Karteikarten
Privatrecht und Bürgerliches Recht
Karten in diesem Stapel (8)
- 1Abgrenzung Privatrecht und Öffentliches Recht: Bedeutung der Abgrenzungprivatrechtliche und öffentlichrechtliche Normen; Privatrecht: Beziehung der Mitglieder der Gemeinschaft zueinander; Öffentliches Recht: Beziehung des Einzelnen zum Staat sowie des Hoheitsträgers und seiner Organe zueinander; Strafrecht: Teil des Öffentlichen Rechts (Staat tritt Bürger gegenüber, wenn er Sanktionen verhängt); Unterscheidung hat Bedeutung für den Rechtsweg -> für privatrechtliche Streitigkeiten sind ordentliche bzw. Arbeitsgerichte zuständig; für öffentlichrechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art: Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte; bedeutsam für Auswahl der einschlägigen Rechtssätze (bürgerlichrechtliche Regelungen gelten nicht für das hoheitliche Handeln des Staates) -> Bürgerliches Recht geht von der Gleichheit der Rechtsbetroffenen aus (freie Gestaltung ihrer Verhältnisse), im Öffentlichen Recht ist diese Gleichheit nicht gegeben (Bürger befindet sich in besonderer Gefährdungslage)
- 2Abgrenzung Privatrecht und Öffentliches Recht: AbgrenzungstheorienStaat kann auch privatrechtlich Handeln (fiskalisches Handeln) z.B.: Büroartikel kaufen; Interessentheorie: privatrechtliche Normen dienen Individualinteressen (trifft nicht immer zu); Subordinationstheorie: Verhältnis der Beteiligten entscheidet (Gleichordnung im Privatrecht), auch gleichgeordnete Hoheitsträger haben eine öffentlichrechtliche Beziehung; herrschende modifizierte Subjektstheorie: Privatrecht umfasst alle Rechtsnormen, die beliebige Personen berechtigen oder verpflichten
- 3Das Bürgerliche Recht als Teil des Privatrechtsallgemeines Privatrecht (bürgerliches Recht) und Sonderprivatrecht; Sonderprivatrecht gilt nur bei bestimmten Voraussetzungen (einzelne Berufsgruppen oder Lebensbereiche); Abgrenzung ist nicht konsequent und trennscharf (kaum Bedeutung); Skepsis aufgrund einer rechtlich nicht abgesicherten Abkoppelung einzelner Bereiche; keine Kodifikation für Sonderprivatrecht
- 4Bedeutung der Grundrechte für das PrivatrechtEinfluss auf Auslegung, Fortentwicklung und Anwendung; Grundrechte binden den Staat (grundrechtskonforme Auslegung privatrechtlicher Regelungen); Schutzgebotsfunktion: Verpflichtung der Rechtsprechung, Gesetzeslücken durch Rechtsfortbildung zu schließen und Grundrechtsschutz gewährleisten
- 5Europarechtlicher Einfluss auf das PrivatrechtVerordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten (vergleichbar mit nationalen Gesetzen); Richtlinien sind rahmenmäßige Zielvorgaben und müssen von den Mitgliedsstaaten in staatliches Recht umgesetzt werden; diese Vorschriften sollen im Sinne der Richtlinie ausgelegt werden; Grundlage: Grundsatz der Gemeinschaftstreue
- 6Entstehung des BGBbis zur Entstehung des BGB am 1.1.1900 galten in den Ländern Deutschlands verschiedene Privatrechtsordnungen & -systeme; Rechtszersplitterung behinderte Entwicklung von Handel, Industrie & Verkehr -> Bedürfnis nach einheitlicher Rechtsordnung; Gründung des Deutschen Reichs 1871: Gesetzgebungskompetenz zunächst beschränkt -> Sommer 1874 wurde erste Kommission eingesetzt um eine einheitliche Kodifikation des Bürgerlichen Rechts zu erarbeiten -> massive Kritik; 1890 wurde eine zweite Kommission eingesetzt (zweiter Entwurf); Beratung im Justizausschuss -> dritter Entwurf (trat am 1.1.1900 in Kraft)
- 7Das BGB als Kern des Bürgerlichen Rechts: Weiterentwicklungverstärkte Berücksichtigung sozialer Aspekte (Berücksichtigung verschiedener Ausgangssituationen); technischer Fortschritt (Gefahren und Möglichkeiten); Förderung der wirtschaftlichen Verflechtung innerhalb der EG
- 8Das BGB als Kern des Bürgerlichen Rechts: Gliederung und Aufbau5 Bücher: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht & Erbrecht; Ausklammerungsmethode (das Gemeinsame wird ausgeklammert und vor die Klammer gesetzt) -> auch innerhalb der einzelnen Bücher
Informationen
- Beschreibung
- BGB Sem. 1 (Einführung in das Privatrecht) Karteikarten am Privatrecht und Bürgerliches Recht, erstellt von Daiana SuperBanane am 05/12/2013.
- Erstellt von
- Daiana SuperBanane
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