verwaltungsrechtlichen Vorverfahren tritt mit Einlegung eines Widerspruchs grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung im Sinne eines vorläufigen Vollzugshindernisses ein. - 82Skizziere die Normenpyramide mit je einem Beispiel

- 83Welche EU Richtlinien kennen Sie? ArbeitsschutzRL 89/391/EWG = Rahmenrichtlinie für den Arbeitsschutz
Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
MRL 2006/42/EG
Konformitätsbeurteilungsverfahren und CE-Kennzeichnung, 768/2008/EG - 84Rechtsgrundlage für EU-Richtlinien und VerordnungenDas EU-Recht wird in primärrechtliche und sekundärrechtliche Vorschriften unterteilt. Primärrecht sind insbesondere die Verträge, die die Grundlage für alle EU-Maßnahmen bilden (EG, AEUV).
Basierend auf der Rechtsgrundlage der Artikel 114 (Produkte, Binnenmarkt) und Artikel 153 (Arbeitsumwelt, Sozialcharta) des völkerrechtlichen Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlässt das EU-Parlament EU-Richtlinien und EU-Verordnungen zur Rechtsvereinheitlichung im EU-Gebiet. - 85Erkläre den Unterschied zwischen EU-Verordnung und EU Richtlinie EU-Verordnungen (z.B. REACH Verordnung) sind verbindliche Rechtsakte und dienen in erster Linie der Rechts-vereinheitlichung im EU-Gebiet. Sie sind an den genannten Adressatenkreis gerichtet, in allen Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Sie werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten an einem in der Verordnung festgelegten Zeitpunkt oder am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Jedes nationale Gesetz, das einer in Kraft getretenen EU-Verordnung widerspricht, ist daher sofort wirkungslos.
EU-Richtlinien sind Rechtsakte die an Mitgliedstaaten gerichtet werden und für diese hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich sind. Die EU-Staaten wählen Form und Mittel der Umsetzung in nationale Gesetze, mit denen die Ziele innerhalb einer bestimmten Frist zu erreichen sind (Art. 288 AEUV). - 86Ordne Begriffe nach Verbindlichkeit: GG, Völkerrecht, Gesetze, Verordnungen, technische Regeln1. Grundgesetz (laut Folien GG vor VR)
2. Völkerrecht
3. Gesetze
4. Verordnungen, Satzungen, UVV, Tarifverträge
5. Technische Regeln - 87Welche Eckpunkte des gemeinsamen Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz gibt es?Aus der Kritik am deutschen Dualismus wurden folgende Eckpunkte abgeleitet:
Vereinheitlichung, Entbürokratisierung durch GDA
Schwerpunktsetzung durch Programme
GDA-Leitlinien
Datenaustausch mit gegenseitiger Anerkennung der Besichtigungen - 88Auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage arbeiten UVT und Krankenkassen zusammen? § 14 Abs. 2 SGB VII: Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die UVT mit den Krankenkassen zusammen.
§ 20 a Abs. 2 SGB V: Zusammenarbeit der KK mit den UVT im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung.
§ 20 b Abs. 1 SGB V: KK unterstützen UVT bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und informieren UVT bei Verdacht auf berufsbedingte gesundheitliche Gefährdung oder BK.
§ 20 b SGB V Abs. 2: KK arbeiten eng mit UVT zusammen
§ 188 SGB VII Auskunftspflicht der KK gegenüber UVT zur Feststellung eines Versicherungsfalls
(§ 190 SGB VII Informationspflicht des UVTs gegenüber RV) - 89Erkläre das Kombinations- & Kooperationsmodell im Hinblick auf Entwicklung der BG RegelwerkeZur Vermeidung von Doppelregelungen zum gleichen Sachverhalt (BG und staatliches Regelwerk) werden zwei Instru-mente eingesetzt: das Kooperationsmodell und das Kombinationsmodell (§20 Abs. 2 Nr. 5 ArbSchG).
Kooperationsmodell stellt sicher, dass Inhalte von DGUV Regeln in geeigneter Weise Eingang in das staatliche Technische Regelwerk finden.
Kombinationsmodel stellt sicher, dass sog. "Branchenregeln" der UV-Träger das staatliche Regelwerk ergänzen. - 90Was bedeutet für Krankenkassen das Wirtschaftlichkeitsgebot?KK leisten mit allen notwendigen Mitteln. Begrenzung der Leistungen auf ein Mindestmaß (ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich).
- 91Wodurch unterscheiden sich die Leistungen der KK von denen der UVT? KK: mit allen notwendigen Mitteln (Mindestmaß, Wirtschaftlichkeitsgebotes nach § 12 SGB V)
UVT mit allen geeigneten Mitteln (Leistungsumfang geht weit über KK Leistung hinaus) - 92Nenne die fünf Staatsstrukturprinzipien der BRD (Art. 20 GG) Bundesstaat
Rechtsstaat (Rechtsprechung ist an Gesetze gebunden)
Demokratie
Sozialstaat
Republik - 93Nenne drei Elemente, die einen Staat ausmachenEin Staat ist eine politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Herrschaft (Staatsgewalt, Macht).
