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Privatrecht und Bürgerliches Recht

Daiana SuperBanane BGB Sem. 1 Alemán 4,0Valoración media 4,0 de 5 (2 valoraciones) 8 fichas 1.209 visitas

Fichas del conjunto (8)

  1. 1Abgrenzung Privatrecht und Öffentliches Recht: Bedeutung der Abgrenzungprivatrechtliche und öffentlichrechtliche Normen; Privatrecht: Beziehung der Mitglieder der Gemeinschaft zueinander; Öffentliches Recht: Beziehung des Einzelnen zum Staat sowie des Hoheitsträgers und seiner Organe zueinander; Strafrecht: Teil des Öffentlichen Rechts (Staat tritt Bürger gegenüber, wenn er Sanktionen verhängt); Unterscheidung hat Bedeutung für den Rechtsweg -> für privatrechtliche Streitigkeiten sind ordentliche bzw. Arbeitsgerichte zuständig; für öffentlichrechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art: Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte; bedeutsam für Auswahl der einschlägigen Rechtssätze (bürgerlichrechtliche Regelungen gelten nicht für das hoheitliche Handeln des Staates) -> Bürgerliches Recht geht von der Gleichheit der Rechtsbetroffenen aus (freie Gestaltung ihrer Verhältnisse), im Öffentlichen Recht ist diese Gleichheit nicht gegeben (Bürger befindet sich in besonderer Gefährdungslage)
  2. 2Abgrenzung Privatrecht und Öffentliches Recht: AbgrenzungstheorienStaat kann auch privatrechtlich Handeln (fiskalisches Handeln) z.B.: Büroartikel kaufen; Interessentheorie: privatrechtliche Normen dienen Individualinteressen (trifft nicht immer zu); Subordinationstheorie: Verhältnis der Beteiligten entscheidet (Gleichordnung im Privatrecht), auch gleichgeordnete Hoheitsträger haben eine öffentlichrechtliche Beziehung; herrschende modifizierte Subjektstheorie: Privatrecht umfasst alle Rechtsnormen, die beliebige Personen berechtigen oder verpflichten
  3. 3Das Bürgerliche Recht als Teil des Privatrechtsallgemeines Privatrecht (bürgerliches Recht) und Sonderprivatrecht; Sonderprivatrecht gilt nur bei bestimmten Voraussetzungen (einzelne Berufsgruppen oder Lebensbereiche); Abgrenzung ist nicht konsequent und trennscharf (kaum Bedeutung); Skepsis aufgrund einer rechtlich nicht abgesicherten Abkoppelung einzelner Bereiche; keine Kodifikation für Sonderprivatrecht
  4. 4Bedeutung der Grundrechte für das PrivatrechtEinfluss auf Auslegung, Fortentwicklung und Anwendung; Grundrechte binden den Staat (grundrechtskonforme Auslegung privatrechtlicher Regelungen); Schutzgebotsfunktion: Verpflichtung der Rechtsprechung, Gesetzeslücken durch Rechtsfortbildung zu schließen und Grundrechtsschutz gewährleisten
  5. 5Europarechtlicher Einfluss auf das PrivatrechtVerordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten (vergleichbar mit nationalen Gesetzen); Richtlinien sind rahmenmäßige Zielvorgaben und müssen von den Mitgliedsstaaten in staatliches Recht umgesetzt werden; diese Vorschriften sollen im Sinne der Richtlinie ausgelegt werden; Grundlage: Grundsatz der Gemeinschaftstreue
  6. 6Entstehung des BGBbis zur Entstehung des BGB am 1.1.1900 galten in den Ländern Deutschlands verschiedene Privatrechtsordnungen & -systeme; Rechtszersplitterung behinderte Entwicklung von Handel, Industrie & Verkehr -> Bedürfnis nach einheitlicher Rechtsordnung; Gründung des Deutschen Reichs 1871: Gesetzgebungskompetenz zunächst beschränkt -> Sommer 1874 wurde erste Kommission eingesetzt um eine einheitliche Kodifikation des Bürgerlichen Rechts zu erarbeiten -> massive Kritik; 1890 wurde eine zweite Kommission eingesetzt (zweiter Entwurf); Beratung im Justizausschuss -> dritter Entwurf (trat am 1.1.1900 in Kraft)
  7. 7Das BGB als Kern des Bürgerlichen Rechts: Weiterentwicklungverstärkte Berücksichtigung sozialer Aspekte (Berücksichtigung verschiedener Ausgangssituationen); technischer Fortschritt (Gefahren und Möglichkeiten); Förderung der wirtschaftlichen Verflechtung innerhalb der EG
  8. 8Das BGB als Kern des Bürgerlichen Rechts: Gliederung und Aufbau5 Bücher: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht & Erbrecht; Ausklammerungsmethode (das Gemeinsame wird ausgeklammert und vor die Klammer gesetzt) -> auch innerhalb der einzelnen Bücher

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Descripción
(Einführung in das Privatrecht) BGB Sem. 1 Fichas sobre Privatrecht und Bürgerliches Recht, creado por Daiana SuperBanane el 05/12/2013.
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