Flashcards
14. Amerikanische Faulbrut der Bienen
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- 1Patient Biene- Holometaboles Insekt: Ei -> Larve -> Puppe (Metamorphose) -> adulte Biene
- Larvenstadien werden von Ammenbienen gefüttert, kranke Larven werden ausgeräumt = soziale Immunantwort
- im Larvenstadium kein Abkoten möglich
- Verdeckelung der Zelle für die Metamorphose -> keine soziale Immunantwort mehr - 2Patient Volk- zwei Weibliche Formen: Königin (1, legt Eier), Arbeiterinnen (50-60K, unfruchtbar)
- männliche Form: Drohnen (Befruchten Königin)
- Haltung der Bienen in Zargen: Brutraum + Honigraum /-räume
- Aufbau des Brutraumes:
-> Brutnest in der Mitte
-> Pollenkranz (bunt) = Ernährung der Larven
-> Futterkranz = Honig (gutes Medium für tierärztliche Beurteilung der Brut) - 3Amerikanische Faulbrut- Erreger: Paenibacillus larvae
- Anzeigepflicht! + hohe Bedeutung in Deutschland
- grram-positives begeißeltes Stäbchen
- vegetative Bakterien bilden lange Ketten
- Sporenbildner (hohe Tenazität der Sporen)
- einziger bekannter Wirt: Biene
- weltweite Verbreitung
- Genotypisierung: Eric I und Eric II - 4Verlauf der Krankheit- Aufnahme der P. larvae Sporen durch Larven in den ersten 24 Lebensstunden
- Auskeimen der Spore, Besiedlung des Mitteldarms, dort Vermehrung
- Eindringen in die Leibeshöhle, Tod der Larve
- Zersetzung der Larve
- Sporulation von P. larvae -> Übertragung auf gesunde Larven (über kontaminierte Ammen) - 5Pathogenese- P. larvae hat antibiotische Aktivität -> Abtötung des Mikrobioms im Mitteldarm
- Peritrophe Matrix der Larve wird abgebaut = Nahrung für P. Lava
- ERIC I: stellt Toxine her -> greifen Epithel an + zerstören es
- ERIC II: stellt keine Toxine her, S-Layer-Protein -> Adhäsion an Darmepithel + Zerstörung - 6Virulenz ERIC I und ERIC II- ERIC I tötet 30-50% der Larven erst nach der Verdecklung -> Ammen haben wenig Möglichkeit, infizierte bzw. tote Larven auszuräumen
-> Krankheitsverlauf eher langsam, Gefährlichkeit für die Larve gering, aber starke Sporenproduktion + schnelle Übertragung im Volk, sehr gefährlich für das Volk
- ERIC II tötet fast alle Larven vor der Verdeckelung, weniger als 10% sterben danach -> Krankheitsverlauf i.d. Larve schnell, hohe Gefährlichkeit, langsame Übertragung im Volk, niedrige Gefährlichkeit
-> Klinik erst nach 5 Jahren, Problem in der Bekämpfung - 7Klinik- lückenhafte, unregelmäßige Brutflächen
- Brutzellen mit eingesunkenen, löchrigen Zelldeckeln
- abgestorbene, zersetzte Brut in gedeckelten Zellen
- abgestorbene Brut, die zu einer fadenziehenden Masse zersetzt ist
- scharfartige Brutreste, die am Zellgrund festsitzen - 8Diagnose- am Volk: Brutraum -> fadenziehende Masse
- im Labor: Kultivierung aus der fadenziehenden Masse -> Erkennung verdächtiger Kolonien anhand Morphologie, Verdachtskolonien mit weiteren Tests (PCR, Biochemie) identifizieren - 9Bekämpfung- TierGesG -> §2 Bienen = Haustiere
- TierSeuchAnzV -> Anzeigepflichtige Tierseuche
- Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) -> Vorschriften zur Bekämpfung von Bienenseuchen (Faulbrut, Kleiner Beutenkäfer, Milbenseuche, Varroosis)
- Leitlinie zur Bekämpfung der AFB der Bienen in Deutschland -> Harmonisierung der Vorgehensweisen
- Durchführungsbestimmungen zur Bienenseuchenverordnung -> länderspezifisch - 10BIENENSEUCHENVERORDNUNG Begriffsbestimmungen- Verdacht: klinische Symptome im Volk ODER Erregernachweis im Labor