- 94Nenne drei Staatsgewalten Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) beschließt die Gesetze.
Die Exekutive (vollziehende Gewalt) führt die Gesetze aus.
Die Judikative (Rechtsprechung) überwacht die Einhaltung der Gesetze. - 95Nenne die fünf SozialversicherungszweigeSGB V Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 1883
SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung (UV) 1884
SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung (RV) 1889
SGB III Arbeitslosenversicherung (ALV) 1927
SGB XI Soziale Pflegeversicherung (PV) 1995 - 96Welche Auswirkung hat die viele "Bundesländerlösung" auf den Arbeitsschutz?In jedem Bundesland eine eigene Gewerbeaufsicht (Ländersache) und keine zentrale Behörde. Zersplitterung der staatlichen Überwachung (z.B. Baden-Württemberg: Gewerbeaufsicht auf kommunaler Ebene: 50 Ämter, NRW 3 Bezirksregierungen). Regionale Unterschiede in der Auslegung durch gleiche Ämter.
- 97Wer hat (welche Einzelperson) in der BRD die höchste politische Macht?Bundeskanzler(in)`
(Mutti) :-P - 98Wie werden die Rechte nach dem GG aufgeteilt (nenne zwei Beispiele)Freiheitsrechte - Gleichheitsrechte
Menschenrechte - Bürgerrechte - 99Was besagt das Verhältnismäßigkeitsprinzip / -grundsatz? Wie müssen Maßnahmen sein?Für Verwaltungsakte gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip, sprich Anordnungen oder Maßnahmen müssen stets:
geeignet (alles was den Zweck erfüllt, immer gegeben)
erforderlich (es gibt kein Milderes Mittel um das gleiche zu bewirken)
und angemessen (Zweck-Mittel-Relation) sein - 100Welche Rechtsgrundlage nennt die zentralen Aufgaben der AP?§ 17 SGB VII Überwachung und Beratung -> Die UVT haben die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten.
- 101Nennen Sie 3 Dienstleistungen der AP für die UVT-Verwaltung BK-Ermittlungen
Unfalluntersuchungen (z.B. wie ist es zum Unfall gekommen, Zeugen,...)
Bußgeld- und Regressverfahren - 102Welche Bedeutung hat die Frage der Zuständigkeit eines Unternehmens für den Unternehmer?In Satzung der jeweiligen BG steht für welche Unternehmen die BG zuständig ist. Einordnung in die “richtige“ BG für Unternehmen sehr wichtig -> Einstufung in Gefahrtarif -> Beitragshöhe davon abhängig. Wechsel der BG ist schwierig, vor allem wenn es günstiger für den Unternehmer wird. (Katasterfrieden)
- 103Ist ein Deutscher bei einer Tätigkeit im Ausland versichert? Wann besteht ggf. Versicherungsschutz?Ausstrahlung: § 4 SGB IV
Versicherungsschutz eines im Inland angestellten Beschäftigten bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland, wenn die Dauer durch ein festes Datum oder durch den Eintritt eines vorher zeitlich bestimmten Ereignisses begrenzt wird. (konkrete zeitliche Höchstdauer kann durch Rechtsvorschriften des Entsendestaates, z.B. 24 Monate innerhalb der EU, festgelegt sein). (Bereiter-Hahn)
Einstrahlung: § 5 SGB IV
Ausländische Beschäftigte haben keinen Versicherungsschutz durch deutschen UVT (analog zu Ausstrahlung). (Bereiter-Hahn) - 104Voraussetzungen für Personen, die wie Beschäftigte tätig werden. Welche Eigenschaften charakterisieren ein beschäftigungsähnliches Verhältnis? Eine ernsthafte Tätigkeit, die einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmt ist
Entspricht – ausdrücklich oder mutmaßlich – dem Willen des Unternehmers
Könnte ihrer Art nach von Personen in einem Beschäftigungsverhältnis verrichtet werden
Ist nach den Umständen des Einzelfalles arbeitnehmerähnlich
NICHT: Gefälligkeitsleistungen (Familie, Freunde), Mitgliedschaftliche Verpflichtung - 105Wann ist eine Gemeinschaftsveranstaltung versichert? angemessener Gemeinschaftszweck verfolgt wird (keine Einzelveranstaltung)
Planung und Durchführung von Unternehmer oder Beauftragten (z.B. BR, Festausschuss) getragen wird
Unternehmer selbst anwesend ist oder sich offiziell vertreten lässt
alle Betriebsangehörigen einer Betriebseinheit (z.B. Abteilung) daran teilnehmen können
=> alle Punkte müssen erfüllt sein - 106Welche Pflichten kann der Unternehmer nicht übertragen? Oberaufsicht
Führsorgepflicht
Auswahl; Organisation; Aufsichts- und Kontrollpflicht (AOK) auf den Ebenen darunter darf weitergegeben werden - 107Womit werden Pflichten im Arbeitsschutz auf Führungskräfte übertragen?Auswahl: Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Prozessbeschreibung, Pflichtenübertragung
Die Rechtspflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen richtet sich an den Arbeitgeber und gilt für das jeweilige Unternehmen insgesamt und generell. Der Arbeitgeber kann die Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen auf weisungsberechtigte Führungskräfte übertragen. - 108Wann haftet ein Unternehmer bei einem Arbeitsunfall seines Arbeitnehmers? bei Vorsatz § 104 SGB VII (bei grober Fahrlässigkeit nach §110 SGB VII auch Regress möglich)
Wenn Haftung, dann nur nach zivilrechtlichen Maßstäben (Schmerzensgeld, Rentengelder nur bis Eintritt ins Rentenalter und nicht bis ans Lebensende)
Strafrechtliche Haftung (bleibt unberührt) - 109Was versteht man unter Paritätsprinzip?Die Beitragszahlung erfolgt durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer („ paritätisch“).
