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Karteikarten

14. Amerikanische Faulbrut der Bienen

Lisa R. Tierseuchenbekämpfung Deutsch 19 Karten

Karten in diesem Stapel (19)

  1. 1Patient Biene- Holometaboles Insekt: Ei -> Larve -> Puppe (Metamorphose) -> adulte Biene
    - Larvenstadien werden von Ammenbienen gefüttert, kranke Larven werden ausgeräumt = soziale Immunantwort
    - im Larvenstadium kein Abkoten möglich
    - Verdeckelung der Zelle für die Metamorphose -> keine soziale Immunantwort mehr
  2. 2Patient Volk- zwei Weibliche Formen: Königin (1, legt Eier), Arbeiterinnen (50-60K, unfruchtbar)
    - männliche Form: Drohnen (Befruchten Königin)
    - Haltung der Bienen in Zargen: Brutraum + Honigraum /-räume
    - Aufbau des Brutraumes:
    -> Brutnest in der Mitte
    -> Pollenkranz (bunt) = Ernährung der Larven
    -> Futterkranz = Honig (gutes Medium für tierärztliche Beurteilung der Brut)
  3. 3Amerikanische Faulbrut- Erreger: Paenibacillus larvae
    - Anzeigepflicht! + hohe Bedeutung in Deutschland
    - grram-positives begeißeltes Stäbchen
    - vegetative Bakterien bilden lange Ketten
    - Sporenbildner (hohe Tenazität der Sporen)
    - einziger bekannter Wirt: Biene
    - weltweite Verbreitung
    - Genotypisierung: Eric I und Eric II
  4. 4Verlauf der Krankheit- Aufnahme der P. larvae Sporen durch Larven in den ersten 24 Lebensstunden
    - Auskeimen der Spore, Besiedlung des Mitteldarms, dort Vermehrung
    - Eindringen in die Leibeshöhle, Tod der Larve
    - Zersetzung der Larve
    - Sporulation von P. larvae -> Übertragung auf gesunde Larven (über kontaminierte Ammen)
  5. 5Pathogenese- P. larvae hat antibiotische Aktivität -> Abtötung des Mikrobioms im Mitteldarm
    - Peritrophe Matrix der Larve wird abgebaut = Nahrung für P. Lava
    - ERIC I: stellt Toxine her -> greifen Epithel an + zerstören es
    - ERIC II: stellt keine Toxine her, S-Layer-Protein -> Adhäsion an Darmepithel + Zerstörung
  6. 6Virulenz ERIC I und ERIC II- ERIC I tötet 30-50% der Larven erst nach der Verdecklung -> Ammen haben wenig Möglichkeit, infizierte bzw. tote Larven auszuräumen
    -> Krankheitsverlauf eher langsam, Gefährlichkeit für die Larve gering, aber starke Sporenproduktion + schnelle Übertragung im Volk, sehr gefährlich für das Volk
    - ERIC II tötet fast alle Larven vor der Verdeckelung, weniger als 10% sterben danach -> Krankheitsverlauf i.d. Larve schnell, hohe Gefährlichkeit, langsame Übertragung im Volk, niedrige Gefährlichkeit
    -> Klinik erst nach 5 Jahren, Problem in der Bekämpfung
  7. 7Klinik- lückenhafte, unregelmäßige Brutflächen
    - Brutzellen mit eingesunkenen, löchrigen Zelldeckeln
    - abgestorbene, zersetzte Brut in gedeckelten Zellen
    - abgestorbene Brut, die zu einer fadenziehenden Masse zersetzt ist
    - scharfartige Brutreste, die am Zellgrund festsitzen
  8. 8Diagnose- am Volk: Brutraum -> fadenziehende Masse
    - im Labor: Kultivierung aus der fadenziehenden Masse -> Erkennung verdächtiger Kolonien anhand Morphologie, Verdachtskolonien mit weiteren Tests (PCR, Biochemie) identifizieren
  9. 9Bekämpfung- TierGesG -> §2 Bienen = Haustiere
    - TierSeuchAnzV -> Anzeigepflichtige Tierseuche
    - Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) -> Vorschriften zur Bekämpfung von Bienenseuchen (Faulbrut, Kleiner Beutenkäfer, Milbenseuche, Varroosis)
    - Leitlinie zur Bekämpfung der AFB der Bienen in Deutschland -> Harmonisierung der Vorgehensweisen
    - Durchführungsbestimmungen zur Bienenseuchenverordnung -> länderspezifisch
  10. 10BIENENSEUCHENVERORDNUNG Begriffsbestimmungen- Verdacht: klinische Symptome im Volk ODER Erregernachweis im Labor
