Karteikarten
Grundbegriffe: Verwaltungsakt
Karten in diesem Stapel (6)
- 1MaßnahmeDef.:
Jedes einseitige Verhalten mit Rechtswirkung
Gegensatzbegriff:
Zweiseitiger öffentl. - rechtl. Vertrag - 2BehördeDef.:
Jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt
Gegensatzbegriff:
Maßnahmen der Legislative/Judikative, nicht beliehener Privater - 3Gebiet des öffentl. RechtsDef.:
Behörde wird öffentl.-rechtl. hoheitlich tätig
Gegensatzbegriff:
fiskalisches-, verfassungs-, völkerrechtliches Handeln, Verwaltungsprivatrecht - 4RegelungDef.:
Maßnahme ist darauf gerichtet eine einseitig verbindliche Rechtsfolgen zu setzen
Gegensatzbegriff:
schlichtes Verwaltungshandeln, wiederholende Verfügung, vorbereitende Akte - 5AußenwirkungDef.:
Rechtswirkung uns final jemanden außerhalb der Verwaltung treffen
Gegensatzbegriff:
Verwaltungsinterne Wirkung/Weisungen, Mehrstufigkeit, nur faktische Betroffenheit - 6EinzelfallDef.:
Regelung eines konkreten oder abstrakten Sachverhaltes für individuellen Personenkreis
Gegensatzbegriff:
Abstrakt generell geregelte Rechtsnorm
Informationen
- Beschreibung
- Grundbegriffe mit Def. und Gegensatzbegriff zum VA
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- Van Li
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