z.B. Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, eingeschränkt bei Krankenversicherung.
Ausnahme: Unfallversicherung => hier zahlt nur der Arbeitgeber - 110Nenne Kriterien die Arbeitsschutzmaßnahmen erfüllen sollen (§4 ArbSchG) Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen (TOP Maßnahmenhierarchie)
Arbeit ist so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit verhindert oder minimiert werden
Müssen dem Stand der Technik entsprechen (siehe Frage 25) - 111Welche Rechte und Pflichten gegenüber dem UVT hat der Unternehmer nach SGB VII Rechte: Haftungsablösung (§§104ff SGB VII)
Anspruch auf Beratung in Fragen der Prävention (§ 17 SGB VII)
Aktives + passives Wahlrecht (Vertreterversammlung; § 46 SGB IV)
Freiwillige Unternehmerversicherung (wenn nicht Kraft Gesetz oder Satzung;§6 SGB VII)
Pflichten:
Beachtung der UVV (GfB, Unterweisung etc.; §§ 15 Abs. 5 und 21 Abs. 1 SGB VII)
Anzeige von Unfällen (§ 193 SGB VII)
Allgemeine Mitteilungs- und Auskunftspflicht (§ 192 SGB VII)
Beitragszahlung (§§ 150 Abs. 1, 185 SGB VII)
Unterstützungspflichten der UVT (§ 191 SGB VII, §19 Abs. (3) SGB VII) - 112Nenne vier Arten von Zuständigkeiten zwischen Unternehmen und UVTUnternehmerische Tätigkeit begründet die:
Materielle Zuständigkeit (§ 136 SGB VII) eines Unternehmens beginnt mit Eröffnung oder vorbereitenden Arbeiten, unabhängig davon ob das U angemeldet wurde, Beiträge bezahlt oder versicherte Personen tätig sind. Binnen 1 Woche nach Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten muss zuständige UVT informieren werden (§ 192 SGB VII).
Unternehmerische Tätigkeit und materielle Zuständigkeit verlangt Vollzug:
Formelle Zuständigkeit ergibt sich aus dem Vollzug der materiellen Zuständigkeit (Bescheid über Beginn/Ende der Zugehörigkeit durch die BG). Dient der Rechtssicherheit und bedarf eines Verwaltungsaktes (Bescheid).
Sachliche Zuständigkeit der gewerblichen BG kann durch Rechtserverordnung geändert werden (§ 122 SGB VII). Zuständigkeit bis heute nach Bundesratsbeschluss von 21.5.1885. Bei Streitigkeiten wird nach Art, Tätigkeit, oder Materialien (alphabetisches Verzeichnis) entschieden. Schiedsgericht bei der DGUV.
Die örtliche Zuständigkeit des UVT für ein Unternehmen richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens. - 113Worauf begründet sich die Fürsorgepflicht des UnternehmersIn Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht aus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, die aus weiteren Gesetzen ergänzt wird (z.B. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den Handlungsgehilfen, § 62 HGB). Der Arbeitgeber ist gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Hierzu besteht eine Reihe von gesetzlichen Schutzvorschriften wie ArbStättV, ArbSchG, ASiG.
- 114Was versteht man unter Garantenstellung des UnternehmersGarantenstellung bedeutet die Pflicht (oder Rechtsverpflichtung) inne zu haben Unfälle zu verhindern, bzw. für die Unfallverhütung verantwortlich zu sein. Im Unternehmen ist dies der Unternehmer. Bei gewissen Tatbeständen wird auch das Nichtstun bestraft (z.B. Abwendung einer möglichen Gefahr).