- Ausbruch: klinische Symptome im Volk UND Erregernachweis im Labor
- §3: bei Verdacht des Ausbruchs kann die Behörde amtliche Untersuchung von Bienenvölkern im verdächtigen Gebiet anordnen -> Identifizierung des Infektionsherdes
- nach amtlicher Bestätigung des Ausbruchs hat die Bekämpfung nach Anweisung des Amtstierarztes zu erfolgen - 11Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung-> temporäre Sperre des Stands:
- keine Veränderungen am Bienenstand
- Bienenvölker, Bienen, Waben, -teile, Wachs, Honig, etc. nicht entfernen
- Völker / Bienen nicht von außen in den Bienenstand verbringen
- Honig bleibt verkehrsfähig - 12Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung- Bienenstand unterliegt der Sperre (Sperrbezirk min. 1 km Radius)
- Tötung der seuchenkranken Bienenvölker ODER Behandlung durch Kunstschwarmverfahren an
- Untersuchung aller vorhanden Völker im Sperrbezirk
- Erweiterung des Sperrbezirkes, falls neue Ausbrüche - 13LEITLINIEN zur Bekämpfung der AFB in Deutschland- landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt
- Harmonisierung der Vorgehensweise in Deutschland - 14Was ist bei AFB-Verdacht zu tun?Behörde:
- Anordnung der Sperre des verdächtigen Bienenstandes
- Entnahme von verdächtiger Brut -> Untersuchungsstelle
- Verbringung kann unter Auflagen genehmigt werden
- zieht Bienensachverständige hinzu (kann)
Bienensachverständiger:
- Probennahme nach Anweisung der Behörde
- Beratung der Imker, Vertrauen schaffen, Erläuterung der Maßnahmen + Notwendigkeit
Imker:
- Anzeige erstatten bei Symptomen!
- Wabenprobe übergeben
- Völker + Schwärme dürfen nicht bestellt werden
- Bienenprodukte, Beuten, Waben etc. dürfen nicht entfernt werden + müssen bienensicher verwahrt werden - 15AFB-Verdacht wird entkräftet durch Untersuchung- Imker: kann wieder uneingeschränkt Imkerei betreiben
- Behörde entscheidet über Aufhebung der Standsperre
- Bienensachverständiger berät Imker über Vorbeugemaßnahmen - 16Nachweis von Faulbrutsporen in Futterkrankzproben- wenn Faulbrutsporen festgestellt -> Untersuchung der Brutwaben auf Anzeichen (= Verdacht)
- ohne klinische Symptome -> Imkern werden vorbeugende Maßnahmen empfohlen, wenn diese durchgeführt gilt der Verdacht als erloschen
z.B. R+D, Kunstschwarm, Bienengesundheitsmobil - 17Ausbruch der AFB- wenn Nachweis in Futterkranzprobe + klinische Symptome
- Abtöten (Schwefelstreifen, Konservendose) oder Sanierung mittels Kunstschwarmverfahren
- Waben müssen als Seuchenwachs gekennzeichnet verbrannt werden - 18DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN zur Bienenseuchenverordnung- regeln länderspezifisch die Durchführung von Maßnahmen -> widersprechen sich teilweise, müssen den Leitlinien nicht folgen
- Niedersachsen: Verdacht = positiver Befund reicht nicht aus, es müssen "viele" Sporen vorhanden siein
- Brandenburg: Kunstschwarm nicht zugelassen! - 19Monitoring- Untersuchung von Futterkranzhonig = beste Methode zur frühzeitigen Erkennung
- erfolgt auf freiwilliger Basis
- bis zu 6 Völker in einer Probe
- oft mangelhafte Probenqualität! -> negativer Befund evt. nicht aussagekräftig
- Nachweis von Sporen: es besteht Verdacht auf AFB -> sofortige Anzeige
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- Tierseuchenbekämpfung (Spezielle Tierseuchenbekämpfung) Flashcards on 14. Amerikanische Faulbrut der Bienen, created by Lisa R. on 29/07/2019.
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