    - Ausbruch: klinische Symptome im Volk UND Erregernachweis im Labor
    - §3: bei Verdacht des Ausbruchs kann die Behörde amtliche Untersuchung von Bienenvölkern im verdächtigen Gebiet anordnen -> Identifizierung des Infektionsherdes
    - nach amtlicher Bestätigung des Ausbruchs hat die Bekämpfung nach Anweisung des Amtstierarztes zu erfolgen
  11. 11Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung-> temporäre Sperre des Stands:
    - keine Veränderungen am Bienenstand
    - Bienenvölker, Bienen, Waben, -teile, Wachs, Honig, etc. nicht entfernen
    - Völker / Bienen nicht von außen in den Bienenstand verbringen
    - Honig bleibt verkehrsfähig
  12. 12Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung- Bienenstand unterliegt der Sperre (Sperrbezirk min. 1 km Radius)
    - Tötung der seuchenkranken Bienenvölker ODER Behandlung durch Kunstschwarmverfahren an
    - Untersuchung aller vorhanden Völker im Sperrbezirk
    - Erweiterung des Sperrbezirkes, falls neue Ausbrüche
  13. 13LEITLINIEN zur Bekämpfung der AFB in Deutschland- landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt
    - Harmonisierung der Vorgehensweise in Deutschland
  14. 14Was ist bei AFB-Verdacht zu tun?Behörde:
    - Anordnung der Sperre des verdächtigen Bienenstandes
    - Entnahme von verdächtiger Brut -> Untersuchungsstelle
    - Verbringung kann unter Auflagen genehmigt werden
    - zieht Bienensachverständige hinzu (kann)
    Bienensachverständiger:
    - Probennahme nach Anweisung der Behörde
    - Beratung der Imker, Vertrauen schaffen, Erläuterung der Maßnahmen + Notwendigkeit
    Imker:
    - Anzeige erstatten bei Symptomen!
    - Wabenprobe übergeben
    - Völker + Schwärme dürfen nicht bestellt werden
    - Bienenprodukte, Beuten, Waben etc. dürfen nicht entfernt werden + müssen bienensicher verwahrt werden
  15. 15AFB-Verdacht wird entkräftet durch Untersuchung- Imker: kann wieder uneingeschränkt Imkerei betreiben
    - Behörde entscheidet über Aufhebung der Standsperre
    - Bienensachverständiger berät Imker über Vorbeugemaßnahmen
  16. 16Nachweis von Faulbrutsporen in Futterkrankzproben- wenn Faulbrutsporen festgestellt -> Untersuchung der Brutwaben auf Anzeichen (= Verdacht)
    - ohne klinische Symptome -> Imkern werden vorbeugende Maßnahmen empfohlen, wenn diese durchgeführt gilt der Verdacht als erloschen
    z.B. R+D, Kunstschwarm, Bienengesundheitsmobil
  17. 17Ausbruch der AFB- wenn Nachweis in Futterkranzprobe + klinische Symptome
    - Abtöten (Schwefelstreifen, Konservendose) oder Sanierung mittels Kunstschwarmverfahren
    - Waben müssen als Seuchenwachs gekennzeichnet verbrannt werden
  18. 18DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN zur Bienenseuchenverordnung- regeln länderspezifisch die Durchführung von Maßnahmen -> widersprechen sich teilweise, müssen den Leitlinien nicht folgen
    - Niedersachsen: Verdacht = positiver Befund reicht nicht aus, es müssen "viele" Sporen vorhanden siein
    - Brandenburg: Kunstschwarm nicht zugelassen!
  19. 19Monitoring- Untersuchung von Futterkranzhonig = beste Methode zur frühzeitigen Erkennung
    - erfolgt auf freiwilliger Basis
    - bis zu 6 Völker in einer Probe
    - oft mangelhafte Probenqualität! -> negativer Befund evt. nicht aussagekräftig
    - Nachweis von Sporen: es besteht Verdacht auf AFB -> sofortige Anzeige

Informationen

Beschreibung
Tierseuchenbekämpfung (Spezielle Tierseuchenbekämpfung) Karteikarten am 14. Amerikanische Faulbrut der Bienen, erstellt von Lisa R. am 29/07/2019.
Erstellt von
Lisa R.
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