- 115Nenne mindestens fünf (Grund)pflichten des Arbeitsgebers1. Organisationspflicht
2. Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (GBU)
3. Unterweisungspflicht
4. Auswahlpflicht
5. Aufsichtspflicht / Kontrollpflicht
6. Anpassung (KVP)
7. Sicherstellung Erste Hilfe
8. Informationspflicht - 116Erläutere den Unterschied zwischen der Gefährdungsbeurteilung als betriebliches Handlungskonzept (Organisation) und des methodischen Vorgehens zur ArbeitssystemgestaltungGfB als betriebliches Handlungskonzept
Beurteilung der Arbeitsbedingungen als betrieblichen Prozess zur Gestaltung von Arbeitssystemen verstehen
Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist Führungsaufgabe
Bestandteil der betrieblichen Arbeitsorganisation Strategische Ausrichtung – KVP
GfB als methodische Vorgehensweise bei der Arbeitssystemgestaltung
Umsetzung der Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes zur Erfassung von Gefährdungen und deren Beurteilung, um geeignete Maßnahmen abzuleiten
Vorgehen einer Gefährdungsbeurteilung – beispielsweise nach den Handlungsschritten der Sifa - 117Nenne für eine Kreissäge 98 dB(A) jeweils eine Maßnahme zu STOP mit Beispiel(S)ubstitution: Nutzung einer gekapselten CNC-Maschine
(T)echnische: Nachrüstung einer Lärmkapselung
(O)rganisatorische: Mitarbeiter wechseln sich regelmäßig ab
(P)ersonenbezogene: PSA tragen (Gehörschutz)
(V)erhaltensmaßnahme: Unterweisung, (P)ersönliche Maßnahme - 118Fräsmaschine: Schutzeinrichtung an bewegten Maschinenteilen – welche Ebene der MaßnahmenhierarchieSicherheitstechnische Maßnahme (räumliche Trennung); Ebene 2
- 119Arbeitsplatz zur Metallentfettung arbeitet mit chemischem Stoff, der mit „ätzend“ gekennzeichnet ist. Nenne je eine Maßnahme entsprechend der Maßnahmenhierarchie zur Reduzierung der Gefährdung Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen/reduzieren „ätzenden“ Stoff ersetzen
Sicherheitstechnische Maßnahme – räumliche Trennung Mechanischer Spritzschutz
Organisatorische Maßnahme Verringerung der gelagerten Menge am (z.B. nur Bedarf einer Schicht)
Persönlich PSA nutzen
Verhaltensbezogene Maßnahme Unterweisung - 120Erklärungsmodell von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen: Ordnen Sie die folgenden Begriffe Gefahrenquelle, Gefährdungsfaktoren, Gefahrbringende Bedingungen den einzelne Felder zu

- 121Definiere Sie die Begriffe Leistungsvoraussetzungen, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit Individuelle Leistungsvoraussetzungen: Gesamtheit der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit sowie der physischen und psychischen Leistungsbereitschaft des Menschen.
Leistungsfähigkeit: Summe des verfügbaren individuellen Leistungsvermögens. Theoretisch die maximale Kapazität des Menschen. Psychische und physische Aspekte.
Leistungsbereitschaft: bezeichnet das Maß, in dem jemand bereit ist, sein Leistungsvermögen in Form von Arbeit für ein bestimmtes Ziel einzubringen. - 122Nenne Beispiele für die physische und psychische Leistungsfähigkeit und LeistungsbereitschaftPhysisch: LF: Stütz-, Bewegungssystem, Herztätigkeit, Blutkreislauf, Atmung, Stoffwechsel, Sinnesorgane, Alter, Geschlecht, Größe, Gewicht
LB: Biotonus, Muskeltonus, motorische Aktivität, Aktivität der Nerven
Psychisch: LF: Informationsaufnahme, Sinneswahrnehmung, Infoverarbeitung, Infospeicherung
LB: Bedürfnisse, Interessen, Absichten, Einstellungen - 123Definiere die Begriffe Belastung und BeanspruchungBelastung := Einwirkgröße: Gesamtheit der äußeren Bedingungen und Anforderungen im Arbeitssystem, die auf eine Person einwirken (physisch und psychisch). Belastungen sind objektive Größen und können gemessen werden. Ohne Belastung ist der Mensch längerfristig nicht überlebensfähig.
Beanspruchung := Auswirkungsgröße: Die durch unterschiedliche individuelle Leistungsvoraussetzungen geprägten, nicht langfristigen Reaktionen des Menschen auf die von außen auf ihn einwirkenden Belastungen. Eine Beanspruchung kann positiv (adäquat) oder negativ (Fehlbeanspruchung) sein. - 124Definiere den Begriff UnfallEin Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes, zeitlich und örtlich bestimmbares, unfreiwilliges und von außen ein-wirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Gesundheitsschaden erleidet.
- 125Nenne die Grundvoraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (oder Wegeunfalls) Versicherte Person
versicherte Tätigkeit (versicherter Weg)
Unfallereignis
Körperschaden - 126Was bedeutet "plötzlich" bei der Entstehung eines Arbeitsunfalls?Plötzlich ist eine Schichtlänge
- 127Was versteht man unter Kausalkette?

- 128Definiere den Begriff BerufskrankheitBerufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und in der BK-Liste erfasst sind.
Voraussetzungen für eine Berufskrankheit:
Versicherte Person
versicherte Tätigkeit
schädigende Einwirkung (in erheblich höherem Grade der Einwirkung ausgesetzt als normal, mind. 2 fach)
Erkrankung erfasst in der BK-Liste - 129Nenne vier Methoden zur Risikobeurteilung von Gefährdungen Spezifische Verfahren – Grenzwerte
Leitmerkmalmethode
Risikograph (Abschätzung)
Risikomatrix nach NOHL (Abschätzung)
Zürich-Methode (Abschätzung) - 130Nenne Kriterien, die zur Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit bei der Risikobeurteilung herangezogen werden können Expositionszeit
Intensität der Einwirkung
Gefahrbringende Bedingung
Bewältigungsmöglichkeiten
Schutzsysteme
Bisherige Ereignisse - 131Nenne Kriterien, von denen die Schadensschwere abhängig ist bei der Risikobeurteilung Art und Anzahl der Gefahrenquelle(n)
Art und Intensität der Einwirkung
Betroffener Körperteil/Psyche - 132Was ist die rechtliche Grundlage der Pflichtenübertragung, wie sollte sie ausgestaltet sein§ 13 ArbSchG // § 13 DGUV Vorschrift 1. Die Pflichtenübertragung muss schriftlich erfolgen, über:
Arbeitsvertrag
Stellenbeschreibung
Funktionsbeschreibung
separates Dokument Pflichtenübertragung ( je konkreter desto besser!)
Unterschriften des Arbeitgebers und des Beschäftigten tragen
Hinweis: weisungsbefugte Führungskräfte haben automatisch auch Fürsorgepflicht der Ihnen unterstellten Mitarbeiter - 133Weshalb sind die DGUV Vorschriften 1 und 2 besondere im Rechtssystem der BRD?Die DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 2 sind UVV, die jeweils ein staatliches Gesetz konkretisieren. (V 1 das Arbeits-schutzgesetz, V 2 das Arbeitssicherheitsgesetz)
- 134Erläutere den Unterschied zwischen den Anlagen 1-3 und den Anhängen 1-5 der DGUV V2 Anlagen 1-3 sind rechtsverbindlich Anhänge 1-5 sind rechtlich NICHT verbindlich Anlagen 1-3 sind rechtsverbindlich
Anhänge 1-5 sind rechtlich NICHT verbindlich - 135Welches sind die 2 Organe der Selbstverwaltung der UVTDie beiden Organe der Selbstverwaltung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Hinweis: Die Geschäftsführung ist ein Organ der UVT, ABER nicht Selbstverwaltung. - 136Muss sich eine Sifa beim Wechsel in eine andere Branche fortbilden? Wer ist dafür verantwortlichJa. Der AG hat bei Bestellung der Sifa dafür zu sorgen dass die erforderlichen branchen- und fachbezogenen Kenntnisse vorhanden sind (§ 4 Abs. 7 DGUV Vorschrift 2)
- 137Müssen Sifa und BA über ihre Leistungen Rechenschaft ablegen? In allem Modellen? Wann?Ja. Rechenschaft muss regelmäßig in allen Modellen abgelegt werden. (§ 5 DGUV Vorschrift 2).
- 138Was sind die Grundlagen der Tätigkeit von betrieblichen Beauftragten? (nur für rechtlich geforderten Beauftragten)1. schriftliche Beauftragung („Bestellung“)
2. klare Aufgabenzuweisung und Kompetenzen
3. regelmäßige Aus- und Weiterbildung
4. Rechtsgrundlage nennen
5. Jahresbericht - 139Nennen Sie Zielperson und die Ziele des Orga-ChecksZielperson ist der Arbeitgeber von KMU. Die Ziele sind:
Überprüfung und Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens
Selbstcheck des Arbeitgebers von KMU
Benchmarking - 140Welche Eigenschaften sollen die Ziele eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) habenSMART: S = spezifisch / M = messbar / A = attraktiv / akzeptiert / R = realistisch / T = terminierbar
- 141Was versteht man unter AblauforganisationDie Ablauforganisation bezeichnet die (zeitliche und) logische Abfolge der Aufgabenwahrnehmung (Prozessorientierung). Sie beinhaltet die Art und Weise der Vorbereitung, Planung, Durchführung, Überwachung und Kontrolle von Aufgaben. Was machen wir? Wie ? Wann? Wo? Womit?
- 142Was ist ein AMS? Kreuzen Sie die richtige Antwort an (nur eine richtige Antwort)Planen, Organisieren und systematisches Betreiben von Sicherheit und Gesundheitsschutz
- 143Welchen Gesetzescharakter haben UVV’enVerordnung
Verwaltungsvorschrift - 144Nach welcher Rechtsgrundlage erlassen UVT´en Unfallverhütungsvorschriften§15 SGB VII „Unfallverhütungsvorschriften“
- 145Von welchem Organ der UVT werden UVV erlassen?Das BMAS, bzw. die zuständige obere Landesbehörde muss die UVV genehmigen.
- 146Unter welchen Bedingungen können UVT Unfallverhütungsvorschrift erlassen müssen mit der DGUV abgestimmt sein
müssen zur Prävention geeignet sein
müssen erforderlich sein
es darf hierzu in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften keine Regelungen geben
bedürfen einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (BMAS oder Landesbehörde) - 147An welchen Personenkreis richten sich die UVVUVV-en richten sich an den Unternehmer und die Versicherten (§ 1 DGUV Vorschrift 1)
- 148Unter welchen Voraussetzungen kann bei Verstoß gegen eine UVV ein Bußgeld erlassen werden Tatbestand muss in der UVV als ordnungswidrig aufgeführt sein
es muss ein Verweis auf § 209 SGB VII (Bußgeldvorschriften) in der UVV vorhanden sein - 149Unter welchen Umständen können UVT eine Ausnahmegenehmigung zu einer UVV erteilen Schriftlicher Antrag des Unternehmers mit Stellungnahme der Arbeitnehmervertretung liegt der BG vor
Unternehmer ergreift Maßnahmen, die gleichwertigen Schutz gewährleisten
Umsetzung der UVV führt zu unverhältnismäßigen Härte; Abweichung mit dem Schutz der Versicherten vereinbar
Nur autonomes Recht betroffen: alleinige Entscheidung durch die BG
Auch staatliches Recht betroffen: BG muss Stellungnahme/Genehmigung der Arbeitsschutzbehörde einholen
Einzelfallprüfung - 150Wo werden neue UVV veröffentlichtAuf der Internetseite des UVT. Veröffentlichung durch die DGUV und Bekanntgabe im Bundesanzeiger
- 151Welche BG ist zuständig wenn ein Betrieb verschiedene Betriebsteile hat§ 131 SGB VII: Die BG des Hauptunternehmens ist auch für die Nebenunternehmen und Hilfsunternehmen zuständig. Das Hauptunternehmen ist derjenige Teil des Gesamtunternehmens, der den wirtschaftlichen Schwerpunkt bildet und dem Unternehmen sein eigentliches, besonderes Gepräge verleiht.
- 152Wer ist in Deutschland für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständigFachministerien der Länder (Gewerbeaufsicht)
UVT - 153Welcher Behörde obliegt es die Einhaltung der Vorschriften des ArbSchG zu überwachenFachministerien der Länder (Gewerbeaufsicht)
- 154Definieren Sie den Begriff „Unfallrisiko“ in einem SatzUnfallrisiko ist das Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere.
Wahrscheinlichkeit, dass durch einen verletzungsbewirkenden Faktor(en) ein Unfall entsteht und dessen Schwere. - 155Nenne die Beteiligten der betrieblichen Sicherheitsorganisation (Akteure im Arbeitsschutz) Unternehmer,
Vorgesetzte/Führungskräfte
Betriebsrat
Sifa, Betriebsarzt, SB
Ersthelfer, Brandschutzbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte, Spezialisten - 156Nenne drei Rechtsakte von UVT (autonomes Recht) Erlass von UVV
Erlass einer eigenen Satzungen
Festsetzung des Gefahrtarifs der versicherten Unternehmen - 157Nenne einige Anlagen/Betriebsmittel die einer besonderen Prüfung/Überwachung bedürfenDruckkesselanlagen, Krane, Aufzüge, kraftbetätigte Tore
- 158Nenne Maßzahlen für die Beurteilung von Schadensschwere

- 159Nenne Maßzahlen für die Beurteilung von EIntrittswahrscheinlichkeit

- 160Welche Komponenten müssen in ausreichender Konzentration für eine Explosion vorhanden sein Brennbarer Stoff (oder Gas)
Sauerstoff (Luft)
Zündquelle
(explosionsfähige Atmosphäre kann hier angenommen werden, da von ausreichender Konzentration die Rede ist) - 161In welchen Gesetzen / Vorschriften wird die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gefordert§ 5 ArbSchG
§ 6 Gefahrstoffverordnung
§§ 4, 7 Biostoffverordnung
§ 3 BetrSichV
§ 3 ArbStättV
§ 3 DGUV Vorschrift 1
DGUV Vorschrift 2 - 162Ist eine berufsbedingte Krankheit automatisch eine BK? Begründen Sie in einem SatzNein, da eine BK als solche durch Rechtsverordnung definiert sein muss. (BK-Verordnung)
- 163Beschreiben Sie den Begriff “Minderung der Erwerbsfähigkeit“ in einem SatzDie MdE beschreibt den Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens.
- 164Was bedeutet das CE-Kennzeichen auf einem ProduktMit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller/ Inverkehrbringer, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsvorschriften der EU über ihre Anbringung festgelegt sind -> Konformitätserklärung
- 165Wie sorgen die UVT für eine wirksame Erste Hilfe Überwachung und Beratung der Unternehmer über Wirksamkeit der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
Festlegung der Anzahl der notwendigen Ersthelfer und Fortbildungsintervalle
(DGUV Vorschrift 1)
Finanzierung der Ersthelfer Ausbildung - 166Nenne drei UVT Leistungen bei Berufskrankheiten Erstattung der Behandlungskosten
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Handschuhe)
Umschulung - 167Wie kann ein Arbeitnehmer unterwiesen werden Mündlich: Vortrag/ Lehrgespräch
Schriftlich: Test, Fragebogen
CBT: Computer basiertes Training
Kurzgespräche
Unterweisungsvideos
Verständniskontrolle notwendig! - 168Was und wie muss unterwiesen werden(laut § 12 ArbSchG)
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
ausreichend und angemessen
über die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Während der Arbeitszeit
regelmäßig
anlassbezogen
(DGUV Vorschrift 1)
mind. 1 x jährlich
Dokumentation
verständlich
geltende Vorschriften und Regeln
(GefStoffV)
Mündlich
Nach Betriebsanweisung
Verständlich
zugänglich - 169Was muss bei Unterweisungen spezielles beachtet werdenUnterweisen darf nur wer weisungsbefugt ist (Unternehmer oder Führungskraft). Schulen darf jeder
- 170Wann muss unterwiesen werden bei der Einstellung
bei Veränderungen im Aufgabenbereich
der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen
an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein (z.B. nach Unfällen)
erforderlichenfalls wiederholt werden
mindestens einmal jährlich erfolgen
dokumentiert werden (DGUV Vorschrift 1) - 171Nenne drei Berufskrankheiten2301 Lärmschwerhörigkeit
5101 Hauterkrankungen
6101 Augenzittern der Bergleute
(2113 Carpaltunnel-Syndrom durch Arm-Hand Schwingungen) - 172Was bedeutet ZertifizierungAls Zertifizierung bezeichnet man ein „Verfahren, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachgewiesen wird“ (z.B. Din ISO 9001, SeSam Gütesiegel, AMS Bau, SCC)
- 173Was versteht man unter AkkreditierungAkkreditierung (Definition nach DIN EN ISO/IEC 17011)
"Akkreditierung ist die Bestätigung durch eine dritte Stelle die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen." - 174Nenne fünf ASA-Teilnehmer (laut ASiG § 11)Unternehmer oder Beauftragter
Betriebsarzt
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragter
2x Betriebsrat - 175Wer leitet den ArbeitsschutzausschussUnternehmer (oder eine von Ihm beauftragte Person)
- 176Was ist der PDCA-Zyklus

- 177Was ist der erweiterte Präventionsauftrag, welches Modell spiegelt diesen wiederMit SGB VII (1997) wurde Präventionsauftrag um arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erweitert (zuvor AU+BK).
(x) Belastungs-Beanspruchungs-Modell - 178Nenne einige Gefährdungsfaktoren

- 179Nenne Beispiele für mechanische Gefährdungsfaktoren

- 180Nenne Beispiele für mechanische Gefährdungen
- 181Nenne sechs Elemente eines Arbeitssystems1. Eingabe
2. Arbeitsaufgabe
3. Mensch
4. Arbeitsmittel
5. Arbeitsablauf
6. Arbeitsplatz/-stätte
7. Arbeitsumgebung
8. Ausgabe
9. Andere Arbeitssysteme - 182Wer ist Mitglied im Ausschuss für Arbeits- und Verbrauchsprodukte§ 33 ProdSG. Ausschuss für Produktsicherheit.
Dem Ausschuss sollen sachverständige Personen aus dem Kreis der Marktüberwachungsbehörden, der Konformitätsbewertungsstellen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, des Deutschen Instituts für Normung e.V., der Kommission Arbeitsschutz und Normung, der Arbeitgebervereinigungen, der Gewerkschaften und der beteiligten Ver-bände, insbesondere der Hersteller, der Händler und der Verbraucher, angehören. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. - 183Wer ist HerstellerWer Maschinen konstruiert, baut, umbaut, im Eigenbau herstellt, zusammenstellt/zusammenfügt, komplettiert, wesentlich verändert (z.B. durch An- und Umbauten), inverkehrbringt oder importiert.
- 184Welche Voraussetzungen muss eine Maschine erfüllen um diese in der EU in Verkehr zu bringen Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG u.a.: Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Konformitätsbewertungsverfahren muss durchgeführt sein
Konformitätserklärung
CE-Kennzeichnung
Dokumentation / Technische Unterlagen
Erforderliche Informationen (Betriebsanleitung)
Bau und Ausrüstung - 185In welcher Sprache müssen Betriebsanleitungen in der EU erstellt werden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang 1 Kapitel 1.7.4): Anwendersprache (Betreibersprache) (Übersetzung der Originalbetriebsanleitung)
Herstellersprache (Originalbetriebsanleitung) - 186Nenne Erzeugnisse für die die Maschinenrichtlinie gilt Maschinen
auswechselbare Ausrüstungen
Sicherheitsbauteile
Lastaufnahmemittel
Ketten, Seile und Gurte
abnehmbare Gelenkwellen
unvollständige Maschinen - 187Wo liegt der Unterschied zwischen harmonisierten und nichtharmonisierten BereichenHarmonisiert = EU-weit;
Nichtharmonisiert = nationale Normung - 188Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln Erstprüfung
Wiederholungsprüfungen, Kontrollprüfungen/Wartungen
Vorgehen:
Bestandsaufnahme
Wartungs- und Prüfkriterien erfassen (sachliche und gesetzliche)
Prüfpläne, Prüflisten erstellen
(Prüfungsprozess)
Dokumentation und Kontrolle
Befähigte Person laut TRBS 1203:
Berufsausbildung
Berufserfahrung
Zeitnahe berufliche Tätigkeit
Kenntnisse UVV
Weisungsfreiheit - 189Welche Typen/Klassifizierungen Europäischer Sicherheitsnormen gibt es Typ A: Sicherheitsgrundnormen Produktübergreifende Normen
Typ B: Sicherheitsgruppennormen Produktspezifische Normen
o B1 Sicherheitsaspekte
o B2 Sicherheitseinrichtungen
Typ C: Sicherheitsproduktnormen Produktspezifische Normen (entfalten Vermutungswirkung) - 190Was muss der Konstrukteur einer Maschine nach MaschRL beachten Inhärent sichere (eigensichere) Konstruktion
Technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen
Benutzerinformation (an der Maschine; im Handbuch) - 191Was ist nach Übergabe einer Maschine durch den Hersteller an den Betreiber zu tun Auswahl des Kreises der Beschäftigten, die an der Maschine arbeiten
Gefährdungsbeurteilung erstellen (Basis Betriebsanleitung)
Betriebsanweisung erstellen (Basis GB)
Unterweisen der Mitarbeiter (Basis Betriebsanweisung) - 192Nenne jeweils ein Beispiel für jede Stufe der Maßnahmenhierarchie Substitution: Gefahrenquelle vermeiden, beseitigen, reduzieren Anlage spannungsfrei schalten
Technische Sicherheitsmaßnahmen: räumliche Trennung an Quelle unter Spannung stehende Teile abdecken
Organisatorische Maßnahmen: räumlich/zeitliche Trennung von Faktor und Mensch Zugangsbeschränkung
PSA: räumliche Trennung am Menschen Schutzbrille bei Trennschleifarbeiten
Verhaltensbezogene Maßnahmen Unterweisung - 193Was verstehen Sie unter WirtschaftlichkeitAllgemein = (Ertrag bzw. Nutzen) : Aufwand
Arbeitsschutz = (Optim. Sicherheit) : Mitteleinsatz in den Gestaltungsfeldern TOP - 194In welchen Bereichen arbeiten UVT und GKV zusammen betriebliche Gesundheitsförderung
Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren - 195Nenne einige Ausschüsse die ein UVT haben kann Widerspruchsausschuss, Rentenausschuss
Präventionsausschuss
Haushalts- und Satzungsausschuss - 196Nenne vier Grundrechte aus dem GrundgesetzArt 1: Menschenwürde
Art 2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben
Art 4: Glaubensfreiheit
Art 5: Meinungsfreiheit - 197Nenne die fünf Schritte zur Ermittlung von Gefährdungen1. Ermittlung der relevanten Gefährdungsfaktoren
2. Identifikation der Gefahrenquelle
3. Identifikation der gefahrbringenden Bedingung
4. Zusammentreffen von Gefahrenquelle und Mensch mit seinen individuellen Leistungsvoraussetzungen prüfen
5. Feststellen und Beschreiben der konkreten Gefährdung - 198Nenne die vier Handlungsschritte zur methodischen Vorgehensweise/ Herleitung zur Gestaltung von Arbeitssystemen und Arbeitsorganisation

- 199Nenne einige Aufgaben der Sifa Arbeitgeber bei der Planung, Beschaffung, Auswahl von Betriebsmitteln beraten
Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel sicherheitstechnisch überprüfen
Durchführung des Arbeitsschutzes und der UVV beobachten
Regelmäßige Betriebsbegehungen durchführen und Mängel dem Arbeitgeber melden
Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren hinweisen und Abwendung der Gefahren veranlassen - 200Nenne mögliche Verschuldungsformen und deren mögliche Rechtsfolgen

Informationen
- Beschreibung
- Karteikarten am LEK 1 ETEM 2016 Teil 1, erstellt von Dan Mayer am 22/01/2019.
- Erstellt von
- Dan Mayer
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